RN/183
20.44
Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuseher! Es hat hier im Haus schon mehrere freiheitliche Anträge gegeben, was die Erhöhung der Besoldung unserer Grundwehrdiener betrifft, aber auch in den Ländern: Ich darf hier als Beispiel den Burgenländischen Landtag erwähnen: im Oktober 2020 eine freiheitliche Initiative, und sogar im heiligen Land Tirol hat es 2021 eine Initiative gegeben, was die Anhebung der Entlohnung nicht nur von Grundwehrdienern, sondern auch von Zivildienern auf das Niveau der Mindestsicherung betrifft.
Ich möchte Ihnen aber – und das passt ausgezeichnet zur heutigen Debatte – einen Auszug aus einer Glosse der „Salzburger Nachrichten“ vom 27. Juli dieses Jahres wiedergeben. Ich darf Herrn Alexander Purger zitieren: „Das Gerede vom attraktiven Wehrdienst. Wenn man etwas nicht mehr hören kann, ist es das Gerede von der Attraktivierung des Wehrdienstes. Was soll das sein? Wehrdienst heißt: das Hotel Mama verlassen, in der Kaserne schlafen, um sechs Uhr mit dem Gebrüll ‚Tagwache‘ geweckt werden, sich dann den ganzen Tag herumkommandieren lassen und dann wieder in der Kaserne schlafen.“ (Zwischenruf der Abg. Neumann-Hartberger [ÖVP].) „Und vor allem: im Fall des Falles in den Krieg ziehen zu müssen. Wie soll das – etwa im Vergleich zum Zivildienst – attraktiv sein? Noch dazu, wo die Auffassungen von Attraktivität weit auseinandergehen. Für den einen sind sechs Monate Büroschlaf attraktiv und für den anderen sechs Monate Hochgebirgsausbildung. Wie wollen die Attraktivierer das alles unter einen Hut bringen?
Wirklich attraktiv“ – und jetzt kommen wir dorthin, wo wir hinsollen – „könnte die Politik den Wehrdienst durch eine ordentliche Bezahlung der Grundwehrdiener machen. Und dadurch, dass sie den Wehrdienst als das darstellt, was er ist: ein wertvoller, dankenswerter Einsatz für Österreich und eine möglicherweise lebensrettende Vorbereitung auf den Ernstfall.“ (Beifall bei der FPÖ.) „Und nicht eine ungerechtfertigte Strafe, die man möglichst kurz halten muss.“
In Wahrheit, meine Damen und Herren, haben wir aber eine Ungleichheit in der Heranziehung unserer männlichen Staatsbürger, denn während der Soldat für Aufgaben herangezogen werden kann, die mitunter den Einsatz seines Lebens oder zumindest seiner Gesundheit erfordern, ist dies beim Wehrersatzdienst wohl kaum der Fall. Die für Wehrdienstverweigerer längere Dienstzeit kann das soldatische Risiko nicht aufwiegen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler [Grüne]: Der kann ja auch nicht sinnerfassend einen Gesetzestext lesen!)
20.47
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.