17/PET XXVIII. GP
Eingebracht am 23.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete:r zum Nationalrat

An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Walter Rosenkranz
Parlament, 1017 Wien, Österreich
Wien , am 23.03.2026
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für den Schülerinnen- und Schülertransport im Gelegenheitsverkehr
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Die Regelung und die Kostenerstattung von Schülerfreifahrten sind Bundeskompetenz.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Joachim Schnabel Agnes Totter
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Petition
Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für den Schülerinnen- und Schülertransport im Gelegenheitsverkehr
Der sichere und zumutbare Schulweg ist ein zentrales Element der Bildungsgerechtigkeit. Derzeit bestehen jedoch Unklarheiten bei den rechtlichen Kriterien, die darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Schülerinnen- und Schülertransport im Gelegenheitsverkehr haben. Insbesondere die Definition der Unzumutbarkeit des Schulweges ist veraltet und muss an das heutige Verkehrsaufkommen adaptiert werden. Auch in Großstädten ist es nicht üblich, dass Schülerinnen und Schüler zwei Kilometer bis zur nächsten U-Bahn-, Straßenbahn- oder Bushaltestelle zurücklegen müssen.
Bereits 2022 hat die Petition „Adaptierung der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr“ auf die Problematik der Zumutbarkeitskriterien hingewiesen. Der von der Petition ausgehende Druck sowie die geführten Gespräche führten im Jahr 2023 zu einer deutlichen Anhebung des Budgets für den Schülergelegenheitsverkehr. Die Kriterien selbst wurden jedoch nicht angepasst. Begründet wurde dies mit bestehenden Ausnahmeregelungen, die Sonderlösungen ermöglichen sollten. Leider haben diese Ausnahmeregelungen auch in den vergangenen beiden Jahren zu keiner Verbesserung der Schülertransporte im ländlichen Raum geführt. Im Gegenteil: Seit der Systemumstellung wurden weniger Ausnahmegenehmigungen erteilt, wodurch noch mehr Schülerinnen und Schüler einem potenziell gefährlichen Schulweg ausgesetzt sind. Aufgrund dieser Situation sind die Wohnsitzgemeinden zunehmend gefordert, den Schülergelegenheitsverkehr in Form von bestellten Schulbusleistungen selbst sicherzustellen. Angesichts der derzeit äußerst angespannten finanziellen Lage der Gemeinden ist es jedoch nicht mehr möglich, dieses Angebot im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Die Gemeinden sehen sich daher gezwungen, sich auf ihre verfassungsrechtlichen Kernaufgaben zu konzentrieren, was bei der Bevölkerung und insbesondere bei den Eltern auf erhebliches Unverständnis stößt.
Es ist daher erforderlich, eine Gleichstellung des ländlichen Raums mit dem urbanen Raum zu erreichen und die Wegstrecke nach Prüfung zu reduzieren. Hinsichtlich der Finanzierung schlagen wir vor, im Zuge einer Reform der Finanzierungsstruktur die Kompetenzen sowie die Finanzierung der Schülerfreifahrt und des Gelegenheitsverkehrs neu zu regeln. Diese Zuständigkeiten sollen an die Länder mit ihren Verkehrsverbünden übertragen werden, um ein ganzheitliches System für die jeweiligen Regionen zu entwickeln – bestehend aus Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr und gegebenenfalls ergänzenden Mikro-ÖV-Systemen.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf:
1. Die gesetzlichen Grundlagen für den Schülerinnen- und Schülertransport im Gelegenheitsverkehr zu überarbeiten.
○ Stärkere Einbindung der Gemeinden, damit örtliche Begebenheiten stärker berücksichtigt werden.
○ Vorgeschlagen wird die Übertragung der Schülerfreifahrt an die Länder, die diese in Kombination mit ihren Verkehrsverbünden subsidiär, unter Nutzung von Synergien und gegebenenfalls unter Integration von Micro ÖV-Angeboten, spezifisch umsetzen können.
2. Die Kriterien für die Unzumutbarkeit des Schulweges klarer zu definieren und an die heutigen Verkehrsbedingungen anzupassen.
○ Insbesondere sollen Gefährdungsmomente wie die Querung von Landesstraßen, fehlende Gehsteige, schlechte Sichtverhältnisse oder erhöhte Unfallhäufigkeit berücksichtigt werden.
○ Zusätzlich soll die maximale Wegstrecke altersgerecht und dem Bildungsgrad entsprechend festgelegt werden. Die aktuelle Regelung muss gesenkt, bzw. weniger starr ausgelegt werden.
Begründung:
Ein fairer Zugang zu Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen. Kinder sollen unabhängig davon, ob sie im Ortskern oder in einem entlegenen Ortsteil leben, sicher und gleichberechtigt zur Schule gelangen können. Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch, dass der Schulweg keine unzumutbare Gefahr darstellt. Schulstandorte dürfen nicht durch schlechte Erreichbarkeit unattraktiv werden.
Wir bekennen uns zum Ziel, gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Eltern sowie Gemeinden zu entlasten.