RN/220
22.19
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Jetzt kommen wir zu einem ganz spannenden Bericht, und herzlichen Dank an Sie, Frau Präsidentin, und Ihr Haus für diesen schonungslosen Bericht des Rechnungshofes betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege.
Da sieht man, dass da vieles sogar im Argen liegt und von dieser Bundesregierung dringendst – dringendst! – geändert gehört, weil es viel zu wenige Gerichtsmediziner und sehr teure Zukäufe von Institutionen gibt, wie der Rechnungshof feststellt, und man wie gesagt budgetär nicht gut ausgestattet ist. Man darf ja nicht vergessen: Bei den gerichtsmedizinischen Leistungen sind auch die sehr wichtigen Gewaltambulanzen dabei.
Ich habe mir erlaubt – ich fühle mich ja durch den Bericht des Rechnungshofes bestätigt –, im April dieses Jahres eine Anfrage an Frau Bundesministerin Sporrer zu stellen: Wie schaut es eigentlich mit den gerichtsmedizinischen Leistungen und mit den Gewaltambulanzen aus? – Da habe ich dann im Juni 2026 die Antwort erhalten.
Ich habe gefragt, wie diese Gewaltambulanzen, die ja immer als sehr, sehr wichtig dargestellt werden – und das sind sie auch –, eigentlich finanziell ausgestattet sind. Da antwortet Bundesministerin Sporrer, dass das ein Pilotprojekt war, das bis 31. Dezember 2025 in Graz und Wien gelaufen ist. Jetzt wird das über das Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz finanziert, und das Budget für die Gewaltambulanzen ist für 2026 gesichert. Betreffend den Betrieb 2027 – und das muss man sich jetzt anhören! – antwortet Bundesministerin Sporrer: „Der Budgetbedarf für die Fortsetzung und allfällige Erweiterung des Betriebs im Jahr 2027 wurde angemeldet.“ – Er wurde Mitte 2026 für 2027 angemeldet, also sehr beruhigend ist das nicht! Der Rechnungshofbericht zeigt nichts anderes auf, als dass die gerichtsmedizinischen Leistungen und die Gewaltambulanzen in Österreich im Argen liegen.
Dann gab es noch eine weitere Frage, wie es jetzt mit den Gewaltambulanzen ausschaut. – Da antwortet die Bundesministerin: „Derzeit werden die beiden laufenden Pilotprojekte wissenschaftlich evaluiert.“ Eine „bundesweite Ausrollung der Gewaltambulanzen wird angestrebt“. – Aber mit welchem Geld, wenn man nicht einmal noch die budgetäre Lage für 2027 sichergestellt hat? Das ist also eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung, für diese Justizministerin.
Das ist nur eine Baustelle, die der Rechnungshof aufgezeigt hat; eine weitere Baustelle ist der Strafvollzug: überfüllte Gefängnisse, kein Personal; bei den Gerichten schreien die Richter auf – ebenfalls kein Richterpersonal –, die Staatsanwaltschaften schreien auf. Also man muss wirklich sagen: Die Leistung dieser Justizministerin – sie hat sich ja heute bei unserem Dringlichen Antrag wieder dem Hohen Haus präsentiert –, das muss man sagen, ist mehr als schlecht, denn da geht einfach nichts weiter. Es ist schon langsam gefährlich, dass man da nach fast 20 Monaten, die diese Bundesregierung und diese Justizministerin im Amt sind, nichts vorlegen kann, was den Justizsektor, die Gerichte entlastet, die gerichtsmedizinischen Leistungen verbessert, den Strafvollzug verbessert. Dass man da gar nichts vorlegen kann, ist eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung und für diese Justizministerin.
Ein Dank ergeht nochmals an den Rechnungshof. Der Rechnungshof zeigt halt einmal auf, was eine Bundesregierung leistet, nicht leistet oder gar nicht leistet, und in diesem Fall muss man sagen – danke an den Rechnungshof! –, hat man wieder gesehen, was diese Bundesregierung tatsächlich nicht imstande ist zu leisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.24
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grüner. 3 Minuten eingemeldete Redezeit.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.