RN/254

23.40

Abgeordneter Maximilian Weinzierl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag, den ich heute hier vorlege, betrifft ja eine Frage, und das ist die Verkehrssicherheit – nicht mehr und nicht weniger. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: ... Auto fahren! – Heiterkeit bei NEOS und Grünen. – Abg. Gewessler [Grüne]: ... ja selber lachen!)

Ein Schutzweg erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn er unter ungünstigsten Bedingungen – bei Nässe, bei Dämmerung, ja, auch bei Blendung – in Sekundenbruchteilen zweifelsfrei erkannt wird. Genau deshalb schreibt ja auch die Bodenmarkierungsverordnung präzise vor, wie so ein Schutzweg auszusehen hat (Abg. Gewessler [Grüne]: ... vermessen!): Die Längsstreifen sind weiß, sie liegen in Fahrtrichtung, und sie sind 50 Zentimeter breit. Diese Standardisierung ist kein Selbstzweck, sondern schafft Wiedererkennbarkeit, und Wiedererkennbarkeit spart ja auch Reaktionszeit. Jede zusätzliche Farbe, jedes Muster zwischen diesen Streifen mindert ja auch diesen Kontrast und bindet den Blick des Lenkers genau in jenem Moment (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: ... Streifen auf der Straße ...!), in dem die Aufmerksamkeit dem querenden Fußgänger gelten müsste. Was diese Aufmerksamkeit bindet, kostet Reaktionsweg, und ein Reaktionsweg kostet nichts anderes als im Ernstfall Leben.

Genau das ist keine Meinung von mir, das ist eine Einschätzung von Verkehrssachverständigen. Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs hat zum Beispiel einen mehrfarbigen Schutzweg genau deswegen abgelehnt. (Beifall bei der FPÖ.) Die Begründung ist: Die Verkehrssicherheit könne nicht gewährleistet werden, der zur eindeutigen Wahrnehmung nötige Kontrast fehle. (Abg. Stögmüller [Grüne]: ... wolltets ihr rot-weiß-rot, oder?)

In Wien zum Beispiel wurde genau diese Gestaltung aber genehmigt, und vielleicht sagt man auch genau deswegen: Wien ist anders. Damit haben wir aber eine Rechtslage, in der die Sicherheit eines Schutzweges faktisch vom Gutachten im Einzelfall abhängt. Das heißt, ein Autofahrer, der von Niederösterreich nach Wien fährt, trifft auf unterschiedliche Bewertungen eines Schutzwegs. Das untergräbt ja auch die Planbarkeit, das untergräbt aber auch die Rechtssicherheit und die Akzeptanz.

Unser Antrag hier schafft ganz einfache Klarheiten. (Abg. Gewessler [Grüne]: ... Anträgen! ... rot-weiß-rote!) Ein neuer Absatz 6a in § 55 der Straßenverkehrsordnung (Abg. Scherak [NEOS]: Ihre Probleme möchte ich haben!): Die Flächen zwischen den Markierungen bleiben in der Fahrbahnfarbe oder werden einfärbig ausgeführt, wo es der Kontrast fordert.

Die Straßenverkehrsordnung ist kein Instrument für Symbolpolitik. Sie hat einen einzigen Zweck, und der ist die Sicherheit des Verkehrs. Der Schutzweg ist kein Kunstprojekt, der Schutzweg ist auch keine Litfaßsäule: Der Schutzweg ist eine Sicherheitseinrichtung, und zwar für die Schwächsten im Verkehr, und das sind Kinder, das sind ältere Menschen, und ja, das sind ganz einfach Fußgänger. Das darf nicht gefährdet werden, nur um politische Botschaften zu transportieren. Nein, ein Schutzweg muss in ganz Österreich dasselbe bedeuten, nämlich Sicherheit. (Beifall bei der FPÖ.)

23.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Joachim Schnabel mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.