Nr. 599 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
In welcher Höhe musste der Bund aufgrund von Verfahren vor der Bundes Gleichbehandlungskommission jeweils in den letzten 3 Jahren Zahlungen an diskriminierte Beamte leisten (aufgeteilt auf die einzelnen Verfahren bzw. Gesamtsumme)?
Antwort:
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist als niederschwellige Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Personen basierend auf dem Gleichbehandlungsgesetz für den Bund eingerichtet.
Sie sind die kostenlosen Anlaufstellen für alle, die Diskriminierung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Orientierung. Durch die Finanzierung und der Einrichtung von zwei eigenen Detailbudgets für die Gleichbehandlungskommissionen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft wird ihre Unabhängigkeit garantiert und ein Beitrag zur Erfüllung der EU-Standards-Richtlinie geleistet.
Aus dem ab 2027 eingerichteten Detailbudget 31.04.02 der Gleichbehandlungskommissionen werden in diesem Zusammenhang keine Zahlungen an diskriminierte Personen budgetiert oder zur Auszahlung gebracht.
Nr. 600 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die für Zahlungen an diskriminierte Personen für das Jahr 2027 budgetierten Mittel?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 599 verwiesen werden.
Nr. 601 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im BFG 2027 vorgesehen, um den Bestand der Frauennotrufe zu sichern und dieses wichtige Angebot noch weiter auszubauen?
Antwort:
Das Frauenbudget GB 31.04 steigt im Doppelbudget 2027/28 auf über 55 Millionen € jährlich – den höchsten Stand in der Geschichte Österreichs. Das ist ein Plus von über 20 Millionen € (+ 61 Prozent) mit dem insbesondere in den kommenden beiden Jahren in die konkrete Hilfe vor Ort, den Schutz vor Gewalt und das Recht auf Gleichbehandlung investiert werden wird. Das Budget ist bis 2031 abgesichert.
Insgesamt stehen im BVA-E 2027 im Detailbudget 31.04.01 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 46,481 Mio. € zur Verfügung, davon 26.249.000 € für den Transferaufwand an private Institutionen. Damit sollen insbesondere Frauen- und Mädchenberatungsstellen, darunter auch spezifische Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen, gezielt gestärkt werden. 2026 erhalten die 9 Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt insgesamt 900.000 € - vorbehaltlich Änderungen im laufenden Budgetvollzug. Eine Fortführung und Stärkung dieser zentralen Angebote ist 2027 und 2028 ist jedenfalls vorgesehen.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde und damit auch die Vertragserstellung noch nicht abgeschlossen ist.
Nr. 602 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind im Jahr 2027 die Einsparungen bei den für NGOs vorgesehenen Mitteln?
Antwort:
Das mit insgesamt 55,28 Mio. € deutlich erhöhte Frauenbudget GB 31.04. im BVA-E 2027 wurde im Bundesfinanzrahmen bis 2031 abgesichert, um eine zielgerichtete Frauenpolitik in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Auf Basis nationaler und internationaler Verpflichtungen sowie vor dem Hintergrund von Studien, die nach wie vor einen hohen faktischen Bedarf an frauenspezifischen Beratungsleistungen aufzeigen, werden entsprechende Angebote mit dem GB 31.04. des Frauenressorts finanziert. Unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) des DB 31.04.01 werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie etwaige Förderungsaufrufe und weitere Projekte und Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Im BVA-E 2027 stehen insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung., das ist eine Erhöhung der Finanzposition 1-7660.000 um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Diese Budgetmittel ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung. Für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen stehen im Jahr 2026 insgesamt 14,3 Mio. € zur Verfügung, die in den kommenden beiden Jahren erhöht fortgesetzt werden.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027f noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 603 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind im Jahr 2028 die Einsparungen bei den für NGOs vorgesehenen Mitteln?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 602 verwiesen werden.
Nr. 604 / JBA Abg. Tina BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Inwieweit sind im BFG 2027 Gelder für NGOs vorgesehen (aufgeschlüsselt auf die einzelnen NGOs)?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 602 verwiesen werden.
Nr. 605 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
In welcher Höhe stehen im BFG 2027 Mittel für Projekte und Maßnahmen im Bereich der gendergerechten Medizin zur Verfügung?
Antwort:
Im BVA-E 2027 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Detailbudget 31.04.01 auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) jeweils 26.249.000 € zur Verfügung und bedeute eine Steigerung von 10,631 Mio. € im Vergleich zum BVA 2026. Ein Großteil dieser Budgetmittel wird in die Kofinanzierung und Stärkung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, darunter insbesondere in Frauenservicestellen, fließen. 2026 finanziert das Frauenressort 198 Frauenberatungs- und – betreuungsangebote, die Frauen und Mädchen unter anderem auch zu gesundheitlichen Fragen beraten und unterstützen. 2026 werden zudem 10 spezifische Frauengesundheitsprojekte mit insgesamt 865.000 € kofinanziert.
Im aktuellen Förderungsaufruf der Frauensektion 2026/2027 zu Maßnahmen zur ökonomischen und gesundheitlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen wird zudem erstmals ein Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten mit Fokus auf Frauen- und Mädchengesundheit in allen Lebensphasen gelegt. Nach Auswahl der geförderten Projekte werden diese auf der Webseite des BMFWF veröffentlicht.
Auch das Regierungsprogramm sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Frauengesundheit vor. In diesem Zusammenhang wird auf die grundlegende Zuständigkeit für Gesundheitsthemen der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwiesen.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Detailplanungen bzw. Vertragserstellung für 2027f noch nicht abgeschlossen sind, zumal das Budget im Nationalrat noch nicht beschlossen wurde.
Abgesehen von fokussierten und spezifischen Förderansätzen und Instrumenten für das Thema Frauengesundheit bzw. Gendermedizin aus dem Bereich der Frauensektion ist darauf hinzuweisen, dass diese Themen mittlerweile auch gesamthaft an den Medizin-Universitäten bzw. der Medizin-Fakultät Linz ihre Verortung gefunden haben und auch anderen Universitäten zu hier relevanten Themen forschen; dabei werden diese Arbeiten entweder durch das Globalbudget der Universitäten oder durch Forschungsförderungsgelder finanziell getragen.
Die aktuelle Ausschreibung im Programm der LBG „Klinische Forschungsgruppen“ richtet sich gezielt auf genderspezifische Fragestellungen sowie auf besondere Risikoprofile und gesundheitliche Bedürfnisse von Frauen. Gesucht wird eine Klinische Forschungsgruppe, die einen wesentlichen Beitrag zur Frauengesundheitsforschung sowie der Gendermedizin leistet.
Für die Ausschreibung stehen 8,32 Millionen Euro für acht Jahre zur Verfügung. Der Call für Bewerbungen ist bis 6. November 2026 geöffnet.
Nr. 606 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im BFG 2027 vorgesehen, um den Bestand der österreichischen Gewaltschutzzentren/lnterventionsstellen zu sichern und dieses wichtige Angebot noch weiter auszubauen?
Antwort:
Die Gewaltschutzzentren werden gemeinsam mit dem Innenressort kofinanziert und erhalten ein an den VPI und die tatsächlichen Fallzahlen angepasstes Entgelt. Die Leistungen der österreichweiten Gewaltschutzzentren und der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel wurden 2021 basierend auf dem Ministerratsvortrag „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen“ ausgebaut. 2026 erhalten diese Opferschutzeinrichtungen insgesamt rund 10,446 Mio. € als Beitrag des Frauenressorts.
Im BVAE 2027f sind Mehrkosten aufgrund von VPI Anpassungen und Fallzahlen der Gewaltschutzzentren mit 1,75 Mio. € - vorbehaltlich des Abrufs der Gewaltschutzzentren - veranschlagt. Somit stehen im Detailbudget 31.04.01 Finanzposition 1-7270.900 jeweils 2027 und 2028 insgesamt 13.932.000 € zur Verfügung.
Nr. 607 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im BFG 2027 für Notwohnungen für die von Zwangsheirat Betroffenen veranschlagt?
Antwort:
Die Themen Gewaltschutz und Gewaltprävention sind zentrale budgetäre Schwerpunkte die auch 2027 im BVA-E und u.a. basierend auf dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen fortgesetzt werden.
2026 kofinanziert das Frauenressort eine Notwohnung für von Zwangsheirat Betroffene des Vereins Orient Express mit 338.000 €. Entsprechende Budgetmittel sind in der Finanzposition 1-7660.000 „Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen“ ausgewiesen. Auch die Beratungsleistungen von 12 Frauenhäusern werden 2026 finanziell mit insgesamt 142.813 € unterstützt. Zudem stehen im Rahmen der Artikel 15a B-VG Vereinbarung über Frauenschutzunterkünfte 2023-2026 in allen 9 Bundesländern bis Ende 2027 bedarfsorientiert 180 zusätzliche Plätze für Frauen und deren Kindern österreichweit zur Verfügung. Im Bundesfinanzrahmen ist die Weiterführung der 15a-Vereinbarung über Frauenschutzunterkünfte bis 2031 abgesichert. Die entsprechenden Mittel sind im BVA-E 2027 und im BVA-E 2028 unter der Finanzposition 1-7303.044 Zweckzuschuss Frauen-Schutzunterkünfte § 15a B-VG jeweils mit 3 Mio. € ausgewiesen.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die weitere Detailplanung für 2027 noch nicht abgeschlossen ist, da das Budget im Nationalrat noch nicht beschlossen wurde.
Nr. 608 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
In welcher Höhe gehen im Jahr 2027 Bundesmittel an die österreichischen Frauenhäuser?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 607 verwiesen werden.
Nr. 609 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
In welchem Umfang sind für private Institutionen, die sich der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt widmen, Mittel im Budget 2028 vorgesehen?
Antwort:
Im BVA-E 2027f stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung des DB 31.04.01 unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung. Dies bedeutet eine Erhöhung der Finanzposition um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026, mit denen u.a. den ganzheitlichen Beratungsleistungen der Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen und der Frauenservicestellen gestärkt werden sollen.
In der Beratung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind Themen wie Arbeit und Bildung, Selbstermächtigung und Armut häufige Fragestellungen, die je nach Alter und Zielgruppe differieren. Frauen, die von Altersarmut betroffen sind, finden jedenfalls in den aus dem Frauenbudget geförderten Frauenberatungseinrichtungen Hilfe und Unterstützung. 2026 werden unter anderem 58 anerkannte Frauenservicestellen inklusive zehn Außenstellenmit einem Gesamtvolumen von 6.400.000,00 € kofinanziert, die mit ihrem ganzheitlichen Beratungsangebot in den genannten Themenfelder unterstützen und qualifizieren.
2026 werden außerdem spezialisierte Projekte mit dem Fokus zur Bekämpfung von Frauenarmut mit insgesamt 222.249 € gefördert, weitere Projekte in Höhe von € 123.896 widmen sich dem Thema ältere Frauen.
Im Förderungsaufruf 2024/2025 wurde u.a. ein Fokus auf Frauen in der Altersgruppe 60+ und unter besonderer Berücksichtigung ländlicher Regionen gesetzt. Die ausgewählten Träger sind auf der Homepage unter https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/services/frauenprojektfoerderungen.html nach Träger, Inhalt und Fördervolumen abrufbar. Auch im aktuellen Förderungsaufruf 2026/2027 zu Maßnahmen zur ökonomischen und gesundheitlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit 2.650.000 € werden zusätzlich Frauen 60+ explizit als Zielgruppe genannt. Nach Auswahl der geförderten Projekte werden diese auf der Webseite des BMFWF veröffentlicht.
Zusätzlich wurde die Kampagne „Gerecht oder Geschlecht“ umgesetzt, die insbesondere auch auf die bestehende sozio-ökonomische Ungleichheit von Frauen gegenüber Männern aufmerksam zu machen.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027f noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 610 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im Jahr 2028 für die besondere Förderung von Frauen 50+ vorgesehen?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 609 verwiesen werden.
Nr. 611 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Maßnahmen sind für die besondere Förderung von Frauen 50+ mit den dafür im Jahr 2028 vorgesehenen Budgetmitteln geplant?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 609 verwiesen werden.
Nr. 612 / JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie im Jahr 2028 gegen Frauenarmut im Alter?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 609 verwiesen werden.
Nr. 613 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Maßnahmen planen Sie 2027 zur Verringerung des Gender Pay Gap?
Antwort:
Zur Schließung des Gender Pay Gaps ist ein breiter Ansatz erforderlich, der die Mitwirkung unterschiedlicher Stakeholder:innen, darunter etwa auch Unternehmen und die Sozialpartnerschaft, erfordert. In meinem Ressort werden dementsprechende Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen gesetzt:
Um die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen und Mädchen zu stärken, wurde im Förderungsaufruf 2026/2027 der Frauensektion in der Höhe von 2,65 Mio. € ein Schwerpunkt zur Stärkung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen gelegt. Zudem werden mittels Initiativen wie Girls Day und Girls in Politics die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen gestärkt.
Ebenso ein zentraler Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps sind Maßnahmen zur Erhöhung der Lohntransparenz, hier wird die Umsetzung der EU-Richtlinie einen zentralen Beitrag leisten. Zudem tragen weitere Instrumente der Frauensektion zur Verbesserung der Lohntransparenz in Österreich bei, darunter etwa der Online-Gehaltsrechner und die Toolbox für einen aussagekräftigen Einkommensbericht. Der Online Gehaltsrechner www.gehaltsrechner.at ist ein Instrument, um Gehälter bei Berufseinstieg, beim Wiedereinstieg oder auch beim Berufswechsel besser einschätzen zu können. Seit der ersten Finanzbildungsstrategie ist die Frauensektion ferner in der entsprechenden Unterarbeitsgruppe vertreten. Die Unterarbeitsgruppe zielte darauf ab Frauen bestmöglich im Rahmen von Finanzbildungsmaßnahmen zu unterstützen.
Zusätzlich wird vom Frauenressort die Kampagne „Gerecht oder Geschlecht“ umgesetzt, die insbesondere auf die bestehende sozio-ökonomische Ungleichheit von Frauen aufmerksam machen soll.
Ich darf um Verständnis
ersuchen, dass weitere Details zur Budgetverwendung im Jahr 2027 noch nicht
abgeschlossen sind, da auch das Budget im Nationalrat noch nicht formal
beschlossen ist.
Nr. 614 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
In welchem Umfang sind für private Institutionen, die sich der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt widmen, im Budget 2027 Mittel vorgesehen?
Antwort:
Die Bekämpfung von Frauenarmut (auch im Alter) ist eine Querschnittsmaterie und erfordert die Mitwirkung und Unterstützung unterschiedlicher Ressorts. In diesem Zusammenhang sowie betreffend dem Themenkomplex Arbeitsmarkt wird insbesondere auch auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwiesen.
Im BVA-E 2027f stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung des DB 31.04.01 unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung. Dies bedeutet eine Erhöhung der Finanzposition um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026, mit denen u.a. den ganzheitlichen Beratungsleistungen der Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen und der Frauenservicestellen gestärkt werden sollen.
In der Beratung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind Themen wie Arbeit und Bildung, Selbstermächtigung und Armut häufige Fragestellungen, die je nach Alter und Zielgruppe differieren. Frauen, die von Altersarmut betroffen sind, finden jedenfalls in den aus dem Frauenbudget geförderten Frauenberatungseinrichtungen Hilfe und Unterstützung. 2026 werden unter anderem 58 anerkannte Frauenservicestellen inklusive zehn Außenstellenmit einem Gesamtvolumen von 6.400.000,00 € kofinanziert, die mit ihrem ganzheitlichen Beratungsangebot in den genannten Themenfelder unterstützen und qualifizieren.
2026 werden außerdem spezialisierte Projekte mit dem Fokus zur Bekämpfung von Frauenarmut mit insgesamt 222.249 € gefördert, weitere Projekte in Höhe von € 123.896 widmen sich dem Thema ältere Frauen.
Im Förderungsaufruf 2024/2025 wurde u.a. ein Fokus auf Frauen in der Altersgruppe 60+ und unter besonderer Berücksichtigung ländlicher Regionen gesetzt. Die ausgewählten Träger sind auf der Homepage unter https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/services/frauenprojektfoerderungen.html nach Träger, Inhalt und Fördervolumen abrufbar. Auch im aktuellen Förderungsaufruf 2026/2027 zu Maßnahmen zur ökonomischen und gesundheitlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit 2.650.000 € werden zusätzlich Frauen 60+ explizit als Zielgruppe genannt. Nach Auswahl der geförderten Projekte werden diese auf der Webseite des BMFWF veröffentlicht.
Zusätzlich wurde die Kampagne „Gerecht oder Geschlecht“ umgesetzt, die insbesondere auch auf die bestehende sozio-ökonomische Ungleichheit von Frauen gegenüber Männern aufmerksam zu machen.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027f noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 615 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
In welchem Umfang sind für private Institutionen, die sich der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt widmen, im Budget 2028 Mittel vorgesehen?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 614 verwiesen werden.
Nr. 616 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im Jahr 2027 für die besondere Förderung von Frauen 50+ vorgesehen?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 614 verwiesen werden.
Nr. 617 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Maßnahmen sind für die besondere Förderung von Frauen 50+ mit den dafür im Jahr 2027 vorgesehenen Budgetmitteln geplant?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 614 verwiesen werden.
Nr. 618 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie im Jahr 2027 gegen Frauenarmut im Alter?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 614 verwiesen werden.
Nr. 619 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Projekte und wichtigen Reformvorhaben, die bis zum Ende dieser GP unbedingt umgesetzt werden sollen bzw. müssen, wurden im Doppelbudget 2027/2028 noch nicht budgetiert?
Antwort:
Das mit insgesamt 55,38 Mio. € deutlich erhöhte Frauenbudget GB 31.04. im BVA-E 2028 wurde im Bundesfinanzrahmen bis 2031 abgesichert, um eine zielgerichtete Frauenpolitik in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Dies beinhaltet die Weiterführung der 15a-Vereinbarung über Frauenschutzunterkünfte mit jährlich 3 Mio. € ebenso wie eine Erhöhung der Werkleistungen im Sachaufwand mit 1,75 Mio. € für die Mehrkosten aufgrund von VPI-Anpassungen und Fallzahlen der Gewaltschutzzentren sowie eine Erhöhung beim Transferaufwand um 10,631 Mio. € für die Stärkung und den bedarfsgerechten Ausbau von Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Diese Budgetmittel ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung. Für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen stehen im Jahr 2026 insgesamt 14,3 Mio. € zur Verfügung, die in den kommenden beiden Jahren erhöht fortgesetzt werden.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für 2027f noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 620 / JBA Abg. Rosa ECKER, MBA FPÖ
UG 31
Frage:
Inwieweit sind im BFG 2028 Gelder für NGOs vorgesehen (aufgeschlüsselt auf die einzelnen NGOs)?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 619 verwiesen werden.
Nr. 621 / JBA Abg. Markus LEINFELLNER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 für spezielle Förderprogramme -aufgeschlüsselt auf Förderprogramme bzw. damit geförderte Personengruppen- für 2028 budgetiert?
Antwort:
Unter Transferaufwand des DB 31.04.01 werden auf der Finanzposition 1-7660.000 sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie Förderungsaufrufe und weitere Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert.
Im BVA-E 2028 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Transferaufwand insgesamt 32,549 Mio. € zur Verfügung. Dies bedeutet eine Erhöhung um 10,631 Mio. € im Vergleich zum BVA 2026. Ein Großteil des Geldes wird in die Kofinanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungsstellen einschließlich Frauenservicestellen, u.a. zur besseren Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung, die Finanzierung von Maßnahmen aus dem NAP gegen Gewalt an Frauen, darunter etwa auch die Gewaltambulanzen und die Weiterführung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG-Frauen-Schutzunterkünfte fließen. Des Weiteren werden frauenpolitische Programme und Projekte, um Frauen in allen Lebenslagen umfassend zu stärken, gefördert werden. Zentral ist, dass jede Frau in Österreich weiß, dass sie auf ein breites Netz an Beratungsstellen und Opferschutzeinrichtungen zurückgreifen kann. Eine Übersicht ermöglicht auch die Webseite https://www.frauenberatung.gv.at/frauenserviceportal.html.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2028 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 622 / JBA Abg. Markus LEINFELLNER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 für echte Frauenförderung (insb. Kinderbetreuung, Wiedereinsteigerinnen, Weiterbildungen, etc.) für 2028 budgetiert?
Antwort:
Frauenangelegenheiten und Gleichstellung sind Querschnittsmaterien und erfordern die Mitwirkung und Anstrengungen aller Ressorts, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft.
Das Doppelbudget setzt trotz schwieriger Ausgangslage klare feministische Schwerpunkte – inklusive historisch höchstem Frauenbudget der zweiten Republik. Im BVA-E 2028 stehen unter der Finanzposition Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € DB 31.04.01 zur Verfügung. Das ist eine Erhöhung der Finanzposition um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Darunter werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie etwaige Förderungsaufrufe und ergänzende Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Eine Übersicht ermöglicht auch die Webseite https://www.frauenberatung.gv.at/frauenserviceportal.html. Für die Jahre 2027 und 2028 ist eine Stärkung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und Frauenservicestellen vorgesehen.
Die Beratungseinrichtungen verfolgen einen ganzheitlichen und niederschwelligen Beratungsansatz und beraten dementsprechend auch zu Themen wie Arbeit, (Weiter-)Bildung und Wiedereinstieg. Für das Thema Kinderbetreuung in institutionellen Einrichtungen sind im Jahr 2028 keine Budgetmittel im DB 31.04.01 veranschlagt.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass Detailangaben zur Budgetverwendung DB 31.04.01 im Jahr 2028 noch nicht möglich sind, da auch das Budget im Nationalrat noch nicht formal beschlossen wurde.
Nr. 623 / JBA Abg. Markus LEINFELLNER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 (Frauen und Gleichstellung) für LGBTIQ+ Maßnahmen für 2028 budgetiert (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Maßnahmen)?
Antwort:
Antidiskriminierung und Gleichstellungspolitik sind Querschnittsmaterien und erfordern die Mitwirkung und Unterstützung der Ressorts sowie der Zivilgesellschaft.
Grundsätzlich sind die geförderten Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen und weiteren aus dem DB 31.04.01 geförderten Projekte für unterschiedliche Zielgruppen offen. Aus dem Frauenbudget werden 2026 12 Projekte für LGBTIQ+-Personen mit insgesamt 598.896 € kofinanziert, sowie auch der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern mit 38.267 €.
Im BVA-E 2028 im Detailbudget 31.04.01 stehen auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung.
Im Jahr 2027f sind erstmals ein eigenes DB 31.04.02 Gleichbehandlungskommissionen und DB 31.04.03 Gleichbehandlungsanwaltschaft mit insgesamt rund 9 Mio. € eingerichtet. Die Budgetmittel für diese Institutionen wurden deutlich erhöht um Diskriminierungen gegen Personen aller Geschlechter und Ungleichbehandlung in den kommenden Jahren gezielt entgegenwirken zu können.
Ich ersuche um Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die Detailplanung der drei Detailbudgets des GB 31.04 zur Budgetverwendung für das Jahr 2028 noch nicht abgeschlossen ist, zumal das Budget formal noch nicht beschlossen wurde.
Nr. 624 / JBA Abg. Markus LEINFELLNER FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind im BFG 2028 vorgesehen, um den Bestand der Frauennotrufe zu sichern und dieses wichtige Angebot noch weiter auszubauen?
Antwort:
Das Frauenbudget GB 31.04 steigt im Doppelbudget 2027/28 auf über 55 Millionen € jährlich – den höchsten Stand in der Geschichte Österreichs. Das ist ein Plus von über 20 Millionen € (+ 61 Prozent) mit dem insbesondere in den kommenden beiden Jahren in die konkrete Hilfe vor Ort, den Schutz vor Gewalt und das Recht auf Gleichbehandlung investiert werden wird. Das Budget ist bis 2031 abgesichert.
Insgesamt stehen im BVA-E 2027 im Detailbudget 31.04.01 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 46,481 Mio. € zur Verfügung, davon 26.249.000 € für den Transferaufwand an private Institutionen. Damit sollen insbesondere Frauen- und Mädchenberatungsstellen, darunter auch spezifische Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen, gezielt gestärkt werden. 2026 erhalten die 9 Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt insgesamt 900.000 €. Eine Fortführung und Stärkung dieser zentralen Angebote auch im Jahr 2028 ist jedenfalls vorgesehen.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2028 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde und damit auch die Vertragserstellung noch nicht abgeschlossen ist.
Nr. 625 / JBA Abg. Markus LEINFELLNER FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die für Zahlungen an diskriminierte Personen für das Jahr 2028 budgetierten Mittel?
Antwort:
Im Frauenressort sind die Gleichbehandlungskommission für den Bund und für die Privatwirtschaft als niederschwellige Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Personen basierend auf den jeweiligen Gleichbehandlungsgesetzen eingerichtet. Im Jahr 2027f ist erstmals ein eigenes Detailbudget 31.04.02 für die Gleichbehandlungskommissionen eingerichtet. Ein solches ist aufgrund der EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen notwendig, um eine transparente und eigenständige Ressourcenausstattung der Gleichbehandlungsstellen sicherzustellen sowie ihre Unabhängigkeit zu garantieren. Direkte Zahlungen an diskriminierten Personen im Sinne von Schadensersatzleistungen sind im Frauenbudget nicht vorgesehen.
Nr. 626 / JBA Abg. Mag.a Verena NUSSBAUM SPÖ
UG 31
Frage:
In welcher Höhe und mit welchen konkreten Maßnahmen werden frauenspezifische Beratungsangebote gefördert werden? (BFG 2027)
Antwort:
Das Frauenbudget GB 31.04 steigt im Doppelbudget 2027/28 auf über 55 Millionen € jährlich – den höchsten Stand in der Geschichte Österreichs. Das ist ein Plus von über 20 Millionen € (+ 61 Prozent) mit dem insbesondere in den kommenden beiden Jahren in die konkrete Hilfe vor Ort, den Schutz vor Gewalt und das Recht auf Gleichbehandlung investiert werden wird. Das Budget ist bis 2031 abgesichert.
Im BVA-E 2027f stehen unter der Finanzposition Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € im DB 31.04.01 zur Verfügung. Das ist eine Erhöhung der Finanzposition um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Darunter werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie Förderungsaufrufe und ergänzende Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Eine Übersicht ermöglicht auch die Webseite https://www.frauenberatung.gv.at/frauenserviceportal.html. Ein Großteil des Geldes wird 2027f in die Kofinanzierung und bedarfsgerechten Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungsstellen einschließlich Frauenservicestellen, u.a. zur besseren Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung, fließen. 2026 erhalten diese Stellen rund 14,3 Mio. €.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für die Budgetjahre 2027 und 2028 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 627 / JBA Abg. Mag.a Verena NUSSBAUM SPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die finanziellen Mittel für Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt? (BFG 2027), Bitte um Aufschlüsselung der finanziellen Mittel pro Maßnahme.
Antwort:
Studien und Gespräche mit Expert:innen zeigen, dass Frauen mit Behinderung besonders oft von Diskriminierungen und Ausgrenzungen einschließlich institutioneller, häuslicher und sexueller Gewalt betroffen sind.
Angesichts dieser Ausgangslage und der vielfältigen Lebensrealitäten hat sich im Rahmen des Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine eigene thematische Unterarbeitsgruppe unter Einbindung von zentralen Expert:innen den spezifischen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen gewidmet. Im Nationalen Aktionsplan finden sich daher spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
Grundsätzlich stehen die geförderten Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die weiteren aus dem GB 31.04 geförderten Einrichtungen, darunter die Gewaltschutzzentren, Frauen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder besonderen Bedürfnissen zur Verfügung. 2026 werden zudem 6 Projekte mit Fokus auf die Zielgruppe Frauen mit Behinderung mit 328.896 € kofinanziert. Hervorzuheben ist das Projekt von NINLIL „Türen Öffnen - Stärkung des Zu-gangs von gewaltbetroffenen Frauen* mit Behinderungen zu Beratungseinrichtungen“ das in Umsetzung des NAP gegen Gewalt an Frauen erstmals 2026 finanziert wird und auf eine stärkere Vernetzung und Sensibilisierung von Beratungseinrichtungen im Frauen- und Behindertenbereich abzielt um den Zugang zu erleichtern. Auch im Förderungsaufruf 2026/2027 der Frauensektion sind Frauen mit Behinderung als explizite Zielgruppe hervorgehoben.
Im BVA-E 2027 und im BVA-E 2028 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Detailbudget 31.04.01 auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung. Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel werden aus dem Detailbudget 31.04.01 Finanzposition 1-7270.900 gemeinsam mit dem Innenressort kofinanziert und erhalten ein an den VPI und die tatsächlichen Fallzahlen angepasstes Entgelt. In der genannten Finanzposition stehen 2027 und 2028 insgesamt 13.932.000 € zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die weitere Detailplanung zur Budgetverwendung für die Jahre 2027 und 2028 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget formal noch nicht beschlossen ist.
Nr. 628 / JBA Abg. Mag.a Verena NUSSBAUM SPÖ
UG 31
Frage:
In welcher Höhe und mit welchen konkreten Maßnahmen werden die frauenspezifischen Beratungsangebote gefördert werden? (BFG 2028)
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 626 verwiesen werden.
Nr. 629 / JBA Abg. Mag.a Verena NUSSBAUM SPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die finanziellen Mittel für Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt? (BFG 2028). Bitte um Aufschlüsselung der finanziellen Mittel pro Maßnahme.
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 627 verwiesen werden.
Nr. 630 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Die UG 31 soll laut Budgetbericht 32,4 Mio. € zum Konsolidierungsvolumen der Förder-Taskforce im Jahr 2027 beitragen. Welche Förderungen werden konkret um welche Höhe reduziert? (Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweilige Kürzung im Jahr 2027).
Antwort:
Das BMFWF leistet aufgrund seiner Mitverantwortung für die gesamtstaatliche Konsolidierung einen Beitrag und reduziert das Anwachsen des gesamten Fördervolumens 2027 und 2028 um insgesamt 90,900 Mio. € (2027: 32,500 Mio. €; 2028: 58,400 Mio. €). Ein Teil davon wurde im FTI-Pakt-Budget berücksichtigt (2027: 14,325 Mio. €; 2028: 25,786 Mio. €). Der restliche Betrag wurde bei den Universitäten berücksichtigt.
Nr. 631 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Die UG 31 soll laut Budgetbericht 0,4 Mio. € zum Konsolidierungsvolumen der Beteiligungs-Taskforce im Jahr 2027 beitragen. Welche Beteiligungen sind von Kürzungen betroffen? (Bitte um Auflistung alter betroffenen Beteilungen und Höhe der Kürzungen).
Antwort:
Der Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungs-Taskforce auf die Untergliederungen basiert auf dem Jahresüberschuss sowie auf dem Personalaufwand der einbezogenen Beteiligungen. Der Schlüssel zielt darauf ab, sowohl Einsparungen bei gewinnstarken Unternehmen als auch bei Unternehmen mit hohem Personalaufwand einzufordern. Aus dem Bereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung wurden folgende als Beteiligungen geführte Einrichtungen für die Berechnung des Beteiligungsschlüssels einbezogen:
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, GeoSphere Austria, OeAD-GmbH, Österreichische Bibliothekenverbund und Service Ges.m.b.H., Österreichische Mensenbetriebsgesellschaft m.b.H., Österreichischer Frauenfonds.
Die gesamte Konsolidierungsbeitrag aus der Beteiligungs-Taskforce in Höhe von 0,400 Mio. € (für 2027) und 0,800 Mio. € (für 2028) ist in der UG 31 berücksichtigt. Die Aufteilung des Konsolidierungsbeitrags auf die einzelnen Einrichtungen ist noch Inhalt von Gesprächen bzw. Verhandlungen mit den einzelnen Einrichtungen.
Nr. 632 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Wie hoch ist der konkrete Anteil der 2027 unter 31.04.01 für Transferaufwand dotierten 32.549.000 €, der ausschließlich für Gewaltschutzmaßnahmen vorgesehen ist und welche Institutionen, Projekte, Organisationen etc. erhalten welche Zuschüsse? (Bitte um genaue Auflistung inkl. Höhe des Aufwands).
Antwort:
Die im BVA-E 2027 und im BVA-E 2028 im Detailbudget 31.04.01 unter Transferaufwand veranschlagten 32.549.000 € leisten einen zentralen Beitrag zur Gewaltprävention und Gewaltschutz. Auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand/ Förderungen) sind 26.249.000 € vorgesehen. Damit werden insbesondere die Frauen- und Mädchenberatungsstellen, darunter auch spezifische Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen, gestärkt und ausgebaut. Diese Einrichtungen bieten in Krisenzeiten und Notsituationen ein dichtes Beratungsnetz für Frauen in unterschiedlichen Lebenslagen. 2026 beträgt ihre Förderung insgesamt rund 14,3 Mio. € die 2027f erhöht fortgesetzt werden soll.
Alle Frauenberatungs- und -betreuungsstellen beraten auch zum Thema Gewaltprävention bzw. arbeiten beim Themenkomplex Gewaltschutz mit den österreichweiten Gewaltschutzzentren zusammen. Eine Auflistung nach Trägern und Themen ist auch der Homepage https://www.frauenberatung.gv.at/ zu entnehmen.
Zusätzlich ist im Transferaufwand auch die Weiterführung der 15a B-VG Vereinbarung Frauenschutzunterkünfte unter der Finanzposition 1-7303.044 Zweckzuschuss Frauen-Schutzunterkünfte § 15a B-VG mit jährlich 3 Mio. € budgetiert.
Die Gewaltambulanzen Wien und Graz werden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch das Frauenbudget aus dem Transferaufwand kofinanziert. Für den Förderzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 beträgt der Anteil am Fördervertrag der Frauensektion für die Gewaltambulanz Graz 362.335,00 € und für die Gewaltambulanz Wien 439.113,00 €. Davon werden 2026 641.158,40 € ausbezahlt. Die Zahlungen erfolgen nach Verwendung durch die Fördernehmenden und sachliche sowie rechnerische Prüfung durch das Justizressort unter Abstimmung mit den weiteren beteiligten Ressorts. Die flächendeckende Ausrollung von Gewaltambulanzen ist im Regierungsprogramm sowie im NAP gegen Gewalt an Frauen verankert und wird weiterhin forciert. Für die weiteren Jahre sind € 1 Mio. budgetiert.
Nr. 633 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Für das Jahr 2027 werden die für Frauengesundheit budgetierten 10 Mio. in der UG24 fortgeschrieben. Wie hoch ist der Anteil der Mittel aus UG31, der 2027 explizit für den Bereich Frauengesundheit (z. B. psychosoziale Versorgung, Gender Medizin, reproduktive Gesundheit) aufgewendet wird?
Antwort:
Im BVA-E 2027 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Detailbudget 31.04.01 auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) jeweils 26.249.000 € zur Verfügung und bedeute eine Steigerung von 10,631 Mio. € im Vergleich zum BVA 2026. Ein Großteil dieser Budgetmittel wird in die Kofinanzierung und Stärkung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, darunter insbesondere in Frauenservicestellen, fließen. 2026 finanziert das Frauenressort 198 Frauenberatungs- und – betreuungsangebote, die Frauen und Mädchen unter anderem auch zu gesundheitlichen Fragen beraten und unterstützen. 2026 werden zudem 10 spezifische Frauengesundheitsprojekte mit insgesamt 865.000 € kofinanziert.
Im aktuellen Förderungsaufruf der Frauensektion 2026/2027 zu Maßnahmen zur ökonomischen und gesundheitlichen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen wird zudem erstmals ein Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten mit Fokus auf Frauen- und Mädchengesundheit in allen Lebensphasen gelegt. Nach Auswahl der geförderten Projekte werden diese auf der Webseite des BMFWF veröffentlicht.
Auch das Regierungsprogramm sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Frauengesundheit vor. In diesem Zusammenhang wird auf die grundlegende Zuständigkeit für Gesundheitsthemen der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwiesen.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Detailplanungen bzw. Vertragserstellung für 2027f noch nicht abgeschlossen sind, zumal das Budget im Nationalrat noch nicht beschlossen wurde.
Abgesehen von fokussierten und spezifischen Förderansätzen und Instrumenten für das Thema Frauengesundheit bzw. Gendermedizin aus dem Bereich der Frauensektion ist darauf hinzuweisen, dass diese Themen mittlerweile auch gesamthaft an den Medizin-Universitäten bzw. der Medizin-Fakultät Linz ihre Verortung gefunden haben und auch anderen Universitäten zu hier relevanten Themen forschen; dabei werden diese Arbeiten entweder durch das Globalbudget der Universitäten oder durch Forschungsförderungsgelder finanziell getragen.
Die aktuelle Ausschreibung im Programm der LBG „Klinische Forschungsgruppen“ richtet sich gezielt auf genderspezifische Fragestellungen sowie auf besondere Risikoprofile und gesundheitliche Bedürfnisse von Frauen. Gesucht wird eine Klinische Forschungsgruppe, die einen wesentlichen Beitrag zur Frauengesundheitsforschung sowie der Gendermedizin leistet.
Für die Ausschreibung stehen 8,32 Millionen Euro für acht Jahre zur Verfügung. Der Call für Bewerbungen ist bis 6. November 2026 geöffnet.
Nr. 634 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Wie viel Mittel werden in der UG31 2027 konkret für Gewaltambulanzen aufgewendet? (Bitte um genaue Liste über Aufteilung der Mittelvergabe auf die einzelnen Bundesländer bzw. Ambulanzen).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 632 verwiesen werden.
Nr. 635 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Die UG 31 soll laut Budgetbericht 58,4 Mio. € zum Konsolidierungsvolumen der Förder-Taskforce im Jahr 2028 beitragen. Welche Förderungen werden konkret um welche Höhe reduziert? (Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweilige Kürzung im Jahr 2028).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 630 verwiesen werden.
Nr. 636 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Die UG 31 soll laut Budgetbericht 0,8 Mio. € zum Konsolidierungsvolumen der Beteiligung-Taskforce im Jahr 2028 beitragen. Welche Beteiligungen sind von Kürzungen betroffen? (Bitte um Auflistung aller betroffenen Beteilungen und Höhe der Kürzungen).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 631 verwiesen werden.
Nr. 637 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Wie hoch ist der konkrete Anteil der 2028 unter 31.04.01 für Transferaufwand datierten 32.549.000 €, der ausschließlich für Gewaltschutzmaßnahmen vorgesehen ist und welche Institutionen, Projekte, Organisationen etc. erhalten welche Zuschüsse? (Bitte um genaue Auflistung inkl. Höhe des Aufwands).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 632 verwiesen werden.
Nr. 638 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Für das Jahr 2028 werden die für Frauengesundheit budgetierten 10 Mio. in der UG24 fortgeschrieben. Wie hoch ist der Anteil der Mittel aus UG31, der 2028 explizit für den Bereich Frauengesundheit (z. B. psychosoziale Versorgung, Gender Medizin, reproduktive Gesundheit) aufgewendet wird?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 633 verwiesen werden.
Nr. 639 / JBA Abg. Mag. Meri DISOSKI GRÜNE
UG 31
Frage:
Die Familienbeihilfe für Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben, wird im Regelfall bzw. standardmäßig an die Mutter- also jene Person, die den Haushalt überwiegend führt - ausbezahlt. Damit die Familienbeihilfe an den anderen Elternteil ausbezahlt wird bzw. werden kann, ist ein Verzicht der Mutter notwendig (§2a Abs 2 FLAG). In wie vielen Fällen haben Mütter bzw. Auszahlungsberechtigte nach §2a Abs 1 FLAG auf die Auszahlung nach Abs 2 verzichtet, mit der Folge, dass die Familienbeihilfe an den anderen Elternteil/Vater ausgezahlt worden ist?
Antwort:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Agenden des Familienlastenausgleichsgesetzes und Familienbeihilfe nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung liegen.
Nr. 640 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
In welcher Höhe sind im Bundesfinanzgesetz 2028 Budgetmittel für den Bereich LGBTIQ+ innerhalb der Untergliederung 31 (UG 31) veranschlagt? (Bitte die konkreten Maßnahmen, Förderprojekte und NGOs tabellarisch aufschlüsseln)
Antwort:
Das mit insgesamt 55,28 Mio. € deutlich erhöhte Frauenbudget GB 31.04. im BVA-E 2027 wurde im Bundesfinanzrahmen bis 2031 abgesichert, um eine zielgerichtete Frauen- und Menschenrechtspolitik in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) des DB 31.04.01 werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Förderungsaufrufe und weitere Projekte und Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Im BVA-E 2027 stehen insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung., das ist eine Erhöhung der Finanzposition 1-7660.000 um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen stehen im Jahr 2026 insgesamt 14,3 Mio. € zur Verfügung, die in den kommenden beiden Jahren erhöht fortgesetzt werden.
Grundsätzlich sind die geförderten Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen und weiteren aus dem DB 31.04.01 geförderten Projekte für unterschiedliche Zielgruppen offen. Aus dem Frauenbudget werden 2026 12 Projekte für LGBTIQ+-Personen mit insgesamt 598.896 € kofinanziert, sowie auch der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern mit 38.267 €.
Im Jahr 2027f sind erstmals ein eigenes DB 31.04.02 Gleichbehandlungskommissionen und DB 31.04.03 für die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit insgesamt rund 9 Mio. € eingerichtet. Die Budgetmittel für diese Institutionen wurden deutlich erhöht um Diskriminierungen gegen Personen aller Geschlechter und Ungleichbehandlung in den kommenden Jahren gezielt entgegenwirken zu können. Diese Budgetmittel können im eigenständigen Wirkungsbereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft als unabhängige Einrichtung auch für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für ganz unterschiedliche Zielgruppen verwendet werden.
In den Jahren 2027 u 2028 sind im GB 31.04 keine Kürzungen oder Einsparungen vorgesehen, sondern vielmehr eine bedarfsgerechte Stärkung bestehender Strukturen.
Ich ersuche allerdings um Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die Detailplanung der drei Detailbudgets des GB 31.04 zur Budgetverwendung für die Jahre 2027f noch nicht abgeschlossen ist, zumal das Budget formal noch nicht beschlossen wurde.
Nr. 641 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Erfahren Förderungen mit LGBTIQ+-Bezug in der UG 31 im Bundesfinanzgesetz 2028 auf Basis der Vorgaben oder Empfehlungen der Fördertaskforce Kürzungen oder werden zur Gänze eingestellt? (Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweilige Kürzung oder Einstellung im Jahr 2028)
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 640 verwiesen werden.
Nr. 642 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Welche konkreten Initiativen oder Kampagnen sind für 2028 budgetär geplant, um die Angebote der Gleichbehandlungsanwaltschaft in der LGBTIQ+-Community sichtbarer zu machen und Betroffene von Diskriminierung dazu zu ermutigen, sich an die GAW zu wenden?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 640 verwiesen werden.
Nr. 643 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
In welcher Höhe sind im BVA 2028 in der UG31 Budgetmittel für Maßnahmen gegen digitale Gewalt bzw. Gewalt im digitalen Raum veranschlagt? (Bitte die konkreten Maßnahmen bzw. Förderprojekte nach Budgethöhe aufschlüsseln).
Antwort:
Gewaltschutz ist eine Querschnittsmaterie und als solche sowohl im aktuellen Regierungsprogramm als auch im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verankert. Aus Studien und der Rückmeldung von Beratungsstellen ist bekannt, dass Frauen überproportional von Hass im Netz betroffen sind. Die zunehmende Nutzung von sozialen Medien, die Digitalisierung unserer Leben und der technische Fortschritt haben zu einem Anstieg von Cybergewalt geführt. Auch die zunehmende Verbreitung von Künstlicher Intelligenz führt zu neuen Herausforderungen. Frauen und Mädchen sind von neuen Formen von Cybergewalt betroffen, etwa durch manipulierte Videos oder mittels Deepfakes. Das Regierungsprogramm und der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen sehen daher unterschiedlichste Maßnahmen vor, um Cybergewalt wirksam zu begegnen. Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu begleiten, sind regelmäßige runde Tische mit Stakeholder:innen aus der Zivilgesellschaft und der Politik geplant.
Im BVA-E 2027 und im BVA-E 2028 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Detailbudget 31.04.01 auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung. Neben der Stärkung und dem bedarfsgerechten Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die allen Frauen und Mädchen auch zu Themen wie digitale Gewalt zur Verfügung stehen, trägt 2026f die Förderung eines Projektes des Vereins ZARA – Beratungsstelle gegen Hass im Netz zu diesen Zielen in Höhe von 150.000 € maßgeblich bei. Der Verein bietet sowohl Beratung für Betroffene als auch Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen an, monitort und analysiert die Betroffenheit und leistet Vernetzungsarbeit im Kampf gegen digitale Gewalt. Zara hat zudem einen trusted flagger Status nach dem DSA act inne. Auch der Förderungsaufruf 2024 der Frauensektion adressierte u.a. die Stärkung von Frauen und Mädchen im digitalen Raum. Der Förderungsaufruf 2025/2026 verfolgt u.a. das Ziel, Frauen und Mädchen in ihrem Selbstwertgefühl – sowohl digital als auch analog – umfassend zu stärken. Eine Übersicht der geförderten Projekte findet sich auf der Website des BMFWF: https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/services/frauenprojektfoerderungen.html.
Mit Blick auf die Täterseite kommen der Männer- und Burschenarbeit sowie der opferschutzorientierten Täterarbeit wesentliche Bedeutung zu. Die wesentlichen Zuständigkeiten liegen hier beim Bundesministerium für Bildung und beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die weitere Detailplanung zur Budgetverwendung für die Jahre 2027 und 2028 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget formal noch nicht beschlossen ist.
Nr. 644 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Wie viel Mittel werden in der UG31 2028 konkret für Gewaltambulanzen aufgewendet? (Bitte um genaue Liste über Aufteilung der Mittelvergabe auf die einzelnen Bundesländer bzw. Ambulanzen).
Antwort:
Das Vorhaben der Gewaltambulanzen wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesministerium für Inneres sowie dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch das Frauenbudget unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand/Förderungen) kofinanziert. Für den Förderzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 beträgt der Anteil am Fördervertrag der Frauensektion für die Gewaltambulanz Graz 362.335,00 € und für die Gewaltambulanz Wien 439.113,00 €, davon sollen 2026 641.158,40 € ausbezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen nach Verwendung durch die Fördernehmenden und sachliche sowie rechnerische Prüfung durch das Justizressort unter Abstimmung mit den weiteren beteiligten Ressorts. Die flächendeckende Ausrollung von Gewaltambulanzen ist im Regierungsprogramm sowie im NAP gegen Gewalt an Frauen verankert und wird weiterhin forciert. Für die weiteren Jahre sind € 1 Mio. budgetiert.
Nr. 645 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
In welcher Höhe sind im Bundesfinanzgesetz 2027 Budgetmittel für den Bereich LGBTIQ+ innerhalb der Untergliederung 31 (UG 31) veranschlagt? (Bitte die konkreten Maßnahmen, Förderprojekte und NGOs tabellarisch aufschlüsseln)
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 640 verwiesen werden.
Nr. 646 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Erfahren Förderungen mit LGBTIQ+-Bezug in der UG 31 im Bundesfinanzgesetz 2027 auf Basis der Vorgaben oder Empfehlungen der Fördertaskforce Kürzungen oder werden zur Gänze eingestellt? (Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweilige Kürzung oder Einstellung im Jahr 2027)
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 640 verwiesen werden.
Nr. 647 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Welche konkreten Initiativen oder Kampagnen sind für 2027 budgetär geplant, um die Angebote der Gleichbehandlungsanwaltschaft in der LGBTIQ+-Community sichtbarer zu machen und Betroffene von Diskriminierung dazu zu ermutigen, sich an die GAW zu wenden?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 640 verwiesen werden.
Nr. 648 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
Auf welcher Höhe belaufen sich die Mittel aus UG31, die der Täterarbeit und Männerberatung 2027 gewidmet sind? (Bitte die konkreten Organisationen, Vereine, NGOs bzw. Förderprojekte nach Budgethöhe aufschlüsseln).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 643 verwiesen werden.
Nr. 649 / JBA Abg. David STÖGMÜLLER GRÜNE
UG 31
Frage:
In welcher Höhe sind im BVA 2027 in der UG31 Budgetmittel für Maßnahmen gegen digitale Gewalt bzw. Gewalt im digitalen Raum veranschlagt? (Bitte die konkreten Maßnahmen bzw. Förderprojekte nach Budgethöhe aufschlüsseln).
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 643 verwiesen werden.
Nr. 650 / JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 für spezielle Förderprogramme - aufgeschlüsselt auf Förderprogramme bzw. damit geförderte Personengruppen - für 2027 budgetiert?
Antwort:
Im BVA-E 2027 DB 31.04.01 stehen für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Transferaufwand insgesamt 32,549 Mio. € zur Verfügung. Dies bedeutet eine Erhöhung um 10,631 Mio. € im Vergleich zum BVA 2026.
Ein Großteil dieser Budgetmittel fließt in die Kofinanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungsstellen einschließlich Frauenservicestellen, die Finanzierung von Maßnahmen im Kontext Gewaltprävention und Gewaltschutz u.a. aus dem NAP gegen Gewalt an Frauen, darunter etwa auch die Gewaltambulanzen und die Weiterführung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG-Frauen-Schutzunterkünfte. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Erhöhung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, wie sie auch durch den Österreichischen Frauenfonds LEA umgesetzt werden sowie weitere frauenpolitische Programme und Projekte, um Frauen in allen Lebenslagen umfassend zu stärken, gefördert werden. Zentral ist, dass jede Frau in Österreich weiß, dass sie auf ein breites Netz an Beratungsstellen und Opferschutzeinrichtungen zurückgreifen kann.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027 noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 651 / JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 für echte Frauenförderung (insb. Kinderbetreuung, Wiedereinsteigerinnen, Weiterbildungen, etc.) für 2027 budgetiert?
Antwort:
Frauenangelegenheiten und Gleichstellung sind Querschnittsmaterien und erfordern die Mitwirkung und Anstrengungen aller Ressorts, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft.
Das Doppelbudget setzt trotz schwieriger Ausgangslage klare feministische Schwerpunkte – inklusive historisch höchstem Frauenbudget der zweiten Republik. Im BVA-E 2028 stehen unter der Finanzposition Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € DB 31.04.01 zur Verfügung. Das ist eine Erhöhung der Finanzposition um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Darunter werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie Förderungsaufrufe und ergänzende Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Eine Übersicht ermöglicht auch die Webseite https://www.frauenberatung.gv.at/frauenserviceportal.html. Für die Jahre 2027 und 2028 ist eine Stärkung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und Frauenservicestellen vorgesehen.
Die Beratungseinrichtungen verfolgen einen ganzheitlichen und niederschwelligen Beratungsansatz und beraten dementsprechend auch zu Themen wie Arbeit, (Weiter-)Bildung und Wiedereinstieg. Für das Thema Kinderbetreuung in institutionellen Einrichtungen sind im Jahr 2027f keine Budgetmittel im DB 31.04.01 veranschlagt.
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass Detailangaben zur Budgetverwendung DB 31.04.01 im Jahr 2027f noch nicht möglich sind, da auch das Budget im Nationalrat noch nicht formal beschlossen wurde.
Nr. 652 / JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 31
Frage:
Welche Mittel sind in der UG 31 (Frauen und Gleichstellung) für LGBTIQ+ Maßnahmen für 2027 budgetiert (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Maßnahmen)?
Antwort:
Antidiskriminierung und Gleichstellungspolitik sind Querschnittsmaterien und erfordern die Mitwirkung und Unterstützung der Ressorts sowie der Zivilgesellschaft.
Grundsätzlich sind die geförderten Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen und weiteren aus dem DB 31.04.01 geförderten Projekte für unterschiedliche Zielgruppen offen. Aus dem Frauenbudget werden 2026 12 Projekte für LGBTIQ+-Personen mit insgesamt 598.896 € kofinanziert, sowie auch der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern mit 38.267 €.
Im BVA-E 2027 im Detailbudget 31.04.01 stehen auf der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung.
Im Jahr 2027f sind erstmals ein eigenes DB 31.04.02 Gleichbehandlungskommissionen und DB 31.04.03 Gleichbehandlungsanwaltschaft mit insgesamt rund 9 Mio. € eingerichtet. Die Budgetmittel für diese Institutionen wurden deutlich erhöht um Diskriminierungen gegen Personen aller Geschlechter und Ungleichbehandlung in den kommenden Jahren gezielt entgegenwirken zu können.
Ich ersuche um Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die Detailplanung der drei Detailbudgets des GB 31.04 zur Budgetverwendung für das Jahr 2027f noch nicht abgeschlossen ist, zumal das Budget formal noch nicht beschlossen wurde.
Nr. 653 / JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch ist derzeit insgesamt im Bereich des Frauenbudgets der Stand der Rücklagen?
Antwort:
Der Rücklagenstand im Detailbudget 31.04.01 beträgt 603.427,35 € mit Stand Juni 2026.
Eine Entnahme aus diesen Rücklagen erfordert die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen und ist zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung nicht geplant.
Nr. 654 / JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 31
Frage:
Wofür sollen diese Rücklagen in den kommenden Jahren verwendet werden?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 653 verwiesen werden.
Nr. 655 / JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die Einsparungen bei den Förderungen im Jahr 2027?
Antwort:
Das Frauenbudget GB 31.04 steigt im Doppelbudget 2027/28 auf über 55 Millionen € jährlich – den höchsten Stand in der Geschichte Österreichs. Das ist ein Plus von über 20 Millionen € (+ 61 Prozent) mit dem insbesondere in den kommenden beiden Jahren in die konkrete Hilfe vor Ort, den Schutz vor Gewalt und das Recht auf Gleichbehandlung investiert werden wird. Das Budget ist bis 2031 abgesichert.
Auf Basis nationaler und internationaler Verpflichtungen sowie vor dem Hintergrund von Studien, die nach wie vor einen hohen faktischen Bedarf an frauenspezifischen Beratungsleistungen aufzeigen, werden entsprechende Angebote mit dem GB 31.04. des Frauenressorts finanziert.
Unter der Finanzposition 1-7660.000 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (Transferaufwand, Förderungen) des DB 31.04.01 werden sowohl die Frauen- und Mädchenberatungsstellen als auch Gewaltambulanzen sowie Förderungsaufrufe und weitere Projekte und Vorhaben zur Stärkung von Frauen in allen Lebenslagen finanziert. Im BVA-E 2027 stehen insgesamt 26.249.000 € zur Verfügung., das ist eine Erhöhung der Finanzposition 1-7660.000 um 10.631.000 € im Vergleich zum BVA 2026. Diese Budgetmittel ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung. Für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen stehen im Jahr 2026 insgesamt 14,3 Mio. € zur Verfügung, die in den kommenden beiden Jahren erhöht fortgesetzt werden.
Es sind im Globalbudget 31.04 im Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung sowie Anti-Diskriminierung und Gleichbehandlung somit keine Einsparungen, Konsolidierungen oder Kürzungen, sondern vielmehr bedarfsgerechte Mittelerhöhungen und die Stärkung bestehender Angebote vorgesehen.
Ich bitte um Verständnis, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung ist die Detailplanung zur Budgetverwendung für das Jahr 2027f noch nicht abgeschlossen, zumal das Budget noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde.
Nr. 656 / JBA Abg. . MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 31
Frage:
Wie hoch sind die Einsparungen bei den Förderungen im Jahr 2028?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 655 verwiesen werden.
Nr. 657 / JBA Abg. . MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 31
Frage:
Welche im BFG 2027 vorgesehenen Wirkungsziele sind bereits zur Ganze erfüllt bzw. übererfüllt?
Antwort:
Die im BFG 2027 und im BFG 2028 für das GB 31.04 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung vorgesehenen Maßnahmen tragen zum Wirkungsziel 5 des BMFWF teil, das zugleich BMFWF-Gleichstellungsziel ist. Dieses Wirkungsziel lautet: „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“. Dieses Wirkungsziel wurde gewählt, weil Frauenpolitik als Gleichstellungspolitik Chancengerechtigkeit in den Mittelpunkt rückt und zum Ziel hat, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt und Diskriminierung leben.
Dieses Wirkungsziel wird verfolgt durch die Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen sowie der Beratung u. Betreuung v. gewaltbetroffenen Frauen, die Stärkung der Gewaltprävention durch Koordinierung von Maßnahmen und Programmen, Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gap und des Gender Pension Gap sowie zur Förderung der Repräsentation von Frauen in Entscheidungspositionen und die Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen durch die Bereitstellung von gezielten (Informationsvermittlungs-, Bildungs- und Bewusstseinsbildungs-) Angeboten. Diese Maßnahmen sind auch in den Kennzahlen der Frauensektion auf Untergliederungs-Ebene (31.5.1–31.5.5) abgebildet und weisen damit den jährlichen Umsetzungsstand transparent aus.
Im Strategiebericht 2027-2030 ist zudem erstmals eine Gender Budgeting Beilage (Übersicht gemäß § 42 Abs. 4 BHG 2013) verankert. Die Budgetbeilage liefert neben einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Gender Budgeting und der derzeitigen Situation hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Österreich, eine nach Themenbereichen gegliederte Darstellung aller im BFG 2027/2028 definierten Gleichstellungsziele auf Untergliederungsebene und damit verbundener Maßnahmen und Kennzahlen auf Globalbudgetebene.
Nr. 658 / JBA Abg. . MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 31
Frage:
Welche im BFG 2028 vorgesehenen Wirkungsziele sind bereits zur Ganze erfüllt bzw. übererfüllt?
Antwort:
Es darf auf die Antwort zur Frage 657 verwiesen werden.