RN/223

22.29

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf direkt anschließen und noch aus dem U-Ausschuss, in dem das Thema der Gutachten natürlich auch ein großes war, ergänzen.

Was hat man dort gesehen? – Für ganz Niederösterreich gibt es zwei Gerichtsmediziner – zwei –, die aber in Wien sind. Jetzt kann man sich fragen: Wie viele sind es in Wien? – In Wien an den Instituten waren es 2019 fünf, mittlerweile sind es nur noch drei. Also von 2019 bis 2024 hat sich diese Zahl nahezu halbiert. Wieso ist das extrem problematisch? – Weil natürlich die meisten Fälle, die aufzuklären sind, in der Gerichtsmedizin in Wien anfallen, dort aber fehlt der Nachwuchs. Was hat der Rechnungshof hier festgestellt? – Dass man sich überlegen sollte, wie man hier mit den Gebühren umgeht: Zahlt man die Gebühr an den Privatgutachter und die Person selber oder zahlt man die Gebühr an das Institut? 

Der Vorteil von Zweiterem ist eben, dass die Institute auch einen Anreiz haben, weil sie geradezu ein System in der Organisation dahinter haben, dass sie die Strukturen aufrechterhalten und auch Nachwuchs ausbilden, denn genau der fehlt ja, wie wir jetzt sehen.

Sehen wir uns an, wie das in anderen Ländern abläuft, Beispiele, die uns ganz nah sind, Deutschland oder auch die Schweiz: In der Schweiz gibt es etwas, das bei uns eigentlich fast nie passiert. Gerichtsmediziner werden dort nämlich auch direkt zu Tatorten und Fundorten gerufen. Das heißt, das ist so, wie man es quasi aus dem Krimi, aus dem „Tatort“ kennt, wenn die Leiche gefunden wird: In der Schweiz ist da in der Regel ein Gerichtsmediziner dabei, während das bei uns die absolute Ausnahme ist. Bei uns ist nahezu nie ein Gerichtsmediziner dabei – die Konsequenz: natürlich schlechtere medizinische Ergebnisse bei den Ermittlungen. 

Wenn man sich jetzt ganz konkret Fälle anschaut, dann sieht man, es kann schon passieren, dass die Obduktion – nicht der Bericht, nicht das Gutachten, sondern die Obduktion – bis zu einer Woche dauert. Das ist natürlich schlecht für die Ergebnisse, verfälscht die Ergebnisse, vor allem die toxikologischen Ergebnisse, und führt so in Summe zu schlechterer Ermittlungsarbeit. 

Das ist also ein wichtiges Thema, ein Thema, das von den verschiedenen Trägern anzugehen ist – ganz wichtig dabei ist neben dem Justizministerium das Wissenschaftsministerium –, und leider auch ein Thema, mit dem man nicht wirklich populäre Politik machen kann, muss man auch ehrlich sagen. Es ist aber ein Thema, das für uns alle wichtig ist, ein Thema, das für den Rechtsstaat zentral ist, und deshalb werden wir das in dieser Regierung auch angehen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ.)

22.32

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zorba; 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.