Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
Auszugsweise Darstellung
3. Sitzung
verfasst von der Abteilung 1.4/2.4 – Stenographische Protokolle
4. April 2025
XXVIII. Gesetzgebungsperiode
Erwin Schrödinger Lokal 1
Beginn des öffentlichen Teils von TOP 1: 10.08 Uhr
Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“ (3 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 26. März 2025 vertagten Verhandlungen)
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser nimmt die unterbrochene Sitzung wieder auf, eröffnet die Debatte und ersucht darum, den Livestream zu starten.
Sodann begrüßt er alle Zuseher:innen, die via Livestream das öffentliche Hearing des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft zum Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“ mitverfolgen.
Nach Mitteilungen hinsichtlich der Redeordnung weist der Obmann darauf hin, dass sich der Bevollmächtigte des Volksbegehrens für die heutige Sitzung entschuldigen hat lassen, und leitet zu den Eingangsstatements der Expert:innen über.
Dr. Helmut Burtscher-Schaden: Ich freue mich, heute als Experte eingeladen zu sein. Ich bin Biochemiker und arbeite für die Umweltorganisation Global 2000. Das Thema Glyphosat beschäftigt mich schon länger, als es die Einstufung als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen durch die WHO-Krebsforschungsagentur gibt. So war ich schon 2012 bis 2013 hier im Hohen Haus als Experte im Unterausschuss Pflanzenschutz eingeladen, der sich mit für Bienen gefährlichen Neonikotinoiden und einem möglichen Glyphosatverbot beschäftigte.
Aus diesen Erfahrungen heraus unterstütze ich das Anliegen eines Glyphosatverbots. Es gibt dafür aus meiner Sicht zwei wesentliche Gründe, von denen jeder für sich alleine ausreichend ist. Erstens: Die EU-Pestizidverordnung ist eindeutig. Wirkstoffe, die als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen sind, dürfen nicht zugelassen werden. Die Kriterien für diese Entscheidung sind ident – und das ist wichtig! – mit den Kriterien der WHO-Krebsforschungsagentur. Dass die Behörden diese Kriterien regelwidrig so angewendet haben, dass sie zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis kommen, ist atemberaubend und wissenschaftlich nicht haltbar. Ich habe dazu auch ein Buch geschrieben und auch einen peer-reviewten Artikel in einem Fachmagazin veröffentlicht.
Grund Nummer zwei ist die Gefährlichkeit von Glyphosat für die menschliche Gesundheit. Diese liegt am außergewöhnlichen toxikologischen Profil der Chemikalie. Einen Eindruck davon vermittelt ein Blick auf die Patente. In den 1960er-Jahren wurde Glyphosat erstmals patentiert, und zwar als Rohrreiniger, in den 1970er-Jahren dann als Herbizid und nachdem man festgestellt hatte, dass es auch Bakterien tötet, wurde es 2010 als Antibiotikum patentiert. Dass eine Chemikalie, die sowohl als Rohrreiniger als auch als Antibiotikum und Breitbandpestizid – mit einer Breitbandwirkung, wie sie keine andere Chemikalie hat – eingesetzt wird, möglicherweise auch Breitbandauswirkungen im menschlichen Organismus hat, ist nicht überraschend.
Tatsächlich gehört Glyphosat zu jenen Stoffen, die in zahlreiche Steuerungsprozesse des menschlichen Organismus eingreifen können. Wir kennen das zum Beispiel von anderen Stoffen wie Pfas – den Ewigkeitschemikalien –, wir kennen das von Bisphenol A und wir kennen das vor allem eben von Stoffen, die als endokrine Disruptoren – hormonschädigende Stoffe – eingestuft sind. So gibt es aber bei Glyphosat – neben Hinweisen auf hormonelle Wirkung – nicht nur Evidenz für eine krebserregende Wirkung beim Menschen, sondern auch starke Hinweise auf fortpflanzungsschädigende Wirkungen, insbesondere bei Personen, die beruflich mit Glyphosat arbeiten, also Landwirtinnen und Landwirten, basierend auf epidemiologischen Studien. Es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Parkinson, Störungen aus dem Autismusspektrum und entwicklungsneurotoxische Effekte.
Diese Belege für die Gefährlichkeit von Glyphosat stammen aus unabhängigen wissenschaftlichen Studien aus der akademischen Forschung – sie sind also nicht aus Studien von Monsanto, Bayer oder anderen Antragstellern für die Zulassung. Leider wurde diesen Studien kaum Gewicht in den letzten beiden Zulassungsverfahren beigemessen. Das ist auch der Grund, weswegen wir, Global 2000 zusammen mit anderen Organisationen, gemeinsam eine Klage eingebracht haben, die aktuell beim Europäischen Gerichtshof aufliegt. – Danke.
Dr. Thomas Kickinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank für die Einladung zur heutigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses! Ich darf mich kurz vorstellen: Mein Name ist Thomas Kickinger, ich habe an der Universität für Bodenkultur Landwirtschaft studiert, 2009 dort promoviert. Ich bin seit circa 15 Jahren Lehrbeauftragter an der Universität für Bodenkultur und war beruflich über viele Jahre in der Ages, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, zuletzt in den Jahren 2019 bis 2024 als fachlicher Geschäftsführer der Ages, und als Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit beschäftigt. 2010, 2011 war ich direkt vor Ort in Parma bei der Efsa, der European Food Safety Authority, als Experte angestellt und durfte dort die europäischen Verfahren und Vorgehensweisen sehr gut kennenlernen. Auf diese Erfahrung möchte ich auch meine folgenden Aussagen stützen.
Prinzipiell ist es so, dass in Europa für die Bewertung von Stoffen bestimmte einzelne Institutionen zuständig sind. Das macht sehr viel Sinn, weil die Verfahren zum Teil sehr komplex sind und man da Ressourcen bündeln und auch über die Jahre Expertise aufbauen kann. Es macht aber auch Sinn in Hinblick auf die Harmonisierung, weil es nachvollziehbar ist, dass Stoffe, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht einen Meter neben der Grenze in einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr zugelassen werden. Das ist ein Grund, neben der effizienten und effektiven Bearbeitung von Anträgen, warum diese Themen gebündelt in einzelnen Institutionen behandelt werden.
Es ist aber ein Eckpfeiler, dass die Verfahren sehr transparent sind, dass die Mitgliedstaaten einbezogen werden und vor allem, dass diese Verfahren wissenschaftsbasiert sind. Bei der Efsa sind die Experten aus den verschiedensten Mitgliedstaaten nach Parma gekommen und wir haben viele Stunden lang die einzelnen Anträge wissenschaftlich bearbeitet.
In diesem konkreten Fall von Glyphosat ist es so, dass die zuständige Bewertungsinstitution in Europa die Efsa ist, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Vielleicht ganz kurz zur Efsa: Sie wurde 2002 gegründet. Gleichzeitig wurde in Österreich die Ages gegründet, die damals aus 18 Bundesanstalten entstanden ist. Das Datum ist nicht ganz zufällig, davor war die große BSE-Krise und man hat in Europa und auch in Österreich erkannt, dass große Herausforderungen, große Krisen, aber auch aufwendige Zulassungsverfahren nur gemeinsam bewältigt werden können und einzelne Mitgliedstaaten diese Ressourcen zum Teil gar nicht haben.
Im Falle von Glyphosat wurde eben von der Efsa eine Bewertung durch Wissenschaftler, durch Expertinnen und Experten – ich glaube, es waren rund 100 Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Mitgliedstaaten – durchgeführt. Es wurden über 2 000 Studien peer-reviewt bearbeitet, also auf dem höchsten wissenschaftlichen Standard. Das Verfahren hat 32 Monate gedauert. Am Ende sind die Experten zu dem Schluss gekommen, dass – ich zitiere – „keine kritischen Problembereiche“ von Glyphosat betreffend die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt festgestellt wurden.
Daher wurde das Produkt zugelassen – und in weiterer Folge auch die Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat in den einzelnen Mitgliedstaaten wie auch in Österreich. Wollen wir wissenschaftsbasiert und mit nachvollziehbaren Entscheidungen arbeiten, ist dieser Weg auch in Österreich derjenige, der in diesem Verfahren einzuhalten ist. So weit von meiner Seite die Ausführungen. – Danke.
Hans Gnauer: Mein Name ist Hans Gnauer. Ich bin Landwirt und auch Anwender dieses Produkts; ich habe Ihnen ein paar Folien mitgebracht, um zu erklären, was ich damit mache und wie ich das Produkt einsetze. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Es geht bei uns vorrangig um den Klimawandel. Wir müssen es schaffen, unsere Böden nachhaltig zu sichern und unsere Erträge nachhaltig zu sichern. Das können wir nur schaffen, wenn wir unseren Boden an den Klimawandel anpassen – als Puffersystem.
Wir müssen den Boden als Puffersystem im Klimawandel etablieren. Dazu brauchen wir gute Fruchtfolgen; wir müssen Zwischenfrüchte anbauen; wir müssen das Bodenleben fördern, bodenschonend arbeiten, Mulch und Direktsaat anwenden. Ausgewogene Düngung ist wichtig. Wir versuchen überall, wo es geht, Biodiversitätsflächen, Wasserkreisläufe zu initiieren. Hecken habe ich mittlerweile selbst im Betrieb und auch den Pflanzenschutz setze ich intelligent, gezielt und am Punkt ein.
Um diesen Bodenaufbau zu schaffen, setzen wir Glyphosat als ein Werkzeug ein. Das Endergebnis ist, dass wir mehr CO2 in den Böden speichern können. Dieses CO2, das wir in den Böden als Humus speichern, bedeutet wiederum mehr Wasserspeichervermögen und stabilisiert uns auf der anderen Seite die Erträge.
Hier kurz ein Foto, womit wir konfrontiert sind. Das war im Winter 2021/22. Wir hatten massive Winderosionen im Weinviertel. Man sieht es da: Wie Schneewechten liegt die Erde abgetragen dort. Peter Strauss vom Bundesamt für Wasserwirtschaft hat die Erde analysiert: Es ist der beste Boden, der uns davongeweht wurde. Eine riesige Dust Bowl ist über Hollabrunn gezogen. Es gibt zum Beispiel auch Extremereignisse, bei denen 76 Liter Regen in einer Stunde fallen und uns die Böden abgetragen werden. Wenn wir aber Direktsaat machen und Zwischenfrüchte etablieren und sehr viel zum Aufbau der Bodenstruktur beitragen, können wir das verhindern.
Wir arbeiten mit Zwischenfrüchten und Direktsaat gegen den Klimawandel. Das funktioniert gut, ein paar Bilder dazu. Sie können sich auch vorstellen, dass dabei sehr viel Biodiversität geschaffen wird. Dazu gibt es auch Projekte gemeinsam mit der Boku, das Projekt Bodenpioniere. Da wird verglichen, wie der Zustand des Bodens gegenüber dem Nachbarboden ist. Wir können sehen, dass wir durch diese No-till-Systeme, die wir initiieren, den Boden beleben. Wir haben viel mehr Bakterien, wir haben viel mehr Pilze, wir haben viel mehr Regenwürmer und wir können deutlich mehr Wasser speichern. Wir können auch den Boden im Hochwasser quasi als Zwischenspeicher nutzen, der am Ende des Tages so ähnlich fungiert wie Schnee. Und: Wir haben höhere Humusgehalte und somit mehr CO2 im Boden.
Würden wir Bodenbearbeitung machen, würden wir relativ viel an Bodenleben im Boden zerstören. Dieses Bodenleben wird durch Bodenbearbeitung viel massiver beeinträchtigt, als es durch Dünger und Chemie der Fall wäre. Wir schädigen die Bodenlebewesen – besonders die Regenwürmer vertragen überhaupt keinen Pflug; das ist der Tod für sie. Weniger ist in dem Fall mehr, und dabei am besten Direktsaat verwenden. Hier sehen Sie ein Bild von meinem Traktor; so sieht das aus, wenn ich Soja säe – im Mai 2022 war das, direkt in die Zwischenfrucht hinein. Da passiert keine Bodenbewegung.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser weist auf die verbleibende Redezeit von 30 Sekunden hin.
Hans Gnauer (fortsetzend): Okay, dann überspringen wir das. Planting Green, auch das funktioniert. Es gibt eine Nabu-Studie, die im Prinzip das Gleiche zeigt. Die Nabu-Studie zeigt sehr deutlich, dass weniger Toxizität durch den Einsatz von Glyphosat möglich ist, dass in Summe um 26 bis 70 Prozent weniger Toxizität am Feld landet.
Wir können unsere Erträge stabilisieren und wir können einen positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt haben. Ein paar kleine Bilder noch dazu. Auch ein Projekt von der Universität Innsbruck zeigt das. Wir haben Wildbienen in den Feldern.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser fordert den Redner auf, zum Schlusssatz zu kommen.
Hans Gnauer (fortsetzend): Diese Wildbienen – ein kleines Highlight dazu – leben bei uns direkt in den Feldern. Im Feld von Lorenz Mayr wurde zum Beispiel eine ausgestorben geglaubte Wildbienenart wiederentdeckt. Sie lebt nicht bei den Nachbarn, sie lebt nur bei uns in No-till-Feldern.
Damit bin ich leider am Ende. Ich klicke jetzt einfach nur durch und danke für die Aufmerksamkeit.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser bedankt sich für die Ausführungen und leitet zu zwei Fragerunden der Abgeordneten über.
Abgeordneter Albert Royer (FPÖ): Ich hätte zwei Fragen speziell an Herrn Dr. Kickinger. Die erste wäre: Wie kann die Risikoeinstufung von Glyphosat fakten- und wissenschaftsbasiert eingeordnet werden?
Die zweite Frage wäre: Wie ist Glyphosat im Vergleich zu anderen zugelassenen Wirkstoffen einzuordnen?
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Hoher Ausschuss! Zuerst einmal darf ich mich für die rund 122 000 Unterschriften der Unterstützer dieses Volksbegehrens bedanken. Ich habe im Plenum auch schon gesagt, dass es wichtig ist, dass man die Bedenken entsprechend erst nimmt, und dass ich mich freue, dass wir heute mit Experten eine fachliche Diskussion führen können. Die fachliche Diskussion – und das möchte ich einleitend sagen – sollte auch auf wissenschaftlichen Daten basieren. Nun komme ich zu einigen Punkten.
Wir wissen ja, dass Glyphosat in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Ich bin selbst praktizierender Landwirt und habe den Pflanzenschutzausweis und verwende es nur dann, wenn es unbedingt notwendig ist, weil es natürlich auch mit finanziellen Aspekten verbunden ist. Es erhält die Bodenstruktur, es reduziert Stickstoffverluste, wir haben effizientere Wassernutzung, wir reduzieren den CO2-Ausstoß. Es gibt ganz, ganz viele Punkte, die da mitspielen.
Zwei Fragen meinerseits, die erste Frage geht an Herrn Gnauer, Sie haben das Projekt Bodenpioniere angesprochen. Das liefert ja aufschlussreiche Zahlen über die Leistungen von Pioniersystemen, wie Direktsaat und dergleichen. Folgt man Ihren Ausführungen zu den Anpassungsmaßnahmen im Klimawandel, fragt man sich: Heißt das dann, dass man die Bodenbearbeitung komplett einstellen soll – oder sehe ich das falsch? Warum ist die Bodenbearbeitung so ein Problem? Das machen Bäuerinnen und Bauern schon seit Jahrtausenden.
Die zweite Frage geht an Herrn Kickinger. Was sind aus Ihrer Sicht Alternativen zu Glyphosat? Da Sie ja auch in der Ages und beim Bundesamt für Ernährungssicherheit waren: Wie kann man dahin gehend auch die Ernährungssicherheit in der Zukunft sicherstellen? Vor allem auch in Hinblick auf Bodenanpassung und Klimawandel: Gibt es Alternativprodukte, die genauso effizient sind? – Danke.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Geschätzter Ausschuss! Manchmal bestimmt der Standort den Standpunkt, unterschiedliche Anschauungen sind ja zulässig. Jetzt möchte ich aber auf Sie Bezug nehmen, sehr geehrter Herr Burtscher-Schaden. Sie haben gesagt, Glyphosat gehört abgeschafft.
Wie ist es dazu gekommen, dass Sie 2019 in einem Interview bei einer Fernsehsendung gesagt haben, Glyphosat sei einer der harmlosesten Wirkstoffe, den es gibt? Sie haben ihn als weniger problematischen Wirkstoff bezeichnet – sollte nicht, aus Ihrer Sicht, das Gegenteil der Fall sein? Sie haben sich da widersprüchlich geäußert. Vielleicht können Sie bitte dazu Stellung nehmen!
Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Ich hätte eine Frage an Herrn Gnauer. Man hat es auf der Folie nur ganz kurz gesehen: das Thema Glyphosat in Verbindung mit Kläranlagen und die Art und Weise, wie wir leben. Heißt das, dass Glyphosat, auch wenn es verboten wird, trotzdem weiter in der Natur vorkommt, einfach wegen der Art und Weise, wie wir leben, und speziell in Bezug auf Waschvorgänge?
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Experten! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir wissen, Glyphosat ist weltweit das am häufigsten eingesetzte Pestizid. Wir haben gesehen, dass es 2023 auf weitere zehn Jahre verlängert worden ist. In Bezug auf das Volksbegehren möchten wir natürlich darauf hinweisen, dass dieses Verbot in Luxemburg mittlerweile – 2023 – aufgehoben worden ist. Aus unserer Sicht greift aber dieses Verbot eines einzelnen Wirkstoffes viel zu kurz. Wir möchten da auch auf unser Regierungsprogramm hinweisen. Wir haben ein sehr gutes Pestizidkapitel verhandelt, wo besonders auf die Alternativenforschungen hinzuweisen ist.
Meine Frage an alle drei Experten – oder miteinander, das können Sie dann untereinander abklären – wäre: Wo darf Glyphosat in Österreich aktuell angewendet werden? Das würde mich interessieren. – Danke.
Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Experten! Meine Frage wäre – aufgrund der Abwesenheit unserer Expertin – an die drei Experten: Wie sieht das Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene im Detail aus?
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich hätte eine Frage an Herrn Kickinger, und ich werde mich ein bisschen kürzer halten, weil schon sehr viel gekommen ist.
Mich würde interessieren, ob Sie wissen, in welchen Ländern – weil es ja doch auch eine sehr stark europäische Diskussion ist, die wir hier führen – es bereits ein Glyphosatverbot gibt. Kennt man Länder und gibt es Beispiele für mögliche Verbesserungen, die angeführt worden sind, oder gibt es weitere Informationen dazu? – Danke sehr.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser weist Abgeordnete Voglauer, die sowohl für die erste als auch für die zweite Fragerunde gemeldet ist, darauf hin, dass es nur eine Antwortschleife geben wird.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Wir sind davon ausgegangen, dass wir anders vorgehen, nämlich dass es auch eine zweite Antwortschleife geben wird; aber gut, ich komme zu meiner Frage.
Sehr geehrter Herr Burtscher, Sie haben sehr genau ausgeführt, wie toxisch Glyphosat ist, welche Folgen sich für den Menschen daraus ergeben – gerade für die Fortpflanzung, aber auch für unseren Hormonhaushalt.
Sie haben eine Nichtigkeitsklage erwähnt. Meine Frage zielt darauf ab: Wie lange wird das Verfahren zur Nichtigkeitsklage etwa dauern und – vor allem – was sind denn die Grundlagen? Wie kommen wir zu den Grundlagen, um auch öffentlich klarzustellen und für immer zu verankern, wie gefährlich Glyphosat in seiner Anwendung ist?
Von Herrn Gnauer wurde gesagt, dass die Regenwurmpopulation zwar wächst, mich würde aber interessieren, was Sie, Herr Burtscher, betreffend die gesamte Artenvielfalt sagen. Eine wie große Artenvielfalt hätten wir denn, wenn wir kein Glyphosat einsetzen? Die eigentliche Frage ist: Was schafft die Landwirtschaft aus eigener, natürlicher Kraft, und wie können wir damit die gesamte Umwelt schützen?
Ich möchte auch erwähnen, dass wir Grüne heute einen Antrag einbringen werden. Auch ich bedanke mich für die Einbringung dieses Volksbegehrens, das breit unterstützt wurde. Unser Antrag, dem Sie – als Fraktionen – alle zustimmen können, zielt darauf ab, dass Glyphosat endlich in Österreich verboten wird, und wir auch die Pestizide verbieten, die eben am Ende des Tages Ewigkeitschemikalien als Metaboliten produzieren.
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne):Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Expert:innen! Meine Frage geht an Herrn Dr. Burtscher-Schaden. Mich würde Folgendes interessieren: Wenn Sie erläutern könnten, worin genau der Unterschied zwischen der Einstufung der Karzinogenität von Glyphosat liegt: einerseits durch die Efsa, die Sie ja schon in einem peer-reviewed Artikel in einem Journal kritisiert haben, andererseits durch die WHO, die ja Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft. – Danke.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser hält fest, dass er nach dem Croquis vorgehe und nun wieder die Grünen an der Reihe seien.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Burtscher-Schaden, wie geht Global 2000 in seiner Information hin zu den österreichischen Bäuerinnen und Bauern vor, denn es gibt ja Alternativen? Gleichzeitig haben wir ja bereits erlebt, dass Glyphosat in anderen europäischen Ländern die Zulassung entzogen wurde oder es dort vom Markt kommt. Was hat dazu geführt und wie sind da die Entwicklungen?
Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer (SPÖ): Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Vorsitzender! Geschätzte Experten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage ist: Wieso ist der Einsatz von Glyphosat so verbreitet? Ich möchte gerne wissen, ob Sie dafür Begründungen mitgeben können. – Danke.
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Eingangs ganz kurz: Direkte Demokratie ist ein wichtiges Mittel in Österreich, auch Volksbegehren sind wichtig. Es ist nur schade, dass die Proponenten heute leider nicht hier sind.
Meine Fragen richten sich an die Experten Kickinger und Burtscher-Schaden.
Zuerst die Frage an den Experten Kickinger: Was spricht gegen einen österreichischen Weg, also quasi einen österreichischen Alleingang zum Verbot von Glyphosatprodukten?
Zwei Fragen an den Experten Burtscher-Schaden: Wurden in der Risikobewertung breite Interessen berücksichtigt? Und: Kann die erfolgte Risikobewertung von Glyphosat als objektiv eingestuft werden? – Danke.
Abgeordneter Manuel Pfeifer (FPÖ): Geschätzter Herr Vorsitzender! Meine Frage geht an den Experten Kickinger: Wie ist Glyphosat im Vergleich zu anderen Zulassungen von Wirkstoffen einzuordnen?
Hans Gnauer: Die erste Frage, die mich betroffen hat, war zum Projekt Bodenpioniere. Beim Projekt Bodenpioniere vergleichen wir fortgeschrittene Wirtschaftsweisen mit einer herkömmlichen Bewirtschaftung durch den Nachbarn daneben. Dieses Projekt ist ein Dafne-Projekt der Universität für Bodenkultur, im Auftrag des BMLUK in diesem Fall, Betriebe von uns, vom Verein Bodenleben arbeiten da mit, aber nicht nur.
Die aufgetretenen Ergebnisse sind in etwa folgende: Wir können die Bodenstruktur ganz massiv verbessern, wir können Starkregenereignisse abpuffern, die Infiltrationsrate des Wassers liegt deutlich höher, das heißt, wir können in diesem Fall möglicherweise auch Hochwasserereignisse abpuffern. Wir können – wenn wir uns zum Beispiel vorstellen, dass ein Boden circa 200 Millimeter Wasserspeichervermögen hat – nur durch eine andere Art und Weise der Bewirtschaftung die Wasserspeicherkapazität um 20 bis 30 Prozent erhöhen. Das heißt: Wir können in einem Boden, der vorher 200 Millimeter speichern konnte, nur durch eine andere Art und Weise der Bewirtschaftung 240 bis 260 Millimeter Wasser speichern. Das hilft uns wiederum in Trockenperioden, da einfach länger Wasser zur Verfügung steht.
Was wir auch in diesem Projekt gesehen haben, ist, dass die Bodenfruchtbarkeit steigt, das heißt, wir haben resilientere Erträge, bessere Erträge. Wir können die Kohlenstoffgehalte im Boden speichern und CO2 im Boden speichern. Auch die Humusgehalte sind – in diesem Fall durch diese Bewirtschaftungssysteme – signifikant gestiegen, das heißt, wir entnehmen durch grüne Pflanzen CO2 aus der Luft und speichern es im Boden.
Ich hoffe, ich habe diese Frage jetzt einmal so weit klären können.
Das führt mich gleich zur nächsten Frage: Ich bin auf Kläranlagen – bei einer Folie von mir hat man es gesehen – angesprochen worden. Es gibt eine Studie der Universität Tübingen. Die haben sich gewundert, warum die Glyphosatgehalte in Gewässern das ganze Jahr über gleich sind und haben sich auf die Suche begeben. Mittlerweile konnten sie das auch im Laborexperiment nachvollziehen, diese Studie ist vor Kurzem veröffentlicht worden. Durch die Art und Weise, wie wir leben, durch die Art und Weise, wie wir waschen und durch die Waschmittel, die wir einsetzen, gelangen bestimmte wasserenthärtende Stoffe mit diesen Waschmitteln in die Kläranlagen.
Durch die Prozesse, die dort biologisch in den Kläranlagen ablaufen, wird direkt in der Kläranlage Glyphosat auf natürlichem Weg produziert. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Also in den Kläranlagen selbst wird Glyphosat produziert und gelangt dann natürlich mit dem Wasser wiederum in die umliegenden Gewässer. Diese Studie habe ich mit, die kann man dann gerne anschauen. Auch wenn wir es verbieten, werden wir es nicht los. Wir müssten die Art und Weise, wie wir leben, und die Art und Weise, wie wir waschen, ändern.
Zu den aktuellen Anwendungen in Österreich: Es ist so, dass wir den Wirkstoff zur Kulturvorbereitung anwenden dürfen, das heißt, wir dürfen ihn vor der Aussaat im Wesentlichen zum Abtöten von Unkraut, sage ich jetzt, und bis zu fünf Tage nach der Saat anwenden. Sonst gibt es keinerlei Anwendungen – ich glaube, Herr Kickinger wird das bestätigen können. So wie ich es bei mir im Betrieb verwende, wird es zur Kulturvorbereitung eingesetzt, das heißt, das Produkt selbst kommt nie in Kontakt mit diesem Wirkstoff. Es werden die Begleitflora, die am Feld steht, und auch das Unkraut, das in diesen Zwischenfrüchten – Sie sehen noch das Bild, wo mein Sohn drinnen steht – drinnen wächst, damit sozusagen abgespritzt, und hinterher können wir die Kultur ohne Bodenbearbeitung einpflanzen, einsäen.
Damit komme ich gleich zur nächsten Frage: Warum machen wir das so? – Weil wir gesehen haben, dass alle Eingriffe, die wir in den Boden machen, Bodenleben töten. Das heißt, wenn man den Boden bearbeitet, zerstört man die Habitate von allen Bodenlebewesen da drinnen. Wenn man diesen Eingriff nicht macht, bleiben diese Habitate erhalten. Diese Habitate sind dann auch die, die bestmöglich genutzt werden und dann als Lebensräume und auch als Infiltrationsräume für Wasser geeignet sind.
Es sind auch diese Habitate, die da übrig bleiben, die dann das große Wasserspeichervermögen dieser Böden verursachen. Und: Wir können durch diese Art und Weise der Bewirtschaftung Erosion vorbeugen, wir können teilweise Hochwasser vorbeugen. Erosion kostet letzten Endes massiv Ertrag, kostet massiv Bodenfruchtbarkeit. Erosion bedeutet CO2-Freisetzung, und so eine typische CO2-Freisetzung durch Erosion verursacht im Durchschnitt 10 Tonnen Erdabtrag pro Hektar und Jahr.
Wenn man Erosion verhindern kann – und das kann man nur durch Direktsaatmaßnahmen verhindern –, dann kann man auf der anderen Seite durch lebende grüne Pflanzen CO2 im Boden speichern, kann Humus aufbauen, kann Humus mehren und sichert nachhaltig die Erträge der Zukunft. – Darum geht es mir. Ich möchte meine Böden für die zukünftige Generation, die mir nachfolgt, sichern.
Ich möchte, dass auch mein Sohn in 20, 30 Jahren noch vernünftig als Landwirt tätig sein kann. Ich möchte die Böden und die Ertragskraft der Böden einfach sichern und in einen guten Zustand überführen, der mit Bodenbearbeitung niemals möglich wäre. Das sehen wir in zahlreichen Projekten, an denen wir teilnehmen. Bodenbearbeitung ist eigentlich ein schwererer Impact in den Boden, in das System, als es das mit ein wenig Dünger und ein wenig Chemie ist.
Das zeigt auch diese Nabu-Studie sehr, sehr deutlich. Der deutsche Nabu ist ja nicht unbedingt ein Fan von Landwirten, sage ich jetzt einmal so. Der Nabu hat gerade eine Studie veröffentlicht, in der im Prinzip sehr, sehr schön rauskommt, dass diese Systeme viel resilienter sind, dass die Toxizität der eingesetzten Wirkstoffe viel, viel geringer ist – um 26 bis 70 Prozent geringer –, dass die Ertragskraft dieser Betriebe auf Dauer steigt und auch das Einkommen der Landwirte, das darf man nicht vergessen, unterm Strich besser ist.
Also damit möchte ich jetzt eigentlich abschließen. Ich hoffe, ich habe alle Fragen so weit einmal beantworten können. Ja, Bodenbearbeitung ist das, was wir vermeiden wollen, denn das führt nur zu Erosion und zu Degradierung der Böden – und die möchten wir vermeiden.
Dr. Thomas Kickinger: Ich hoffe, ich habe die Fragen richtig notiert, bitte sonst um einen Hinweis, sollte ich etwas falsch verstanden oder nicht ausgeführt haben.
Ich komme zum ersten Punkt betreffend die Risikobewertung: Wie ist diese zu sehen? – Prinzipiell ist es ja so, dass eine umfassende Risikobewertung im Falle von Glyphosat durchgeführt wurde. Ich glaube, es waren 2 400 Studien, die hier peer-reviewed wurden, und eben sehr breit aufgeteilt, was die Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Mitgliedstaaten betrifft. Man ist schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass im Zusammenhang mit Gesundheit von Mensch und Tier, aber auch betreffend die Umwelt, keine kritischen Problembereiche festgestellt wurden.
Das ist das Ergebnis der Risikobewertung, und damit komme ich auch schon zur zweiten Frage, die ich mir notiert habe. In vergleichbaren Risikobewertungsverfahren wurde in weiterer Folge die Zulassung für einen Wirkstoff erteilt und dann auch in den Mitgliedstaaten die Zulassung der einzelnen Pflanzenschutzmittel, natürlich mit den entsprechenden Auflagen. – So weit zu diesen ersten beiden Fragen.
Dann habe ich mir noch die Frage notiert, ob der österreichische Weg sinnvoll sein kann. – Aus meiner Sicht wurde eben ein System erarbeitet, dass man die Ressourcen bündeln kann, Expertise in Europa bündeln kann, denn diese aufwendigen Verfahren, sei es jetzt bei Zulassungen, aber auch bei anderen Risikofragestellungen, können von einzelnen Mitgliedstaaten kaum geleistet werden. Wenn man also einen eigenen Weg geht, müsste man eine Art Gold-Plating betreiben und ein Parallelsystem in Österreich aufbauen, um seriös und wissenschaftsbasiert eben diese Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.
Das spricht aus meiner Sicht gegen diesen Weg, da man sich diese Expertise über Jahre erarbeitet und aufgebaut hat und das System nur dann funktioniert, wenn man dann nicht wieder einzelne Bereiche aus diesem gut funktionierenden Gesamtsystem herausnimmt. Wie gesagt, Hintergrund dieser Systeme waren ja große Krisen, die über die letzten Jahre hintangehalten werden konnten – speziell im Bereich der Lebensmittelsicherheit, bei der BSE-Krise –, die Auslöser für diese Gründungen der Agenturen waren. – So weit zu diesem österreichischen Weg.
Dann habe ich mir noch diese Alternativprodukte notiert. Das wurde vom Kollegen Gnauer bereits beantwortet; auch mir ist keine weitere Information diesbezüglich bekannt.
Nächster Punkt waren die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise Wirkstoffen in der EU. Also sehr grob zusammengefasst gibt es einen Antragsteller, das ist prinzipiell ein Unternehmen, das Interesse hat, dass sein Wirkstoff zugelassen wird. Dieser Antrag wird an die Europäische Kommission gestellt und die Europäische Kommission übergibt ihn in weiterer Folge – sozusagen als Rapporteur – einem Mitgliedstaat, dem federführenden Mitgliedstaat bei der Berichterstattung. Koordiniert wird das ganze System von der Efsa, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Dann wird die Risikobewertung durchgeführt und die Efsa, eben als federführende europäische Institution, fasst sodann den Endbericht zusammen, der in weiterer Folge nach Brüssel gesandt und in den Ratsgruppen bearbeitet wird beziehungsweise in weiterer Folge der Wirkstoff schlussendlich zugelassen wird.
Das ist der europäische Bereich, in dem es um die Wirkstoffzulassung geht. Weil man ja auch geografische Gegebenheiten mit berücksichtigen möchte, werden dann die einzelnen Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Mitgliedstaaten mit den entsprechenden Auflagen – das sind dann die Ergebnisse der Risikobewertung – zugelassen. – So weit zu diesem Verfahren.
Ich habe jetzt auf meiner Liste keine weiteren Fragen notiert und darf somit mit meinen Ausführungen schließen. – Vielen Dank.
Dr. Helmut Burtscher-Schaden: Ich bin eingeladen worden, um hier als unabhängiger Experte zu dieser Fragestellung rund um Glyphosat etwas zu sagen, muss aber leider jetzt zuerst einmal etwas in eigener Sache in Bezug auf eine Aussage einer Abgeordneten sagen – ich weiß jetzt nicht, welche Abgeordnete, ich glaube, von der Österreichischen Volkspartei –, die mir vorhin unterstellt hat, ich hätte – wenn ich richtig mitgeschrieben habe – in einem TV-Interview 2019 gesagt, Glyphosat sei einer der am wenigsten problematischen Wirkstoffe, die es gibt.
Jetzt sage ich einmal etwas: Ich bin Autor von unter anderem peer-reviewten wissenschaftlichen Studien, in denen ich mich mit Belegen damit beschäftige und die auch beschreibe, dass Glyphosat im Tierexperiment krebserregend ist. Ich bin auch Mitinitiator einer der wenigen erfolgreichen europäischen Bürgerinitiativen in der Europäischen Union – mehr als eine Million Europäer haben sie unterschrieben –, die Forderung Nummer eins war, dass Glyphosat verboten wird. Und ich bin Angestellter einer Umweltschutzorganisation, die zum Ziel hat, Glyphosat zu verbieten. Die Aussage, die mir hier im Hohen Haus, auch via Livestream unterstellt worden ist, erachte ich daher als kreditschädigend. Ich würde mich wirklich über eine Richtigstellung oder darüber, dass Sie den Wahrheitsbeweis antreten, freuen. Ich kann ausschließen, dass ich so etwas jemals gesagt habe.
Was ich vielleicht gesagt habe, und da haben Sie sich vielleicht gedacht, es ist alles das Gleiche: Ich habe bestätigt, dass Glyphosat keine hohe akute Toxizität hat. Glyphosat ist einer von den Wirkstoffen mit der geringsten akuten Toxizität. Das sagt aber nichts über krebserregende Wirkung, über neurotoxische Wirkung, über all das aus, was ich in meinen zahlreichen Publikationen beschreibe. Also hier warte ich auf etwas. Ich weiß jetzt nicht, ob das auf meine Redezeit geht, das war jetzt sozusagen, um mich hier persönlich ein bisschen zu wehren.
Eine Frage war zum Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene im Detail: Da kann ich gleich eingangs sagen, wir haben in der Europäischen Union meiner Überzeugung nach das beste Zulassungsverfahren für chemische Pestizidwirkstoffe, auch für natürliche Pestizidwirkstoffe, das es gibt. Das Verfahren im Detail zu beschreiben, ist hier in dieser kurzen Zeit unmöglich, aber wichtig ist der Grundsatzartikel 11 der EU-Pestizidverordnung: Das Verfahren muss unabhängig, objektiv und transparent sein. Diese Anforderungen hat das Zulassungsverfahren von Glyphosat ganz sicher 2015 bis 2017 – eigentlich hat es schon 2012 begonnen – nicht erfüllt und auch beim letzten Mal nicht.
Grundsätzlich sollte das Zulassungsverfahren – das ist eine wichtige Sache – wissenschaftlichen Studien aus unabhängiger Quelle, aus akademischer Forschung, ähnlich viel Gewicht oder gleich viel Gewicht beimessen wie den Studien der Hersteller.
Hersteller müssen von Gesetzes wegen Studien machen, diese Studien unterliegen gewissen Standards, sind aber auch einem inhärenten Interessenkonflikt ausgesetzt, und unsere Arbeit hat gezeigt, dass diese Studien oft nicht objektiv sind, dass die Ergebnisse, wenn man sich die Rohdaten anschaut, dann nicht zu den Beurteilungen der Studienautoren, die von der Industrie bezahlt werden, passen. Das ist auch ein Grund, weswegen Monsanto und Bayer in den USA vor Gericht ein Verfahren nach dem anderen verlieren. Dort ist es nämlich nicht leicht, eine aus zwölf Menschen bestehende Jury – diese Jury ist unabhängig ausgewählt worden – und letztlich auch das Gericht davon zu überzeugen, dass Glyphosat Krebs bei den Klägern verursacht hat.
Und wie gesagt, wer mehr wissen möchte: Ich habe viel dazu publiziert. – Ich schaue jetzt kurz auf die Uhr, ein bisschen Zeit habe ich noch.
Es ist die Frage gekommen – ich glaube, aus diesen Reihen –, ob die Risikobewertung objektiv war und was die Hintergründe betreffend die Diskrepanz von Efsa und der WHO-Krebsforschungsagentur waren. Die ganz kurze Antwort: Nein, sie war eben nicht objektiv, und ich glaube, es ist vielleicht sehr interessant, sich einmal diesen einen Aspekt anzuschauen; es ist wirklich nur einer: Wir haben mit der WHO-Krebsforschungsagentur die wissenschaftlich und regulatorisch höchste Instanz, natürlich nicht in der EU entscheidend für die gesetzlichen Regelungen, aber es ist die wissenschaftlich höchste Instanz für die Einstufung von Stoffen als krebserregend oder nicht krebserregend. Da werden Experten, Wissenschafter aus der ganzen Welt eingeladen, die kommen da zusammen, sitzen dann eine Woche über allen Studien und treffen eine Entscheidung.
Die Entscheidung fällt auf eine der vier möglichen Klassifizierungen. Die höchste ist: krebserregend; das heißt, wir wissen es. Es gibt keinen Zweifel daran, dass der Stoff beim Menschen krebserregend ist. Die zweithöchste ist: wahrscheinlich beim Menschen krebserregend; dafür brauche ich Evidenz dafür, dass es beim Tier, im Tierexperiment mit Sicherheit krebserregend ist. Wenn man sich da nicht ganz sicher ist, dann gibt es noch: möglicherweise krebserregend, und die letzte ist: nicht krebserregend oder keine Daten, die eine Entscheidung erlauben.
Wir haben es jetzt nicht mit einem Fall zu tun, bei dem man entscheidet zwischen: Ist es wahrscheinlich oder möglicherweise krebserregend – oder wahrscheinlich oder sicher krebserregend? Diese Fragestellung gab es tatsächlich in der WHO. Ich habe mit Leuten, die da drin gesessen sind, gesprochen und die Wissenschafter, die angesehensten Krebsforscher der Welt, haben auf Basis der gleichen Datenlage, die auch die Efsa und die Echa hatten, diskutiert: Müssen wir Glyphosat als sicher krebserregend – Kategorie 1 – einstufen oder müssen wir es als wahrscheinlich krebserregend einstufen?
Was hat die EfsA gemacht? – Sie hat nicht zwischen wahrscheinlich krebserregend und möglicherweise krebserregend entschieden, sondern sie hat auf Basis von einer Verdrehung von Fakten – wie gesagt, die habe ich mehrfach beschrieben – und quasi festhaltend an ein Ersturteil, das nämlich schon älter war als die WHO-Entscheidung – weil man vielleicht nicht das Gesicht verlieren wollte –, gesagt: Es ist nicht krebserregend.
Dazu ein kleines, interessantes Detail: Das Ersturteil basierte auf einer Bewertung, die, was die unabhängige wissenschaftliche Literatur angeht, ident mit der Bewertung durch Monsanto ist. Das ist dieser berühmte Copy-and-paste- beziehungsweise Plagiatsskandal, der 2017 aufgeflogen ist. Damals hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung einen Bericht vorgelegt – der Bericht wurde der Efsa 2015 vorgelegt –, für den Bericht wurde keine unabhängige Bewertung von wissenschaftlichen Studien, die nicht von der Industrie selber kamen, durchgeführt. Alle diese Bewertungen sind auf den Zulassungsantrag von Monsanto zurückzuführen, sind wortident und unterscheiden sich nur durch Streichungen, also sie sind kürzer. Es gab ganz wenige Ergänzungen von Archivnummern et cetera.
Man hat die Spuren zu Monsanto verwischt, indem man, wenn in diesen Bewertungen Monsanto-Autoren als Quelle genannt worden sind, einfach beispielsweise gesagt hat: additional comments. Das ist übrigens Gegenstand eines vom Europaparlament, von Abgeordneten von drei Fraktionen beauftragten Plagiatsgutachtens, für das ich auch Mitautor bin, wir haben das in Straßburg vorgestellt. – Das ist jetzt also nicht irgendeine Verschwörungstheorie, die ich Ihnen erzähle.
Das sage ich Ihnen deswegen, weil es, glaube ich, in dieser ganzen Diskussion wichtig wäre, einmal zu erkennen und auch zuzugeben: Bei Glyphosat ist wirklich verdammt viel schiefgelaufen.
Habe ich noch ein paar Minuten? – Danke.
Die nächste Frage ist zur Klage und Verfahrensdauer. Wir haben die Europäische Union – dieses Rechtsmittel gibt es seit einigen Jahren – aufgefordert, ihre letzte Entscheidung nochmals zu evaluieren und eventuell zu ändern. Dieses Rechtsinstrument haben wir genutzt. Die Kommission hat in einem circa 50-seitigen Schreiben geantwortet, warum sie das nicht tut und warum sie glaubt, dass sie da zu Recht auf die Efsa, auf ihre Behörde, vertraut. Daraufhin haben wir beim Europäischen Gerichtshof gesagt, wir sind mit der Antwort der Kommission nicht einverstanden, haben das auch in einem 50-seitigen Schriftstück deponiert, und das liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof. Diese Verfahren ziehen sich. Es sind jetzt ungefähr eineinhalb Jahre vergangen und wir warten jetzt auf eine Verteidigungsschrift der Kommission, auf die wir wieder antworten.
Ich glaube, es gab noch nie ein Verfahren, das vergleichsweise groß war wie das Glyphosat-File – das kann Herr Dr. Kickinger sicher auch bestätigen –, das die Efsa vorliegen hatte. Es ist um ein Vielfaches größer als jedes andere Pestizid-File. Und damit war ja nicht nur ein einziger Mitgliedstaat beschäftigt, sondern es waren vier Mitgliedstaaten, die diese Bewertung gemacht haben. Das heißt, wir rechnen frühestens Ende 2026 mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und dann ist wieder die Kommission am Zug. Was die Kommission macht, hängt natürlich davon ab, was der Europäische Gerichtshof sagen wird. Ich denke nur, für uns war es wichtig, da einfach dranzubleiben und weiterzukämpfen.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser erklärt, dass er noch 1 Minute Redezeit gewährt.
Dr. Helmut Burtscher-Schaden (fortsetzend): Danke sehr.
Das bringt mich jetzt zum Thema Artenvielfalt. Glyphosat ist in vielerlei Hinsicht sehr problematisch, eben toxikologisch, was diese Langzeitwirkungen angeht. Glyphosat ist auch nicht gut für die Umwelt. Das sind aber viele Pestizide nicht und ich kann nicht sagen – und es ist jetzt auch nicht meine Kernexpertise, dass ich das sagen könnte –, dass es in der Umwelt besser ausschauen würde, wenn man Glyphosat rausnähme und es durch andere Herbizide ersetzte. Wir haben das systemische Problem, dass die Landwirtschaft in einer Pestizidfalle ist und Stoffe einsetzt, die auch ihr selber schaden.
Es ist das Stichwort Pfas-Pestizide gefallen, also Pestizide, die Ewigkeitschemikalien freisetzen. Das ist übrigens eines der schlimmsten Beispiele dafür, dass das Zulassungssystem, obwohl wir das beste in der Welt haben, nicht gut funktioniert, denn sonst hätten diese Pestizide nicht in diesem Maß unser Wasser, unser Trinkwasser flächendeckend in ganz Europa kontaminieren können, dass wir heute kein Trinkwasser – auch dieses hier enthält ein Abbauprodukt, das nicht nur aus Pfas-Pestiziden kommt, aber überwiegend – ohne haben. – Danke.
Obmann Dipl.-Ing. Georg Strasser bedankt sich bei allen drei Experten für ihre Antworten.
Da niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließt der Obmann die Debatte, dankt den Experten für ihr Kommen und ersucht die Öffentlichkeit, das Ausschusslokal zu verlassen.
Weiters erklärt er den öffentlichen Teil der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt für beendet und unterbricht kurz die Sitzung.
Schluss des öffentlichen Teils von TOP 1: 10.58 Uhr