Abgeordnete zum Nationalrat

Martina Diesner-Wais

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Walter Rosenkranz

Parlament, 1017 Wien

 

Wien, am 23. 06. 2026

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR die Petition betreffend

„Erhalt des Bezirksgerichtes Gmünd“

Seitens der Einbringerin wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das Justizwesen fällt gemäß Art. 10 B-VG in die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Martina Diesner-Wais

Abgeordnete zum Nationalrat

Anlage


 

PETITION

betreffend den Erhalt des Bezirksgerichtes Gmünd

An den Nationalrat der Republik Österreich

Der Nationalrat wird ersucht, den Fortbestand des Bezirksgerichtes Gmünd als eigenständigen Gerichtsstandort sicherzustellen und einer weiteren Ausdünnung wichtiger staatlicher Einrichtungen im Waldviertel entgegenzuwirken.

Der Nationalrat wird ersucht:

1.     den dauerhaften Erhalt des Bezirksgerichtes Gmünd sicherzustellen;

2.     von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die zu einer Schließung, Verlagerung oder wesentlichen Schwächung des Standortes führen würden;

3.     den wohnortnahen Zugang zur Justiz für die Bevölkerung des Bezirkes Gmünd langfristig zu gewährleisten;

4.     bei zukünftigen Strukturentscheidungen die besonderen Herausforderungen ländlicher Regionen und von Grenzräumen stärker zu berücksichtigen.

Begründung

Das Bezirksgericht Gmünd ist ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur im Waldviertel. Es gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten, raschen und wohnortnahen Zugang zur Justiz und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einem funktionierenden Rechtsstaat.

Gerade für ältere Menschen, Familien sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität ist die Erreichbarkeit eines Bezirksgerichtes von großer Bedeutung. Der Zugang zum Recht darf nicht von langen Anfahrtswegen oder zusätzlichen organisatorischen Hürden abhängig sein.

Der Bezirk Gmünd steht bereits vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Insbesondere die Schließung des Krankenhausstandortes hat in der Bevölkerung große Sorgen über die zukünftige Entwicklung der Region ausgelöst. Die Schließung des Bezirksgerichtes würde als weiteres Signal des Rückzuges staatlicher Einrichtungen wahrgenommen werden. Jeder weitere Verlust staatlicher Infrastruktur schwächt den ländlichen Raum und erschwert die regionale Entwicklung.

Besonders für eine Grenzregion wie den Bezirk Gmünd ist eine starke Präsenz öffentlicher Einrichtungen von großer Bedeutung. Bezirksgerichte erfüllen dabei nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wichtige gesellschaftliche und regionale Funktion.

Hinzu kommt, dass das Bezirksgericht Gmünd laut der Personalanforderungsrechnung (PAR) des Bundesministeriums für Justiz eine Arbeitsauslastung von rund 120 Prozent aufweist. Damit bestätigt das ministeriumseigene Berechnungssystem selbst einen Arbeitsanfall, der deutlich über der Normalauslastung liegt. Diese Zahlen zeigen, dass das Bezirksgericht Gmünd keineswegs über geringe Arbeitskapazitäten verfügt, sondern vielmehr einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Arbeitsaufkommens im Sprengel leistet. Die hohe Auslastung spricht daher klar für den Erhalt des Standortes.

Das Bezirksgericht Gmünd verfügt über gewachsene Strukturen, regionale Verankerung und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Verlagerung würde bestehende Strukturen aufbrechen und gleichzeitig zusätzliche Belastungen an anderen Standorten verursachen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Bediensteten des Bezirksgerichtes Gmünd nahezu ausschließlich Frauen sind. Für viele von ihnen stellt die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Betreuungspflichten eine tägliche Herausforderung dar. Zusätzliche Wegzeiten durch eine Verlagerung des Arbeitsplatzes würden diese Belastungen weiter erhöhen und könnten die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Region nachhaltig beeinträchtigen.

Der Erhalt des Bezirksgerichtes Gmünd ist daher nicht nur eine Frage der Justizorganisation, sondern auch ein Bekenntnis zu gleichwertigen Lebensverhältnissen, zu einer ausgewogenen Regionalentwicklung und zu einer bürgernahen Verwaltung in allen Teilen Österreichs.

Nationalrätin Martina Diesner-Wais ersucht den Nationalrat daher, diese Petition zu unterstützen und sich für den dauerhaften Erhalt des Bezirksgerichtes Gmünd als eigenständigen Gerichtsstandort auszusprechen.