16/PET XXVIII. GP

Eingebracht am 21.01.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete:r zum Nationalrat

Andreas Kühberger
Georg Strasser
Josef Hechenberger

 

 

 

 

 

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Walter Rosenkranz

Parlament, 1017 Wien, Österreich

 

                        Wien , am  21. Januar 2026         

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zur Stärkung der Landwirtschaft und des Tierwohls.

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Universitätsgesetz, Tiergesundheitsgesetz, Tierärztegesetz etc.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Strasser           Kühberger         Hechenberger

 

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 

 

 


 

Petition zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zur Stärkung der Landwirtschaft und des Tierwohls.

Eine flächendeckende tierärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist für die heimische Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung für Tiergesundheit, Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und die wirtschaftliche Stabilität bäuerlicher Familienbetriebe. Zugleich stellt sie eine wesentliche tierschutzrechtliche Verpflichtung dar, da auch Nutztiere Anspruch auf eine zeitgerechte und qualitätsvolle medizinische Versorgung haben.

Gerade die Sicherstellung der tierärztlichen Notdienstversorgung im ländlichen Raum bereitet jedoch zunehmend Sorge. In mehreren Regionen Österreichs berichten Nutztierhalter bereits von Versorgungslücken, insbesondere in den Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen. Ob die heute vielfach noch selbstverständliche Versorgung veterinärmedizinischer Notfälle auch künftig gewährleistet werden kann, ist nicht mehr gesichert.

Diese Entwicklung wird durch wissenschaftliche Prognosen untermauert. Laut einer Studie von Rippinger & Popper wird bereits für das Jahr 2027 ein Mangel von rund 30 bis 50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Nutztierbereich prognostiziert, was etwa 32 bis 55 Personen entspricht. Bis zum Jahr 2032 steigt diese Lücke auf 70 bis 105 VZÄ bzw. 85 bis 120 Personen an.

 

Ein zentrales strukturelles Problem liegt zudem in den Einstiegsraten in die Nutztierpraxis. Während rund zwei Drittel der Tierärztinnen und Tierärzte im Kleintierbereich tätig sind, arbeitet nur etwa ein Viertel im Nutztierbereich. Aufgrund des hohen Frauenanteils unter den Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern und der dort besonders starken Konzentration auf den Kleintierbereich wird sich diese Schieflage künftig weiter verschärfen. [1]

Eine bloße Erhöhung der Studienplätze wäre – bei gleichbleibender Verteilung – nicht ausreichend, um dem drohenden Mangel an Nutztierärztinnen und -ärzten wirksam entgegenzuwirken.

 

Die obige Grafik veranschaulicht die Entwicklungen bei unterschiedlichen angenommenen Einstiegsraten im Nutztierbereich. Sie zeigt, dass mindestens eine Einstiegsrate von 22 Prozent benötigt wird, um den Bedarf zu decken.

Zusätzlich warnt die Österreichische Tierärztekammer davor, dass in den kommenden Jahren zahlreiche derzeit praktizierende Nutztierärzte das pensionsfähige Alter erreichen oder bereits überschritten haben. Ohne gezielte Gegenmaßnahmen drohen weitere Versorgungslücken, insbesondere in strukturschwachen und peripheren Regionen.

Versorgungsengpässe liegen dabei nicht in einem Mangel an potenziell verfügbaren Tierärztinnen und Tierärzten begründet, sondern sind struktureller Natur. Sie können daher nur durch strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen – wie etwa attraktivere Arbeitsbedingungen oder eine Weiterentwicklung des Berufsbildes – unter Einbindung der Bundesländer und der Standesvertretung nachhaltig behoben werden.

Vor diesem Hintergrund liegt ein möglicher Lösungsansatz in der Verantwortung der Bundesländer, gezielte Angebote zu schaffen, die Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihres Studiums an konkrete Dienststellen binden und im Rahmen entsprechender Modelle zu einer regionalen Tätigkeit verpflichten.

Dass solche steuernden Instrumente wirksam sein können, zeigt ein Blick ins benachbarte Bayern. Dort wurde mit der sogenannten Landtierarztquote ein eigenes Kontingent an Studienplätzen für angehende Tierärztinnen und Tierärzte geschaffen, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums über einen längeren Zeitraum in unterversorgten ländlichen Regionen tätig zu sein. Dieses Modell verdeutlicht, dass gezielte Steuerungsinstrumente im Hochschulbereich einen wirksamen Beitrag zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung leisten können. [2]

Gewidmete Studienplätze für die Bundesländer bestehen bereits. Entscheidend ist nun, in einem weiterführenden Schritt die Rahmenbedingungen für Absolventinnen und Absolventen gezielt zu verbessern und Anreize für eine Tätigkeit im Nutztierbereich zu schaffen.

Da die tierärztliche Betreuung von Nutztierbeständen insbesondere die Notdienstversorgung- eindeutig tierschutzrelevant und im öffentlichen Interesse gelegen ist, ist auch die öffentliche Hand gefordert, einen aktiven Beitrag zur langfristigen Absicherung dieser Versorgung zu leisten.

Wir unterstützen die Forderungen der Landesveterinärkonferenz und fordern daher:

1)    Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, mit dem BMASGPK zu prüfen, ob gezielte Studienplätze für die Nutztierpraxis sowie eine Erhöhung der Quoten im öffentlichen Interesse ermöglicht werden können, verbunden mit einer Pflicht zur regionalen Tätigkeit nach dem Studium.

2)    Unter Berücksichtigung der bestehenden Systeme in den Bundesländern zur Unterstützung der Notversorgung von Nutztierbeständen wird das BMASGPK gemeinsam mit den Bundesländern ersucht, ein einheitliches System für ganz Österreich zu erarbeiten, unter Einbeziehung der bestehenden Systeme der Tiergesundheitsdienste der Bundesländer.

3)    Im Zuge der Verhandlungen zur Neugestaltung des mehrjährigen EUFinanzrahmens sowie der nationalen Umsetzung ab 2028 wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ersucht, gemeinsam mit dem BMASGPK eine Strategie zu erarbeiten, um die Förderung von Einrichtungen zur Bereitstellung veterinärmedizinischer Dienstleistungen in den Regionen im Rahmen der europäischen Regionalförderung zu ermöglichen.

Mit den oben genannten Forderungen wird um die Ergreifung geeigneter Maßnahmen ersucht, um die tierärztliche Versorgung im ländlichen Raum langfristig sicherzustellen, Tierwohl zu garantieren und die Zukunftsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu stärken.

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

[1] Rippinger & Popper, Zukunftsprognosen für den tierärztlichen Berufsstand, Zusammenfassung, 19. Juli 2022

[2] Allgemeine Infos | Landtierarztquote Bayern

Vetmeduni: Zahlen, Daten, Fakten zur Vetmeduni Wien

Massiver Mangel an Nutztierärzten droht – vorarlberg.ORF.at

Kammer: Tierärztemangel am Land droht – kaernten.ORF.at

Kammer warnt vor Mangel an Nutztierärzten - SN.at