RN/212
21.57
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren den Tätigkeitsbericht 2025 des Rechnungshofes, der einen sehr umfassenden Einblick in seine Arbeit gibt. 5 800 Rechtsträger fallen in die Prüfkompetenz des Rechnungshofes: Bundesinstitutionen, Länder, Gemeinden, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlicher Beteiligung, aber auch Sozialversicherungsträger und die Kammern. 2025 hat der Rechnungshof 63 Berichte abgeschlossen, 90 Prüfungen laufen noch. Insgesamt hat der Rechnungshof auch 2025 seine Rolle als Mahner der Republik bestätigt.
Ein wichtiger Bereich betrifft die Konsolidierung des Staatshaushaltes, der nach Covid und den Inflationsexplosionen aus dem Ruder gelaufen ist. Es ist klar, dass angesichts steigender Finanzschulden und eines laufenden EU-Defizitverfahrens eine strikte Budget- und Ausgabendisziplin notwendig ist, damit wir unsere haushaltspolitische Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Dafür stehen wir als ÖVP, dafür stehen wir als Bundesregierung, und der Rechnungshof begleitet uns dabei dankenswerterweise.
Bei seinen Follow-up-Überprüfungen schaut sich der Rechnungshof auch immer wieder an, wie seine Empfehlungen umgesetzt wurden. Im Vorjahr wurden über 88 Prozent davon umgesetzt. Das ist schön; das zeigt, dass der Rechnungshof wirkt. Wer prüft eigentlich die Prüfer?, werde ich manchmal gefragt. – Keine Sorge: Auch der Rechnungshof ist nicht sakrosankt. Er wurde im Vorjahr vom deutschen und britischen Rechnungshof überprüft. Das Zeugnis ist sehr gut ausgefallen und darauf können Sie, Frau Präsidentin, und auch Ihre Mitarbeiter stolz sein. – Gratulation!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfberichte mögen für die geprüften Organisationen nicht immer angenehm sein, aber sie sind wichtig, damit wir besser und wettbewerbsfähiger werden im Sinne von Effizienz, im Sinne von Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.00
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Moitzi. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.