RN/170
20.08
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich will es gleich ganz offen sagen: Die Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage und zu dem Abänderungsantrag ist tatsächlich nicht ganz einfach gewesen; sie ist letztendlich das Ergebnis – ja, ich stehe auch dazu – einer sehr intensiven Abwägung. (Abg. Zorba [Grüne]: Zwischen der SPÖ und der SPÖ!)
Es ist ja mehrfach betont worden, gerade auch von Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsparteien, dass diese Regierungsvorlage durchaus einige Verbesserungen für Kinder bringt, auch, dass sie unbefristet ist. Sie bringt endlich auch Rechtssicherheit für Familien, etwas, was eigentlich schon vor dreieinhalb Monaten hätte stattfinden sollen; spät, aber doch bringt sie diese Rechtssicherheit. Und sie schafft damit auch gewisse Voraussetzungen für mehrere Tausend Kinder und deren Familien, sodass sie die Möglichkeit bekommen, Familienbeihilfe zu beziehen. Das ist die eine Seite, die natürlich zu berücksichtigen ist.
Auf der anderen Seite ist die Frage der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, der man ja durchaus etwas abgewinnen kann, immer ein zweischneidiges Schwert, weil sie den Eindruck erweckt, als würde es immer nur die volle Grundversorgung geben. Wir wissen aber, dass viele junge Menschen oder viele Familien aus der Ukraine eben nicht die volle, sondern nur geringe Zuzahlungen kriegen, weil sie zum Beispiel auch beschäftigt sind. Da schafft diese Lösung aus meiner Sicht letztendlich sozialpolitisch tatsächlich Ungerechtigkeit. Das muss man ganz offen sagen. Ich werde und wir werden daher die Situation, wie damit umgegangen wird, sehr aufmerksam beobachten. Gerade der Herr Innenminister, glaube ich, wird da möglicherweise durchaus gefordert sein: Wie schaut es dann mit Familien in privaten Unterkünften aus? Können die tatsächlich noch weiter das tun, was wir ja eigentlich wollen, sich nämlich hier voll integrieren, in den Arbeitsmarkt kommen und letztendlich damit umgehen?
Es gibt durchaus – und das ist in der Begutachtung auch deutlich geworden – auch sehr viele europarechtliche Bedenken, die aus meiner Sicht auch zu berücksichtigen gewesen wären. Nichtsdestotrotz – ich habe es gesagt, wir haben es intensiv abgewogen –: Diese Regierungsvorlage stellt für einen großen Teil der Familien sicher, dass sie in den Anspruch der Leistungen kommen. Ich sage aber gleichzeitig dazu: Sollte es da zu besonderen Härtefällen kommen, dann müssen wir uns über die ganze Frage sicherlich noch einmal unterhalten.
Ich teile durchaus das von Kollegin Neßler Vorgebrachte: Ich hätte es mir auch besser gewunschen. Sozialpolitisch, europarechtlich, glaube ich, wäre da noch etwas mit etwas gutem Willen drinnen gewesen. Es ist nicht so. Wir haben trotz alledem die Verantwortung – das ist halt Ihr Vorteil als Oppositionspartei – für viele Tausend andere Familien, und deshalb werden wir auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.