RN/227

22.43

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist noch wichtig, einen Punkt im Zusammenhang mit dem Bericht zu den gerichtsmedizinischen Leistungen in der Strafrechtspflege, aber auch im Bereich der Cyberkriminalität zu sagen, nämlich dass viele unserer Berichte auf mehrere Ressorts und geprüfte Stellen abzielen.

Wir haben den Bericht zu den gerichtsmedizinischen Leistungen mit der Frau Justizministerin diskutiert. Da geht es um die Vergütungen aus der Justiz hin zu den gerichtsmedizinischen Instituten. Das andere ist aber das Wissenschaftsressort, und da geht es auch um die Frage, wie die Universitäten die Personalbedarfsplanung anstellen, wie sie die Gebühren weitergeben und wie sie zu einer entsprechenden Ausbildung kommen.

Daher meine ich immer, dass es ganz wichtig ist, dass für viele Umsetzungen aus unseren Berichten immer mehrere Ressorts zuständig sind. Da würde ich sehr darauf drängen, dass man mit Nachdruck zu einer koordinierten Umsetzung kommt, weil zum Beispiel die Gerichtsmedizin Leistungen sowohl für die Justiz als auch für die Wissenschaft als auch für die Forschung hat. Daher ist es für beide Seiten wichtig, dass wir zu Verbesserungen kommen. In einem abgestimmten Vorgehen sollte es zu einer nachhaltigen Finanzierung der Gerichtsmedizin in Österreich kommen. 

Das Gleiche betrifft die Cyberkriminalität, auch da geht es um Justiz und Inneres und verschiedene Stellen wie das Bundeskriminalamt, sodass die Umsetzungen von Empfehlungen in einer abgestimmten und koordinierten Weise erfolgen, dass auch die Strategie immer koordiniert ist. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Royer [FPÖ].)

22.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.