RN/199

21.24

Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir finden sie in Handys, Werkzeugen, E-Bikes, Fahrzeugen und vielen anderen Geräten. Mit ihrer zunehmenden Verbreitung entstehen allerdings neue Herausforderungen beim Sammeln, Transport und beim Recycling. Vor allem beschädigte Akkus können bei unsachgemäßer Entsorgung Brände verursachen, das haben meine Vorredner schon gesagt.

Auch ich kann mich noch gut an das vergangene Jahr erinnern, an diesen Großbrand in der Recyclinganlage, der vermutlich durch unsachgemäße Entsorgung entstanden ist. Das gefährdet Beschäftigte, Einsatzkräfte, Entsorgungsbetriebe und letztlich auch die Bevölkerung.

Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass möglichst viele alte Akkus sicher zurückgegeben werden. Dabei ist Österreich bereits jetzt ein Vorreiter. Wir sind Recyclingeuropameister und verfügen über gut funktionierende Sammel- und Verwertungssysteme. Darauf können wir stolz sein, und darauf wollen wir auch aufbauen, denn unser Ziel muss sein, die bestehenden und gut funktionierenden Strukturen zu nutzen und nicht durch neue Bürokratie zu ersetzen.

Ob Pfand oder andere Anreize, entscheidend ist, dass die Rückgabequote tatsächlich steigt, denn jeder zurückgegebene Akku eröffnet gleichzeitig eine wichtige Chance für unseren Rohstoffkreislauf. Deshalb müssen wir diese zurückgewinnen und wiederverwenden, anstatt sie nur einmal zu verwenden. Gerade Europa muss seine Rohstoffkreisläufe stärken, um damit die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen zu verbessern. Genau dafür gibt dieser Entschließungsantrag einen klaren Auftrag. Herr Minister, besten Dank für Ihre Bemühungen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Herr [SPÖ].)

21.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Ist seitens des Berichterstatters ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.