BUDGETAUSSCHUSS
SCHRIFTLICHE ANFRAGEN gem. § 32a Abs. 5 GOG-NR
Untergliederung 30: Bildung
Nr. 741-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Die geplante Servicestelle für Schulleitungen an den Pädagogischen Hochschulen (PHs) wurde laut Budgetunterlagen „aus Spargründen“ gestrichen. Welche budgetären Einsparungen werden durch das Nicht-Kommen dieser Servicestelle im UG 30 erzielt bzw. welche anderen Maßnahmen oder Projekte wurden stattdessen an den PHs mit diesen Mitteln finanziert?
Antwort:
Im Regierungsprogramm ist zur Attraktivierung der Funktion der Schulleitungen die Einrichtung einer Servicestelle für Schulleitungen vorgesehen. Diese wird nicht als eigenständige Stelle eingerichtet, sondern es werden umfassend Maßnahmen zur Stärkung von Schulleitungen und zur Weiterentwicklung von Schulmanagement in der aktuell bestehend Organisationsstruktur des Ressorts, u.a. in den Bildungsdirektionen, umgesetzt.
Zu diesen zählen die Einführung eines mittleren Managements, die Qualifizierung künftiger schulischer Führungskräfte im Rahmen einer neuen Vorqualifikation und die Implementierung eines Schulleitungsbeirats. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schulleitungen sind der Podcast für Schulleitungen („Direktor’s Cut“), die SchulrechtsApp sowie das Pilotprojekt „Coaching für Schulleitungen durch pensionierte Schulleitungen“. Darüber hinaus ist als zusätzliche Maßnahme die Weiterentwicklung der Qualifizierungsvorgaben von bereits bestellten Schulleitungen in Planung.
Nr. 742-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Elementarbildung wurden im Budgetjahr 2026 bereitgestellte zusätzliche Offensivmittel bis dato nicht in voller Höhe wirksam. Werden die im Jahr 2026 nicht verbrauchten Budgetanteile für den Elementarbereich über das Instrument der Rücklagenbildung vollständig in das Budgetjahr 2027 übertragen oder wird es zu einem Verfall dieser Mittel kommen?
Antwort:
Bereits dieses Jahr stehen 100 Mio. EUR für die Elementarpädagogik zur Verfügung. Laut Regierungsprogramm sind hiervon 80 Mio. EUR für ein verpflichtendes 2. Kindergartenjahr und 20 Mio. EUR für die „gesunde Jause“ vorgesehen. Ob diese Mittel aktiviert werden können, hängt von den Verhandlungen und dem Abschluss einer neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik ab. Hinsichtlich der Verwendung in einem Finanzjahr nicht verbrauchter Mittelverwendungen bzw. Rücklagenzuführungen gelten die haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Nr. 743-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Als eine Maßnahme wird die „verpflichtende Suspendierungsbegleitung“ zur Gewaltprävention genannt. Welche dedizierten personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese verpflichtende Begleitung im Budget hinterlegt, und wird sichergestellt, dass für hierfür nicht bestehende Ressourcen aus den Töpfen der Schulpsychologie oder Schulsozialarbeit abgezogen werden?
Antwort:
Hinsichtlich der für die Umsetzung der Suspendierungsbegleitung erforderlichen Budgetmittel und Personalressourcen wird auf die Materialien zum BGBl. I Nr. 117/2025 verwiesen. In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung wird dazu ausgeführt, dass durch die neu geschaffene Form der Begleitung von suspendierten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Lehrpersonen, aber auch zusätzliche Personalressourcen aus dem psychosozialen Bereich erforderlich sein werden. Im Vollausbau ist mit einem finanziellen Mehraufwand von rund 4,3 Mio. EUR zu rechnen, welcher in den Detailbudgets 30.01.02 (Regionale Schulverwaltung; Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen und Schulsozialarbeit), 30.02.01 (Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I; Lehrpersonen) und 30.02.02 (AHS-Sekundarstufe I) für die jeweiligen Finanzjahre 2027 und 2028 veranschlagt ist. Hingewiesen wird darauf, dass sichergestellt werden konnte, dass die Ressourcen für die Schulpsychologie verdoppelt werden und die Schulsozialarbeit ebenfalls mit zusätzlichen Mitteln für die allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen verankert wird.
Nr. 744-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Der Strategiebericht sieht eine „Förder-Taskforce“ vor. Die UG 30 soll laut Budgetbericht im Jahr 2027 1,3 Mio. Euro zum Konsolidierungsvolumen beitragen.
Welche Förderungen werden konkret um welche Höhe reduziert?
(Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweiligen Kürzungen im Jahr 2027.)
Antwort:
Das Bundesministerium für Bildung wird die aus der „Förder-Taskforce“ des Bundesministeriums für Finanzen resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen vollumfänglich wahrnehmen und damit seinen Beitrag zur kohärenten und effizienten Umsetzung der beschlossenen Vorhaben leisten.
Förderungen sind gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung antragsgebunden. Ob und in welchem Ausmaß in den Finanzjahren 2027 und 2028 Förderungen tatsächlich ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich erst aufgrund im laufenden Finanzjahr an das Bundesministerium für Bildung gerichteter Förderungsansuchen entschieden.
Förderungen im Bereich der Untergliederung 30 (Bildung) haben grundsätzlich Förderungen von Projekten mit ausgewiesen schulischem Bezug als Einzelförderungen im Sinne des § 21 Abs. 1 Z. 1 ARR 2014 und nicht Förderungen zum Gegenstand, welche auf eine finanzielle Unterstützung der Gesamttätigkeit von Förderungswerberinnen oder Förderungswerbern („Basisförderung“) abzielen.
Entscheidungen über Förderungen werden aufgrund der Relevanz und Wirkung eines potenziell zu fördernden Projektes für das Schul- bzw. Bildungswesen getroffen. Für die Bemessung der Höhe einer Förderung sind darüber hinaus die mit dem betreffenden Projekt verfolgten Zielsetzungen (z.B. gesicherte Integration der geförderten Leistungen in den Schul- und Unterrichtsbetrieb, Umfang, Reichweite und Frequenz der geförderten Leistung, Anzahl in das Projekt aktiv einbezogener Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrpersonen) maßgebend. Vor dem Hintergrund dieser inhaltlichen Belange und der Gewichtung der Förderungsschwerpunkte des Bildungsministeriums kann sich das Ausmaß bereits früher zuerkannter Förderungen verändern oder werden bisher zuerkannte Förderungen nicht fortgesetzt.
2. Seite Frage Nr. 744-JBA
Förderungsschwerpunkte des Bildungsministeriums sind aktuell:
Ø Erinnerungsarbeit
Ø MINT (Fachbereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
Ø Begabten- und Begabungsförderung
Ø Diversität und Gleichstellung
Ø Gewalt- bzw. Extremismusprävention
Ø Integration
Ø Politische Bildung
Nr. 745-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Finanzmittel (7020.101.92 bzw. 6140.001.92) sind für Inventar und Mobiliar im Budget 2027 für welche Schulneubau- und Schulsanierungsprojekte des SCHEPs veranschlagt?
Bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Schulstandorte und der dafür jeweils veranschlagten Mittel.
Antwort:
Die bei den angefragten Budgetpositionen 30.01.03.00-1-7020.101 und 30.01.03.00-1-6140.001 veranschlagten Mittelverwendungen haben regelmäßig vertragliche Verpflichtungen im Rahmen der kooperativen Schulraumbeschaffung sowie Instandhaltungsmaßnahmen zum Gegenstand.
Mittelverwendungen für erforderliche Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen im Zuge von Neu-, Um- und Zubauten bzw. Funktionssanierungen im Bereich der Bundesschulen werden aus den bei den sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets des Globalbudgets 30.02 veranschlagten, der Investitionstätigkeit und dem Sachaufwand der Bundesschulen gewidmeten Mittelverwendungen bedeckt.
Solche Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen folgen jeweils dem Fortschritt der baulichen Maßnahmen bzw. werden Zug um Zug mit den baulichen Maßnahmen und ihrem Abschluss umgesetzt. Ob und in welchem Ausmaß in den Finanzjahren 2027 und 2028 Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen erforderlich werden und zu bedecken sind, wird aufgrund der Baufortschritte und tatsächlicher Fertigstellungstermine entschieden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die derzeit im Rahmen des Schulentwicklungsprogrammes 2020 in Bau befindlichen Vorhaben mit voraussichtlicher Fertigstellung in den Finanzjahren 2027 und 2028:
2. Seite Frage Nr. 745-JBA
|
Bundesland |
Schulart |
Adresse |
Maßnahme |
Voraussichtliche Fertigstellung |
|
Kärnten |
PH |
Klagenfurt, Lakeside |
Ersatzbau |
2028 |
|
Niederösterreich |
BAfEP |
St. Pölten, Dr. Theodor-Körner-Straße 8 |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
BASOP |
St. Pölten, Dr. Theodor-Körner-Straße 8 |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
BG/BRG |
Lilienfeld, Klosterrotte 1 |
Sanierung |
2027 |
|
|
HTL |
Hollabrunn, Dechant-Pfeifer-Straße 1-3 |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
HLW/Internat |
Yspertal |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
AHS |
Südlich von Wien (Baden Mühlgasse) |
Neubau |
2027 |
|
Oberösterreich |
HBLA |
Linz, Garnisonstraße 25 |
Erweiterung |
2027 |
|
|
BRG/Wk. BRG |
Traun, Schulstraße 59 |
Sanierung |
2027 |
|
|
BHAK |
Traun, Schulstraße 59 |
Sanierung |
2027 |
|
|
HTL |
Grieskirchen, Parzer Schulstraße 1 |
Erweiterung |
2027 |
|
|
priv. Internat |
Hallstatt |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
AHS I |
Linz Umgebung (Leonding) |
Neubau |
2027 |
|
|
BG/BRG |
Braunau, Stelzhammerstraße 5 |
Erweiterung |
2028 |
|
Salzburg |
BG/BRG |
Salzburg, Franz-Josef_Kai 41) |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
PH |
Salzburg, Erentrudisgasse 4 |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
HLW |
St. Wolfgang, Ried 37 |
Ersatzbau und Sanierung |
2027 |
|
|
priv. WSH |
Felbertal, Ebenau, Werkschulheimstraße 11 |
Sanierung |
2027 |
|
Steiermark |
HTL |
Zeltweg, Hauptstraße 182 |
Sanierung |
2027 |
|
Vorarlberg |
HTL |
Rankweil, Negrellistraße50 |
Sanierung |
2027 |
|
Wien |
AHS |
Eurogate/Village im Dritten |
Neubau |
2027 |
|
|
AHS |
Kriehubergasse |
Erweiterung und Sanierung |
2027 |
|
|
BSP |
Auf der Schmelz 6 |
Sanierung |
2027 |
|
|
KPH |
Lacknergasse |
Erweiterung und Sanierung |
2028 |
Nr. 746-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Die OeAD-Förderungen (7411.070.98) sind massiv gestiegen, von 7,5 Mio. Euro auf fast 28 Mio. Euro. Welche Maßnahmen stecken hier konkret dahinter?
Bitte um tabellarische Auflistung der Maßnahmen und deren Budget.
Antwort:
Mittelverwendungen für Förderungen, welche im Wege der OeAD GmbH abgewickelt werden, sind in der Untergliederung 30 bei der Budgetposition 30.01.04.00-1-7411.069 (OeAD Förderungen) in Höhe von 27,793 Mio. EUR veranschlagt. Die Erhöhung der bei dieser Budgetposition im BVA-E 2028 veranschlagten Mittelverwendungen gegenüber dem BVA 2026 (5,793 Mio. EUR) beläuft sich auf 22 Mio. EUR und resultiert aus Offensivmaßnahmen des Bildungsministeriums:
Ø Extremismusprävention (“Starke Schule, starke Gesellschaft“): Erhöhung von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR
Ø Marktplatz Lernapps für digitale Lehr- und Lernmittel in Österreichs Schulen: 20 Mio. EUR
Nr. 747-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Mittel stehen für die Maßnahme „Optimierung von Steuerungsprozessen und Vereinheitlichung von Systemen“ im Budget zur Verfügung und wird es künftig nur mehr eine Verwaltungssoftware für alle Bundesländer geben?
Antwort:
Was den Bundesbereich betrifft, so wird davon ausgegangen, dass die Optimierungsprozesse und Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Verwaltungssoftware-Systemen in den Finanzjahren 2027 und 2028 jedenfalls kostenneutral umsetzbar sein werden und sich mittel- bis langfristig sogar budgetäre Konsolidierungseffekte ergeben.
Die Vereinheitlichung der Schulverwaltungssoftware für alle Bundesländer bedarf zunächst der Erstellung eines konkreten Lastenheftes, das von allen Bundesländern und dem Bund abgenommen wird. Erst auf Basis dieser grundlegenden Vorarbeiten, mit welchen die Leistungsanforderungen definiert und die technischen Spezifikationen festgelegt werden, lassen sich valide Kostenberechnungen vornehmen. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die genannte Überschreitungsermächtigung hingewiesen.
Nr. 748-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Mittel sind für inklusive Bildung im Budget vorgesehen.
Bitte um eine detaillierte, tabellarische Auflistung aller Maßnahmen und Budgetmittel im Bereich der Inklusion.
Antwort:
Im Schuljahr 2025/26 stehen in Summe 7.058,0 Planstellen für sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS) zur Verfügung. Dies entspricht rund 12,56 % der Planstellen des Grundkontingents gemäß FAG 2024 bzw. rund 10,27 % aller genehmigten Planstellen für APS. Unter Anwendung des Durchschnittskostensatzes entspricht dies einem Budgetvolumen von rund 591,46 Mio. EUR, welches der Veranschlagung zu Grunde gelegt wurde. Zusätzlich stellt der Bund gemäß § 6 Abs. 8 FAG 2024 in Summe maximal 25 Mio. EUR als Strukturmittel zur Verfügung.
Genaue Zahlen zum Schuljahr 2026/27 können zum Anfragezeitpunkt nicht dargelegt werden. Es können lediglich die Werte des vorläufigen Stellenplans für allgemeinbildende Pflichtschulen für das Schuljahr 2026/27, jedoch vor Genehmigung und vor Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen dargestellt werden. Diese beziffern sich auf 7.002,0 Planstellen für sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Unter Anwendung des Durchschnittskostensatzes entspricht dies einem vorläufigen Budgetvolumen von rund 586,8 Mio. EUR.
Dabei handelt es sich um Planungsdaten, welche bis zum definitiven Stellenplan mit Ende Oktober 2026 noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Nr. 749-JBA Abg. Barbara NEßLER Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Finanzmittel (7020.101.92 bzw. 6140.001.92) sind für Inventar und Mobiliar im Budget 2028 für welche Schulneubau- und Schulsanierungsprojekte des SCHEPs veranschlagt?
Bitte um eine tabellarische Auflistung der einzelnen Schulstandorte und der dafür jeweils veranschlagten Mittel.
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 745-JBA verwiesen.
Nr. 750-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Planstellen werden im Jahr 2027 in jedem Bundesland im Bereich der Pflichtschulen (UG 30.02.01: 7302.000.91, 7302.013.91, 7302.018.91, 7302.000.91 – Transferzahlungen) für welche Zwecke (zweckgebundene Zuschläge) finanziert?
Erbeten wird eine tabellarische Aufstellung nach Bundesland und Zweck.
Antwort:
Zahlen zum Schuljahr 2026/27 und damit eine Verteilung auf die Bundesländer können zum Anfragezeitpunkt nur auf Grundlage der vorläufigen Stellenpläne für allgemeinbildende Pflichtschulen für das Schuljahr 2026/27 dargestellt werden.
Dabei handelt es sich um Planungsdaten, welche bis zum definitiven Stellenplan mit Ende Oktober 2026 noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Zusätzlich zum Grundkontingent (Planstellen gemäß FAG 2024) werden den Ländern vom Bund im Schuljahr 2026/27 in Summe 13.539,7 Planstellen für zweckgebundene Zuschläge zur Verfügung gestellt. Eine Aufgliederung je Bundesland und zweckgebundenem Zuschlag ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen:
|
Planstellen zweckgebundene Zuschläge |
|||||||||||||||
|
Bundesland |
25+ |
Abrufkontingent
NMS |
Deutschförderung ao. Schülerinnen und Schüler |
Deutschförderung o. Schülerinnen und Schüler an VS |
Tagesbetreuung |
Besuchschullehrer |
Minder- |
Kliniken und Spitäler |
Kleine
|
Mobile Device Management |
Digitale Grundbildung |
Mittleres Management |
Chancenbonus |
Suspendierungsbegleitung |
Gesamt |
|
Bgld |
149,3 |
92,6 |
18,4 |
1,0 |
106,4 |
2,0 |
60,1 |
3,8 |
1,9 |
3,8 |
17,6 |
19,5 |
1,0 |
1,0 |
478,4 |
|
Ktn |
242,4 |
162,3 |
34,2 |
2,2 |
142,5 |
4,0 |
201,8 |
1,6 |
9,5 |
6,9 |
28,5 |
32,7 |
10,0 |
1,7 |
880,3 |
|
NÖ |
809,3 |
570,6 |
138,2 |
7,8 |
388,0 |
9,0 |
0,0 |
20,4 |
29,3 |
25,4 |
103,4 |
106,6 |
26,5 |
6,0 |
2.240,5 |
|
OÖ |
891,7 |
580,6 |
218,4 |
12,7 |
311,7 |
19,0 |
0,0 |
22,1 |
44,5 |
22,0 |
101,3 |
109,2 |
69,0 |
5,8 |
2.408,0 |
|
Sbg |
339,0 |
193,1 |
57,6 |
3,6 |
126,3 |
12,0 |
0,0 |
21,0 |
23,7 |
7,5 |
34,1 |
35,9 |
14,5 |
2,0 |
870,3 |
|
Stmk |
644,2 |
404,3 |
117,9 |
7,1 |
284,7 |
24,0 |
0,0 |
12,1 |
37,8 |
15,9 |
71,7 |
76,9 |
39,0 |
4,0 |
1.739,6 |
|
T |
429,1 |
295,5 |
79,2 |
4,1 |
114,5 |
10,0 |
0,0 |
11,3 |
7,5 |
10,6 |
51,9 |
51,7 |
7,5 |
2,8 |
1.075,7 |
|
Vbg |
261,0 |
174,5 |
49,0 |
3,0 |
163,3 |
2,0 |
0,0 |
0,0 |
5,5 |
6,2 |
31,4 |
35,7 |
7,5 |
1,7 |
740,8 |
|
W |
746,6 |
442,6 |
424,9 |
28,5 |
726,9 |
19,0 |
0,0 |
125,0 |
77,9 |
15,2 |
78,3 |
151,8 |
263,0 |
6,4 |
3.106,1 |
|
Ö |
4.512,6 |
2.916,1 |
1.137,8 |
70,0 |
2.364,3 |
101,0 |
261,9 |
217,3 |
237,6 |
113,5 |
518,2 |
620,0 |
438,0 |
31,4 |
13.539,7 |
Quelle: Vorläufiger Stellenplan für allgemeinbildende Pflichtschulen für das Schuljahr 2026/27
2. Seite Frage Nr. 750-JBA
Zahlen zum Schuljahr 2027/28, welches teilweise in das Finanzjahr 2027 fällt, können zum Anfragezeitpunkt nicht dargestellt werden.
Nr. 751-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
In den Detailbudgets für das Jahr 2027 sind die Rückstellungen für Prozesskosten eklatant gestiegen. So wurden etwa in den Bereichen Zentralstellen (6850.000.98), Regionale Schulverwaltung (6850-000-98), Pflichtschule (6850.000.98), AHS-Sek I (6850.000.92), AHS Sek II (6850.000.99), BMHS (6850.000.92) und private BMHS (6850.000.92) mehr als 25 Mio. Euro budgetiert.
Dies entspricht einer Steigerung von über 22 Mio. Euro.
Welche konkreten Verfahren bzw. Klagswellen begründen diese massive Erhöhung der Prozesskostenrückstellungen um fast das Zehnfache im Jahr 2027?
Antwort:
Rückstellung für Prozesskosten sind gemäß § 32 Abs. 8 Z. 3 lit. c BHG 2013 im BVA-E 2027 der Untergliederung 30 als nicht finanzierungswirksame Aufwendungen veranschlagt.
Grundlage der Veranschlagung sind nach Auskunft der Finanzprokuratur bestehende oder schwebende Rechtsstreitigkeiten, in welcher der Bund Kläger oder Beklagter ist oder sein kann sowie allfällige Haftungsansprüche gegen den Bund, welche aufgrund der sachverständigen Einschätzung der Prokuratur eine Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen bzw. für welche eine Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit nicht oder noch nicht eingeschätzt werden kann.
Die veranschlagten Rückstellungen beziehen sich auf folgende Verfahren:
|
Streitgegenstand |
Anzahl |
|
Schulrechtliche Angelegenheiten |
99 |
|
Vertragsbedienstetengesetz |
66 |
|
Liegenschaftsrecht |
10 |
|
Finanzrecht |
9 |
|
Beihilfen und Subventionen |
3 |
|
Arbeits- und sozialgerichtliche Angelegenheiten |
3 |
|
Beamtendienstgesetz |
2 |
|
Beschaffung von beweglichen Sachen |
2 |
Seite 2 Frage Nr. 751-JBA
Gründe der Verfahren sind regelmäßig vertragliche Ansprüche sowie Ansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz.
Die Steigerungen der in der Untergliederung 30 veranschlagten Rückstellungen resultieren aus der Berücksichtigung aktuell offener finanzrechtlicher Verfahren.
Nr. 752-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2025 wurde ein neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter:innen (Ersatzzulagen) rechtlich verankert, das auch rückwirkende Nachzahlungen ab 2023 vorsieht. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen und Folgekosten ergeben sich aus dieser Neuregelung der Personalvertreter-Zulagen spezifisch für das Budgetjahr 2027 und in welcher Höhe sind Budgetmittel für ausständige Nachzahlungen bzw. die laufende Bedeckung dieser erhöhten Ersatzzulagen enthalten?
Antwort:
Die technische Umsetzung der Abwicklung der neuen Ersatzzulage inklusive der Abwicklung rückreichend bis zum 1. Jänner 2023 ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine genauen Beträge für die Jahre 2027 und 2028 genannt werden.
Die Bedeckung ist insbesondere aus den bei den Detailbudgets 30.02.01 (Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I; Lehrpersonen), 30.02.02 (AHS-Sekundarstufe I) und 30.02.05 (Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) veranschlagten Mittelverwendungen vorgesehen.
Nr. 753-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Als eine Maßnahme wird der „Rechtsanspruch 11./12. Schuljahr“ gelistet.
Mit welcher Summe ist dieser Rechtsanspruch für wie viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) finanziell hinterlegt und in welchem Setting wird das 11./12. Schuljahr finanziert (in Sonderschulen, Inklusives Setting, Sekundarstufe II)?
Antwort:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben derzeit bereits die Möglichkeit zum freiwilligen Weiterbesuch der Pflichtschule in einem 11. und 12. Schuljahr. Hierfür ist die Zustimmung des Schulerhalters Voraussetzung. Der Besuch eines freiwilligen 11. und 12. Schuljahres soll in Zukunft, so wie auch im Regierungsprogramm ausgeführt, nicht mehr der Zustimmung des Schulerhalters bedürfen und somit einen Rechtsanspruch darstellen.
Alle Schülerinnen und Schüler mit freiwilligen Weiterbesuch der Pflichtschule in einem 11. und 12. Schuljahr sind bereits in der Bewirtschaftung der Planstellen im Rahmen der Stellenpläne für allgemeinbildenden Pflichtschulen berücksichtigt. Sie sind bei den regulären Schülerinnen- und Schülerzahlenmeldungen im Stellenplan mitzuzählen, werden – systemimmanent – der höchsten Altersgruppe (9. Schulstufe) zugerechnet und mit der dort vorgesehenen Maßzahl (1:9) berücksichtigt. Auch bei den übrigen zweckgebundenen Zuschlägen ist eine Einberechnung vorgesehen.
Von einem spürbaren budgetären Mehraufwand ist daher bei Verankerung eines Rechtsanspruchs im Pflichtschulbereich nicht auszugehen, weil bereits bisher eine Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler mit freiwilligen Weiterbesuch in der Planstellenbemessung erfolgte und der budgetäre Bedarf Teil des an die Länder zu leistenden Transferaufwandes für allgemeinbildende Pflichtschulen ist. Maßnahmen im Bereich der Bundesschulen befinden sich derzeit in Prüfung.
Nr. 754-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Trotz der Ankündigung, die Mittel für inklusive Schulformen zu erhöhen, fehlt im Budget jede Erwähnung einer Anhebung oder Abschaffung des sachlich längt überholten SPF-Deckels von 2,7 %. Welche Budgetmittel sind für den Ausbau inklusiver Plätze real vorgesehen, und in welchen Bugetzeilen des UG 30 befinden sich dies genau?
Antwort:
Eine Änderung des SPF- Deckels als Zuteilungsparameter in den Stellenplänen für allgemeinbildende Pflichtschulen ist in der aktuell laufenden Finanzausgleichsperiode (2024 bis 2028) ohne Neuverhandlung zwischen den Finanzausgleichspartnern nicht möglich. Eine Änderung wäre daher erst im Rahmen der nächsten FAG-Periode (ab 2029) seitens der Finanzausgleichspartner zu verhandeln. Die BVA-E 2027 und 2028 berühren eine künftige FAG-Periode nicht.
Nr. 755-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Es wird eine 100%-ige Umsetzung der 59 Maßnahmen aus dem „Freiraum Schule-Tracker“ zur Entbürokratisierung angestrebt.
Welche dieser 59 Maßnahmen erfordern finanzielle Investitionen (z.B. in IT-Systeme oder Prozessumstellungen u.a.), und wie hoch sind diese beziffert?
Bitte um tabellarische Auflistung der Maßnahmen und deren Budget.
Antwort:
Die Initiative „Freiraum Schule“ umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, Bürokratie in und um die Schule zu reduzieren und Freiräume in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit zu schaffen.
Die einzelnen Maßnahmen lassen sich budgetär nicht separat darstellen, weil sie teilweise von Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Bildung umgesetzt bzw. im Rahmen bestehender Projekte sowie laufender Vorhaben abgewickelt werden. Sie stellen vielfach nicht eigenständige Projekte mit abgrenzbarem Aufwand dar.
Nr. 756-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Im Zuge der Dienstrechtnovelle 2025 wurde ein neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter:innen (Ersatzzulagen) rechtlich verankert, das auch rückwirkende Nachzahlungen ab 2023 vorsieht.
Welche konkreten finanziellen Auswirkungen und Folgekosten ergeben sich aus dieser Neuregelung der Personalvertreter-Zulagen spezifisch für das Budgetjahr 2028 und in welcher Höhe sind Budgetmittel für ausständige Nachzahlungen bzw. die laufende Bedeckung dieser erhöhten Ersatzzulagen enthalten?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 752-JBA verwiesen.
Nr. 757-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Wie viele Planstellen werden im Jahr 2028 in jedem Bundesland im Bereich der Pflichtschulen (UG 30.02.01: 7302.000.91, 7302.013.91, 7302.018.91, 7302.000.91 – Transferzahlungen) für welche Zwecke (zweckgebundene Zuschläge) finanziert?
Erbeten wird eine tabellarische Aufstellung nach Bundesland und Zweck.
Antwort:
Zum Anfragezeitpunkt kann keine genaue Aussage über eine Entwicklung der für zweckgebundene Zuschläge künftig zu genehmigenden Planstellen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen getroffen werden, weil diese von der in den jeweiligen Stellenplananträgen gemeldeten Schülerinnen- und Schülerzahl abhängig sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu den Planstellen für allgemeinbildende Pflichtschulen im Rahmen der vorläufigen Stellenpläne für das Schuljahr 2026/27 in der Beantwortung der Frage Nr. 750-JBA verwiesen.
Der Einsatz von zusätzlich zur Verfügung stehenden Offensivmitteln in personalwirksamen Maßnahmen, wie beispielsweise dem mittleren Management, der Deutschförderung oder der weitere Ausbau der ganztägigen Schulformen ist grundsätzlich mit einem Anstieg der für zweckgebundene Zuschläge zu genehmigenden Planstellen verbunden.
Nr. 758-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen (2025-2029) dient als ressortübergreifender strategischer Rahmen für Maßnahmen der Bundesregierung.
Welche konkreten Schritte plant ihr Ressort zur Umsetzung und wie schlagen sich diese Vorhaben im Budget 2028 nieder?
Antwort:
Das Bundesministerium für Bildung setzt den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen (2025 bis 2029) insbesondere im Handlungsfeld „Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule“ konsequent um. Ziel ist es, Bildungseinrichtungen als sichere Lern- und Lebensorte zu stärken sowie Gewaltprävention, Gleichstellung und Kinderschutz nachhaltig im Bildungssystem zu verankern.
Darüber hinaus leistet das Bundesministerium für Bildung im Handlungsfeld „Gewaltfrei durch Prävention“ einen Beitrag durch die Fortführung und den Ausbau präventiver Maßnahmen zur Förderung gewaltfreier und gleichstellungsorientierter Geschlechterbilder. Dazu zählen insbesondere die Stärkung der geschlechtssensiblen Buben- und Männerarbeit, Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Gewalt und ehrbezogener Gewalt sowie die Förderung eines respektvollen und diskriminierungsfreien Miteinanders im schulischen Bereich. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Aufgaben und der den Ressort zur Verfügung stehenden Mittelverwendungen umgesetzt.
Zu den zentralen Maßnahmen des BMB zählen insbesondere
Ø die Weiterentwicklung und vertiefte Verankerung der Themen Gewaltschutz, Gewaltprävention sowie Gleichstellung der Geschlechter in den Lehrplänen aller Schulstufen und in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen,
Ø die Einführung des Pflichtfachs „Demokratie“ in der Sekundarstufe I mit einem Schwerpunkt auf Wertevermittlung, Zusammenleben und Gleichberechtigung,
Ø die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und pädagogischen Instrumenten zur Reflexion und zum Abbau konservativer, tradierter Stereotypen und Rollenbilder, zu (geschlechterbasierter) Gewaltprävention, Frauen- und Kinderrechten sowie bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten,
2. Seite Frage Nr. 758-JBA
Ø die verpflichtende Berücksichtigung von Gewaltpräventionsmaßnahmen in schulischen Kinderschutzkonzepten sowie die Sensibilisierung der Kinderschutzteams, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen,
Ø der Ausbau geschlechtssensibler Präventionsarbeit, insbesondere durch die Stärkung gendersensibler Buben- und Männerarbeit, den Ausbau entsprechender Workshops sowie Maßnahmen zur Förderung gewaltfreier Männlichkeitsbilder,
Ø die Fortführung und der Ausbau von Workshops zur Demokratiebildung, reflexiven Geschlechterpädagogik, zu Menschenrechten, Gleichstellung und Gewaltprävention sowie Maßnahmen zur Thematisierung ehrbezogener Gewalt in Bildungseinrichtungen,
Ø Fortführung und Ausbau von Maßnahmen zur Sensibilisierung für neue Gewaltformen, insbesondere im digitalen Bereich,
Ø die Verstärkung der Kooperation zwischen Schulen und außerschulischen Einrichtungen, insbesondere im Gesundheits-, Opferschutz- und Sicherheitsbereich, sowie die Prüfung verbesserter gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch,
Ø die Fortführung und der Ausbau von Präventionsprogrammen zur Stärkung sicherer Schulen, insbesondere im Rahmen der Initiative „Hinschauen statt Wegschauen – gemeinsam gegen Gewalt und Aggression“ oder #Männersache“ – Gewaltschutz ist Männersache.
Die im Nationalen Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen werden schrittweise bis 2029 umgesetzt. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Einführung des Pflichtfachs „Demokratie“ sowie der weiteren Umsetzung und Verstetigung der genannten Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Die budgetären Auswirkungen werden im Rahmen der dem Bundesministerium für Bildung zur Verfügung stehenden Mittelverwendungen getragen. Entsprechend den Festlegungen des Nationalen Aktionsplans erfolgt die Bedeckung der Maßnahmen aus den den Ressorts jährlich laufend zur Verfügung stehenden Mittelverwendungen und ist eine gesonderte budgetäre Dotierung der einzelnen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans nicht vorgesehen.
Nr. 759-JBA Abg. Sigrid MAURER BA Die Grünen
UG 30
Frage:
Der Strategiebericht sieht eine „Förder-Taskforce“ vor. Die UG 30 soll laut Budgetbericht im Jahr 2028 2,3 Mio. Euro zum Konsolidierungsvolumen beitragen.
Welche Förderungen werden konkret um welche Höhe reduziert?
(Bitte um Auflistung aller betroffenen Förderungen und die jeweiligen Kürzungen im Jahr 2028.)
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 744-JBA verwiesen.
Nr. 760-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Mittel wurden 2026 bis dato für Personal in der Zentralstelle ausgegeben, das nicht im Bundesdienst ist (Arbeitsleihverträge, Werkverträge, freie Dienstnehmer, …)?
Antwort:
Im Jahr 2026 wurden an der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung bis zum Zeitpunkt der Anfrage für Personal, das nicht im Bundesdienst ist (zwei Arbeitsleihverträge) EUR 103.304,36 aufgewendet. Es wurden keine freien Dienstverträge abgeschlossen bzw. fielen keine Kosten für freie Dienstverträge an.
Werkverträge sind nicht als Personalkosten zu werten, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt, sondern sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen.
Nr. 761-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist das Budget für geistige Landesverteidigung für 2027?
Antwort:
Allgemein sind die Inhalte der Geistigen Landesverteidigung Teil der Lehrpläne und werden unter anderem im Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Politische Bildung“ (Friedenssicherung nach dem Zweiten Weltkrieg, umfassende Landesverteidigung, Bundesheer, usw.) sowie als übergreifendes Thema der „Politischen Bildung“ im Unterricht behandelt.
Die Aufwendungen für die Geistige Landesverteidigung lassen sich daher nicht klar abgrenzen, weil der Themenbereich in vielen unterschiedlichen Formaten im Unterricht sowie im Rahmen von regelmäßigen und seit vielen Jahren im Bildungssystem etablierten Kooperationen (Bundesministerium für Landesverteidigung, Bildungsdirektionen, Pädagogische Hochschulen) behandelt wird.
Die Kooperationsprojekte betreffen Fort- und Weiterbildungsformate für Lehrkräfte und Vortragstätigkeiten für unterschiedliche Zielgruppen im Bildungsbereich, die Begleitung und Aufbereitung wissenschaftlicher Studien, die Organisation von gemeinsamen Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten sowie die Bereitstellung von Expertise für die Erstellung von Schulbüchern und weiteren Lehr- und Lernangeboten für Schulen.
Für die Erstellung und Didaktisierung von Unterrichtsmaterialien zur Geistigen Landesverteidigung steht in den Finanzjahren 2027 und 2028 jeweils ein Projektbudget in Höhe von EUR 9.500 zur Verfügung.
Nr. 762-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Personalkosten in den einzelnen Bildungsdirektionen für das Jahr 2027 jeweils veranschlagt?
Antwort:
Die im BVA-E 2027 für Auszahlungen aus Personalaufwand und bezugsähnliche Leistungen beim Detailbudget 30.01.02 (Regionale Schulverwaltung) veranschlagten Mittelverwendungen belaufen sich auf insgesamt 190,187 Mio. EUR.
Sie haben Personalaufwand und bezugsähnliche Leistungen in Belangen der Bundesvollziehung zum Gegenstand. Eine Differenzierung nach Bildungsdirektionen erfolgt im Voranschlag nicht.
Nr. 763-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Welche zusätzlichen Planstellen sind 2027 in den Bildungsdirektionen geplant?
Antwort:
Im Jahr 2027 sind keine zusätzlichen Planstellen für Bildungsdirektionen im allgemeinen Verwaltungsdienst geplant. Aufgrund von Offensivmaßnahmen, wie insbesondere der Ausbau der Schul-psychologie, können dennoch zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt werden.
Nr. 764-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Welche zusätzlichen Planstellen sind 2027 in der Zentralstelle geplant (aufgegliedert nach Sektionen, Kabinett, …)?
Antwort:
Für die Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung sind im Jahr 2027 keine zusätzlichen Planstellen geplant. Allenfalls erforderliche Neuaufnahmen bzw. Nachbesetzungen erfolgen nur auf derzeit unbesetzten, jedoch im Personalplan bereits enthaltenen Planstellen.
Nr. 765-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist das Budget für geistige Landesverteidigung für 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 761-JBA verwiesen.
Nr. 766-JBA Abg. MMag. DDr. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Personalkosten in den einzelnen Bildungsdirektionen für das Jahr 2028 jeweils veranschlagt?
Antwort:
Die im BVA-E 2028 für Auszahlungen aus Personalaufwand und bezugsähnliche Leistungen beim Detailbudget 30.01.02 (Regionale Schulverwaltung) veranschlagten Mittelverwendungen belaufen sich auf insgesamt 191,569 Mio. EUR.
Sie haben Personalaufwand und bezugsähnliche Leistungen in Belangen der Bundesvollziehung zum Gegenstand. Eine Differenzierung nach Bildungsdirektionen erfolgt im Voranschlag nicht.
Nr. 767-JBA Abg. MMag. DDR. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Welche zusätzlichen Planstellen sind 2028 in den Bildungsdirektionen geplant?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 763-JBA verwiesen.
Nr. 768-JBA Abg. MMag. DDR. Hubert FUCHS FPÖ
UG 30
Frage:
Welche zusätzlichen Planstellen sind 2028 in der Zentralstelle geplant (aufgegliedert nach Sektionen, Kabinett, …)?
Antwort:
Für die Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung sind im Jahr 2028 keine zusätzlichen Planstellen geplant. Allenfalls erforderliche Neuaufnahmen bzw. Nachbesetzungen erfolgen nur auf derzeit unbesetzten, jedoch im Personalplan bereits enthaltenen Planstellen.
Nr. 769-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche finanziellen Mittel sind im Bundesvoranschlag 2027 spezifisch für den Bereich der Sonderschulen vorgesehen?
Antwort:
Mittelverwendungen in Belangen der Sonderschulen sowie der Sonderpädagogik sind Bestandteil der in den BVA-E 2027 und 2028 beim Detailbudget 30.02.01 (Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I) veranschlagten Transferwendungen für allgemeinbildende Pflichtschulen. Sie werden in den Bundesvoranschlägen nicht gesondert ausgewiesen.
Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 748-JBA verwiesen.
Nr. 770-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Veränderungen in der Mittelzuteilung an Sonderschulen sind für das Jahr 2027 im Vergleich zu 2026 vorgesehen?
Antwort:
Im Vergleich der Schuljahre 2025/26 und 2026/27 und unter Anwendung der bestehenden Maßzahlen gemäß FAG hat sich die Zahl der für sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinbildenden Pflichtschulen genehmigten Planstellen geringfügig von 7.058,0 Planstellen auf 7.002,0 Planstellen verringert. Dies entspricht in absoluten Zahlen einer vorläufigen Reduktion um 56 Planstellen bzw. einem prozentualen Rückgang um 0,0079 %.
Dabei handelt es sich allerdings um Planungsdaten, welche bis zum definitiven Stellenplan mit Ende Oktober 2026 noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Nr. 771-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie entwickeln sich die im Bundesbudget 2025 veranschlagten Personalkosten im Bereich der sonderpädagogischen Förderung, insbesondere für Lehr- und Assistenzpersonal?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Fragen Nr. 748-JBA, Nr. 769-JBA und Nr. 770-JBA wird verwiesen.
Nr. 772-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind für therapeutische Leistungen (zB. Ergotherapie, Physiotherapie, etc.) im Rahmen der sonderpädagogischen Betreuung an öffentlichen Bildungseinrichtungen im Budget 2027 jeweils vorgesehen?
Antwort:
Im Rahmen der für den sonderpädagogischen Förderbedarf genehmigten Planstellen für Lehrpersonen an allgemeinbildende Pflichtschulen sind keine therapeutischen Leistungen vorgesehen, weil solche nicht Bestandteil der Unterrichtserteilung sind.
Nr. 773-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Maßnahmen sind zur Qualitätssicherung und -entwicklung im sonderpädagogischen Bereich für 2027 geplant?
Antwort:
In den Finanzjahren 2027 und 2028 sind jeweils beabsichtigt:
Ø Mitgliedschaft Österreichs bei der European Agency for Special Needs and Inclusive Education (EASNIE) mit einem Jahresbeitrag von rund 0,6 Mio. EUR, welche den internationalen Austausch und die Weiterentwicklung inklusiver Bildungssysteme unterstützt
Ø Mitwirkung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung II (0,01 Mio. EUR)
Ø Begleitmaßnahmen für die Implementierung der Lehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Settings (0,09 Mio. EUR)
Ø Begleitmaterialien zu den Lehrplänen für Österreichische Gebärdensprache sowie für Dolmetschleistungen (0,07 Mio. EUR)
Ø Schulung und Weiterentwicklung der Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanager in den Bildungsdirektionen (0,02 Mio. EUR)
Nr. 774-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche finanziellen Mittel sind im Bundesvoranschlag 2028 spezifisch für den Bereich der Sonderschulen vorgesehen?
Antwort:
Die Mittel in Belangen der Sonderschulen sowie der Sonderpädagogik sind Bestandteil der in den BVA-E 2027 und 2028 beim Detailbudget 30.02.01 (Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I) veranschlagten Transferwendungen für allgemeinbildende Pflichtschulen und in den Bundesvoranschlägen nicht gesondert ausgewiesen.
Für die Schuljahre 2027/28 und 2028/29, welche den Finanzjahren 2027 und 2028 zufallen, wird generell von einem leichten Anstieg der zu genehmigenden Planstellen für den sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen der Stellenpläne für allgemeinbildende Pflichtschulen ausgegangen. Genaue Zahlen können zum Anfragezeitpunkt nicht dargelegt werden.
Nr. 775-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Veränderungen in der Mittelzuteilung an Sonderschulen sind für das Jahr 2028 im Vergleich zu 2027 vorgesehen?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Fragen Nr. 770-JBA und Nr. 774-JBA wird verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Zielsetzungen für eine Weiterentwicklung der Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf im aktuellen Regierungsprogramm hingewiesen.
Nr. 776-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie entwickeln sich die im Bundesbudget 2028 veranschlagten Personalkosten im Bereich der sonderpädagogischen Förderung, insbesondere für Lehr- und Assistenzpersonal?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Fragen Nr. 774-JBA und Nr. 775-JBA wird verwiesen.
Nr. 777-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind für therapeutische Leistungen (zB Ergotherapie, Physiotherapie, etc.) im Rahmen der sonderpädagogischen Betreuung an öffentlichen Bildungseinrichtungen im Budget 2028 jeweils vorgesehen?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 772-JBA wird verwiesen.
Nr. 778-JBA Abg. Rosa ECKER MBA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Maßnahmen sind zur Qualitätssicherung und -entwicklung im sonderpädagogischen Bereich für 2028 geplant?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 773-JBA wird verwiesen.
Nr. 779-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch waren die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 2025 (bis dato)?
Antwort:
Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Untergliederung 30 im Finanzjahr 2025 und im Finanzjahr 2026 (bis zum Anfragezeitpunkt) haben sich auf insgesamt 1,645 Mio. EUR belaufen.
Nr. 780-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche dieser Ausgaben (2025 bis dato) waren nicht nach dem Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz meldepflichtig?
Antwort:
Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Untergliederung 30 im Finanzjahr 2025 und im Finanzjahr 2026 (bis zum Anfragezeitpunkt) haben sich auf insgesamt 1,645 Mio. EUR belaufen.
Davon waren rund 0,922 Mio. EUR nicht nach dem Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz meldepflichtig.
Nr. 781-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Mittel wurden 2025 bis dato für externe Dienstleister für die Unterstützung bei der Erstellung von Publikationen ausgegeben?
Antwort:
Zur kostenschonenden und effektiven Erstellung von Publikationen arbeitet das Bundesministerium für Bildung zu einem großen Teil mit dem Referat Grafik und Corporate Design des Bundeskanzleramtes im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens zusammen. Dieses Referat verantwortet auch das Bundes-Corporate-Design und stellt somit auch eine wichtige Prüfstelle zur Einhaltung desselben dar. Die Kosten werden via Stundensatz angegeben und im Folgejahr zwischen dem Bundesministerium für Bildung und dem Bundeskanzleramt verrechnet.
Im Abrechnungszeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 daraus der Untergliederung 30 zuzurechnende Kosten in Höhe von EUR 15.668,37 entstanden.
Nr. 782-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind 2027 für Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsresort konkret vorgesehen?
Antwort:
Für Auszahlungen in Belangen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 1,359 Mio. EUR veranschlagt.
Nr. 783-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind 2028 für Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsresort konkret vorgesehen?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 782-JBA wird verwiesen.
Nr. 784-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Projekte und wichtigen Reformvorhaben, die bis zum Ende dieser GP unbedingt umgesetzt werden sollen bzw. müssen, wurden im Doppelbudget 2027/2028 noch nicht budgetiert?
Antwort:
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des gesamten Regierungsprogramms kann diese Frage zum Anfragezeitpunkt nicht erschöpfend beantwortet werden.
Nr. 785-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die in Ihrem Ressort vorgesehen Mittel, die für den Bereich Integration vorgesehen sind, im Jahr 2027 (gesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ansätze)?
Antwort:
Für das Schuljahr 2026/27 sind vorläufige budgetäre Mittel im Ausmaß von rund 95,35 Mio. EUR bzw. rund 1.137,8 Planstellen für Deutschfördermaßnahmen an allgemeinbildenden Pflichtschulen vorgesehen. Grundlage hierfür bilden die Daten der vorläufigen Stellenpläne für allgemeinbildende Pflichtschulen für das Schuljahr 2026/27. Dabei handeltes sich um Planungsdaten, welche bis zum definitiven Stellenplan mit Ende Oktober 2026 noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Im Schuljahr 2025/26 wurde den Ländern seitens des Bundes für den zweckgebundenen Zuschlag Deutschförderung 1.276,5 Planstellen zur Verfügung gestellt. Dies entsprach unter Zugrundelegung des Durchschnittskostensatzes einem Budgetvolumen von rund 106,7 Mio. EUR.
Im zweckgebundenen Zuschlag für die Deutschförderung sind die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Planstellen an die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler gekoppelt: Steigen diese an, so werden mehr Planstellen genehmigt; sinken diese ab, werden – im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit – auch weniger Planstellen genehmigt. Bereits im Schuljahr 2025/26 ließ sich ein leichter Rückgang der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum vorangegangen Schuljahr 2024/25 feststellen. Diese Tendenz setzt sich im vorläufigen Stellenplan für das Schuljahr 2026/27 fort. Auf Basis der Daten des vorläufigen Stellenplans für das Schuljahr 2026/27 ergibt sich im Vergleich zum vorangegangen Schuljahr 2025/26 ein Rückgang von rund 5.800 außerordentlichen Schülerinnen und Schülern.
Zusätzlich zu den Planstellen im Bereich der Förderung von außerordentlichen Schülerinnen und Schüler sind seitens des Bundes im Rahmen des zweckgebundenen Zuschlags „Deutschförderung von ordentlichen Schülerinnen und Schülern“ im Schuljahr 2026/27 österreichweit 70,0 Planstellen für Volksschulen vorgesehen. Dies entspricht einem Budgetvolumen von rund 5,87 Mio. EUR.
Nr. 786-JBA Abg. Wendelin MÖLZER FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die in Ihrem Ressort vorgesehenen Mittel, die für den Bereich Integration vorgesehen sind, im Jahr 2028 (gesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ansätze)?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 785-JBA wird verwiesen.
Im zweckgebundenen Zuschlag für die Deutschförderung sind die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Planstellen an die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler gekoppelt: Steigen diese an, so werden mehr Planstellen genehmigt; sinken diese ab, werden – im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit – auch weniger Planstellen genehmigt werden. Für die Schuljahre 2027/28 und 2028/29, welche in das Finanzjahr 2028 fallen, wird generell von weiter leicht sinkenden außerordentlichen Schülerinnen- und Schülerzahlen ausgegangen. Genaue Zahlen können zum Anfragezeitpunkt nicht dargelegt werden. Budgetär ist, ausgehend von der dargestellten Prognose, ebenfalls von leicht sinkenden Aufwendungen auszugehen.
Ansätze sind seit dem Inkrafttreten des BHG 2013 im Bundeshaushalt nicht mehr vorgesehen.
Nr. 787-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie viele Personen werden mit dem Detailbudget 30.02.08 Auslandsschulen im Budget 2027 finanziert (aufgeschlüsselt nach Schulen/Institutionen)?
Antwort:
Damit werden Lehrpersonen (jeweils bis zu folgender Anzahl) finanziert:
|
Schule |
2027 |
2028 |
|
ÖAS Budapest |
15 |
15 |
|
Österr.-Ungar. Europaschule Budapest |
23 |
23 |
|
ÖAS Prag |
15 |
15 |
|
St. Georgs-Kolleg Istanbul |
33 |
33 |
|
ÖAS Shkodra |
24 |
23 |
|
ÖAS Guatemala |
22 |
22 |
|
ÖAS Mexiko Querétaro |
23 |
23 |
|
ÖAS Moldau |
7 |
11 |
Nr. 788-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Mittel wurden 2025 bis dato für die Initiative „weltweit unterrichten“ ausgegeben (aufschlüsselt nach Projekten)?
Antwort:
„Weltweit unterrichten“ umfasst als Dachmarke die Mobilitätsprogramme für Lehrkräfte des Bundesministeriums für Bildung und weiters die Mobilitätsprogramme Sprachassistenz outgoing und incoming, Kurzzeitprogramme, Österreichische Auslandsschulen sowie Kultur und Sprache.
Diese Programme werden von der OeAD GmbH teilweise direkt umgesetzt, teilweise unterstützt die OeAD GmbH das Bildungsministerium in der Umsetzung.
Die operativen Sachkosten der Initiative „weltweit unterrichten“ beliefen sich im Finanzjahr 2025 insgesamt auf EUR 324.271,44:
Ø Sprachassistenzprogramm: EUR 85.198,29
Ø Austria Schulnetzwerk: EUR 67.722,57
Ø Weitere Vermittlungsprogramme: EUR 7.750,29
Ø wwu projektübergreifend: EUR 36.546,03
Ø Kultur und Sprache: EUR 127.054,26
Nr. 789-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Welches Budget gibt es 2027 für die Initiative „weltweit unterrichten“ (aufgeschlüsselt nach Projekten)?
Antwort:
Eine abschließende Festlegung der für die Initiative zur Verfügung stehenden Mittelverwendungen bleibt einer einschlägigen Finanzierungsvereinbarung gemäß § 4 OeAD-Gesetz vorbehalten. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere eine weitere Aufschlüsselung der veranschlagten Beträge nach Projekten und dem damit verbundenen Personalaufwand zum Anfragezeitpunkt noch nicht möglich.
Nr. 790-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Personalkosten für Sprachassistenten im Rahmen des Budgets 2027 (aufgeschlüsselt nach Schultypen)?
Antwort:
Bestandteil des BVA-E 2027 der Untergliederung 30 ist folgender Personalaufwand für Sprachassistenten:
Allgemeinbildende höhere Bundesschulen: 3,186 Mio. EUR
Berufsbildende mittlere und höhere Bundesschulen: 1,936 Mio. EUR
Bildungsanstalten für Elementar-und Sozialpädagogik: 0,091 Mio. EUR
Private mittlere und höhere Schulen: 0,818 Mio. EUR
Bereich Lehrer/innenbildung: 0,209 Mio. EUR
Nr. 791-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie viele Personen werden mit dem Detailbudget 30.02.08 Auslandsschulen im Budget 2027 finanziert (aufgeschlüsselt nach Schulen/Institutionen)?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 787-JBA wird verwiesen.
Nr. 792-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Welches Budget gibt es 2028 für die Initiative „weltweit unterrichten“ (aufgeschlüsselt nach Projekten)?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 789-JBA wird verwiesen.
Nr. 793-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Personalkosten für Sprachassistenten im Rahmen des Budgets 2028 (aufgeschlüsselt nach Schultypen)?
Antwort:
Bestandteil des BVA-E 2028 der Untergliederung 30 ist folgender Personalaufwand für Sprachassistenten:
Allgemeinbildende höhere Bundesschulen: 3,250 Mio. EUR
Berufsbildende mittlere und höhere Bundesschulen: 2,006 Mio. EUR
Bildungsanstalten für Elementar-und Sozialpädagogik: 0,083 Mio. EUR
Private mittlere und höhere Schulen: 0,803 Mio. EUR
Bereich Lehrer/innenbildung: 0,196 Mio. EUR
Nr. 794-JBA Abg. Hermann BRÜCKL MA FPÖ
UG 30
Frage:
Wie viele Personen werden mit dem Detailbudget 30.02.08 Auslandsschulen im Budget 2028 finanziert (aufgeschlüsselt nach Schulen/Institutionen)?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 787-JBA wird verwiesen.
Nr. 795-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind 2027 für Deutschförderklassen vorgesehen?
Antwort:
Für das Schuljahr 2026/27 sind vorläufige budgetäre Mittel im Ausmaß von rund 95,35 Mio. EUR bzw. rund 1.137,8 Planstellen für Deutschfördermaßnahmen an allgemeinbildenden Pflichtschulen vorgesehen. Grundlage hierfür bilden die Daten der vorläufigen Stellenpläne für allgemeinbildende Pflichtschulen für das Schuljahr 2026/27. Dabei handelt es sich um Planungsdaten, welche bis zum definitiven Stellenplan mit Ende Oktober 2026 noch erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Im Schuljahr 2025/26 wurden den Ländern seitens des Bundes für den zweckgebundenen Zuschlag Deutschförderung 1.276,5 Planstellen zur Verfügung gestellt. Dies entsprach unter Zugrundelegung des Durchschnittskostensatzes einem Budgetvolumen von rund 106,7 Mio. EUR.
Nr. 796-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Orientierungsklassen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für Pflichtschulen im Budget 2027?
Antwort:
Im Schuljahr 2025/26 erfolgte eine Aufstockung der zweckgebundenen Zusatzmittel des Bundes für die Deutschförderung (inkl. Orientierungsklassen) bei gleichzeitiger Adaptierung des bisherigen Bewirtschaftungsmodells auf eine treffsichere und bedarfsorientierte Ressourcenverteilung nach außerordentlichen Schülerinnen- und Schülerkopf in Ergänzung zu einem Sockelbetrag je Bundesland. Maßgebliches Kriterium sind die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in Deutschförderung und nicht die jeweilige Organisationsform (Deutschförderklasse bzw. Deutschförderkurs). Eine Trennung der Kosten nur für Orientierungsklassen, bei welchen es sich schulrechtlich um Deutschförderklassen handelt, ist daher systemimmanent nicht möglich bzw. vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 795-JBA verwiesen.
Nr. 797-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Sind für das Jahr 2027 zusätzlich budgetäre Ressourcen für die Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache vorgesehen?
Antwort:
Bestandteil der in den BVA-E 2027 und 2028 für die Pädagogischen Hochschulen veranschlagten Mittelverwendungen sind jeweils zusätzliche 1 Mio. EUR für die verpflichtende Fort- und Weiterbildung für Deutsch als Fremdsprache sowie Deutsch als Zweitsprache.
Nr. 798-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind 2028 für Deutschförderklassen vorgesehen?
Antwort:
Im zweckgebundenen Zuschlag für die Deutschförderung sind die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Planstellen an die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler gekoppelt: Steigen diese an, so werden mehr Planstellen genehmigt; sinken diese ab, werden – im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit – auch weniger Planstellen genehmigt werden. Für die Schuljahre 2027/28 und 2028/29, welche in das Finanzjahr 2028 fallen, wird generell von weiter leicht sinkenden außerordentlichen Schülerinnen- und Schülerzahlen ausgegangen. Genaue Zahlen können aufgrund der in der Zukunft liegenden Schuljahre zum Anfragezeitpunkt nicht dargelegt werden. Budgetär ist, ausgehend von der dargestellten Prognose, ebenfalls von leicht sinkenden Aufwendungen auszugehen.
Nr. 799-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Orientierungsklassen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für Pflichtschulen im Budget 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 796-JBA verwiesen.
Nr. 800-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Sind für das Jahr 2028 zusätzlich budgetäre Ressourcen für die Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache vorgesehen?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 797-JBA verwiesen.
Nr. 801-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Wie wird sichergestellt, dass die Mittel für Deutschfördermaßnahmen evidenzbasiert eingesetzt und wirksam evaluiert werden (Budget 2028)?
Antwort:
Die Sicherstellung, dass die Mittel für Deutschfördermaßnahmen evidenzbasiert eingesetzt und wirksam evaluiert werden, erfolgt über ein dynamisches, bedarfsorientiertes Bewirtschaftungsmodell, bei welchem die Ressourcen treffsicher anhand der Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in Kombination mit einem strukturellen Sockelbetrag je Bundesland zugewiesen werden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die Umsetzung der Deutschförderung durch das schulautonome Deutschfördermodell gestärkt, bei dem Schulen ihre Fördermaßnahmen schulautonom auf Basis von Sprachförderkonzepten gestalten können und diagnosebasierte Förderplanung mit USB DaZ verpflichtend wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die laufende Qualitätskontrolle aller Deutschfördermodelle durch das Schulqualitätsmanagement anhand definierter Qualitätskriterien sowie durch die Bildungsdirektionen im Rahmen der regionalen Steuerung. Ergänzend wird die Umsetzung und Wirksamkeit wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, Gelingensbedingungen der Umsetzung zu identifizieren und die Wirksamkeit der Deutschförderung im schulautonomen Modell und im Standardmodell evidenzbasiert zu analysieren.
Nr. 802-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die geplanten Einsparungen bei den in Ihrem Ressort vorgesehenen Mitteln für den Bereich Integration im Jahr 2027?
Antwort:
In den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 sind keine Einsparungen im Bereich Integration berücksichtigt.
Nr. 803-JBA Abg. Lisa SCHUCH-GUBIK FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die geplanten Einsparungen bei den in Ihrem Ressort vorgesehenen Mitteln für den Bereich Integration im Jahr 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 802-JBA verwiesen.
Nr. 804-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind im Jahr 2027 für Maßnahmen zum Kinderschutz an Schulen vorgesehen?
Antwort:
Maßnahmen zum Kinderschutz an Schulen schlagen sich insbesondere in den den Pädagogischen Hochschulen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend zur Verfügung stehenden, in den BVA-E 2027 und 2028 beim Detailbudget 30.01.05 veranschlagten Mittelverwendungen nieder. In Belangen von Gewalt an Schulen einschließlich Kinderschutz sind in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 0,6 Mio. EUR vorgesehen.
Nr. 805-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Thema Kinderschutz werden mit dem Budget 2027 umgesetzt?
Antwort:
Vorgesehen ist die Weiterführung der Fortbildungsoffensive und Start des Hochschulehrgangs für Kinderschutzteams.
Nr. 806-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Mittel sind im Jahr 2028 für Maßnahmen zum Kinderschutz an Schulen vorgesehen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 804-JBA verwiesen.
Nr. 807-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Thema Kinderschutz werden mit dem Budget 2028 umgesetzt?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 805-JBA verwiesen.
Nr. 808-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Indikatoren und Evaluationsmechanismen sind 2028 budgetär hinterlegt, um die Wirksamkeit von Kinderschutzmaßnahmen zu überprüfen?
Antwort:
Es sind keine budgetären Evaluationsmechanismen vorgesehen. Die Qualitätssicherung von Kinderschutzmaßnahmen erfolgt laufend durch das Schulqualitätsmanagement und alle drei Jahre im Wege der an den Schulen angesiedelten Entwicklungsteams.
Nr. 809-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche im BFG 2027 vorgesehenen Wirkungsziele sind bereits zur Gänze erfüllt bzw. übererfüllt?
Antwort:
Gemäß dem Wirkungsorientierten Steuerungskreislauf wird die Strategie für das nächste Finanzjahr im jährlichen Bundesfinanzgesetz durch Wirkungsziele und Maßnahmen konkretisiert. Der Bericht zur Wirkungsorientierung dokumentiert jeweils im Folgejahr, inwieweit die gesetzten Wirkungsziele erreicht werden konnten.
Die Evaluierung der Wirkungsziele für den BVA 2027 findet demnach erst im Jahr 2028 statt. Eine konkrete Aussage zur Erfüllung der Wirkungsziele lässt sich demnach erst im Jahr 2028 treffen, weil sich Maßnahmen noch in Planung bzw. Umsetzung befinden.
Nr. 810-JBA Abg. Ricarda BERGER FPÖ
UG 30
Frage:
Welche im BFG 2028 vorgesehenen Wirkungsziele sind bereits zur Gänze erfüllt bzw. übererfüllt?
Antwort:
Gemäß dem Wirkungsorientierten Steuerungskreislauf wird die Strategie für das nächste Finanzjahr im jährlichen Bundesfinanzgesetz durch Wirkungsziele und Maßnahmen konkretisiert. Der Bericht zur Wirkungsorientierung dokumentiert jeweils im Folgejahr, inwieweit die gesetzten Wirkungsziele erreicht werden konnten.
Die Evaluierung der Wirkungsziele für den BVA 2028 findet demnach erst im Jahr 2029 statt. Eine konkrete Aussage zur Erfüllung der Wirkungsziele lässt sich demnach erst im Jahr 2029 treffen, weil sich Maßnahmen noch in Planung bzw. Umsetzung befinden.
Nr. 811-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der geplante Aufwand für Begabtenförderung im Budget 2027 (aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)?
Antwort:
Die voraussichtlichen, im BVA-E 2027 der Untergliederung 30 veranschlagten Aufwendungen für Initiativen in Belangen der Begabtenförderungen sind:
Ø Olympiaden: 0,570 Mio. EUR
Ø Schulschach: 0,075 Mio. EUR
Ø Kompetenzstelle PH Salzburg: 0,058 Mio. EUR
Ø Anteil Lehrbeauftragtenbudget: 0,083 Mio. EUR
Darüber hinaus wurden und werden seitens des Bundesministeriums für Bildung punktuell Initiativen in Belangen der Begabungs- und Begabtenförderung im Wege seiner Förderungsgebarung unterstützt. Hinsichtlich der Förderungsgebarung des Bildungsministeriums wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 744-JBA verwiesen.
Nr. 812-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Anteile der Fördermittel im Budget 2027 entfallen auf schulische versus außerschulische Begabtenförderung?
Antwort:
Förderungen sind gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung antragsgebunden. Ob und in welchem Ausmaß Förderungen im Finanzjahr 2027 tatsächlich ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich erst aufgrund im laufenden Finanzjahr an das Bundesministerium für Bildung gerichteter Förderungsansuchen entschieden.
Allfällige Förderungen in Belangen der Begabtenförderung werden aus den im BVA-E 2027 beim Detailbudget 30.01.07 veranschlagten Mittelverwendungen bedeckt.
Nr. 813-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der Aufwand für die „gemeinnützigen Einrichtungen“ („Detailbudget 30.01.07 Förderungen und Transfers“) pro Einrichtung im Budget 2027?
Antwort:
Beim Voranschlagskonto 7679.900 sind dem Kontenplan des Bundes entsprechend Transferaufwand bzw. Förderungen im Sinne des § 30 Abs. 5a BHG 2013 an gemeinnützige Einrichtungen zu veranschlagen bzw. veranschlagt.
Förderungen sind gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung antragsgebunden. Ob und in welchem Ausmaß Förderungen im Finanzjahr 2027 tatsächlich ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich erst aufgrund im laufenden Finanzjahr an das Bundesministerium für Bildung gerichteter Förderungsansuchen entschieden.
Beim Voranschlagskonto 7679.900 im Finanzjahr 2027 veranschlagt sind jedenfalls bereits Auszahlungen aus aufrechten Förderungsverpflichtungen: Förderung der Errichtung eines Austrian Science Communication Centers an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (0,4 Mio. EUR) sowie die Förderung des Projektes “Mathematik macht Freu(nd)e“ der Universität Wien (0,320 Mio. EUR).
Nr. 814-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Einsparungen bei den Förderungen im Jahr 2027?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 744-JBA verwiesen.
Nr. 815-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Einsparungen bei den Förderungen im Jahr 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 744-JBA verwiesen.
Nr. 816-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der geplante Aufwand für Begabtenförderung im Budget 2028 (aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)?
Antwort:
Die voraussichtlichen, im BVA-E 2028 der Untergliederung 30 veranschlagten Aufwendungen für Initiativen in Belangen der Begabtenförderungen sind:
Ø Olympiaden: 0,585 Mio. EUR
Ø Schulschach: 0,075 Mio. EUR
Ø Kompetenzstelle PH Salzburg: 0,058 Mio. EUR
Ø Anteil Lehrbeauftragtenbudget: 0,083 Mio. EUR
Darüber hinaus wurden und werden seitens Bundesministeriums für Bildung punktuell Initiativen in Belangen der Begabungs- und Begabtenförderung im Wege seiner Förderungsgebarung unterstützt. Hinsichtlich der Förderungsgebarung des Bildungsministeriums wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 744-JBA verwiesen.
Nr. 817-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Welche Anteile der Fördermittel im Budget 2028 entfallen auf schulische versus außerschulische Begabtenförderung?
Antwort:
Förderungen sind gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung antragsgebunden. Ob und in welchem Ausmaß Förderungen im Finanzjahr 2028 tatsächlich ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich erst aufgrund im laufenden Finanzjahr an das Bundesministerium für Bildung gerichteter Förderungsansuchen entschieden.
Allfällige Förderungen in Belangen der Begabtenförderung werden aus den im BVA-E 2028 beim Detailbudget 30.01.07 veranschlagten Mittelverwendungen bedeckt.
Nr. 818-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch ist der Aufwand für die „gemeinnützigen Einrichtungen“ („Detailbudget 30.01.07 Förderungen und Transfers“) pro Einrichtung im Budget 2028?
Antwort:
Beim Voranschlagskonto 7679.900 sind dem Kontenplan des Bundes entsprechend Transferaufwand bzw. Förderungen im Sinne des § 30 Abs. 5a BHG 2013 an gemeinnützige Einrichtungen zu veranschlagen bzw. veranschlagt.
Förderungen sind gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung antragsgebunden. Ob und in welchem Ausmaß Förderungen im Finanzjahr 2027 tatsächlich ausgeschüttet werden, wird grundsätzlich erst aufgrund im laufenden Finanzjahr an das Bundesministerium für Bildung gerichteter Förderungsansuchen entschieden.
Beim Voranschlagskonto 7679.900 im Finanzjahr 2028 veranschlagt sind jedenfalls bereits Auszahlungen aus einer aufrechten Förderungsverpflichtung: Förderung des Projektes “Mathematik macht Freu(nd)e“ der Universität Wien (0,160 Mio. EUR).
Nr. 819-JBA Abg. DI Christian SCHANDOR FPÖ
UG 30
Frage:
Wie wird die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel zur Begabtenförderung gemessen und evaluiert (Budget 2028)?
Antwort:
Die Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen wird etwa durch Tracking der Reichweite gemessen (wie viele Schülerinnen und Schüler erreicht die Maßnahme? Konnte eine Nutzungssteigerung festgestellt werden?), durch das Einholen von Feedback der Stakeholder verfolgt sowie etwa im Wege der Vorlage verpflichtender Endberichte überprüft. Diese werden durch die Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung gesichtet und die jeweiligen Schlussfolgerungen vergleichend ausgewertet.
Im Bereich der Olympiaden werden darüber hinaus auch die Erfolge der Teilnehmenden bei internationalen Olympiaden als Indikator für die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen herangezogen.
Nr. 820-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Trotz der notwendigen Budgetkonsolidierung steigt das Bildungsbudget auf rund 12,9 Milliarden Euro. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung 2028, um sicherzustellen, dass diese Mittel direkt bei den Schülerinnen und Schülern ankommen?
Antwort:
Die wesentlichen Faktoren der Steigerungen gegenüber dem BVA 2026 sind die Bezugserhöhungen bei Bundespersonal und Landeslehrpersonal, der Mehrbedarf aufgrund der Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen, die Weiterführung und Umsetzung von Offensivmaßnahmen (z.B. Chancenbonus, Aufstockung Schulpsychologie) sowie zusätzliche Offensivmittel (2027: 130 Mio. EUR; 2028: 210 Mio. EUR) für:
Ø Elementarpädagogik: Sicherstellung des Ausbaus des kostenfreien zweiten verpflichtenden Kindergartenjahrs inkl. Qualitätsoffensive
Ø Ausbau ganztägiger Schulformen: Bundesweite Lösung für den Einsatz von Personal im Bereich der schulischen Tagesbetreuung
Ø Inklusion: Erhöhung der Mittel für inklusive Schulformen sowie für die Unterstützung von Kindern mit Behinderung
Ø Fortsetzung des Ausbaus der Schulpsychologie, um das psychosoziale Supportpersonal an den Schulen weiter zu stärken
Somit handelt es sich – abgesehen von den vom Bundesministerium für Bildung nicht beinflussbaren Bezugserhöhungen – ausschließlich um Faktoren bzw. Maßnahmen, welche Schülerinnen und Schülern, aber auch Kindern im Bereich der Elementarpädagogik unmittelbar zu Gute kommen.
Nr. 821-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Im Budget sind zusätzliche Offensivmittel für Bildung vorgesehen.
Welche konkreten Verbesserungen werden Kinder und Jugendliche bereits 2028 im Schulalltag spüren?
Antwort:
Die zusätzlichen Offensivmittel (2027: 130 Mio. EUR; 2028: 210 Mio. EUR) sind folgenden Bereichen gewidmet:
Ø Elementarpädagogik: Sicherstellung des Ausbaus des kostenfreien zweiten verpflichtenden Kindergartenjahrs inkl. Qualitätsoffensive
Ø Ausbau ganztägiger Schulformen: Bundesweite Lösung für den Einsatz von Personal im Bereich der schulischen Tagesbetreuung
Ø Inklusion: Erhöhung der Mittel für inklusive Schulformen sowie für die Unterstützung von Kindern mit Behinderung
Ø Fortsetzung des Ausbaus der Schulpsychologie, um das psychosoziale Supportpersonal an den Schulen weiter zu stärken.
Nr. 822-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Im Rahmen des Budgets wird der Ausbau ganztägiger Schulformen fortgesetzt.
Welche Vorteile bringt das 2028 insbesondere für berufstätige Eltern sowie für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien?
Antwort:
Die Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen ist ein entscheidender Faktor für mehr Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seitens der Bundesregierung wird eine nachhaltige Finanzierung der ganztägigen Schulformen im Wege eines effektiven, effizienten sowie verwaltungsökonomischen Vorgehens zwischen den Gebietskörperschaften verfolgt. Die Neuordnung der Finanzierungsströme im Bereich der ganztägigen Schulformen ist im Lichte des Gesamtkomplexes der Aufgaben- und Strukturreform zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden zu sehen, im Rahmen dessen systematische Teil- bzw. Gesamtreformen angestrebt werden. Das Ziel ist das zersplitterte Beschäftigungs- und Finanzierungsmodell der ganztägigen Schulformen zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften hin zu einer klaren wie einfach nachvollziehbaren Aufgaben- und Finanzierungslogik weiterzuentwickeln. Dadurch wird das Angebot ganztägiger Schulformen nicht nur abgesichert, sondern auch der Ausbau vereinfacht und stärker vorangetrieben als bisher.
Nr. 823-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Mit dem Chancenbonus werden Schulen in herausfordernden Lagen 2028 zusätzlich unterstützt. Wie trägt dieses Instrument dazu bei, Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft abhängig zu machen?
Antwort:
Bei den am Chancenbonus-Programm teilnehmenden Volks- und Mittelschulen handelt es sich um 400 Schulen mit besonders herausfordernden Rahmenbedingungen. Dies wurde datenbasiert anhand der 6-stufigen SÖL-Klassifikation ermittelt. Die SÖL-Klassifikation dient der Berechnung der sozioökonomischen Ausgangslage einer Schule und beschreibt Rahmenbedingungen der Schule, die diese nicht direkt beeinflussen kann; berücksichtigt werden Bildungsstand, Erwerbsstatus und Einkommen der Eltern sowie Migrationshintergrund und Alltagssprache der Schüler/innen (vgl. SchulSKV, BGBl. II Nr. 204/2025). Primäre Zielgruppe des Chancenbonus-Programms sind Schulen der SÖL-Kategorien 1 und 2 (niedrigste Kategorien – schwierigste Bedingungen).
Ziel des Programms ist, die Schulen zu stärken und in ihrer Schulentwicklung zu unterstützen. So erhalten die Schulen ab dem Schuljahr 2026/27 zusätzliches Personal, welches von den Schulleitungen entsprechend den Bedarfen und Entwicklungsvorhaben an den Standorten beantragt wurde. Das zusätzliche Personal ermöglicht, die schulischen Angebote zu erweitern, um Verbesserungen in den Zieldimensionen des Programms – Lernfortschritt, Lernmotivation und schulisches Wohlbefinden der Schüler/innen – zu erreichen.
Internationale Schülerleistungs-Studien zeigen
übereinstimmend Zusammenhänge von Herkunftsmerkmalen, wie dem
sozioökonomischen Status (SES), mit schulischer Leistung und
Bildungserfolgen. Eine sozialindizierte Ressourcenbewirtschaftung ist, so
rezente wissenschaftliche Befunde, ein wichtiges Steuerungsinstrument zur
Reduktion sozialer Benachteiligungen. Im deutschsprachigen Raum wurden in den
letzten Jahren daher einige Projekte und Programme initiiert, um Schulen in
herausfordernden Lagen gezielt zu unterstützen und dadurch Bildungschancen
zu verbessern (z.B. Österreich: „100 Schulen – 1000 Chancen“
(2021-25); Deutschland: „School Turnaround – Berliner Schulen
starten durch“; „Potenziale entwickeln – Schulen stärken
(Nordrhein-Westfalen)“; Bund-Länder-Initiative „Schule macht
stark (SchuMaS)“ und das bundesweite „Startchancen-Programm“).
Nr. 824-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Maßnahmen werden im Bereich MINT besonders für die Förderung von Mädchen/Frauen gesetzt?
Antwort:
Das Bildungsministerium legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von Mädchen im MINT-Bereich. Ziel ist es, ihr Interesse an diesen Fachgebieten zu wecken, bestehende Barrieren abzubauen und ihnen die gleichen Chancen zu eröffnen, ihre Fähigkeiten und Talente zu entfalten.
Die nachstehenden Maßnahmen dienen dazu, diese Zielsetzung in die Praxis umzusetzen:
Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden 57 MINT-Mittelschulen als Schulversuch geführt. Im Rahmen des Schulversuches bestehen für MINT-Mittelschulen Netzwerkangebote durch die regionalen IMST-Netzwerke (unter anderem: NaWi-Sommer Gmünd, IMST- Gender_Diversitäten Netzwerk mit Fortbildungsangebot und Handreichungen Fokus Chancengerechtigkeit und Gleichstellung). Weiters können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulversuches MINT-MS im Zuge eines "Unternehmensschuljahres" konkrete Erfahrungen in bislang untypischen Berufen sammeln. Dies ist ein Kooperationsprojekt zwischen MINTality-Stiftung, Mittelschulen und Unternehmen in MINT. Das Budget wird durch die MINTality Stiftung sowie die Unternehmen eingebracht.
Im Schulversuch MINT-Mittelschule wurden Maßnahmenempfehlungen und HTL-Nahtstellenkooperationen zwischen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II ausformuliert, weil Mädchen bzw. junge Frauen Interesse für technische Ausbildungsangebote verstetigen. Für das Schuljahr 2026/27 wurden 270 Realstunden durch den Bund bereitgestellt. Dies wird voraussichtlich 2027/2028 weitergeführt.
Das Budget für den Schulversuch MINT-Mittelschule umfasst weiters Begleitforschung, Materialentwicklung im Bereich einer integrierten, geschlechterreflexiven und fächerübergreifenden MINT-Didaktik sowie für Lehrkräfteprofessionalisierung und Vernetzung. Für das Schuljahr 2026/2027 stehen EUR 290.000, für das Schuljahr 2027/2028 EUR 300.000 zur Verfügung.
2. Seite Frage Nr. 824-JBA
Das Bundesministerium für Bildung setzt weitere Maßnahmen entlang der Bildungskette und vergibt jährlich das MINT-Gütesiegel (von der Elementarpädagogik bis zu Technischen Schulen). 882 MINT-Bildungseinrichtungen wurden bisher mit dem MINT-Gütesiegel ausgezeichnet. Dies bedeutet, dass jede siebente Schule das Gütesiegel vorweisen kann. Für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 sind jeweils 10.000 EUR vorgesehen.
Das Bundesministerium für Bildung ist Mitglied in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zum MINT-Aktionsplan. Dieser bündelt und koordiniert Maßnahmen für mehr Frauen und Mädchen in MINT/Minderung des Fachkräftebedarfs samt Einholung von Expertisen durch ein Sounding-Board. Das dafür vorgesehene Budget ist der UG 31 (Wissenschaft und Forschung) zugeordnet.
Nr. 825-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Trotz der notwendigen Budgetkonsolidierung steigt das Bildungsbudget auf rund 12,9 Milliarden Euro. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung 2027, um sicherzustellen, dass diese Mittel direkt bei den Schülerinnen und Schülern ankommen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 821-JBA verwiesen.
Nr. 826-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Im Budget sind zusätzliche Offensivmittel für Bildung vorgesehen. Welche konkreten Verbesserungen werden Kinder und Jugendliche bereits 2027 im Schulalltag spüren?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 821-JBA verwiesen.
Nr. 827-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Im Rahmen des Budgets wird der Ausbau ganztägiger Schulformen fortgesetzt.
Welche Vorteile bring das 2027 insbesondere für berufstätige Eltern sowie für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 822-JBA verwiesen.
Nr. 828-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Mit dem Chancenbonus werden Schulen in herausfordernden Lagen 2027 zusätzlich unterstützt.
Wie trägt dieses Instrument dazu bei, Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft abhängig zu machen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 823-JBA verwiesen.
Nr. 829-JBA Abg. Christian OXONITSCH SPÖ
UG 30
Frage:
Welche budgetären Maßnahmen werden im Bereich MINT besonders für die Förderung von Mächen/Frauen gesetzt?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 824-JBA verwiesen.
Nr. 830-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Mittel für die Einführung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres?
Antwort:
Für die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres ab dem Kindergartenjahr 2027/28 stehen je Kindergartenjahr 80 Mio. EUR an Offensivmitteln zur Verfügung.
Zur konkreten Verteilung dieser Mittel sowie zu weiteren vorgesehenen Offensivmitteln im Bereich der Elementarpädagogik können zum Anfragezeitpunkt keine Aussagen getroffen werden, weil diese im Lichte der Ergebnisse aus der Reformpartnerschaft, zu welcher auch die Etablierung eines neuen Finanzierungsmodells zählt, zu beurteilen sind und Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften sein werden.
Nr. 831-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Nach welchen Kriterien werden die Mittel 2028 für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr verteilt?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 830-JBA verwiesen.
Nr. 832-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für inklusive Elementarbildung vorgesehenen Mittel 2028?
Antwort:
Im Rahmen der Ausbildungsoffensive an den Pädagogischen Hochschulen sind für 2027 und 2028 rund 1,3 Mio. EUR an Offensivmittel vorgesehen. Diese umfassen auch die Angebote zur inklusiven Elementarbildung.
Nr. 833-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für den Ausbau der Kinderbildungs- und betreuungsplätze vorgesehenen Mittel 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 830-JBA verwiesen.
Nr. 834-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte in der Elementarbildung vorgesehenen Mittel 2028?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 839-JBA verwiesen.
Nr. 835-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die Mittel für die Einführung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 830-JBA verwiesen.
Nr. 836-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Nach welchen Kriterien werden die Mittel 2027 für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr verteilt?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 830-JBA verwiesen.
Nr. 837-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für inklusive Elementarbildung vorgesehenen Mittel 2027?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 832-JBA verwiesen.
Nr. 838-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für den Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungsplätze vorgesehenen Mittel 2027?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 830-JBA verwiesen.
Nr. 839-JBA Abg. Silvia KUMPAN-TAKACS MSc BA SPÖ
UG 30
Frage:
Wie hoch sind die im Budget für Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte in der Elementarbildung vorgesehenen Mittel 2027?
Antwort:
Für die Gewinnung von Fachkräften in der Elementarpädagogik im Rahmen der Ausbildungsoffensive sind zunächst für das Jahr 2027 rund 4,2 Mio. EUR vorgesehen, welche aus Offensivmitteln bedeckt werden. Die effektive Höhe der Mittel ist jedoch von den Ausbildungsplätzen abhängig, die ab Herbst 2026 tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Nr. 840-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Das Leitbild der UG 30 spricht von einer zukunftsfähigen Bildung für alle.
Welchen Betrag leistet das Doppelbudget 2027/28 dazu, Österreichs Bildungssystem 2028 gerechter und moderner zu machen?
Antwort:
Der Plan Zukunft fordert „Bildung fürs Leben“ mit stärkerem Fokus auf Grundkompetenzen, Digitalisierung, sozialen Fähigkeiten und modernen Lehrplänen. Dieser Fokus findet sich auch in den Wirkangaben 2027 und 2028 durch die Formulierung konkreter, strategisch ausgerichteter Maßnahmen und Ziele wieder. So trägt zum einen das Wirkungsziel 2 „Chancen und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ zur Verringerung von Bildungsungleichheiten und zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung bei.
Konkrete Maßnahmen wie die Umsetzung des sozialindizierten Chancenbonus, die Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote aber auch die Umsetzung der schulautonomen Deutschförderung schaffen eine gleichwertige und wertschätzende Gesellschaft. Eine modernes, zukunftsfähiges österreichisches Bildungssystem wird insbesondere durch die Einführung von neuen Unterrichtsgegenständen in der Sekundarstufe I (Demokratiebildung, Konfliktlösung und Kommunikation) und in der AHS-Oberstufe (Medien und Demokratie) sowie durch die Absicherung der Grundkompetenzen und die Weiterentwicklung der Begabungs- und Begabtenförderung erreicht.
Nr. 841-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
In welcher Höhe sind im Bundesvoranschlag für die Jahre 2028 Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der UG 30 vorgesehen?
Antwort:
Für Auszahlungen in Belangen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 1,359 Mio. EUR veranschlagt.
Nr. 842-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Im Zusammenhang mit Frage Nr. 841-JBA:
Und welcher Anteil entfällt dabei auf Inserate und Medienkooperationen?
Antwort:
Für Auszahlungen in Belangen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 1,359 Mio. EUR veranschlagt. Davon entfallen 0,410 Mio. EUR auf allfällige Inserate und Medienkooperationen sowie Social Media.
Nr. 843-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Werden die Budgets der Schulen für Reinigung sowie Energie usw. 2028 erhöht?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 848-JBA verwiesen.
Nr. 844-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Gibt es für Schulen 2028 die Möglichkeit, Fördermittel für Besuche an Gedenkstätten zu beanspruchen?
Antwort:
Der Besuch von Gedenkstätten leistet einen wichtigen Beitrag zur historisch‑politischen Bildung über die Zeit des Nationalsozialismus in Österreich und stellt eine unverzichtbare Ergänzung zum schulischen Unterricht dar. Als solche sind die Gedenkstättenbesuche auch ein wesentlicher Teil der Maßnahmen im Bildungsbereich der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS 2.0).
Aktuell sind Mittelverwendungen in Höhe von jährlich 1,5 Mio. EUR zur Förderung von Gedenkstättenbesuchen und Erinnerungsorten für Schulklassen vorgesehen. Schulklassen der 8. und 11. Schulstufe können um einen Mobilitätszuschuss für Reise‑, Eintritts‑ und Vermittlungskosten (bis zu EUR 500 abhängig von der Distanz zur Schule) ansuchen.
Nr. 845-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Das Leitbild der UG 30 spricht von einer zukunftsfähigen Bildung für alle.
Welchen Beitrag leistet das Doppelbudget 2027/28 dazu, Österreichs Bildungssystem 2027 gerechter und moderner zu machen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 840-JBA verwiesen.
Nr. 846-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
In welcher Höhe sind im Bundesvoranschlag für die Jahre 2027 Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der UG 30 vorgesehen?
Antwort:
Für Auszahlungen in Belangen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 1,359 Mio. EUR veranschlagt.
Nr. 847-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 846-JBA:
Und welcher Anteil entfällt dabei auf Inserate und Medienkooperationen?
Antwort:
Für Auszahlungen in Belangen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 1,359 Mio. EUR veranschlagt. Davon sind jeweils 0,410 Mio. EUR für Inserate und Medienkooperationen vorgesehen.
Nr. 848-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Werden die Budgets der Schulen für Reinigung sowie Energie usw. 2027 erhöht?
Antwort:
Die den Bundesschulen zur autonomen Bewirtschaftung übertragenen Mittelverwendungen werden in den Jahren 2027 und 2028 in der reellen Gebarung um insgesamt 8,3 Mio. EUR erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 3,3 % gegenüber dem BVA 2026. Damit soll der finanzielle Druck, der aufgrund der steigenden Kosten auf den Bundesschulen lastet, gelindert werden.
Nr. 849-JBA Abg. Mag. Antonio DELLA ROSSA SPÖ
UG 30
Frage:
Gibt es für Schulen 2027 die Möglichkeit, Fördermittel für Besuche an Gedenkstätten zu beanspruchen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 844-JBA verwiesen.
Nr. 850-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Das Budget sieht weitere Mittel für Deutschförderung vor.
Welche Ziele 2027 verfolgen Sie dabei bzw. welche ersten Ergebnisse stimmen Sie bereits optimistisch?
Antwort:
Es wird zunächst auf die Beantwortung der Fragen Nr. 785-JBA und 795-JBA verwiesen.
Die Deutschförderung ist eine notwendige Maßnahme, damit Kinder und Jugendliche mit mangelnden Deutschkenntnissen bei Eintritt ins österreichische Schulsystem geeignete Unterstützung beim Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch erhalten. Ab dem Schuljahr 2026/27 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Deutschförderung, die mehr Flexibilität und Autonomie für die Schulen bringen. Daher liegt der Schwerpunkt in den Jahren 2027 und 2028 auf der Begleitung der Implementierung. Die neuen Regelungen wurden im Schulsystem sehr positiv aufgenommen. Bereits mehr als die Hälfte der Schulen mit Deutschfördermaßnahmen haben für das Schuljahr 2026/27 ein Sprachförderkonzept für eine schulautonome Deutschförderung eingereicht.
Nr. 851-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Der Lehrkräftemangel beschäftigt viele Eltern und Schulen.
Welche Maßnahmen im Budget 2027 sollen die Versorgung mit qualifiziertem pädagogischem Personal nachhaltig absichern?
Antwort:
Von einem allgemeinen Lehrkräftemangel kann nicht mehr gesprochen werden. Regionale und schulartspezifische Herausforderungen bestehen jedoch weiterhin.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der Versorgung mit qualifiziertem pädagogischem Personal werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
Ø Human Resources-Strategie für Lehrkräfte
Ø Bedarfsorientierte regionale Planung der Lehrkräfteausbildung
Ø Weiterentwicklung des Bewerbungsportals und der digitalen Bewerbungs- und Verwaltungsprozesse
Ø Maßnahmen zur Attraktivierung des Berufseinstiegs und zielgerichtete Rekrutierungsmaßnahmen.
Nr. 852-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Die Bundesregierung investiert 2027 zusätzlich in Inklusion und Schulpsychologie.
Welche konkreten Verbesserungen können Familien und Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf erwarten?
Antwort:
Um die Verdoppelung des Angebots in Bereich der Schulpsychologie abzuschließen, ist ein weiterer Aufstockung ab 2027 mit weiteren 60 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geplant.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen in Österreich künftig einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr erhalten. Der Rechtsanspruch soll gesetzlich verankert sowie die Stärkung der Inklusion in unterschiedlichen Schularten vorangetrieben werden.
Nr. 853-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche konkreten Ziele verfolgt das BMB 2027 mit der Bereitstellung von Fördermitteln für den Ausbau von Lesepatenschaften?
Antwort:
Der Bundesergebnisbericht der iKMPLUS Primarstufe 2023–2025 zeigt weiterhin deutlichen Handlungsbedarf im Bereich der Lesekompetenz. Zur nachhaltigen Verbesserung der Leseleistungen werden wir die Unterstützungsangebote für diagnosebasierte Leseförderung intensivieren und in die Breite bringen. Das erfordert eine gemeinsame Priorisierung der Sprach- und Leseförderung auf allen Ebenen des Bildungssystems. Das Ziel ist eine messbare Reduktion des Anteils der Schülerinnen und Schüler der 4. Schulstufe, die die Bildungsstandards in Deutsch (Lesen) nicht oder nur teilweise erreichen bis zum nächsten IKMPLUS Zyklusbericht im Jahr 2029.
Nr. 854-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Das Budget sieht weitere Mittel für Deutschförderung vor.
Welche Ziele 2028 verfolgen Sie dabei bzw. welche ersten Ergebnisse stimmen Sie bereits optimistisch?
Antwort:
Auf die Beantwortung der Frage Nr. 850-JBA wird verwiesen.
Nr. 855-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Der Lehrkräftemangel beschäftigt viele Eltern und Schulen.
Welche Maßnahmen im Budget 2028 sollen die Versorgung mit qualifiziertem pädagogischem Personal nachhaltig absichern?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 851-JBA verwiesen.
Nr. 856-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Die Bundesregierung investiert 2028 zusätzlich in Inklusion und Schulpsychologie.
Welche konkreten Verbesserungen können Familien und Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf erwarten?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 852-JBA verwiesen.
Nr. 857-JBA Abg. Mag. Heinrich HIMMER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche konkreten Ziele verfolgt das BMB 2028 mit der Bereitstellung von Fördermitteln für den Ausbau von Lesepatenschaften?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 853-JBA verwiesen.
Nr. 858-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche Budgetmittel sind für die Social-Media-Aktivitäten des BMB in den Jahren 2028 vorgesehen?
Antwort:
Für Auszahlungen aus Social-Media-Aktivitäten sind in den BVA-E 2027 und 2028 der Untergliederung 30 beim Detailbudget 30.01.01 (Zentralstelle) jeweils 0,060 Mio. EUR veranschlagt.
Nr. 859-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 858-JBA:
Über welche Kanäle kommuniziert das BMB derzeit?
Antwort:
Das Bundesministerium für Bildung kommuniziert aktuell auf folgenden Social-Media-Kanälen: Instagram (Follower: 8.127); Facebook (Follower: 37.493); LinkedIn (Follower: 18.672); Youtube (Follower: 2.450).
Nr. 860-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 858-JBA:
Sind in den kommenden Jahren Änderungen bzw. Erweiterungen der Kanalstrategie geplant?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 858-JBA und Nr. 859-JBA verwiesen.
Eine weiterführende Social-Mediastrategie des Bundesministeriums für Bildung ist aktuell in Planung.
Nr. 861-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche Bedarfsanalysen liegen der geplanten Aufstockung der Budgetmittel für die Schulpsychologie 2028 zugrunde?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 866-JBA verwiesen.
Nr. 862-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 861-JBA:
Wie gestaltet sich dabei die Personalrekrutierung bzw. -qualifizierung?
Antwort:
Die derzeit laufenden Ausschreibungen der zusätzlichen Stellen in der Schulpsychologie sind weitestgehend erfolgreich. Es kann der Großteil der Stellen unmittelbar mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt werden. Die Rekrutierung erfolgt über die Jobbörse des Bundes. Eine Qualifikation als klinische Psychologin oder klinischer Psychologe ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Schulpsychologischen Dienst. Wenn trotz mehrmaliger Ausschreibung keine Person mit abgeschlossener klinisch psychologischer Ausbildung gefunden wird, kann vom Erfordernis abgegangen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber weniger als ein Jahr bis zum fertigen Abschluss hat. Derzeit wird geprüft, ob Ausbildungsplätze zur klinischen Psychologin bzw. zum klinischen Psychologen angeboten werden können.
Nr. 863-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche Budgetmittel sind für die Social-Media-Aktivitäten des BMB in den Jahren 2027 vorgesehen?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 858-JBA und Nr. 859-JBA verwiesen.
Eine weiterführende Social-Mediastrategie des Bundesministeriums für Bildung ist aktuell in Planung.
Nr. 864-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 863-JBA:
Über welche Kanäle kommuniziert das BMB derzeit?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 858-JBA und Nr. 859-JBA verwiesen.
Eine weiterführende Social-Mediastrategie des Bundesministeriums für Bildung ist aktuell in Planung.
Nr. 865-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 863-JBA:
Sind in den kommenden Jahren Änderungen bzw. Erweiterungen der Kanalstrategie geplant?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 858-JBA und Nr. 859-JBA verwiesen.
Eine weiterführende Social-Mediastrategie des Bundesministeriums für Bildung ist aktuell in Planung.
Nr. 866-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Welche Bedarfsanalysen liegen der geplanten Aufstockung der Budgetmittel für die Schulpsychologie 2027 zugrunde?
Antwort:
Im Vortrag an den Ministerrat 17/9 wurde 2025 eine österreichweite Verdoppelung der Planstellen im Bereich der Schulpsychologie angekündigt. Im internationalen Vergleich lag Österreich mit nur 189,5 VZÄ Schulpsychologie (2025) bei ca. 1,2 Mio. Schülerinnen und Schülern und einer Ratio von 1:6200 im weit abgeschlagenen Feld (Zielwert im internationalen Vergleich bei 1:1000 bis 1:2000). Mit der avisierten Verdoppelung der Planstellen Schulpsychologie in den Jahren 2025 bis 2027 soll zumindest ein Verhältnisschlüssel von ca. 1:3000 erreicht werden.
Im Jahr 2025 sowie 2026 wurden je 70 zusätzliche
Bundesplanstellen geschaffen, ab dem Jahr 2027 sind 60 zusätzliche
Planstellen vorgesehen. Der Zuteilungsschlüssel an die Bildungsdirektionen
basiert auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, der Anzahl der
Schulen und der sozioökonomischen Lage.
Nr. 867-JBA Abg. Bernhard HÖFLER SPÖ
UG 30
Frage:
Zusammenhang mit Frage Nr. 866-JBA:
Wie gestaltet sich dabei die Personalrekrutierung bzw. -qualifizierung?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 862 verwiesen.