5/PET XXVIII. GP
Eingebracht am 28.04.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordneter zum Nationalrat
Ing. Harald Thau
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Walter Rosenkranz
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 28.04.2025
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren
Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Wasserrechtsgesetz (WRG 1959)
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von ____ Bürgern unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ing. Harald Thau
Anlage
Hinweis: Ggf.
vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen
Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht
nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren
Warum diese Petition wichtig ist
In Österreich gibt es über 4.450 Freiwillige Feuerwehren, die unermüdlich für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz stehen. Allein im Jahr 2024 wurden knapp 250.000 technische Einsätze und über 65.000 Brandeinsätze bewältigt. Damit Einsätze im Ernstfall reibungslos funktionieren, braucht es eines: regelmäßige, praxisnahe Übungen.
Das Problem
Aktuell dürfen Feuerwehren nur im akuten Brandfall Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen entnehmen, nicht aber für Übungen - es sei denn, sie holen sich für jede einzelne Entnahmestelle eine eigene, zeitlich befristete Genehmigung.
Das bedeutet:
• lange Wartezeiten und hoher bürokratischer Aufwand
• weniger Flexibilität bei der Planung
• eingeschränkte Übungsmöglichkeiten
Diese Regelung ist realitätsfern und belastet unsere Freiwilligen unnötig.
Unsere Forderung
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorlegen, mit der das Wasserrechtsgesetz 1959 so novelliert wird, dass Freiwillige Feuerwehren zu Übungszwecken unbürokratisch und bewilligungsfrei Löschwasser aus Oberflächengewässern entnehmen dürfen.
Unsere Feuerwehren brauchen:
• Rechtssicherheit beim Üben
• Praxisnahe Ausbildungsmöglichkeiten
• Weniger Bürokratie - mehr Einsatzkraft!
Wir, die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition, fordern daher:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Entnahme von Löschwasser aus Oberflächengewässern für Übungen von Freiwilligen Feuerwehren bewilligungsfrei ermöglicht wird.