22/PET XXVIII. GP
Eingebracht am 22.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete:r zum Nationalrat

An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Walter Rosenkranz
Parlament, 1017 Wien, Österreich
Rattenberg , am 19. Juni 2026
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
der androhenden Schließung des Bezirksgerichts Rattenberg.
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Entscheidung liegt in der Zuständigkeit des Justizminsiteriums.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Hechenberger (Rundsiegel der Stadt Rattenberg Bezirk Kufstein)
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Petition
betreffend
Gegen die Schließung und für den langfristigen Erhalt der Tiroler Bezirksgerichte, insbesondere des Standortes Rattenberg
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht,
1. den Erhalt aller Bezirksgerichte in Tirol, insbesondere des Bezirksgerichts Rattenberg als eigenständigen Gerichtsstandort, sicherzustellen.
2. von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die zu einer Schließung oder Aushöhlung des Standortes führen.
3. die regionale Justizversorgung in Tirol, insbesondere im Tiroler Unterland, dauerhaft zu gewährleisten.
4. die Bedeutung bürgernaher öffentlicher Einrichtungen bei zukünftigen Strukturentscheidungen stärker zu berücksichtigen.
Begründung
Alle Bezirksgerichte, besonders das Bezirksgericht Rattenberg, sind wichtige öffentliche Einrichtungen und ein zentraler Bestandteil der regionalen Infrastruktur. Sie garantieren den Menschen im Tiroler Unterland einen direkten, niederschwelligen und wohnortnahen Zugang zur Justiz.
Gerade Gerichte sind wesentliche Einrichtungen eines funktionierenden Rechtsstaates. Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen, ohne unverhältnismäßig lange Wege und zusätzliche Hürden vorbringen zu können.
In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Menschen ihre Unterstützung für den Erhalt des Bezirksgerichts Rattenberg zum Ausdruck gebracht. Eine Auflösung oder wesentliche Schwächung des Gerichtsstandortes Rattenberg würde eine weitere Zentralisierung staatlicher Leistungen bedeuten und die Nähe des Staates zu den Bürgerinnen und Bürgern verringern.
Wichtige Argumente für den Erhalt des Bezirksgerichts Rattenberg:
• 1. Bürgernähe ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaates
Eine moderne Justiz muss nicht nur effizient, sondern auch erreichbar sein. Der persönliche Zugang zu Gerichten ist für viele Menschen von großer Bedeutung, besonders für ältere Personen, Familien oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
• 2. Stärkung des ländlichen Raumes
Der Erhalt von Behörden und öffentlichen Einrichtungen außerhalb größerer Zentren leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer zunehmenden Zentralisierung. Gerichte gehören zur Grundversorgung einer Region genauso wie Bildungs-, Gesundheits- und Verwaltungseinrichtungen. Weiters sichern diese qualifizierte Jobs in der Region.
• 3. Bestehende Strukturen sollen genutzt werden
Das Bezirksgericht Rattenberg hat eine jahrhundertelange Gerichtsgeschichte und verfügt über gewachsene Strukturen, Erfahrung und regionale Verankerung. Eine Verlagerung würde bestehende Ressourcen schwächen und neue Belastungen an anderen Standorten schaffen.
• 4. Recht darf keine Frage der Entfernung sein
Der Zugang zur Justiz darf nicht davon abhängen, wie weit Menschen von einem zentralen Standort entfernt leben. Ein erreichbares Gericht vor Ort schafft Vertrauen und stärkt das Bewusstsein für einen funktionierenden Rechtsstaat. Schließlich ist das Bezirksgericht Rattenberg für 12 Gemeinden zuständig.