V-03 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 01. Juli 2025

 

 

 

 


 


Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der
Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXVIII. Gesetzgebungsperiode                                              
Dienstag, 01. Juli 2025

Tagesordnung

 

1.)    COM(2025) 101 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates

(18678/EU XXVIII.GP)

 

2.)    COM(2025) 148 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit

(18859/EU XXVIII.GP)

 

3.)    COM(2025) 186 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene

(24018/EU XXVIII.GP)


 

EU-Unterausschuss des Nationalrats berät über europäisches Rückkehrsystem für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige

 

Der Entwurf der sogenannten Rückkehrverordnung war heute Thema im EU-Unterausschuss des Nationalrats. Der Vorschlag zielt auf die Schaffung eines Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen in ihre Heimatländer oder in Drittstaaten ab. Innenminister Gerhard Karner betonte, dass es sich dabei um einen "unverzichtbaren Bestandteil" im Kampf gegen illegale Migration handle. Keine Mehrheit fand ein von der FPÖ dazu eingebrachter Antrag auf Stellungnahme. Dieser sollte die Bundesregierung dazu auffordern, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Forderungen aus dem im Mai 2025 von neun EU-Staaten – darunter Österreich – unterzeichneten Schreiben zur Neuinterpretation der EMRK-Auslegung berücksichtigt werden.

 

Thema im Ausschuss war zudem ein Änderungsvorschlag hinsichtlich der Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene. Die Ausschussmitglieder befassten sich zudem mit der von der Europäischen Kommission vorgelegten Sicherheitsstrategie "ProtectEU". Die Grünen forderten in diesem Zusammenhang mit einem Antrag, dass die Maßnahmen der Strategie den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) nicht aufweichen oder aussetzen sollen. Der Antrag blieb mit den Stimmen der Grünen in der Minderheit.

 

Staatssekretär Jörg Leichtfried ging darauf ein, dass es einen eminenten Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit gebe. Die Welt der Stabilität in der die meisten aufgewachsen seien, sei eine "Welt von gestern geworden", so Leichtfried. Denn internationale Konflikte würden "tief in Österreich hineinwirken" - das Sicherheitsniveau in Österreich und der EU sei daher gesunken. Er betonte, dass die aktuelle Weltlage und terroristische Bedrohungen ernst genommen werden müssen und ein gesamteuropäischer Ansatz für mehr Sicherheit notwendig sei.


 

Karner: Klare und konsequente Rechtsgrundlage für Abschiebungen schaffen

 

Die sogenannte Rückkehrverordnung solle laut Innenminister Gerhard Karner auf EU-Ebene eine klare und konsequente Rechtsgrundlage schaffen, um Abschiebungen "konsequent umsetzen" zu können. Wichtig sei dabei, dass die Vorschriften nicht zu bürokratisch werden, denn Ziel sei die Beschleunigung der Verfahren, so Karner.

 

Der Verordnungsvorschlag sieht die Etablierung eines europäischen Rückkehrsystems und die Definition von klaren Verpflichtungen für Rückkehrer:innen vor. Er legt zudem Gründe für die Schubhaft fest und enthält Definitionen von Fluchtgefahr. Auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ist vorgesehen. So sollen Personen, die sich illegal in der EU aufhalten und gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, auch in einen Drittstaat, der nicht ihr Herkunftsstaat ist, rückgeführt werden können. Dabei müssten die konkreten Modalitäten in einem Abkommen oder einer Vereinbarung entweder bilateral zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat oder auf EU-Ebene vereinbart werden.

 

Ein funktionierendes System für Abschiebungen sei unverzichtbar, es sei jedoch zu befürchten, dass die Möglichkeiten begrenzt bleiben, da der politisch und rechtliche Rahmen nicht angefasst werde, sagte Susanne Fürst (FPÖ). Weniger als 20 % der Ausreisepflichtigen würden tatsächlich die EU verlassen, dies liege im Wesentlichen an der rigiden Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), so Fürst. Denn die EMRK würde regelmäßig Abschiebungen verhindern - selbst von mehrfach straffälligen, nicht schutzbedürftigen Personen, so Fürst. Sie forderte daher eine politische Neubewertung der EMRK, um rechtliche Hürden zu reduzieren und brachte dazu einen entsprechenden Antrag auf Stellungnahme ein.

 

Die Diskussion, ob die EMRK den "heutigen Ansprüchen entspreche" sei zu führen – sie stehe aber nicht zur Disposition, da sie eine tragende Säule der Rechtsstaatlichkeit sei, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Auch Pia Maria Wieninger (SPÖ) unterstrich, dass an der EMRK "nicht zu rütteln" und eine unabhängige Rechtsprechung extrem wichtig sei. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) pochte auf die Einhaltung des Stufenbaus der Rechtsordnung und wies darauf hin, dass eine Verordnung keine Regelungen enthalten könne, die dem Primärrecht widerspreche.

 

Auf Fragen von Pia Maria Wieninger (SPÖ) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) zu den im Verordnungsentwurf vorgesehen Rückkehrzentren in Drittstaaten sagte Karner, dass der rechtliche Rahmen für diese gerade erst geschaffen werde und daher noch nicht feststehe, wo diese entstehen könnten. Es sei laut Karner davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten auf bilateraler Ebene diesbezüglich rascher Partner finden werden, als die EU auf gesamteuropäischer Ebene.


 

Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer

 

Gemäß einer vorgeschlagenen Ergänzung der Asylverfahrens-Verordnung sollen künftig neben allen EU-Beitrittskandidaten auch das potenzielle Kandidatenland Kosovo sowie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer gelten. Die nationalen Listen der Mitgliedstaaten sollen dadurch nicht eingeschränkt werden, worauf auch Österreich besonderen Wert legt. Bei Asyl-Antragstellungen aus einem dieser Länder soll es zu einer beschleunigten Antragsprüfung und einem Abschluss innerhalb von drei Monaten kommen. Für die EU-Beitrittskandidaten sind temporäre Ausnahmetatbestände vorgesehen, wofür Österreich aufgrund der Vielzahl an bereits bestehenden Schutzmechanismen keinen Bedarf sieht.

 

Innenminister Gerhard Karner erachtet die einheitliche Behandlung von Asylanträgen aus Ländern mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit als wichtigen Schritt, um rasche Verfahren zu garantieren. Er erläuterte, dass es sich um Staaten handle, die eine erhebliche Zahl an Asylanträgen verursachen, aber einen Anerkennungsgrad von 5 % oder weniger aufweisen. Gegenüber Ernst Gödl (ÖVP) betonte der Minister, dass die EU-Liste die nationale Liste nicht einschränken oder verdrängen dürfe. Dort seien zur Zeit 18 Länder gelistet.

 

Markus Leinfellner (FPÖ) meinte, auch Syrien sollte als sicheres Herkunftsland gelten. Für ihn tat sich die Frage auf, warum es trotz der Liste noch Einzelfallprüfungen bedarf. Diese seien rechtstaatlich vorgesehen und entsprächen den Grundrechten, antwortete Karner. Auch Maximilian Köllner (SPÖ) hakte nach, wie die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werde. Laut Innenminister gehe es darum, die Verfahren nicht mit zu viel Bürokratie zu ersticken und die Geschwindigkeit voranzutreiben. Bei den Einzelfallprüfungen werde jedenfalls auch die Region beachtet. Durch Länderberichte komme es immer wieder zu Neubewertungen, wenn sich etwa die Lage ändere. Die umfassende Bewertung werde durch die EU-Asylagentur durchgeführt, erfuhr Agnes Sirkka Prammer (Grüne).

Sophie Marie Wotschke (NEOS) sprach das "Verbindungskriterium" an. Demnach könne nur dorthin rückgeführt werden, wo ein Bezug bestehe. Laut Innenminister Karner sei dadurch die Ausweitung der Asylverfahren auf Drittstaaten nur eingeschränkt möglich. Die Europäische Kommission beabsichtige allerdings eine weitere Änderung der Asylverfahrens-Verordnung.


 

Strategie "ProtectEU": Schutz vor Online- und Offline-Bedrohungen

 

Die von der EU vorgestellte "ProtectEU"-Strategie zielt laut Innenministerium darauf ab, Gesellschaften und Demokratien vor Online- und Offline-Bedrohungen durch Terroristen, Kriminelle und feindliche ausländische Akteure zu schützen. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass die Auswirkungen auf die Sicherheit in allen künftigen Politikbereichen der EU berücksichtigt werden. Damit betrifft die nicht verbindliche Strategie auch Bereiche, die nicht allein in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen.

 

Hinsichtlich der von der EU vorgelegten Strategie stecke der "Teufel im Detail", meinte Christofer Ranzmaier (FPÖ) - denn Vorratsdatenspeicherung und die Vernetzung von Daten seien sehr kritisch zu hinterfragen. Zudem warnte er vor einem Souveränitätsverlust.

 

Wenn es gelingen würde, Europol zu einer "echten Strafverfolgungsbehörde" auszugestalten, wäre dies ein Meilenstein, sagte Wolfgang Gerstl (ÖVP). Zudem sei ein verstärkter Datenaustausch zwischen EU-Agenturen im Sinne der Bekämpfung von Kriminalität wichtig und die Vernetzung digitaler Daten eine Grundvoraussetzung für mehr Sicherheit in Europa, so Gerstl.

 

Sophie Marie Wotschke (NEOS) erkundigte sich nach dem aktuellen Stand hinsichtlich des Ausbaus von Europol zu einer operativen Behörde. Leichtfried sagte, dass mit Juni 2026 ein neues Mandat erwartet werde. Ob eine Ermittlungsbefugnis für Europol kommen werde, sei derzeit noch nicht absehbar.

 

Süleyman Zorba (Grüne) zeigte sich positiv überrascht, dass das Thema Cybersicherheit in der vorgelegten Strategie so ernst genommen werde. Das Paket sei laut Zorba im Großen und Ganzen gut, enthalte jedoch auch problematische Punkte - beispielsweise hinsichtlich Vorratsdatenspeicherung und Aufweichung von Verschlüsselungen. Mit einem Antrag auf Stellungnahme forderte Zorba unter anderem die rasche und unnachgiebige Durchsetzung von Digital Services Act und Digital Markets Act sowie die grundrechtskonforme Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen.

 

Leichtfried betonte, dass hinsichtlich der Nutzung von Daten zwei Prinzipien bedeutend seien: Dies sei einerseits der Datenschutz, andererseits müsse es die Möglichkeit geben, dass Behörden mit ihren technischen Befugnissen Schritt halten können, um Kriminalität zu bekämpfen. Beim Erlassen diesbezüglicher Gesetze müsse "sehr scharf darauf geachtet werden", dass es zu keinem Überhang in eine der beiden Richtungen komme, so Leichtfried.

 

Alois Schroll (SPÖ) sprach das Thema Radikalisierung im Internet an und fragte Staatssekretär Jörg Leichtfried nach seiner Einschätzung hinsichtlich der Forderung nach Altersbeschränkungen für soziale Medien. Mit dieser Forderung laufe man bei ihm "offene Türen ein", meinte Leichtfried. Denn Radikalisierung finde nicht in Hinterhöfen, sondern im Netz statt und Kinderzimmer seien daher keine sicheren Orte.


 

Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung: FPÖ):

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: COM (2025) 101 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (018678/EU XXVIII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der EU am 1. Juli 2025

 

Die EU-Verordnung zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bleibt in ihrer Wirkung begrenzt. Zwar wird ein gemeinsames Verfahren vorgeschlagen, doch die Praxis zeigt seit Jahren: Rückführungen scheitern nicht an fehlenden Formularen, sondern am politischen und rechtlichen Rahmen. Weniger als 20 % der Ausreisepflichtigen verlassen tatsächlich die EU. Der Grund liegt wesentlich in der rigiden Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Diese verhindert regelmäßig Abschiebungen selbst von mehrfach straffälligen, nicht schutzbedürftigen Personen. Die Verordnung bestätigt diese Bindung ausdrücklich, ohne eine Lösung dafür anzubieten.

Schon unter Innenminister Herbert Kickl wurde mit dem Modell „Ausreisezentren“ ein konsequenterer Umgang mit abgelehnten Asylwerbern gefordert. Die nunmehrige Initiative der EU-Kommission kommt zu spät, bleibt zu zahnlos und blendet die zentrale Problematik – die EMRK-Auslegung – aus.

 

Es ist daher zu begrüßen, dass neun EU-Staaten (Italien, Dänemark, Polen, Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien und Österreich) in einem gemeinsamen Schreiben an den Europarat vom Mai 2025 eine politische Neubewertung dieser Konvention einfordern. In diesem Brief, unterzeichnet von Bundeskanzler Christian Stocker, wird betont, dass das EMRK-System in seiner heutigen Interpretation teils die demokratisch legitimierten Sicherheits- und Migrationsinteressen der Mitgliedstaaten untergräbt. Die „politische Entscheidungshoheit in zentralen Fragen der öffentlichen Ordnung“ werde eingeschränkt – insbesondere bei der Abschiebung krimineller Ausländer, so die Verfasser (vgl. Die Presse, 22.5.2025: https://www.diepresse.com/19717100/neun-eu-laender-fordern-leichtere-abschiebung-straffaelliger-auslaender).

Ein europäisches Rückführungssystem kann nur dann wirksam sein, wenn auch die rechtlichen Hürden reduziert werden. Der Brief der neun Staaten benennt das Problem – die EU-Kommission vermeidet es. Österreich muss sich daher dafür einsetzen, dass zumindest die in diesem Brief skizzierten Forderungen im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.


 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass zumindest die Forderungen des im Mai 2025 von neun EU-Staaten – darunter auch Österreich – unterzeichneten Schreibens zur Neuinterpretation der EMRK-Auslegung im Bereich der Rückführungen in die weiteren Verhandlungen zur EU-Verordnung „COM(2025) 101 final“ einbezogen werden.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.


 

Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung: Grüne):

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

des Abgeordneten Süleyman Zorba

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1. Juli 2025

betreffend TOP 2 Mitteilung der Kommission ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit

Keine Aufweichung oder Aussetzung zentraler EU-Gesetze wie Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA)

 

Mit der Strategie „ProtectEU“ hat die Kommission einen Fahrplan quer durch zahlreiche Sicherheitsthemen von Europol über hybride Bedrohungen, Cybersicherheit, digitale Souveränität bis hin zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Migration als Waffe erstellt.

Richtig ist, dass es auf EU-Ebene eines gemeinsamen und akkordierten Vorgehens bedarf, um die zahlreichen Bedrohungen anzugehen.

Im Kapitel zur Widerstandsfähigkeit gegen hybride Bedrohungen wird ausgeführt:

„Cybersicherheit und technologische Souveränität sind eng miteinander verknüpft, und technologische Abhängigkeiten müssen vorrangig angegangen werden. Die Union muss die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien steuern, wobei die Kommission daran arbeiten muss, die Fähigkeiten in strategischen Technologien wie KI, Quantentechnologie, fortgeschrittene Konnektivität, Cloud- und Edge-Computing und Internet der Dinge durch künftige Initiativen wie den Aktionsplan „KI-Kontinent“, die Strategie für Quantentechnologie und andere zu verbessern.“

Diesem Befund ist vollinhaltlich zuzustimmen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang aber festzuhalten, dass der Digital Markets Act hier ein wesentlicher Eckpfeiler für die europäische digitale Souveränität darstellt, da er Marktzugangsbeschränkungen, die europäische Digitalunternehmen behindern, konkret und wirkungsvoll bekämpft.

Zur „Sicherheit im Internet“ (S 18 f) wird geschrieben:

„Einige der schwerwiegendsten hybriden Bedrohungen, die die Sicherheit der Menschen in Europa gefährden und auf den demokratischen Raum der EU abzielen, finden online statt. Zu diesen Bedrohungen gehören illegale Aktivitäten und illegale Online-Inhalte, Informationsmanipulation mit künstlicher Verstärkung, irreführende Informationen und Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland.

Die strikte Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste ist von entscheidender Bedeutung, um ein sicheres und zugängliches Online-Umfeld mit rechenschaftspflichtigen Akteuren zu gewährleisten, das auch gegenüber hybriden Bedrohungen widerstandsfähig ist.

Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste sind Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen und Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken zu ergreifen, die sich aus der Gestaltung, dem Betrieb oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben. Solche Risiken können negative Auswirkungen auf gesellschaftliche Debatten und auf Wahlprozesse sowie auf die öffentliche Sicherheit umfassen, z. B. weitreichende Einmischung böswilliger ausländischer staatlicher Akteure etwa in Wahlprozesse.“

Der DSA ist ein wesentliches Gesetz, um manipulative und polarisierende Algorithmen zu bekämpfen, deren Auswirkungen wir schon jetzt in erschreckender Weise beobachten können – in kürzlich begangenen, schockierenden Attentaten ebenso wie in Anschlagsversuchen. Es gilt, die Gewinnmaximierung von Konzernen am Rücken unserer demokratischen Gesellschaft in die Schranken zu weisen.

Ausschlaggebend wird sein, ob die EU-Kommission diese Gesetze nun auch tatsächlich zur Anwendung bringt oder – wie Medienberichten zu entnehmen ist, deren Aussetzung anstrebt, um US-Präsident Donald Trump zu beschwichtigen.[1] Das wäre eine fatale Demonstration von Schwäche, ein Zeichen mangelnder Zuverlässigkeit und vor allem eine verantwortungslose Gefährdung für demokratische Freiheit, freie Wahlen und die Sicherheit von Bürger:innen in der EU.

Ebenso sind auch die in ProtectEU zahlreich angesprochenen Maßnahmen, die auf Vorratsdatenspeicherung oder „Entschlüsselung“ abzielen vor dem Hintergrund der Gefährdung von Grundrechten zu hinterfragen. Sicherheit darf nicht in Komplettüberwachung unbescholtener Bürger:innen münden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, die Bundesministerin für Justiz sowie die zuständigen Minister:innen, werden aufgefordert,

-       auf europäischer Ebene insbesondere gegenüber der EU-Kommission darauf einzuwirken, dass keine Aufweichung oder Aussetzung zentraler EU-Gesetze, insbesondere des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) erfolgt;

-       gegenüber der EU-Kommission auf die rasche und unnachgiebige Durchsetzung von Digital Services Act und Digital Markets Act, insbesondere auch auf den Abschluss laufender Verfahren und eine gebotene Verhängung einstweiliger Maßnahmen zu drängen;

-       Maßnahmen für Cybersicherheit, technologische Souveränität und Sicherheit im Internet zu befürworten;

-       sich aktiv für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000275377/eu-kommission-will-trump-besaenftigen-und-setzt-die-digitalregeln-aus