Transkript

Podiumsdiskussion „70 Jahre Österreich im Europarat – Jubiläum und Aufbruch: Der Neue demokratische Pakt für Europa“

 

54/SVER

08. Mai 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode

Nationalratssaal

Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
 

Podiumsdiskussion „70 Jahre Österreich im Europarat – Jubiläum und Aufbruch: Der Neue Demokratische Pakt für Europa“

 

Programm

Eröffnungsworte

Walter Rosenkranz – Präsident des Nationalrates

Keynote

Walter Obwexer – Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Innsbruck

Podiumsdiskussion

Martin Graf – Abgeordneter zum Nationalrat, FPÖ

Andrea Eder-Gitschthaler – Mitglied des Bundesrates, ÖVP

Stefan Schennach – Mitglied des Bundesrates a. D., SPÖ

Dominik Oberhofer – Abgeordneter zum Nationalrat, NEOS

Agnes Sirkka Prammer – Abgeordnete zum Nationalrat, Grüne

Abschlussworte

Petra Bayr – Abgeordnete zum Nationalrat, Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Moderation

Peter Fritz – Journalist, ORF

 

Die Veranstaltung beginnt mit einer Videoeinspielung.

Leopold Figl (österreichischer Außenminister zum Zeitpunkt von Österreichs Beitritt zum Europarat): Ich darf Ihnen vor allem für die herzliche Aufnahme danken, die Sie der österreichischen Delegation zuteilwerden ließen, und für die überaus freundlichen Worte, die Sie an mich und das Land, das zu vertreten ich die Ehre habe, gerichtet haben. 

Es ist eine ganz besondere Auszeichnung für mich und erfüllt mich mit tiefer Befriedigung, in diesem feierlichen Rahmen Österreichs Beitritt zum Europarat in aller Form vollziehen zu können. Die Mitarbeit unseres Landes an dieser Organisation entspricht einem lange gehegten Wunsch, nicht nur der österreichischen Bundesregierung, sondern des gesamten österreichischen Volkes. 

Österreich gehört seiner geistigen Tradition und seiner historischen Entwicklung nach dem abendländischen Kulturkreis an. Auf vorgeschobenen Posten waren wir im Laufe unserer Geschichte wiederholt gezwungen, die gemeinsamen Werte und die uns allen teuren Ideale zu verteidigen. Das Bewusstsein der europäischen Zusammengehörigkeit ist in Österreich stark verwurzelt. Wir betrachten daher unsere Mitarbeit im Europarat als Bekenntnis zum europäischen Gedanken. Seit Jahren haben wir an der europäischen Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet im Rahmen der OECD teilgenommen. Die Mitarbeit im Rahmen des Europarates ist eine sinnvolle Ergänzung unserer Bemühungen, um die Herstellung eines wirtschaftlich blühenden und friedlichen Europas. 

Der Abschluss des österreichischen Staatsvertrages war sicherlich ein Symptom dafür, dass sich die internationale Atmosphäre verbessert hatte. Es war aber auch gleichzeitig, und ich glaube, dies ohne Übertreibung feststellen zu können, die Voraussetzung für alle weiteren Verpflichtungen einer Entspannung zwischen West und Ost. Bis dahin war die Front des Kalten Krieges quer durch Österreich gegangen. Die daraus entstehende Gefahr für unser Land war uns in diesen letzten zehn Jahren ganz besonders bewusst gewesen. Der Abzug der Besatzungsarmeen aus Österreich hat diese Gefahr für uns gebannt und damit einen Unsicherheitsfaktor für den europäischen Frieden beseitigt. Die Wiederherstellung eines voll handlungsfähigen Österreichs hat es unserem Lande nach fast 18 Jahren zum ersten Male wieder gestattet, in vollem Umfang an der internationalen Zusammenarbeit mitzuwirken. Der technische Fortschritt hat die Entfernungen schrumpfen lassen und die Nationen einander nähergebracht. 

Wir wissen heute, dass nur die internationale Zusammenarbeit den Völkern Wohlstand und Sicherheit gewähren kann. Österreich hat sich deshalb entschlossen, auch als neutrales Land an den Arbeiten nicht-militärischer internationaler Organisationen aktiv mitzuwirken. In diesem Sinne betrachten wir unseren Beitritt zum Europarat als Meilenstein auf einem Wege, der mit dem Abschluss des Staatsvertrages seinen glücklichen Anfang genommen hat. 

Ich darf Ihnen, Herr Präsident, nochmals meinen aufrichtigen Dank für die Einladung aussprechen und gleichzeitig die feierliche Erklärung abgeben. Und ich weiß, dass ich hier im Namen des gesamten österreichischen Volkes spreche, dass Österreich sich aufrichtig bemühen wird, im Geiste unserer gemeinsamen Tradition seinen Beitrag zum Aufbau eines in Frieden einigen Europas zu leisten.


Peter Fritz (Moderator, Journalist, ORF): Wir haben Worte von Außenminister Leopold Figl gehört, gesprochen im Jahr 1956 anlässlich der Aufnahme Österreichs in den Europarat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zur heutigen Podiumsdiskussion anlässlich des 70. Jahrestages der Mitgliedschaft Österreichs im Europarat herzlich begrüßen. 

Einen herzlichen Gruß auch an alle, die diese Veranstaltung über den Livestream des Parlaments verfolgen, und an alle, die uns heute zeitversetzt im Programm von ORF III sehen können. 

Die heutige Veranstaltung findet auf Einladung und Initiative der gesamten Parlamentsspitze statt. Ich möchte hiermit die anwesenden Gastgeber sehr herzlich begrüßen, den Präsidenten des Nationalrates Walter Rosenkranz und die Dritte Präsidentin des Nationalrates Doris Bures. – Herzlich willkommen. (Beifall.)

Bundesratspräsident Markus Stotter und der Zweite Präsident des Nationalrates Peter Haubner sind terminlich verhindert und können der Veranstaltung daher leider nicht beiwohnen. 

Sehr herzlich willkommen heißen möchte ich die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Abgeordnete zum Nationalrat, Petra Bayr. (Beifall.)

Namentlich begrüßen möchte ich außerdem die Vizepräsidentin des Bundesrates Christine Schwarz-Fuchs und den Vizepräsidenten des Bundesrates Daniel Schmid (Beifall) sowie die Bundesministerin außer Dienst Elenora Hostasch. (Beifall.)

Den Präsidenten des Bundesrates außer Dienst Herwig Hösele und den Staatssekretär außer Dienst Reinhard Wanek. (Beifall.)

Ich freue mich sehr, den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck heute in unserer Mitte begrüßen zu können. Er wird im Rahmen der heutigen Veranstaltung der wissenschaftliche Hauptredner sein. – Herzlich willkommen, Prof. Walter Obwexer. (Beifall.)

Mein Name ist Peter Fritz. Ich habe mich als Journalist jahrzehntelang mit Europafragen befasst. Und ich freue mich auf die später laut Programm folgende Diskussionsrunde zu Europathemen mit folgenden Gästen: die Abgeordneten zum Nationalrat Martin Graf, Dominik Oberhofer und Agnes Sirkka Prammer, Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler und Bundesrat außer Dienst Stefan Schennach. (Beifall.)

Abschließend möchte ich auch die zahlreich anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Diplomatischen Corps, alle aktiven und ehemaligen Vertreterinnen und Vertreter, die in verschiedenen Gremien des Europarates tätig sind oder waren, alle anwesenden Abgeordneten zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates sowie Sie alle, meine Damen und Herren, sehr herzlich hier im Plenarsaal begrüßen. (Beifall.)

Ich darf jetzt den Präsidenten des Nationalrates Walter Rosenkranz um seine Eröffnungsworte bitten. 

 

Eröffnungsworte

Walter Rosenkranz (Präsident des Nationalrates): Ich danke für die Einmoderation. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Exzellenzen des Diplomatischen Corps! Im Namen des Nationalratspräsidiums sowie im Namen des Herrn Bundesratspräsidenten darf ich Sie alle sehr herzlich im Hohen Haus zu dieser Podiumsdiskussion anlässlich des Beitritts Österreich zum Europarat vor ziemlich genau 70 Jahren, nämlich am 16. April 1956, begrüßen und mich für Ihr zahlreiches Erscheinen bedanken.

Es war uns sehr wichtig, dieses Jubiläum auch im Parlament zu begehen, da der Europarat samt seiner Parlamentarischen Versammlung, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und einer Vielzahl weiterer Konventionen und Gremien Österreich seit vielen Jahrzehnten stärker prägt, als oftmals allgemein bekannt und angenommen. 

Der Europarat mit seinen drei Hauptsäulen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ist die älteste demokratische europäische Regionalorganisation, und die Tatsache, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Österreich seit 1964 im Verfassungsrang steht, unterstreicht diese Bedeutung. Wir haben bewusst die heutige Podiumsdiskussion zwischen dem Europatag des Europarates am 5. Mai – der 5. Mai, der in Österreich auch immer einem anderen Anlass gewidmet ist und auch gewidmet sein muss – und jenem der Europäischen Union am 9. Mai gesetzt, um damit gewissermaßen einen Festakt für Europa auszurichten. Beide Organisationen tragen bis heute zur Friedenssicherung, zur wirtschaftlichen Prosperität und zur Integration und dem Austausch zwischen europäischen Völkern bei. 

Ich weiß nicht, wie es Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, ergangen ist, als Sie soeben die Stimme des damaligen Außenministers der Republik Österreich Leopold Figl vernommen haben. Auf einmal wird Geschichte lebendig und wir fühlen uns in die damalige Zeit zurückversetzt. Das Ende des Schreckens des Zweiten Weltkriegs war damals noch nicht so lange her und der Staatsvertrag hatte gerade erst unserem Land und seiner Bevölkerung die Unabhängigkeit als fortan – und ich habe auch genau zugehört, so wie es Leopold Figl formuliert hat, und ich höre das noch immer von manchen älteren Menschen – ne-utraler Staat wiedergegeben.

Wenn man heute an supranationale Institutionen, wie eben auch den Europarat, denkt, kommt man eher, na ja, zu Achselzucken, zu einem gewissen Selbstverständnis. Aber fühlen wir uns doch ein bisschen in diese Zeit zurückversetzt oder in die Zeit davor: Die Weltmacht Österreich ist 1918 untergegangen mit dem Satz: Der Rest ist Österreich! – ein Kleinstaat, dem damals viele sogar die Existenzfähigkeit abgesprochen haben; Nährboden für Diktaturen und letztlich auch für einen schrecklichen Krieg, nach dem man 1945 Österreich in Trümmern vorfand. Man kann auch sagen, es ist am Boden gelegen. Und dann kommt eine Zeit des Wiederaufbaus – wir haben es auch gehört –, begonnen mit dem Staatsvertrag, dann kam der Beitritt zu den Vereinten Nationen und der Beitritt zum Europarat. Das war für die österreichische Bevölkerung - - Herr Außenminister Figl hat ja gesagt, das österreichische Volk hat das auch entsprechend so zur Kenntnis genommen: Man war auf einmal wieder wer. Ich glaube, dieser Geist von damals ist bei vielen heute, auch bei der jungen Generation, bis zu einem gewissen Grad verloren gegangen. 

Aber wir erkennen an den Worten des Außenministers in Straßburg, damals in Begleitung – wir haben es auch am Foto gesehen – vom damaligen Staatssekretär Bruno Kreisky, wie wichtig ein Beitritt zu diesen für ein friedliches Miteinander stehenden Organisationen für die damaligen politischen Akteure, aber auch für die von den Anstrengungen des Wiederaufbaus und der Ungewissheit gezeichnete Bevölkerung gewesen sein muss. 

Ich freue mich, auch heute Spectabilis, Univ.-Prof. Walter Obwexer von der Universität Innsbruck, hier begrüßen zu dürfen, dem ich sehr dankbar dafür bin, dass er sich dazu bereit erklärt hat, heute als einer der beiden Hauptredner aufzutreten. Er wird noch näher auf den Europarat und seine Bedeutung für Österreich eingehen. Er hat kürzlich gemeinsam mit Prof. Peter Bußjäger und der Ständigen Vertreterin Österreichs beim Europarat, Botschafterin Aloisia Wörgetter, – ich habe sie noch nicht gesehen; ah, jetzt ist sie da, danke schön – eine Publikation mit dem Titel „75 Jahre Europarat: Errungenschaften und Zukunftsperspektiven“ herausgegeben. 

In diesem Zusammenhang möchte ich jene Österreicherinnen und Österreicher nicht unerwähnt lassen, die im Europarat Spitzenpositionen innehatten und haben und diesen somit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europa besonders aktiv mitgestalten konnten und können. Mittlerweile zählen wir zwei Präsidenten und eine Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung: Karl Czernetz, Peter Schieder sowie die im vergangenen Jänner gewählte aktuelle Präsidentin der Versammlung, Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr. –Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, die Abschlussworte zu sprechen. 

Neben dem Präsidenten und der Präsidentin der Versammlung stellte Österreich außerdem drei Generalsekretäre des Europarates: Lujo Tončić-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer, nicht zuletzt auch der Präsident und die Präsidentin des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, Herwig van Staa und Gudrun Mosler-Törnström. 

Lassen Sie mich hier insbesondere auch die Richterinnen und Richter am EGMR erwähnen, die im Laufe der Jahrzehnte die Rechtsprechung des Gerichtshofes mitgeprägt haben. Und auch viele weitere Österreicherinnen und Österreicher haben als Vertreterinnen und Vertreter in Gremien oder als Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des Europarates diesen direkt mitgestaltet. Es waren auch drei Österreicher, die an der Realisierung der Europahymne im Jahr 1972 maßgeblich beteiligt waren, nämlich der eben erwähnte Lujo Tončić-Sorinj, Dr. Josef Reichl, ein Mitglied des Bundesrates aus der Steiermark, und – vielleicht kennen ihn manche – ein gewisser Herbert von Karajan. Erst seit 1985 ist das Stück auch die Hymne der Europäischen Union – also zuerst der Europarat, dann die Europäische Union. Neben der Hymne hat die EU auch die Flagge des Europarates übernommen – und sie ist ja auch permanent am Parlamentsgebäude gehisst; das ist in unserer Hausordnung so festgeschrieben, ein Konsens aller Parlamentsparteien. 

Aus der langen Tradition der Veranstaltungen und der Einflussnahmen möchte ich den ersten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Wien im Jahr 1993 erwähnen. Nicht, weil es ein besonderes Datum wäre, sondern weil die Zeit damals in einem großen Umbruch war: immerhin, wir befinden uns kurz nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Osten, dem Fall des Eisernen Vorhangs. Wir standen unter dem Eindruck der Jugoslawienkriege und es wurde hier das Konzept der demokratischen Sicherheit in eine Abschlusserklärung aufgenommen. Österreich hat daher den Europarat in seiner Geschichte und Entwicklung stark mitgeprägt und mitgestaltet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Titel der heutigen Veranstaltung steht auch: „Der Neue Demokratische Pakt für Europa“, das Leuchtturmprojekt des aktuellen Generalsekretärs des Europarates, des Schweizers Alain Berset. Insgesamt geht es um einen ersten Schritt, darum, Erfahrungen und Ideen zu sammeln und dann in weiterer Folge die Grundlagen der Demokratie zu festigen, ihren Nutzen zu maximieren und ihre Formen neu zu erfinden.

Als österreichisches Parlament können wir da sicher auch einen Beitrag leisten. Wir möchten vor allem unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Demokratiebildung, Stichwort Demokratiewerkstatt, für junge Menschen hier einbeziehen, und ich kann es an dieser Stelle auch verraten, wir arbeiten derzeit daran, dieses Programm für junge Menschen, aber unter Umständen auch für ältere Menschen im Sinne der Demokratiebildung auch inklusiv zu gestalten. Jeder Schritt ist notwendig.

Meine Rede wäre natürlich unvollständig, würde ich nicht die Parlamentarische Versammlung des Europarates erwähnen, und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, es sind auch einige hier, und sicherlich auch Präsidentin Bayr, die ohnehin näher darauf eingehen werden.

Ich möchte mich bei all diesen ehemaligen und aktuellen Mitgliedern, die in diesen 70 Jahren mitgewirkt haben, sehr herzlich bedanken. Es ist neben dem Alltag als Abgeordnete dieses Hauses, das ohnehin schon mit viel Verantwortung beladen ist, eine zusätzliche logistische und zeitliche Verantwortung, an den vier Sessionen, an den Plenarwochen in Straßburg, sowie weiteren Sitzungen, Fachausschüssen und anderen Formaten, überall dort, wo auch die inhaltliche Vorbereitung wichtig ist, teilzunehmen. Danke für diese Tätigkeit, um Europa besonders aktiv mitzugestalten!

Bevor wir im Programm fortfahren, möchte ich aber auch nach den großen Namen, den bedeutenden Persönlichkeiten, die die Geschichtsbücher füllen, auch eine weitere Person namentlich erwähnen, eine Person, eine Persönlichkeit, die vielen im Saal persönlich oder durch Briefwechsel in irgendeiner Form bekannt ist. Es ist ein Mensch, der sich seit Jahrzehnten unermüdlich um den Europagedanken bemüht; man kann sagen, er ist vom Geist des europäischen Gedankens im wahrsten Sinn des Wortes inspiriert: Herr Regierungsrat Anton Salesny. (Beifall.) 

Sie sind ein absolutes Vorbild – was ein Einzelner macht –, indem Sie an österreichischen Schulen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, auch an Pädagogischen Hochschulen, mit dem Europagedanken, mit Hintergrundinformationen zum Europarat, aber auch über die EU versorgen, entsprechende Veranstaltungen auf die Beine stellen. Letztlich haben aber auch die zahlreichen österreichischen Delegationen zur Parlamentarischen Versammlung über die Jahre von ihrer Arbeit profitiert, sehr geehrter Herr Regierungsrat! Herzlichen, herzlichen Dank und schön, dass Sie heute bei uns sind! (Beifall.)

In diesem Sinne: Möge Österreich auch weiterhin aktiv und konstruktiv den Europarat mitgestalten, damit die Herausforderungen unserer Zeit im europäischen und internationalen Kontext und entsprechend den Grundwerten des Europarates auch in Zukunft gut gemeistert werden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

Peter Fritz: Herzlichen Dank, Herr Präsident.

70 Jahre sind eine lange Zeit, eine Zeit, in der sich Österreichs Rolle in Europa und in der Welt gewandelt hat und in der auch unser Verhältnis zu den europäischen Institutionen immer wieder neu definiert wurde.

Einen Überblick über Geschichte, Gegenwart und mögliche Zukunft dieser wechselvollen Beziehung bekommen wir jetzt aus höchst berufenem Mund zu hören, nämlich vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Professor für Europarecht und Völkerrecht, Walter Obwexer. Herr Professor, ich freue mich auf Ihre Ausführungen und erteile Ihnen das Wort. (Beifall.)

Keynote

Walter Obwexer (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Innsbruck): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Mitglieder des Präsidiums des Nationalrates! Werte Frau Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates! Geschätzte Mitglieder des Diplomatischen Corps! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine besondere Freude und Ehre, dass ich zu diesem heutigen besonderen Anlass aus juristischer Sicht einen Blick auf den Europarat und die Mitgliedschaft Österreichs im Europarat werfen darf.

Vor zwei Jahren, der Herr Präsident hat es schon angesprochen, im Jahre 2024, wurde der Europarat 75 Jahre alt – ein besonderer Geburtstag, der allerdings aus meiner Sicht nicht gebührend gefeiert wurde. Dies lag sicher an den besonderen Herausforderungen, vor denen Europa damals stand und noch heute steht, aber auch daran, dass die Bedeutung dieser Organisation in der Politik, der Wissenschaft, den Medien und der Gesellschaft, der Zivilgesellschaft, unterschätzt wird. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Präsentation.)

Einer der Gründe liegt darin, dass in der Einigung Europas mit dem Ziel der Sicherung des Friedens, auch das wurde heute schon angesprochen, der föderal ausgestaltete Integrationsprozess mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft, die dann zur Europäischen Union wurde, das unitaristische Konzept des Europarates in den Hintergrund gedrängt wurde. – Sie wissen alle, nicht selten wird der Europarat mit dem Europäischen Rat verwechselt. Das eine ist eine internationale Organisation und das andere ein Organ einer supranationalen internationalen Organisation.

Ungeachtet dieser Entwicklungen sind dem Europarat aber ganz bedeutende Fortschritte bei der Einigung Europas und in der Zusammenarbeit der europäischen Staaten gelungen, die eigentlich eine umfassendere Würdigung zum 75. Geburtstag der Organisation zweifelsohne gerechtfertigt hätten. Vor diesem Hintergrund kommt der heutigen Veranstaltung, nämlich den Blick auf 70 Jahre Mitgliedschaft Österreichs im Europarat zu werfen und zu richten, eine ganz besondere Bedeutung zu. In den nachfolgenden kurzen Ausführungen werde ich zunächst einen ganz kurzen Blick auf Entstehung, Gründung, Grundsätze und Funktionsweise des Europarates legen, dann den Beitritt Österreichs zu dieser Organisation aus rechtlicher Sicht skizzieren, Meilensteine in der Tätigkeit des Europarates darstellen, die Kernaufgabe Menschenrechtsschutz besonders hervorheben, auf die Rolle Österreichs als Mitgestalter im Europarat und als Normimporteur eingehen, einen kurzen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen – manche – des Europarates werfen und mit Schlussfolgerungen abschließen. Das ist in 20 Minuten eine große Herausforderung. Ich werde es versuchen.

Europa lag nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Schutt und Asche; Nationalsozialismus und Faschismus haben nicht nur unsägliches Leid über die Menschen gebracht, sondern auch schwere Menschenrechtsverletzungen verursacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging es darum, eine Nachkriegsordnung zu schaffen, in der Krieg möglichst vermieden wird. Ein dauerhafter Frieden sollte gesichert werden, nach dem Leitmotiv: Nie wieder! Auf der Haager Konferenz 1948 kamen über 700 Personen, Staatenvertreter, Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen, um über diese Nachkriegsordnung in Europa nachzudenken, und da standen sich zwei Konzepte gegenüber.

Das föderale oder föderalistische Konzept bestand darin, eine europäische Organisation zu gründen, und der Teile von Hoheitsrechten im Bereich der Wirtschaft, der Politik und der Verteidigung zu übertragen, und daneben das unitaristische Konzept, das darin bestand, dass die souveränen Staaten ohne Kompetenzübertragung enger zusammenarbeiten und auf diese Art und Weise den Frieden in Europa schützen. Kompetenzen sollten dieser Organisation keine übertragen werden.

Durchgesetzt hat sich damals das unitaristische Konzept, insbesondere vertreten von Winston Churchill, und diesem Konzept folgend wurde dann am 5. Mai 1949 in London von zehn europäischen Staaten die Satzung des Europarates unterzeichnet, die am 3. August desselben Jahres in Kraft getreten ist.

Damit wurde eine internationale Organisation geschaffen, mit zwei Organen, Ministerkomitee und beratende Versammlung, damals noch, aber ohne übertragene Hoheitsrechte, und nicht einmal Rechtspersönlichkeit wurde dieser Organisation explizit, also ausdrücklich, übertragen.

Die Ziele der Organisation – die in der Satzung stehen – sind die Festigung des Friedens auf der Grundlage der Gerechtigkeit und der internationalen Zusammenarbeit, die Erhaltung der geistigen und sittlichen Werte als gemeinsames Erbe der Völker der Mitgliedstaaten, und die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts zwischen den europäischen Ländern.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden dem Europarat in Artikel 1 folgende Aufgaben übertragen – und ich habe sie mehr oder minder wörtlich wiedergegeben –: die Herstellung einer engeren Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutz und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden – Aufgabe eins –, und – Aufgabe zwei – die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.

Und damit sehen Sie, diese Aufgabe ist eine sehr große, sehr weite, man könnte auch sagen, eine riesige. Zur Erfüllung dieser vielen Aufgaben wurden dem Europarat folgende Mittel an die Hand gegeben, und da sehen Sie schon, da fehlt jegliche Hoheitsgewalt: die Beratung von Fragen von gemeinsamem Interesse, der Abschluss von Abkommen, gemeint sind völkerrechtliche Verträge, gemeinschaftliches Vorgehen auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, wissenschaftlichem Gebiet und der Schutz und die Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Zusätzlich ist in der Satzung vorgesehen, dass die Beteiligung der Mitglieder an den Arbeiten des Europarates ihre Mitwirkung in den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Organisationen nicht beeinträchtigen soll. Das heißt, dem Europarat hat man zu Beginn seine subsidiäre Rolle gegeben. Der kommt erst dann dran, wenn es nicht die anderen Organisationen sind. Allein an dem sehen Sie auch schon, dass da noch manche Zweifel bestanden.

Und von dieser weiten Aufgabenfülle in Artikel 1 ist nur ein Bereich ausgenommen, der gerade derzeit durchaus aktuell in der Diskussion ist, nämlich die Fragen der nationalen Verteidigung. Dafür ist der Europarat nicht zuständig.

Die Mitglieder des Europarates haben folgende Pflichten zu übernehmen: die Grundsätze der Vorherrschaft des Rechts anzuerkennen, den Grundsatz anzuerkennen, dass jeder, der der Hoheitsgewalt des Staates unterliegt, die Menschenrechte und Grundfreiheiten genießt – in der Satzung steht „teilhaftig“werden soll –; und jedes Mitglied verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Aufgaben in Artikel 1 aufrichtig und tatkräftig, Zitat, mitzuarbeiten. Die Organe habe ich schon genannt: Ministerkomitee, Parlamentarische Versammlung, heute, damals Beratende Versammlung, das Sekretariat, das diese beiden Organe unterstützt, aber kein Organ selbst ist. Dem Europarat kann jeder europäische Staat – und europäisch wird weit ausgelegt – beitreten, der für fähig und willens befunden wird, die Pflichten gemäß Artikel 3 zu erfüllen – die stehen ganz oben auf der Folie.

Der Beitritt ist nur auf Einladung möglich, auf Einladung des Ministerkomitees, und erfolgt durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde zur Satzung. Damit bin ich beim nächsten Punkt, dem Beitritt Österreichs, und die nächste Bestimmung war die Grundlage dafür. Österreichische Persönlichkeiten waren bereits an der Ausarbeitung der Satzung des Europarates beteiligt: Coudenhove-Kalergi, Eduard Ludwig, Bruno Pittermann.

Die Besatzungssituation, der Herr Präsident hat es angesprochen, verhinderte aber die Teilnahme Österreichs als Gründungsmitglied an dieser politischen Organisation. Kein Problem war es, an der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa, die gleichzeitig gegründet wurde, teilzunehmen.

Das Ministerkomitee empfahl bereits 1949, also kurz nach der Gründung, die Aufnahme Österreichs, und auch die Parlamentarische Versammlung sprach sich bereits 1951 für einen Beitritt Österreichs aus. Österreich erhielt Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung 1952, im Ministerkomitee ebenfalls im selben Jahr, und das war eine gute Ausgangsbasis, um dann den Beitritt auch tatsächlich zu vollziehen.

In Österreich wurden die ersten Schritte 1956 gesetzt, im Februar, mit einem Beschluss des Ministerrates, um Aufnahme Österreichs in den Europarat anzusuchen. Und in der Folge genehmigte dann das Hohe Haus nach Art. 50 Bundes-Verfassungsgesetz den Beitritt Österreichs als Vollmitglied des Europarates und die Ratifizierung der Satzung des Europarates in der damals geltenden Fassung.

Die Beitrittsurkunde wurde dann vom Bundespräsidenten unterzeichnet, von Bundeskanzler und Außenminister gegengezeichnet, am 10. April, und am 16. April beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt, und das war der rechtliche Schritt, dass Österreich an diesem Tag Vollmitgliedstaat des Europarates wurde, und zwar das 15. Mitglied, inzwischen waren es schon mehr als die zehn Gründungsmitglieder.

Die Satzung des Europarates wurde dann in der Folge in Österreich im Bundesgesetzblatt kundgemacht, und damit als völkerrechtlicher Vertrag in die österreichische Rechtsordnung übernommen, und gilt seither auf Gesetzesstufe als völkerrechtlicher Vertrag in Österreich.

Nun ganz kurz zur Aufgabenerfüllung: Was hat der Europarat in all diesen Jahren der Mitgliedschaft Österreichs gemacht? Die Aufgaben des Europarates, und ich habe es schon zu Beginn gesagt, sind sehr umfangreich und umfassend. Sie sind inzwischen auf ein sogenanntes Aufgabendreieck konzentriert, auf die Setzung von Standards in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie, das Monitoring, das heißt, das Überprüfen, ob die Staaten diese Standards auch einhalten, und die Zusammenarbeit der Staaten untereinander, um diese Standards weiterzuentwickeln und zu gewährleisten.

Die Setzung von Standards durch den Europarat erfolgte in den vergangenen Jahren ganz überwiegend durch die Ausarbeitung von Abkommen, von Übereinkommen. Inzwischen sind es über 230, die der Europarat ausgearbeitet hat. Es gibt Abkommen nur zwischen den Europaratsstaaten, dann gibt es Abkommen, die nicht alle Europaratsstaaten ratifiziert haben, sondern nur manche davon, die nennt man Teilabkommen, und dann gibt es auch Abkommen, an denen Staaten teilnehmen dürfen, die keine Europaratsstaaten sind, das sind sogenannte erweiterte Abkommen. Es gibt also Europaratsabkommen, Teilabkommen, erweiterte Abkommen und erweitere Teilabkommen – das heißt, nicht alle Europaratsstaaten sind dabei, aber dafür Nichteuroparatsstaaten.

Diese Abkommen betreffen eine Vielzahl an Bereichen – ich habe nur die wichtigsten herausgenommen –, die reichen von sozialer Sicherheit über Fürsorge bis zur Sozialcharta, Niederlassungsabkommen, Niederlassung von Gesellschaften, Adoption von Kindern, Schutz von Kindern, Auslieferung, Bekämpfung des Menschenhandels, dann akademische Anerkennung von Titeln und Graden, Anerkennung von Studienzeiten, von Qualifikationen, Maturaabkommen, Staatsbürgerschaft, Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Schutz der Menschen bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, Schutz von Tieren, von Schlachttieren, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften, Charta der kommunalen Selbstverwaltung, Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, bis hin zur internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine.

Sie sehen, die Bereiche sind weit, es gibt ganz viele, in denen der Europarat mit Abkommen Standards gesetzt hat. Die Standards, die gesetzt wurden, werden einem Monitoring unterworfen, entweder durch Expertengremien oder durch Ausschüsse. Beispiele sind die Istanbulkonvention, also die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, Grevio, oder Greco, die Korruptionsbekämpfung, die Venedigkommission und andere mehr, die kennen Sie auch. Und die Zusammenarbeit erfolgt entweder über das Ministerkomitee oder über die Konferenz der Vertragsparteien, um diese Standards zu gewährleisten, zu garantieren und weiterzuentwickeln.

Wohl die Kernaufgabe des Europarates ist der Menschenrechtsschutz, und das zentrale Dokument ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Der dritte Vertrag, der abgeschlossen wurde, nach der Satzung, dem Immunitätenprotokoll, der nächste Vertrag ist bereits die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie wurde am 11. November 1950 in Rom unterzeichnet, ist 1953 in Kraft getreten. Das erste Zusatzprotokoll mit dem Recht auf Eigentum, Recht auf Bildung und Recht auf freie und geheime Wahlen ist kurz nachher in Kraft getreten, und Österreich ist beiden, der EMRK und diesem ersten Zusatzprotokoll, gleichzeitig beigetreten, hat beide parlamentarisch mit Verfassungsmehrheit genehmigt, aber nicht extra und ausdrücklich als verfassungsändernd bezeichnet.

Die EMRK und das Zusatzprotokoll wurden im Bundesgesetzblatt kundgemacht und haben damit als völkerrechtliche Verträge den Rang eines ordentlichen Gesetzes erhalten. Wie der Herr Präsident schon ausgeführt hat, 1964 wurde – mit einem eigenen Verfassungsgesetz – die EMRK und das Zusatzprotokoll von damals in Verfassungsrang gehoben und alle späteren Änderungen genauso. Seither gilt die EMRK, weil sie ohne Erfüllungsvorbehalt genehmigt wurde, als unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Vertrag in Österreich auf Verfassungsstufe.

Dieses EMRK-System wurde dann im Laufe der Jahre durch Änderungsprotokolle – das heißt, hier müssen alle EMRK-Vertragsstaaten ratifizieren – und Zusatzprotokolle beträchtlich weiterentwickelt. Die treten schon in Kraft, wenn sie nicht alle ratifiziert haben. Mit diesen Änderungen wurde der Europäische Gerichtshof als ständiger Gerichtshof eingerichtet mit ganz besonderer Bedeutung für Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden.

Das Ergebnis heute: Mit der EMRK und den Zusatz- und Änderungsprotokollen wurde in Europa der inzwischen unbestritten weltweit effektivste internationale Menschenrechtsschutz geschaffen. Der EGMR hat inzwischen über eine Million Beschwerden bearbeitet – etwa 40 000 Fälle jährlich – und ein hohes Schutzniveau gewährleistet, das sich insbesondere aus der dynamischen Auslegung der EMRK, die aus 1950 stammt, und ihrer Rechte ergibt. Sie kennen alle den berühmten Begriff: die EMRK als Living Instrument, als lebendes Instrument. Der Gerichtshof hat sie eben im Laufe der Jahre den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechend weiterentwickelt, nicht immer ohne Kritik.

Ganz kurz zu Österreich: Wie es auch in der Ratifikationsurkunde und bei deren Hinterlegung ausgedrückt wurde, Österreich wird sich aktiv im Europarat einbringen und beteiligen: Österreich hat das gemacht und hat sich insbesondere personell besonders aktiv eingebracht. Der Herr Präsident hat all diese Namen, die da auf der Liste stehen, schon erwähnt. Deshalb darf ich sie – und das ist keinesfalls eine Geringschätzung – aus Zeitgründen überspringen und nicht wiederholen. Ganz viele Österreicherinnen und Österreicher haben im Laufe der Jahre leitende Funktionen im Europarat ausgeübt, also hat es schon personell eine aktive Beteiligung Österreichs gegeben.

Darüber hinaus widme ich mich jetzt ganz kurz der Frage: Wie viele Normen hat Österreich von dieser Standardsetzungübernommen? Im Europarat gibt es inzwischen 231 dieser Übereinkommen. Das sind nicht alles eigene, sondern manche sind Änderungs- und Zusatzprotokolle zu geltenden Abkommen. Von diesen 231 hat Österreich bislang 128 ratifiziert. Das sind grob 55 Prozent – also mehr als die Hälfte –, nicht alle. 103 Übereinkommen wurden noch nicht ratifiziert. Manche sind im Ratifizierungsprozess. Die neuesten und ältere wird Österreich nicht ratifizieren. Insbesondere: soziale Sicherheit, Fürsorge, Niederlassung, Fernsehen und Rundfunk betreffend, Biomedizin – da wurde aus politischen Gründen keine Ratifikation vorgenommen.

Österreich hat sich über die Jahre hinweg führend auch an der Venedigkommission – dieser Kommission für Demokratie und Recht – beteiligt und damit auch an der Standardsetzung im Europarat mitgewirkt. Dasselbe gilt für die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption. Auch da hat Österreich eine aktive Rolle im Laufe der Jahre übernommen und ausgeübt.

Die zahlenmäßig und von der Bedeutung her größte „Einfuhr“ – unter Anführungszeichen – von Rechtsnormen erfolgte über die europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, die inzwischen das Rückgrat des Grundrechtsschutzes in Österreich ist. In den ersten 30 Jahren war der Einfluss noch relativ gering. Da ging es noch um Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Eigentum. In den folgenden Jahren waren aber die Einflüsse der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich sehr groß. Ich nenne nur ein paar wenige: der Einfluss auf das Medienrecht, die Rechtssache Lingens gegen Österreich – da ging es um die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit geht, wenn Politiker betroffen sind –, die Entziehung der Freiheit von psychisch Kranken oder die Rundfunkfreiheit – also Brechung des Rundfunkmonopols in Österreich – durch die Rechtssache Informationsverein Lentia.

Österreich hat sich ganz überwiegend an die Judikatur des Gerichtshofes in Straßburg gehalten und kommt dieser Judikatur nach. Es gibt inzwischen nur noch ein paar wenige, kleinere Differenzen in der Rechtsprechung zwischen unserem Verfassungsgerichtshof und dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Eine betrifft das Verbot der Doppelbestrafung – da ist unser Verfassungsgerichtshof etwas weniger streng als der EGMR –, eine andere das Verhältnis zwischen Jagdrecht und Gewissensfreiheit, denn nach der Judikatur des EGMR dürften Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Eigentum verbieten. Das ist in Österreich bislang noch anders. Durch die EMRK wurde in Österreich der Grundrechtsschutz dynamisch weiterentwickelt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Judikatur aus Straßburg ganz überwiegend übernommen und teilweise sogar darüber hinaus gehend noch weiterentwickelt.

Bei der Istanbulkonvention – dazu darf ich aus Zeitgründen nur einen Satz sagen – war Österreich sogar das Beispiel, wie man es regeln könnte: Gewalt gegen Frauen verbieten und hintanstellen und häusliche Gewalt möglichst unterbinden und bekämpfen. Österreich hat diese Konvention, an deren Ausarbeitung es führend beteiligt war, in das nationale Recht als völkerrechtlichen Vertrag übernommen, allerdings im Unterschied zur EMRK mit einem Erfüllungsvorbehalt. Das heißt, die Konvention greift in Österreich nur, wenn es ein Gesetz dazu gibt. Das gibt es. Allerdings, wie sich beim Monitoring herausstellte, hat selbst Österreich, das Vorbild für diese Konvention war, bis heute noch nicht alles ganz erfüllt. Wir haben noch ein paar kleinere Defizite, die es auszumerzen gilt, unter anderem das Fehlen einer ressortübergreifenden Strategie für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und das Fehlen verpflichtender Fortbildungsmaßnahmen für Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Damit bin ich schon fast am Ende. Ein ganz kurzer Ausblick: Vor welchen großen Herausforderungen steht der Europarat mit Österreich in den nächsten Jahren? Ich nenne nur ein paar wenige, das eine ist das Thema der Regelung der künstlichen Intelligenz. Da tut sich schon die Europäische Union ganz schwer, die mit Verordnungen relativ rasch reagieren kann. Der Europarat mit Übereinkommen tut sich da noch eine Spur schwerer, aber er muss auch diese Herausforderung angehen.

Das Zweite: die Sicherung freier und geheimer Wahlen vor Informationsmanipulation und Einmischung von außen. Auch da ist der Europarat dran.

Das dritte Thema – ein ganz großes derzeit – ist der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Im Europarat wurde ein Schadensregister eingerichtet, eine Schadenskommission, und es soll ein Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geben oder es gibt es, es ist derzeit in Einrichtung. Damit sind ganz viele rechtliche und politische Fragen verbunden, die der Europarat zu lösen haben wird.

„Der Neue Demokratische Pakt für Europa“, der als Onlineplattform bereits funktioniert und der über einen zehnten Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung mit begleitet werden soll, wurde von Präsident Rosenkranz bereits genannt.

Daneben gäbe es noch weitere Herausforderungen, vor denen der Europarat steht. Damit komme ich zum Schluss. Knapp ein Jahr nach Wiedererlangung der Souveränität hat Österreich diese genutzt und einen ersten entscheidenden Schritt zur Teilnahme am intergouvernemental ausgestalteten europäischen Einigungsprozess gesetzt. Der Beitritt zum Europarat 1956, sieben Jahre nach dessen Gründung, eröffnete Österreich die Möglichkeit, am europäischen Einigungsprozess und an der Friedensordnung politisch aktiv mitzuwirken, zusätzlich zur wirtschaftlichen Mitwirkung an der europäischen Integration, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Von dieser Möglichkeit hat Österreich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte umfassend Gebrauch gemacht. Institutionell bekleideten Österreicherinnen und Österreicher in überdurchschnittlichem Ausmaß verschiedene Leitungsfunktionen: in der Parlamentarischen Versammlung, im Kongress der Gemeinden und Regionen und in der Leitung des Generalsekretariats. Die derzeitige Präsidentin der Versammlung ist unter uns. In den Jahren 2002 bis 2004 hatte Österreich sogar alle drei Leitungsfunktionen des Europarates inne – eine besondere Konstellation, die es bislang in der Geschichte des Europarates nicht mehr gab. 

Materiell hat sich Österreich aktiv an der Standardsetzung beteiligt – Beispiel Istanbulkonvention – und hat am Monitoring teilgenommen. Von den insgesamt 231 Übereinkommen hat Österreich mehr als die Hälfte ratifiziert. Die größte Bedeutung kommt der Menschenrechtskonvention zu.

Die letzten Sätze: Mit dem Beitritt Österreichs zur EU 1995 und der damit verbundenen Teilnahme auch am europäischen Integrationsprozess hat sich die Bedeutung der Mitgliedschaft im Europarat verändert – rechtlich hat jetzt die EU viele Standards übernommen, Beispiel Bernerkonvention, und auch im Grundrechtsschutz. Politisch kann Österreich nur noch in den Bereichen aktiv an den Aufgaben des Europarates mitwirken, die nicht in die Zuständigkeit der Union fallen. Letztere hat in den vergangenen Jahren ihre Rolle im Europarat zunehmend gestärkt. Vor diesem Hintergrund muss der Europarat in den kommenden Jahren die bereits eingeleitete arbeitsteilige Komplementarität mit der Union verstärken, um nicht weiter an Bedeutung zu verlieren. Österreich kann und sollte sich in beiden Integrationsprozessen in den kommenden Jahren weiterhin aktiv einbringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall.)

Peter Fritz: Vielen Dank, Herr Professor. Herzlichen Dank, Herr Prof. Obwexer. 

Ich bitte nun die Diskussionsrunde hierher zu mir.

Podiumsdiskussion

Peter Fritz: Ich freue mich, Sie hier begrüßen zu können, stelle Sie alle noch einmal kurz vor: Martin Graf, Abgeordneter zum Nationalrat von der FPÖ, Andrea Eder-Gitschthaler, Mitglied des Bundesrates von der ÖVP, Stefan Schennach, Mitglied des Bundesrates außer Dienst von der SPÖ, Dominik Oberhofer, Abgeordneter zum Nationalrat von den NEOS, und Agnes Sirkka Prammer, Abgeordnete zum Nationalrat von den Grünen. Alle hier Versammelten sind oder – im Fall von Herrn Schennach – waren aktive Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, sind also Insider und Insiderinnen und wissen, wie der Europarat so tickt und was dort so läuft. Wenn wir jetzt Leopold Figl gehört haben, seine Rede anlässlich der Aufnahme Österreichs in einen damals noch sehr westeuropäisch geprägten Europarat: Er hat vom Brückenbauen geredet, von der möglichen Überwindung des Ost-West-Konfliktes. Das klingt ja alles schon einigermaßen vertraut.

Herr Graf, ich beginne mit Ihnen: Ist Österreich dieser Rolle gerecht geworden? Hat Österreich sich europäisch in diesem Europarat, in dieser internationalen Institution, tatsächlich so eingebracht, dass man sagen kann, da haben wir einen Stempel draufgedrückt?

Martin Graf (Abgeordneter zum Nationalrat, FPÖ): Danke. Ganz sicher muss man das sagen. Ich möchte aber – weil die Kürze der Zeit das jetzt nur noch so erlaubt – auch vielleicht darauf hinweisen: Heute ist der 8.5., und vor 81 Jahren ist wahrscheinlich die größte Katastrophe in Europa und der Welt durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands letztlich beendet worden. Unsere Gründungsväter – allen voran Winston Churchill – hatten nach 1945 unter dem Eindruck dieser Katastrophe und auch der Zerstörung und des Leids der Menschen eben im Telos gehabt, als Zweck letztlich, eine Institution einzurichten, die sich dem Frieden verpflichtet, nämlich der Erhaltung und Schaffung von Frieden in Europa in einer sich rundum darstellenden Zeit – einerseits die Vergangenheit, Zerstörung in Europa, andererseits auch, wenn man Winston Churchill folgt, unter dem Eindruck der heranwachsenden bestehenden Gefahr des Sowjetkommunismus und damit einer neuen totalitären Staatsform –; um sich diesem Zweck eben zu verschreiben, und daneben noch der Freiheit und Sicherheit, und zwar mit den Mitteln – und das ist das Entscheidende meines Erachtens – der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.

Heute wird relativ wenig vom Frieden gesprochen – auch im Europarat, das tut mir besonders leid – und die Mittel sind teilweise auch zum Selbstzweck übergegangen. Also es wird nicht mehr von den Mitteln zur Erreichung des Friedens und der Sicherheit und der Freiheit gesprochen, sondern viel mehr das Individuum in den Vordergrund gestellt. Die Menschenrechte werden exzessiv und extensiv diskutiert und ausgeweitet. Da gibt es natürlich institutionelle Probleme, wo sich Österreich sehr stark wieder einbringen kann und auch wird.

Peter Fritz: Ja, dazu kommen wir später dann noch im Detail. – Frau Eder-Gitschthaler, wie sieht es mit der Rolle Österreichs aus? Hat Österreich sich hier eine Art europäische Mission geben können?

Andrea Eder-Gitschthaler (Mitglied des Bundesrates, ÖVP): Ich bin jetzt seit 2020 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und ich merke schon, dass Österreich eine ganz spezielle Position hat. Wir sind immer als Verbinder irgendwo dabei. Wir haben – man hat das schon sehr eindrucksvoll gehört – Persönlichkeiten, die führende Rollen im Europarat – in welchen Konstellationen auch immer – ausüben. Da möchte ich auch noch betonen, dass der ehemalige Leiter der Europaabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Andreas Kiefer – der auch heute bei uns ist –, im März 2010 als erster Österreicher von den Kongressmitgliedern zum Generalsekretär des Kongresses gewählt wurde. Wir sind natürlich auch jetzt sehr stolz auf unsere Präsidentin Petra Bayr, die auch schon vorher sehr aktiv in vielen Gremien gewirkt hat und Österreich auch jetzt sehr aktiv repräsentiert und auch Österreich in den Vordergrund stellt.

Also ich meine schon, dass wir als Österreicherinnen und Österreicher hier wirklich sehr viel gemacht haben und auch weiterhin viel leisten. Auch Abgeordneter Franz Eßl ist heute da, der im ganzen Agrarwesen auch Wesentliches geleistet hat. Das spricht also schon dafür, dass wir als Österreich dem Europarat wirklich unsere Fußabdrücke – wie es so schön heißt – aufgedrückt haben.

Peter Fritz: Herr Schennach, Sie waren viele Jahre dabei. Hat Österreich etwas zu reden, etwas zu melden im Europarat? Kann Österreich tatsächlich in diesem Riesengremium irgendeinen bestimmenden Einfluss nehmen?

Stefan Schennach (Mitglied des Bundesrates a. D., SPÖ): Wie Österreich beigetreten ist, war das eher eine westeuropäische Vereinigung, aber dann kam die große Stunde des Europarates: der Zusammenbruch der Sowjetunion und der Zusammenbruch Jugoslawiens. Das heißt, ganz viele neue Staaten kommen an und haben aber große Probleme, zu einer Verfassung zu kommen. Da war es ein Österreicher, nämlich Peter Schieder, der die geniale Idee hatte, ein Beratungsgremium zu installieren – die heutige Venice Commission –, das genau diesen Staaten Rechtsbeistand gibt. Österreich ist ebenfalls Mitglied der Venice Commission. Dieses Gremium war eine riesige Hilfe, sodass dieser große Zusammenbruch, den wir hier hatten – sieht man vom bitteren Krieg im ehemaligen Jugoslawien ab –, doch halbwegs handhabbar war und wir zu einer Rechtsstaatlichkeit zurückgefunden haben. Das war sicherlich ein Verdienst des Europarates und nur möglich, weil der Europarat die einzige Institution ist, die keine geopolitischen Interessen hat, keine wirtschaftlichen Interessen hat, sondern sich auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit konzentriert. Ich glaube, das ist einzigartig.

Aber durch das, was Martin Graf vorhin schon gesagt hat – durch die Schrecken der Naziherrschaft und das Fehlen jeglichen Rechts –, ist Anfang der Fünfzigerjahre etwas passiert, das heute unvorstellbar ist: Die Menschenrechtskonvention wurde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Durchsetzung gegeben. Es ist der einzige Gerichtshof, bei dem Abgeordnete die Richter und Richterinnen wählen, das ist großartig. Ähnlich ist es bei einer anderen Konvention, nämlich gegen Herabwürdigung und Folter, wo wir das CPT-Komitee haben. Auch das sind alles Möglichkeiten, wo man sagen muss: Großartig, das ist eine echte Umsetzung.

Peter Fritz: Herr Oberhofer, macht Österreich genug? Könnte Österreich mehr aus seiner europäischen Rolle machen?

Dominik Oberhofer (Abgeordneter zum Nationalrat, NEOS): Auf alle Fälle. Ich bin heute sehr stolz und aus dem Grund habe ich mir auch eine besondere Krawatte angezogen, und zwar die Paneuropa-Krawatte. Das zeigt, wie der Herr Professor schon gesagt hat: Richard Coudenhove-Kalergi hat vor über 100 Jahren das erste Mal hier in Wien die Parlamentarierunion eingeladen. Abgeordnete aus allen europäischen Parlamenten sind in der Hofburg zusammengekommen, um gemeinsam über Europa zu debattieren, und das war unmittelbar die Vorstufe für den Europarat.

Sie haben, Herr Professor, erwähnt, Coudenhove-Kalergi hat aktiv bei der Fassung des Europarates mitgearbeitet, und ich persönlich als jüngster Abgeordneter im Europarat aus Österreich – denn ich bin erst im Jänner nachgerückt – würde eigentlich heute gerne Coudenhove-Kalergi, Figl und auch Bruno Kreisky – allesamt überzeugte Paneuropäer – eine Frage stellen: ob sie zufrieden sind mit dem Europa. Ich bin mir sicher, Coudenhove-Kalergi wäre nicht zufrieden, weil er einfach viel zu ehrgeizig in seinen Zielen war, und er würde wahrscheinlich eine ganze Litanei von Aufträgen für Österreich haben, was wir umsetzen müssen. Aber die anderen zwei, Figl und Bruno Kreisky, glaube ich, würden baff dastehen und sagen: Was da alles weitergegangen ist und wo wir heute stehen, das ist unfassbar! Und deshalb: so viel Stolz – mit der Krawatte!

Peter Fritz: Frau Prammer, die Krawatte scheidet in Ihrem Fall aus, aber wären Sie auch stolz auf Erreichtes, oder würden Sie sagen, da wäre eigentlich noch viel mehr gegangen?

Agnes Sirkka Prammer (Abgeordnete zum Nationalrat, Grüne): Ja, ich bin einmal froh, dass ich keine Krawatte tragen muss. Die eigene Wahrnehmung von der eigenen Rolle ist ja immer bissl schwierig in der Einschätzung, denn natürlich sieht man das eigene Engagement, sieht man die eigene Arbeit, sieht alles das, was dahintersteckt und was man reinsteckt, und schätzt dadurch den eigenen Beitrag natürlich relativ hoch ein. Darum habe ich in der Vorbereitung auf dieses Gespräch gemacht, was man im Jahr 2026 halt so macht, und habe die KI gefragt: Wie wird Österreichs Rolle im Europarat wahrgenommen?

Ehrlicherweise muss ich sagen, diese Einschätzung weicht gar nicht so sehr von unserer eigenen Wahrnehmung ab. Österreich hat – laut KI – die Rolle eines Antreibers, eines engagierten Mitwirkers, nicht eines führenden Mitglieds, aber eines sehr gut und solide und verlässlich beitragenden Mitglieds. Ich glaube, in dieser Definition kann ich mich sehr gut wiederfinden, gerade was eben auch die Wichtigkeit von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Österreich anbelangt.

Ich glaube, man hat ja mit den Menschenrechten immer so ein bissl das Problem: Sie werden so gesehen wie die Schwerkraft. Natürlich braucht man sie und sie sind total wichtig und die Grundlage von allem, aber sie sind selbstverständlich. Nur, im Gegensatz zur Schwerkraft sind Menschenrechte eben kein Naturgesetz, sondern ständige harte Arbeit daran und erfordern ständige Beschäftigung damit und ständiges Engagement dafür. Und gerade in Zeiten, in denen man eben sagt: Na ja, vielleicht muss man da und dort ein paar Abstriche machen und vielleicht sollen gar nicht alle Rechte in allen Situationen gelten!, ich glaube, gerade da ist die Rolle des Europarates gefordert wie noch nie und auch Österreichs Rolle muss hier eine sehr starke sein.

Peter Fritz: Ich möchte da anknüpfen, Herr Abgeordneter Graf. Prof. Obwexer hat es erwähnt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die zentrale Institution – jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung – und Sie haben es, glaube ich, am Beginn auch schon anklingen lassen, das Betonen individueller Rechte in diesem Menschenrechtsgerichtshof ist für Sie vielleicht ein bisschen zu weit gegangen. Jedenfalls scheinen einige Staaten – neun Staaten genau – auch dieser Meinung zu sein, haben einen Brief an den Menschenrechtsgerichtshof geschickt, auch unterzeichnet vom österreichischen Bundeskanzler Christian Stocker, so sinngemäß: Ihr seid zu gnädig, ihr seid zu wenig streng, bitte seid in Zukunft strenger!

Jetzt mit den Worten meiner Großmutter gesagt: War das gscheit? Sollte man das so machen? Ist das sinnvoll und richtig?

Martin Graf: Ich möchte Aktivitäten nicht kritisieren, aber ich glaube, es bemerkt ja jeder und es geht ja auch immer um die Akzeptanz in den verschiedenen Völkern und bei den Völkern. Und ich glaube, hier sieht man schon – es ist ja nicht nur der Brief, der von neun Regierungschefs unterzeichnet wurde, es haben sich dann, glaube ich, fast 22, waren es am Ende, angeschlossen –, in Wirklichkeit befinden wir uns auch in einem Reformprozess. Wir arbeiten sehr mit einem Rüstzeug, ich sage jetzt einmal Menschenrechtskonvention, die geprägt war von den Vertreibungen und von den Gräueltaten auch nach 1945, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, und eine ganz andere Migration gemeint hat als heute darunter verstanden wird.

Das heißt also, das Regelwerk ist da, hat sich weiterentwickelt, der Gerichtshof entwickelt sich auch weiter. Ich sehe das ein bisschen mit Sorge, auch dass wir da zunehmend in ein Richterrecht hineinkommen durch die Entscheidungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und damit den souveränen Staaten und Nationalstaaten oftmals die Gesetzgebungskompetenz entzogen wird. Das ist ein Spannungsfeld, in dem wir uns befinden, und das hat sich halt zum Ausdruck gebracht – ich sage einmal dazu –, unter Federführung der Dänen, gemeinsam mit anderen Ländern – Italien und Österreich waren auch dabei –, dass man sich anpassen sollte.

Also es ist vielleicht ein Reformschub von den Regierungen gewesen, von einigen Regierungen, aber auch der Europarat hat ja erkannt, dass er etwas machen muss und in Wirklichkeit den New Democratic Pact ausgerufen, dass man den zu diskutieren hat, wohin die Reise gehen soll. Denn internationale Organisationen, gerade auch so wie der Europarat – ich erinnere vielleicht an den Völkerbund –, scheitern ja nicht an den guten Grundsätzen, die sie haben, sondern in der Regel an dem, dass sich die Staaten nicht daran halten oder es beugen, wie wir auch zunehmend in letzter Zeit sehen. Da muss man sich diesem Reformprozess stellen, und zwar ohne Tabus in Wirklichkeit.

Peter Fritz: War es vernünftig, Frau Eder-Gitschthaler, sich von einem an sich ja völlig unabhängigen Gericht direkt etwas zu wünschen per Brief und mit der Unterschrift auch Ihres Parteichefs drauf?

Andrea Eder-Gitschthaler: Na ja, ich bin nicht immer der Meinung des Herrn Dr. Graf, aber da muss ich schon sagen, es geht ja darum, dass wir uns weiterentwickeln müssen – zeitgemäße Auslegung der EMRK. Wir haben ja weder die Bedeutung des Gerichtshofs noch die Unabhängigkeit oder die Autorität damit infrage gestellt, sondern nur darauf hingewiesen, dass sich auch unsere Gesellschaft verändert hat und verändert, durch Migration et cetera. Das sind halt Herausforderungen und da möchten wir als Nationen mehr Mitsprachemöglichkeit. Ich glaube, es ist sehr legitim, in eine Diskussion zu treten, ohne jetzt das große Ganze zu gefährden. Der Herr Professor hat ja eh schon sehr ausführlich dargestellt, wie diese Institutionen wirken. Also es darf nie verboten sein, darüber zu reden und es konstruktiv weiterzuentwickeln.

Ich möchte auch noch sagen, als Studentin hatte ich das Privileg, Franz Matscher kennenzulernen – er war ja in Salzburg Institutsvorstand und auch Dekan –, und da haben wir auch sehr, sehr viel darüber geredet, über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das war schon ein Privileg, dass man als Jusstudent das damals auch mit einem „richtigen“ – unter Anführungszeichen – Richter kennenlernen durfte. Und wir haben auf der anderen Seite jetzt als aktive Mitglieder des Council of Europe natürlich die Möglichkeit, im Richterkomitee auch mit den kommenden Richtern vorab zu reden. Es gibt ja sehr intensive Hearings – Kollege Schennach hat es schon ausgeführt –, die werden ja von uns dann zuerst geheart und dann im Komitee gereiht, und dann werden sie von der Parlamentarischen Versammlung auch gewählt.

Also wir haben da schon Möglichkeiten, auch vorher noch mit den Damen und Herren zu reden, die dann von den nationalen Staaten auf den Vorschlag kommen.

Peter Fritz: Die Richter werden gewählt. Soll man sich dann von ihnen auch etwas wünschen können? Soll man sie fragen können, sagen können, bitten können: Bitte, mach das in Zukunft anders. – Wäre das strenger?

Stefan Schennach: Also anders als die beiden Vorredner muss ich sagen, ich finde diesen Brief entbehrlich, weil gerade der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine Institution ist, die eine Kraft hat, über die Papst Franziskus bei seinem Besuch bei den europäischen Institutionen in Straßburg, sowohl im Europarat als auch in der Europäischen Union, einen für mich – ich war damals dabei – bemerkenswerten Satz gesagt hat. Er hat gesagt: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof – und das von einem Papst! – ist das Gewissen Europas.

Das zeigt auch, dass wir uns in den letzten zehn Jahren zum Beispiel sehr intensiv damit befasst haben, dass auch die Europäische Union erstens einmal dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof beitritt, weil ja alle EU-Staaten Mitglied des Europarates sind, und damit wäre das auch ein sehr wichtiger Schritt. Ich glaube, dass das kein - - Es gibt immer wieder Strömungen, dass Regierende versuchen, an diesem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof herumzurütteln. Ich kann mich an eine Rede von David Cameron bei der Parlamentarischen Versammlung erinnern, in der er gesagt hat: Wir werden das individuelle Beschwerderecht abschaffen.

Entschuldigung! Ich führe immer wieder junge Menschen aus Wien von der Wiener Bildungsakademie nach Straßburg und wir besuchen dort auch den Menschenrechtsgerichtshof. Diese jungen Leute werden nachher alle glühende Botschafter dieses Gerichtshofes, weil dieser Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine fantastische Arbeit leistet.

Peter Fritz: Wie glühend sind Sie in diesem Punkt, Herr Oberhofer? Ist dieser Gerichtshof über jede Kritik erhaben? Soll er strenger werden, ist er momentan zu gnädig?

Dominik Oberhofer: Ich glaube, es ist die Perspektive. Über 400 Millionen Europäerinnen und Europäer – also viel mehr als Mitglieder in der Europäischen Union sind – haben das Recht, hier individuell aktiv etwas einzufordern. Es mag sich dort oder da ab und zu in den Mitgliedstaaten die Perspektive auf die Menschenrechte verändern, aber der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist stabil und – da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen – macht einen großartigen Job. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat man ja doch auch ein bisschen so das Konkurrenzdenken, wenn man da reinkommt. Was ist also mit dem Europaparlament, das unmittelbar gegenüber ist? Da ist viel Berichterstattung da und so weiter. – Ja logisch, weil das Europaparlament in Wirklichkeit Verordnungen macht, Gesetze macht. Wir sind das Sounding Board im Europarat für die Menschenrechte und wenn es da tschappert, dann tschapperts auch im Europarat, und das sieht man eben auch gerade bei Russland.

Peter Fritz: Da tschapperts jetzt (Heiterkeit des Moderators) – ein neuer Ausdruck für mich. Was heißt das dann? – Heißt das, da sollten auch die Richter merken, da ändert sich vielleicht etwas in der gesamteuropäischen Einstellung und da wäre es vielleicht an der Zeit, die Rechtsprechung auch einmal anders zu sehen?

Agnes Sirkka Prammer: Na ja grundsätzlich ist es ja so, dass jede Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - - Die Grundaussage ist ja: Mein Staat schützt meine Rechte nicht im ausreichenden Maße. Deshalb wenden sich Menschen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: weil sie Entscheidungen, Gesetzeslagen im eigenen Staat als im Widerspruch mit den Menschenrechten stehend sehen und darüber entscheidet dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Deshalb ist es wichtig, diese Institution frei entscheiden zu lassen.

Es ist jetzt eh schon gesagt worden, es werden ja die Richter und Richterinnen – wie es sonst nirgends vorkommt – von Parlamentarier:innen gewählt, und ich glaube, das ist eine ganz wichtige Institution, es ist aber auch eine große Verantwortung. Ich bin selbst in diesem Auswahlausschuss und diese Verantwortung wird dort sehr wohl auch von den Mitgliedern wahrgenommen; also man weiß schon, welche verantwortungsvolle Aufgabe man da ausführt. Und die gleiche verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen aber auch dann die Richterinnen und Richter, wenn sie bestellt sind. Da, ab diesem Zeitpunkt, muss man sie einfach arbeiten lassen und ihren Job tun lassen, genauso wie es dann unsere Aufgabe ist, in Resonanz zu den Entscheidungen, die man dann zurückkriegt, wieder hier im nationalen Recht bestimmte Änderungen anzustoßen oder durchzuführen, wenn man sieht, es stimmt nicht alles. Und Österreich ist wirklich nicht schlecht, also Österreich setzt einerseits die Entscheidungen sehr gut um, und es gibt auch ganz wenige Entscheidungen, wo es wirklich ganz kritische Sachen betrifft, also das muss man schon auch sagen. Das heißt, fürchten brauchen wir uns vor dem EGMR sicherlich nicht.

Das andere ist eben, dass man dann auch wieder auf der Europaratsebene schauen muss, wenn es eben thematische Bereiche gibt, wo man noch nicht genug getan hat oder wo es noch Regelungslücken gibt, dass man dort noch geeignete Konventionen macht. 

Ein letzter Satz noch, den ich auch ganz wichtig finde: Wir haben uns – Professor Obwexer hat es ja in seinem Vortrag gezeigt – immer nach vorne entwickelt. Die Rechtslage ist immer deutlicher geworden, man hat immer mehr gemacht, man hat sich mit immer mehr Problemen beschäftigt, aber es ist immer ein Fortschritt gewesen, immer mehr an Rechten und mehr an Ausgestaltung als weniger, und jetzt sind wir an einem Punkt, wo es vielleicht sogar zurückgeht. Und ehrlicherweise möchte ich dafür nicht verantwortlich sein, dass wir in der Menschenrechtspolitik nicht mehr Fortschritte machen, sondern uns zurückentwickeln. Dieser Verantwortung müssen wir uns alle hier sehr bewusst sein.

Peter Fritz: Ich möchte ganz kurz, weil die Zeit schon drängt, hier die Meinungen aller auf dem Podium zu einer Frage hören, in der der Europarat zuletzt Schlagzeilen gemacht hat – groß, international –, nämlich dass kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Russland aus dem Europarat ausgetreten ist, um seinem Rausschmiss quasi zuvorzukommen. 

Da möchte ich um möglichst kurze Wortmeldungen zur Frage bitten: Wäre es sinnvoll, Russland irgendwann wieder einzuladen und was für ein Russland müsste das dann sein? – Herr Graf.

Martin Graf: Also sinnvoll ist es immer, in einem Dialog zu stehen, auch in der Zukunft. Etwas apodiktisch für die nächsten Jahrzehnte auszuschließen, halte ich für befremdlich. Ich glaube nicht, dass das der Sinn und Zweck ist. Im Moment leben wir in einer Situation, wo es wenig Gesprächsbasis gibt, weil Krieg ist. Aber es ist natürlich eine vorderste Aufgabe – ich habe es eingangs schon gesagt – des Europarates, auch mitzuhelfen, Frieden zu schaffen, Frieden zu erhalten und für den Frieden als solchen einzutreten. Damit sind natürlich alle, die den Frieden nicht einhalten, in Wirklichkeit zu verurteilen, das auf der einen Seite, aber auch davon abzubringen, weiterhin Krieg zu führen. Ich glaube, das ist die Auseinander- - Das ist nicht das erste Mal in Europa, seit es den Europarat gibt. Ich erinnere an den ungelösten Zypernkonflikt, wo ein Mitgliedsland ständig Krieg führt, nämlich die Türkei in verschiedenen Ländern. Jugoslawien wurde von den Rednern heute schon erwähnt. Jetzt ist es dort. Es ist alles schrecklich.

Ich glaube, man sollte wiederum den Zweck mehr ins Zentrum stellen und weniger die Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte der Schweiz, weil sie angeblich zu wenig für den Klimaschutz in den nächsten 50 Jahren tut. Da darf man wohl auch noch Kritik üben. Man sollte das Friedensprojekt wieder in den Mittelpunkt rücken, das würde ich mir wünschen, und darauf das Augenmerk legen.

Peter Fritz: Führt ein Weg über Russland? Was für ein Russland müsste es sein, wenn man sagt, ihr solltet eigentlich auch irgendwann wieder dazugehören?

Andrea Eder-Gitschthaler: Ich war selber dabei, wie wir den Ausschluss Russlands diskutiert haben, und da ist es wirklich hin- und hergegangen. Solange Russland Aggressor ist – und das ist es –, kann Russland nicht Mitglied des Europarates sein. Ich möchte noch dazusagen: Wenn es demokratische Verhältnisse in Russland gibt, ja, dann kann sehr wohl wieder ein Hineinnehmen passieren, denn die Menschen sind es ja, die Russland prägen, nicht die Politikerinnen und Politiker.

Dann möchte ich noch dazusagen: Wir machen ja auch Wahlbeobachtungen; das ist gar nicht erwähnt worden. Ich weiß, wir haben wenig Zeit, aber wir machen auch Wahlbeobachtungen als Parlamentarier:innen, und da schauen wir schon sehr darauf, wie das funktioniert, und das ist auch ein wesentliches Ziel.

Peter Fritz: Herr Schennach.

Stefan Schennach: Ja, das ist eine schwierige Frage gewesen, vor der ich damals als Vorsitzender des Monitoring-Ausschusses nach dem Einmarsch auf der Krim stand. Ich habe damals etwas gezögert, aber ich habe dann den Antrag gestellt für die Suspendierung Russlands bis zur Klärung, aber das Hauptproblem war ja: Kappe ich 200 Millionen Menschen in der Russischen Föderation vom Zugang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ab? – Das war schwierig. Und ich kann mich erinnern, dass die Russische Föderation gar nicht das Schlusslicht war in der Umsetzung der Urteile, da haben wir ganz andere Schlusslichter gehabt. Ich bin damals sogar nach Moskau geschickt worden und habe mit Pussy Riot gesprochen, habe gesagt: Stellt einen Antrag an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, dann müsst ihr nicht in das Straflager! Aber die wollten das unbedingt durchziehen. Hut ab, wenn man so einen Mut hat. 

Zwei Dinge vielleicht noch - -

Peter Fritz: Vielleicht nur eines.

Stefan Schennach: Nur mehr eines? – Österreich hat dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zwei Dinge zu verdanken: dass wir Privatradio und Privatfernsehen haben und dass gleichgeschlechtliche Menschen adoptieren können. Das sind alles Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes.

Peter Fritz: Herr Oberhofer, gehört Russland dazu, soll es dazu?

Dominik Oberhofer: Russland ist das letzte imperiale Kolonialreich in Europa, und mit Blick auf die Ukraine sehen wir, dass dieses Kolonialreich nicht nur selber die eigenen Völker zu Hause unterdrückt, sondern auf Expansionskurs ist. Und dieses Russland hat in Europa keinen Platz.

Peter Fritz: Frau Prammer.

Agnes Sirkka Prammer: Ja, dieses Russland hat tatsächlich keinen Platz. Russland an sich, glaube ich aber, muss eine Chance haben. Wir können das nicht machen, sondern Russland braucht, damit es wieder dazukommt, genau diese Strukturen von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, die jeder andere Beitrittskandidat auch erfüllen muss, um zum Europarat dazuzukommen – und da muss Russland wieder hinkommen. Dann ja, sicher gerne, und bis dahin, glaube ich schon, müssen wir innerhalb des Europarates zusammenhelfen. Wir haben einen Mitgliedstaat, das ist die Ukraine, und ich glaube, denen zu sagen, unser wichtigstes Ziel ist, dass Russland wieder dazukommt – also ich möchte es nicht machen und ich werde es auch nicht machen. Ich glaube, das Wichtigste ist, dass Russland wieder die Kriterien des Europarates erfüllt.

Peter Fritz: Danke schön. – Herzlichen Dank an die heutige Runde!

Ich weiß, es gäbe noch viele Themen, die wir besprechen könnten, aber wir haben hier noch einen sehr, sehr wichtigen Programmpunkt, nämlich das Abschlusswort, und dafür konnten wir eine sehr hochrangige Rednerin gewinnen: Petra Bayr, Abgeordnete zum Nationalrat, von der SPÖ. (Beifall.)

Sie ist derzeit die amtierende Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. – Frau Präsidentin, ich bitte Sie um Ihre Ausführungen.

Abschlussworte

Petra Bayr (Abgeordnete zum Nationalrat, Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Lore, lieber Flo, liebe Verena, ich bin ganz besonders froh, dass ihr heute da seid! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Moment beginnen, den ich wahrscheinlich nicht so schnell vergessen werde. Das war meine erste Sitzungswoche, Ende Jänner dieses Jahres, und ein Delegierter aus einem unserer schwierigen Mitgliedsländer hat mich um ein kurzes Gespräch ersucht und er hat gesagt – ganz ruhig, ohne irgendwelche Dramatik –: Frau Präsidentin, der Europarat ist für unser Land keine Selbstverständlichkeit. Es ist das einzige Forum, in dem wir gehört werden. – Kein Applaus, keine Kameras, nur diese zwei Sätze. Ich denke sehr oft daran, denn das erinnert mich daran, wofür dieser Europarat und seine Parlamentarische Versammlung eigentlich da ist: nicht für die, denen es gut geht, sondern für jene, denen er fehlen würde, manchmal schmerzlich fehlen würde.

Wenn wir heute feiern, und wir feiern natürlich vollkommen zu Recht, dann feiern wir weit mehr als nur ein Jubiläum. Wir feiern eine Entscheidung. Als Österreich 1956 dem Europarat beitrat, war das keine Verwaltungsroutine, das war ein politisches Bekenntnis in einem Land, das - - Wir haben Leopold Figl zuerst gehört, ein paar Monate vorher hat Leopold Figl vom Balkon des Belvedere aus verkündet: Österreich ist frei! Und der Beitritt Österreichs zum Europarat ist mehr oder weniger die Antwort auf die Frage: frei, wofür? – Frei, um gemeinsam Regeln mitzugestalten; frei, um Menschenrechte nicht nur zu beanspruchen, sondern sie zu garantieren; frei, um Teil eines Europas zu sein, das nie wieder zerbrechen darf! Das war 1956 und ich bin mir ziemlich sicher, diese Entscheidung trägt bis heute.

Ein Jubiläum ist kein Museum und ich wäre keine gute Präsidentin, wenn ich heute einfach nur Blumen streuen würde, also sage ich Ihnen auch, was ich sehe: Ich sehe ein Europa unter Druck. Krieg ist zurück auf dem Kontinent, nicht an den Rändern, sondern mitten in ihm. Internationale Regeln werden nicht nur gebrochen, sie werden offen verlacht. In zu vielen Hauptstädten sitzt die Versuchung, demokratische Standards als Luxus zu behandeln, als etwas, das man sich leisten kann, wenn es einem gut geht, aber das man zur Seite legt, wenn es schwierig wird. – Das ist falsch. Und das sage ich ganz klar: Rechtsstaatlichkeit ist kein Schönwetterprinzip. Es ist genau umgekehrt. Der Rechtsstaat ist das, was wir brauchen, wenn der Sturm kommt.

Sigmund Freud, ein Wiener, auf den wir hier zu Recht alle stolz sind, schrieb 1929 einen Brief an den heute schon erwähnten Richard Coudenhove-Kalergi über die Idee eines geeinten Europas, und er fragt sich in diesem Brief, ob es gelingen kann, die Kräfte der Zerstörung einzuhegen. Und er ließ die Frage offen, wie das gute Analytikerinnen und Analytiker tun, und ich schließe sie auch nicht, aber ich weigere mich, sie pessimistisch zu beantworten. Denn für genau solche Momente wurde der Europarat gebaut – nicht für die ruhigen Zeiten, für die unruhigen.

Der Europarat ist die einzige Organisation auf diesem Kontinent, deren ausschließlicher Zweck der Schutz von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist – keine Handelsagenda, kein militärisches Bündnis, kein gemeinsamer Markt, nur das: Recht über Macht. Und die Parlamentarische Versammlung – unsere, meine Parlamentarische Versammlung – ist der politische Motor dahinter. Wir benennen Missstände, wir bauen Druck auf, wir verteidigen Standards, auch wenn die Regierenden das nicht gerne hören wollen. Das ist echt manchmal ziemlich unbequem, und ja, das soll es auch sein, denn eine Institution, die für niemanden unbequem ist, die macht nichts Wichtiges.

Was tue ich als Präsidentin? – Ich baue Allianzen, nicht für Österreich, nicht für eine Partei, aber für das Prinzip, dafür, dass internationale Regeln gelten, dass Menschenrechte keine Verhandlungsmasse sind, dass Europa zusammenhält, auch wenn es manche ganz bewusst auseinanderdividieren wollen. Und das ist Arbeit – leise, mühsame, manchmal ziemlich zähe Arbeit, aber es ist die wichtigste Arbeit, die ich kenne.

Lassen Sie mich noch über etwas sprechen, was mir nicht nur politisch, sondern auch persönlich sehr am Herzen liegt: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat diesen Jänner erstmals in ihrer Geschichte Geschlechterparität erreicht. Und ich sage das nicht als Statistikerin, ich sage das als politische Aussage. Demokratie, die die Hälfte der Bevölkerung strukturell ausschließt, ist keine vollständige Demokratie. – Punkt. 

Und ich sage noch mehr: Wir wissen aus Forschung, aus Erfahrung, aus Beobachtung, dass Frauenrechte immer dann als erstes unter Druck geraten, wenn die Demokratie unter Druck gerät. Das ist kein Zufall, das ist Methode. Wer die Demokratie schwächen will, greift immer zuerst die Gleichstellung an. Deshalb ist Gleichstellung für mich keine Nebenfrage der Politik, sie ist ein Frühwarnsystem. Wenn Frauenrechte erodieren, erodiert Demokratie – immer. Und deshalb werden wir in Straßburg, in Wien, überall dort, wo wir Einfluss haben, Frauenrechte, Menschenrechte ganz generell nicht nur verteidigen, sondern wir werden sie weiter ausbauen.

Ich komme zurück zu Freuds Brief. Er zitiert darin Goethe und schreibt: Den liebe ich, der Unmögliches begehrt. – Mir gefällt dieser Satz zwar, aber ich mag ihn für heute Vormittag ein bisschen verschieben, weil ich nicht glaube, dass Europa unmöglich ist. Ich glaube, Europa ist schwierig, Europa war immer schwierig, Europa wird schwierig bleiben, und es ist trotzdem, deswegen das Wichtigste, woran wir arbeiten. Was unmöglich wirkt, ist manchmal nur ungewöhnlich mutig. Ein geeintes Europa direkt nach dem Zweiten Weltkrieg? – Verblüffend mutig! Ein Menschenrechtsgericht, dem sich Staaten freiwillig unterwerfen? – Außergewöhnlich mutig! Eine Parlamentarische Versammlung, die Regierungen kritisiert, die ihre eigenen Mitglieder entsandt haben? – Beachtlich mutig! Und das alles ist Wirklichkeit geworden, weil Menschen an Pulten wie diesen, in Seelen wie diesen entschieden haben, dass Rückzug keine Option ist.

Ich habe keine Angst vor dem, was vor uns liegt, ich habe Respekt davor. Und das ist ein Unterschied: Angst lähmt, Respekt schärft den Blick. Mein Blick sagt mir, dieser Europarat, diese Parlamentarische Versammlung, dieses Österreich, wir alle miteinander haben das Rüstzeug, das zu sein, was Europa gerade braucht: nicht Verwalterinnen und Verwalter von Bestehendem, sondern Gestalterinnen und Gestalter des Notwendigen.

70 Jahre Österreich im Europarat – das ist nicht das Ende einer Geschichte, vielmehr ist es der Beginn der nächsten. Deswegen möchte ich auch mit Herbert Marcuse schließen: „weitermachen!“ – Danke. (Beifall.)

Peter Fritz: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Danke, Frau Präsidentin! – Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben viele Impulse mitbekommen in dieser Veranstaltung, sehr vieles, das wir von hier aus in die aktuellen europapolitischen Debatten weitertragen werden können. 

Ich danke allen Mitwirkenden und ich danke allen, die heute hier im Saal, via Livestream des Parlaments und über das Programm von ORF III mit dabei waren. Noch einen schönen Tag und ein herzliches Auf-Wiedersehen. (Beifall.)