5/PET XXVIII. GP

Eingebracht am 28.04.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat

Ing. Harald Thau

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Walter Rosenkranz

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 28.04.2025

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren

Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Wasserrechtsgesetz (WRG 1959)

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von ____ Bürgern unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ing. Harald Thau

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren

Warum diese Petition wichtig ist

In Österreich gibt es über 4.450 Freiwillige Feuerwehren, die unermüdlich für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz stehen. Allein im Jahr 2024 wurden knapp 250.000 technische Einsätze und über 65.000 Brandeinsätze bewältigt. Damit Einsätze im Ernstfall reibungslos funktionieren, braucht es eines: regelmäßige, praxisnahe Übungen.

Das Problem

Aktuell dürfen Feuerwehren nur im akuten Brandfall Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen entnehmen, nicht aber für Übungen - es sei denn, sie holen sich für jede einzelne Entnahmestelle eine eigene, zeitlich befristete Genehmigung.

Das bedeutet:

•     lange Wartezeiten und hoher bürokratischer Aufwand

•     weniger Flexibilität bei der Planung

•     eingeschränkte Übungsmöglichkeiten

Diese Regelung ist realitätsfern und belastet unsere Freiwilligen unnötig.

Unsere Forderung

Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorlegen, mit der das Wasserrechtsgesetz 1959 so novelliert wird, dass Freiwillige Feuerwehren zu Übungszwecken unbürokratisch und bewilligungsfrei Löschwasser aus Oberflächengewässern entnehmen dürfen.

Unsere Feuerwehren brauchen:

•     Rechtssicherheit beim Üben

•     Praxisnahe Ausbildungsmöglichkeiten

•     Weniger Bürokratie - mehr Einsatzkraft!

Wir, die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition, fordern daher:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Entnahme von Löschwasser aus Oberflächengewässern für Übungen von Freiwilligen Feuerwehren bewilligungsfrei ermöglicht wird.