RN/191
21.05
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der internationale Schiffsverkehr verursacht Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen, und, wie Kollege Bernhard schon angesprochen hat, es ist gut, wenn wir da am Tisch sitzen und dass wir dieses 30 Jahre alte Protokoll nun ratifizieren. Das ist sinnvoll, wir werden deswegen auch zustimmen.
Es ist aber auch schon angesprochen worden: Herr Bundesminister, Sie sind jetzt schon ziemlich lang im Amt und Sie haben in Ihrer Amtszeit bisher zwei Regierungsvorlagen aus dem Umweltausschuss in dieses Plenum gebracht – zwei! (Abg. Koza [Grüne]: Das ist nicht viel!) Beide führen uns raus auf den Ozean: Das eine ist das Hochseeschutzabkommen und jetzt eben dieses Protokoll für den Schiffsverkehr. Das ist für den Umweltminister eines Binnenlands zwar eine beachtliche Schifffahrtskarriere (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen), aber schon ein bissl eine Nullnummer – schon ein bissl eine Nullnummer! (Abg. Kogler [Grüne]: Traumschiff!)
Nach gar nichts gibt es jetzt – Kollege Bernhard hat darauf verwiesen – zwei Entwürfe, und die liegen nicht hier im Parlament auf dem Tisch. Das sind Entwürfe, Ministerialentwürfe zur Begutachtung, und wenn man sich anschaut, was das ist, wird einem schon ein bisschen schwindelig – von wegen Seekrankheit.
Das eine ist ein Entwurf für ein sogenanntes Klimagesetz, wobei Sie selbst stolz darauf sind, dass das komplett unverbindlich ist. – Na bravo, da können Sie sich echt gratulieren!
Das Zweite ist eine Novelle betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungen, die komplett EU-rechtswidrig ist. Da haben wir jetzt schon ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, was noch verschlimmert würde, weil genau das, von dem die EU-Kommission sagt, dass wir es verbessern müssen, noch weiter verschlechtert wird.
Also ganz ehrlich: Was nützen uns solche internationalen Abkommen, wenn Sie in Österreich umweltpolitischen Schiffbruch verursachen, Herr Minister? (Beifall bei den Grünen.)
21.08
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.