24/PET XXVIII. GP
Eingebracht am 26.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete:r zum Nationalrat

An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Walter Rosenkranz
Parlament, 1017 Wien, Österreich
Bregenz , am 26. June 2026
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Erhalt des Bezirksgerichtes Bezau im Bregenzerwald
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Justiz fällt in die Zuständigkeit des Bundes
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Norbert Sieber
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Petition
zum
Erhalt des Bezirksgerichtes Bezau in Vorarlberg
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht,
1. den Erhalt des Bezirksgerichtes Bezau als eigenständiger Gerichtsstandort sicherzustellen;
2. von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die zu einer Schließung oder Aushöhlung des Gerichtsstandortes führen würden;
3. die regionale Justizversorgung im Bregenzerwald dauerhaft zu gewährleisten;
4. die Bedeutung bürgernaher öffentlicher Einrichtungen bei zukünftigen Strukturentscheidungen stärker zu berücksichtigen.
Begründung
Das Bezirksgericht Bezau ist seit vielen Jahren eine wichtige öffentliche Einrichtung und ein zentraler Bestandteil der regionalen Infrastruktur. Sie garantiert den Menschen im Bregenzerwald einen direkten, niederschwelligen und wohnortnahen Zugang zur Justiz. Gerade Gerichte sind wesentliche Einrichtungen eines funktionierenden Rechtsstaates. Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen ohne unverhältnismäßig lange Wege und zusätzliche Hürden vorbringen zu können.
In der Vergangenheit gab es bereits vielfältige Diskussionen über den Gerichtsstandort Bezau. Zahlreiche Menschen haben ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht. Auch Evaluierungen, zuletzt im Jahr 2019, bescheinigten den Gerichtsstandort Bezau hohe Effektivität und eine hervorragende Qualität der Rechtsprechung.
Eine Auflösung oder Schwächung des Gerichtsstandortes Bezau würde eine weitere Zentralisierung staatlicher Leistungen bedeuten und die Nähe des Staates zu den Bürgerinnen und Bürgern verringern.
Zusätzliche Argumente für den Erhalt des Bezirksgerichts Bezau
1. Bürgernähe ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Rechtstaates
Eine moderne Justiz muss nicht nur effizient, sondern auch erreichbar sein. Der persönliche Zugang zu Gerichten ist für viele Menschen von großer Bedeutung – insbesondere für ältere Personen, Familien oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
2. Bezau und der Bregenzerwald brauchen öffentliche Infrastruktur
Bezau und der Bregenzerwald sind eine bedeutende und florierende Region in Vorarlberg. Mit dieser erfreulichen Entwicklung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Einrichtungen. Ein Abbau wichtiger Infrastruktur steht im klaren Widerspruch zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung.
3. Stärkung des ländlichen Raumes
Der Erhalt von Behörden und öffentlichen Einrichtungen außerhalb größerer Zentren leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer zunehmenden Zentralisierung. Gerichte gehören zur Grundversorgung einer Region - genauso wie Bildungs-, Gesundheits- und Verwaltungseinrichtungen.
4. Bestehende Strukturen sollen genutzt werden
Das Bezirksgericht Bezau verfügt über gewachsene Strukturen, Erfahrung und regionale Verankerung. Dies zeigt sich im Besonderen durch die kostengünstige Zurverfügungstellung des Gebäudes durch die Marktgemeinde Bezau. Eine Verlagerung des Standortes würde langjähriges Vertrauen schwächen. Einsparungen, zu denen man sich grundsätzlich bekennt, sind unter diesen Aspekten nicht erkennbar.
5. Recht darf keine Frage der Entfernung sein
Der Zugang zur Justiz darf nicht davon abhängen, wie weit entfernt Menschen von einem zentralen Standort leben. Ein erreichbares Gericht in der Region schafft Vertrauen und stärkt das Bewusstsein für einen funktionierenden Rechtstaat.
Für die Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald:
|
Bgmin. Bianca Moosbrugger-Petter Obfrau |
Bgm. Guido Flatz Obfrau-Stellvertreter |

Egg, am 26.06.2026

Auskunft:
Bgm. Hubert Graf
+43 5514 2213 21
hubert.graf@bezau.at
Zahl: be020.0-112026-1-1
Bezau, am 22.06.2026
Betreff: Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau zum Erhalt des Bezirksgericht Bezau
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Marktgemeinde Bezau spricht sich entschieden gegen eine Schließung des Bezirksgerichts Bezau aus.
Mit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen Überlegungen des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich einer möglichen Reduktion von Bezirksgerichtsstandorten in Österreich. Für den Bregenzerwald wäre eine Schließung des Bezirksgerichts Bezau ein erheblicher Verlust an Bürgernähe, Servicequalität und staatlicher Präsenz im ländlichen Raum.
Das Bezirksgericht Bezau erfüllt seit Jahrzehnten eine wichtige Funktion für die Bevölkerung des gesamten Bregenzerwaldes. Es gewährleistet kurze Wege für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Rechtsanwälte, Sachverständige sowie alle Verfahrensbeteiligten. Gerade ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität wären von einer Verlagerung an einen weiter entfernten Standort besonders betroffen.
Die Marktgemeinde Bezau weist darauf hin, dass der Bregenzerwald aufgrund seiner geografischen Lage und Topografie nicht mit urbanen Räumen vergleichbar ist. Eine Zentralisierung mag auf dem Papier Einsparungen versprechen, führt jedoch in der Praxis zu längeren Anfahrtswegen. höherem Zeitaufwand und einer Verschlechterung des Zugangs zur Justiz. Der Grundsatz einer bürgernahen Verwaltung und Rechtsprechung darf nicht wirtschaftlichen Überlegungen allein untergeordnet werden.
Das Bezirksgericht Bezau verfügt über eine funktionierende Infrastruktur und erfüllt seine Aufgaben effizient und verlässlich. Der Standort wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach auf seine Zukunftsfähigkeit geprüft und konnte stets durch seine Bedeutung für die Region überzeugen. Auch das Land Vorarlberg hat sich wiederholt zum Erhalt des Standorts bekannt.
Darüber hinaus würde die Schließung eines weiteren öffentlichen Standorts die Attraktivität des ländlichen Raumes schwächen. Gerade in Zeiten, in denen Bund, Länder und Gemeinden bemüht sind, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land sicherzustellen, wäre die Aufgabe eines Bezirksgerichts ein falsches Signal.
Marktgemeinde Bezau
6870 Bezau |
Greben 397 | +43 5514 2213 | gemeinde@bezau.at | www.bezau.at |
UID-Nr. ATU 39231201
Die Marktgemeinde Bezau fordert daher das Bundesministerium für Justiz auf,
• das Bezirksgericht Bezau dauerhaft zu erhalten,
• die besonderen geografischen und regionalen Gegebenheiten des Bregenzerwaldes zu berücksichtigen.
• die Versorgung der Bevölkerung mit wohnortnahen Justizdienstleistungen sicherzustellen und
• Reformüberlegungen nur auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Kriterien vorzunehmen.
Die Marktgemeinde Bezau bekennt sich ausdrücklich zu einer modernen und effizienten Justiz. Diese darf Jedoch nicht zulasten der Bürgernähe und der Lebensqualität in den ländlichen Regionen erfolgen.
Der Erhalt des Bezirksgerichts Bezau Ist ein wichtiges Anliegen für die gesamte Region Bregenzerwald und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse In Vorarlberg.
Für die Marktgemeinde Bezau
Hubert Graf
Bürgermeister
(Rundsiegel der Marktgemeinde 6870 Bezau)