25/PET XXVIII. GP

Eingebracht am 29.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat

Gabriel Obernosterer

An den

Zweiten Präsidenten des Nationalrates Peter Haubner

Parlament, Dr. Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

Wien, am 29. Juni 2026

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich gemäß§ 100 Abs. 1 GOG-NR die Petition betreffend die

„Erhaltung des Bezirksgerichtes Hermagor“

Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das Justizwesen fällt gemäß Art. 10 B-VG in die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Gabriel Obernosterer

Abgeordneter zum Nationalrat

Anlage

 


 

Petition

betreffend

Erhaltung des Bezirksgerichtes Hermagor

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

1.      die Erhaltung des Bezirksgerichtes Hermagor als eigenständigen Gerichtsstandort sicherzustellen;

2.      von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die zu einer Schließung oder Aushöhlung des Gerichtsstandortes führen würden;

3.      die regionale Justizversorgung in Hermagor dauerhaft zu gewährleisten;

4.      die Bedeutung bürgernaher öffentlicher Einrichtungen bei zukünftigen Strukturentscheidungen stärker zu berücksichtigen.

Begründung:

Das Bezirksgericht Hermagor ist seit vielen Jahren eine wichtige öffentliche Einrichtung und ein zentraler Bestandteil der regionalen Infrastruktur. Sie garantiert den Menschen in Hermagor und Umgebung einen direkten, niederschwelligen und wohnortnahen Zugang zur Justiz.

Gerade Gerichte sind wesentliche Einrichtungen eines funktionierenden Rechtsstaates. Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen ohne unverhältnismäßig lange Wege und zusätzliche Hürden vorbringen zu können.

Die Schließung des Bezirksgerichtes Hermagor würde den gesamten Bezirk treffen. Sie würde bedeuten, dass die Bürgerinnen und Bürger Anfahrtswege von 1 Stunde und 40 Minuten mit dem Auto oder fast 4 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten Bezirksgericht in Villach - für nur eine Wegstrecke - in Kauf nehmen müssten.

Eine Auflösung des Gerichtsstandortes Hermagor wäre ein schwerer Schlag für den Standort, für einen Bezirk, der ohnehin aufgrund seiner geografischen Lage und Topographie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist. Reformen dürfen nicht auf Kosten des ländlichen Raumes gehen.

Zusätzliche Argumente für die Erhaltung des Bezirksgerichts Hermagor

1.   Bürgernähe ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Rechtstaates

Eine moderne Justiz muss nicht nur effizient, sondern auch erreichbar sein. Der persönliche Zugang zu Gerichten ist für viele Menschen von großer Bedeutung – insbesondere für ältere Personen, Familien oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

2.   Hermagor und der gesamte Bezirk brauchen öffentliche Infrastruktur

Hermagor ist eine wirtschaftlich florierende Region. Mit dieser erfreulichen Entwicklung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Einrichtungen. Ein Abbau wichtiger Infrastruktur steht im klaren Widerspruch zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

3.   Stärkung des ländlichen Raumes

Die Erhaltung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen außerhalb größerer Zentren leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer zunehmenden Zentralisierung. Gerichte gehören zur Grundversorgung einer Region – genauso wie Bildungs-, Gesundheits- und Verwaltungseinrichtungen.

4.   Bestehende Strukturen sollen genutzt werden

Das Bezirksgericht Hermagor verfügt über gewachsene Strukturen, Erfahrung und regionale Verankerung. Eine Verlagerung des Standortes würde langjährig aufgebautes Vertrauen schwächen. Einsparungen und Reformen, zu denen man sich grundsätzlich bekennt, sind unter diesen Aspekten nicht erkennbar.

5.   Recht darf keine Frage der Entfernung sein

Der Zugang zur Justiz darf nicht davon abhängen, wie weit entfernt Menschen von einem zentralen Standort leben. Ein erreichbares Gericht in der Region schafft Vertrauen und stärkt das Bewusstsein für einen funktionierenden Rechtstaat.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer ersucht den Nationalrat daher, diese Petition zu unterstützen und sich für die dauerhafte Erhaltung des Bezirksgerichtes Hermagor als eigenständigen Gerichtsstandort auszusprechen.