RN/167

19.58

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Seit mehr als viereinhalb Jahren führt Russland Krieg gegen die Ukraine, seit mehr als viereinhalb Jahren herrscht Krieg in Europa und seit mehr als viereinhalb Jahren leben Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns, weil sie vor einem Krieg fliehen mussten, den sie sich nicht ausgesucht haben. Rund 22 000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Sie gehen bei uns in die Kindergärten, in die Schulen. 2025 waren bereits 605 Ukrainerinnen und Ukrainer in Lehrverhältnissen in Österreich und am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten vier Jahren sehr, sehr viel getan.

Mehr als 25 000 ukrainische Staatsangehörige waren 2025 in Österreich unselbstständig beschäftigt und erwerbstätig. Fast zwei Drittel davon sind Frauen. Zum Vergleich: 2022 waren das erst 10 000 Menschen. Sieben von zehn Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Österreich leben, sind Teil des Arbeitsmarktes.

In Richtung Kollegin Ecker darf ich sagen: Wer die Ukrainerinnen und Ukrainer nach viereinhalb Jahren noch immer hauptsächlich als Belastung des Sozialsystems beschreibt und die Fakten verdreht, ignoriert einfach die Realität. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].) Viele in diesem Haus haben über diese Menschen immer wieder vieles gesprochen und gesagt, aber keiner – vor allem nicht aus Ihrer Richtung – hat sich mit der Arbeit, die sie leisten, und dem Beitrag, den sie in Österreich leisten, auseinandergesetzt. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Neßler [Grüne].)

Genau diese Entwicklung wollen wir mit einer Regelung, die den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und in den österreichischen Arbeitsmarkt begleitet und unterstützt, weiterhin vorantreiben. Deshalb erhalten Ukrainevertriebene, die nicht in der Grundversorgung sind, Familienbeihilfe. Für jene Familien, die in der Grundversorgung sind und deren Kinder erhebliche Behinderungen haben, gibt es ebenso Kinderbeihilfe. Die Familienbeihilfe wird rückwirkend ab dem 1. Juli ausbezahlt, der Anspruch wird künftig an die Dauer des Aufenthaltsrechts geknüpft, und die Regelung ist im Gegensatz zu allen bisherigen Regelungen zeitlich nicht limitiert. So wie der Entwurf und die Stellungnahmen sehr gründlich gecheckt wurden, wird es auch in Zukunft der Fall sein: Wir werden genau hinschauen, wie die neue Regelung für ukrainische Familien tatsächlich funktioniert. 

Hinter all diesen Bestimmungen stehen Familien, die seit viereinhalb Jahren mit den Folgen eines Krieges leben, den sie sich nicht ausgesucht haben, was sie hier daraus machen, schon; und sie sollen damit weitermachen, ohne sich jedes halbe Jahr wieder fragen zu müssen, ob sie noch dazugehören. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

20.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.