RN/165
19.51
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Hohen Haus! Nach über vier Jahren Krieg erreichen uns auch heute noch bedrückende Bilder aus der Ukraine. Der russische Angriffskrieg dauert bedauerlicherweise weiterhin an. Viele Familien können noch immer nicht zurück. Wir haben diesen Menschen von Anfang an geholfen und wir stehen auch heute noch zu dieser Entscheidung.
Deshalb ist es auch richtig und wichtig, die Familienleistungen genau für diese Vertriebenen zu verlängern. Diese Verlängerung bringt aber auch eine wichtige gesetzliche Klarstellung: Wer Leistungen aus der Grundversorgung bezieht, erhält künftig nicht zusätzlich die Familienbeihilfe. Warum ist das sinnvoll? – Die Grundversorgung ist eine staatliche Unterhaltsleistung. Sie deckt sowohl den Lebensunterhalt als auch das Wohnen und die Verpflegung der Bezieher ab. Die Familienbeihilfe leistet aber ebenfalls einen Beitrag zum Unterhalt der Kinder. Wer beides gleichzeitig bezieht, wird für denselben Zweck, also doppelt, vom Staat unterstützt. Das ist ungerecht, und zwar jenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber, die jeden Tag arbeiten gehen und deren Beiträge diese Leistungen mitfinanzieren. Mit dieser Änderung bereinigen wir Doppelstrukturen, harmonisieren Familien- und Sozialleistungen und schaffen ein klares und gerechteres System.
RN/165.1
Daher darf ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend, 603 der Beilagen, über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, 590 der Beilagen, einbringen.
Die Begründung: Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll insbesondere der Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werden. Zudem erfolgen Klarstellungen zum Inkraft- beziehungsweise Außerkrafttreten.
Erlauben Sie mir, weil es mir persönlich ein sehr wichtiger Punkt ist, noch anzumerken, dass damit diesen Schutzberechtigten in Österreich auch der Zugang zum freien Arbeitsmarkt gesichert ist. Ich bin überzeugt davon, dass dies auch einige dieser angesprochenen Damen und Herren in Anspruch nehmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.54
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/165.2
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz (AA-84)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er wurde verteilt und auch in den Grundzügen erläutert.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Herzog.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.