RN/171

20.11

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt zwar die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt, muss aber noch einmal auf das eingehen, was die Erstrednerin gesagt hat, liebe Kollegin Ecker, was du gesagt hast, denn du hast hier am Rednerpult unterstellt: Na ja, die Regierung gibt den Ukrainevertriebenen jetzt mehr Geld, sprich Familienbeihilfe – das war das, was du unterm Strich gesagt hast und womit du wieder versucht hast, Gruppen gegeneinander auszuspielen –, und österreichische Familien kriegen jetzt weniger! – Das stimmt nicht.

Ich glaube, du hast das Gesetz, um das es jetzt geht, missinterpretiert. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].) – Stimmt, ja, es steht drinnen, Familienbeihilfe für ukrainische Familien kann bezogen werden, und zwar, solange der Aufenthaltstitel da ist, und wir brauchen die Regelung nicht mehr jedes halbe Jahr zu verlängern. Das ist doch sehr positiv. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].)

Was aber auch in diesem Gesetz drinnen steht: Jene, die in der Grundversorgung sind, kriegen die Familienbeihilfe jetzt nicht mehr. Das ist also eigentlich die Klarstellung, die wir treffen, und ich glaube, das ist schon sehr wichtig, weil wir da jetzt einfach Mehrleistungen beziehungsweise Doppelförderungen und Mehrfachleistungen einen Riegel vorschieben. Das ist eigentlich auch nur Fairness für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auch noch etwas zum zweiten Tagesordnungspunkt in dieser Debatte sagen, und da geht es ums Kinderbetreuungsgeld. Ich, Sie, alle Eltern wissen es: Wenn man ein Kind bekommt, ein Neugeborenes in der Familie begrüßen darf, dann stellt das das eigene Leben ziemlich auf den Kopf. Da muss man die Familie neu organisieren, da braucht man viel Zeit für die Familie, für die Kinder und man hat wahrscheinlich den Kopf nicht so für Anträge, Behördenwege und sonstige Zettelwirtschaft frei, wenn man das jetzt einmal so salopp formulieren möchte – und dieses Bewusstsein ist auch im Ministerium da. 

Wir haben erst heute wieder eine Gesprächsrunde gehabt, in der es um die Vereinfachung von Anträgen für den Bezug des Kinderbetreuungsgelds gegangen ist. Das ist schon sehr augenöffnend. Es gibt Hunderte vielfältige Modelle für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Das ist wichtig, weil auch die Familienkonstellationen sehr, sehr vielfältig und unterschiedlich sind. Wir versuchen, auch auf dem Verwaltungsweg sehr viel Flexibilität für die österreichischen Familien zu schaffen, und wir haben da in den letzten Jahren auch schon sehr viel getan.

Ich erinnere daran, dass der Familienzeitbonus auf rund 1 700 Euro verdoppelt wurde, dass wir Antragsfristen verlängert haben, und dass wir auch ermöglicht haben, den Bezug dieses Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Bezug vom Kinderbetreuungsgeld des Vaters anzurechnen. Da haben wir also viel getan. Zuverdienstgrenzen wurden erhöht und so weiter und so fort. Genau da wollen wir dranbleiben. 

Es gibt jetzt den österreichischen Workflow – im positiven Sinn – bei der Bearbeitung der Anträge. Das ist gut so. Die Anträge werden österreichweit bearbeitet. Das führt auch zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge. Wir bleiben dran, und darum gibt es unseren gemeinsamen Antrag, da weiter voranzukommen, moderner zu werden, rascher zu werden und einfach weniger Bürokratie für die Familien zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tina Angela Berger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.