6/PET XXVIII. GP
Eingebracht am 29.04.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete:r zum Nationalrat
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Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA
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An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Walter Rosenkranz
Parlament, 1017 Wien, Österreich
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Wien |
, am |
29. April 2025 |
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der Abschluss internationaler Verträge (wie jener mit der WHO) sind Bundessache, laut Artikel 10 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG).
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf.
vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen
Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht
nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Petition
„Keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag“
Warum diese Petition wichtig ist
Am 16. April 2025 gab die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt, dass sich die Mitgliedstaaten nach drei Jahren Verhandlungen auf einen Text für ein neues Pandemieabkommen geeinigt haben.[1] Dieses soll gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung auf der am 19. Mai 2025 beginnenden 78. Weltgesundheitsversammlung beschlossen und anschließend zur Unterzeichnung und Ratifizierung durch Staaten geöffnet werden.[2] In Österreich erfordert die Ratifizierung des Vertrags die mehrheitliche Zustimmung des Parlaments.
Führende Vertreter feierten das Abkommen als „bedeutenden Schritt zur Stärkung der globalen Gesundheitssicherheit“ und griffen bekannte Narrative aus der Covid-19- Pandemie auf: „Viren respektieren keine Grenzen“, „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind“ und „kollektive Gesundheitssicherheit“ als globales Ziel.
Das Abkommen – in Verbindung mit den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2024) – verankert diesen sicherheitszentrierten Ansatz völkerrechtlich und strukturell in der globalen Gesundheitspolitik. Der Vertrag sieht neue Finanzierungsmechanismen vor, die auch eine Umverteilung nationaler Gesundheitsbudgets ermöglichen sollen – nicht zuletzt zum Nutzen von Pharmaunternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften.
Vor diesem Hintergrund gibt es eine Vielzahl an Kritikpunkten am WHO-Pandemievertrag:
• Verstärkung der GHS-ldeologie: Infektionen werden sicherheitspolitisch umgedeutet - mit technokratischen Reaktionen (z.B. Impfstofflagerung als „Verteidigung“) zulasten klassischer öffentlicher Gesundheitsstrategien und epidemiologischer Erfahrung.
• Aufgeblähte WHO-Bürokratie und problematische Doppelstruktur: Durch das neue Abkommen entsteht eine zusätzliche institutionelle Struktur neben den bereits existierenden IGV (2024), die rechtlich bindend sind und 196 Vertragsstaaten umfassen. Der WHO-Pandemievertrag ist hingegen völkerrechtlich schwächer, erzeugt aber mehr Bürokratie, verstärkt die Kompetenzüberlagerung und erschwert die Übersicht und Kontrolle im internationalen Gesundheitsrecht.
• Fehlende Rechenschaftspflicht der WHO-Führung: Entscheidungen der WHO unterliegen keiner gerichtlichen oder sonstigen Kontrolle. Der Generaldirektor ist nicht disziplinarisch überprüfbar, da er selbst für interne Untersuchungen zuständig ist.
• Übertragung privatrechtlicher Aufgabenbereiche ohne Aufsicht: die WHO räumt sich selbst operative Befugnisse im Bereich Logistik und Bioprobenmanagement ein – ohne externe Kontrolle.
• Regulatorische Macht über Pandemieprodukte: der Vertrag ermöglicht der WHO, weltweite Notfallzulassungen auszusprechen, deren Verabreichung durch den Generaldirektor empfohlen werden kann – ohne nationale Prüfverfahren.
• Politisierung von Gesundheitssystemen: die WHO ist bestrebt, Maßnahmen gesellschaftlich und politisch durchzusetzen, nicht nur medizinisch zu begründen.
• Informationssteuerung statt Aufklärung: der Vertrag beschreibt die Bekämpfung von Miss- und Desinformation als „Risikokommunikation“. In der Praxis bedeutet das Verhaltenslenkung und gezielte Maßnahmen zur Eliminierung von Kritik, um das Vertrauen in staatliche Organisationen zu gewährleisten.
Unsere Forderung
Vor diesem Hintergrund ist der WHO-Pandemievertrag abzulehnen, da dieser die nationale Souveränität, die individuellen Grundrechte und die demokratischen Entscheidungsprozesse gefährdet.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, der Beschlussfassung des Pandemievertrags – sowohl bei der 78. Weltgesundheitsversammlung als auch auf parlamentarischer Ebene - entgegenzuwirken.