Transkript

Festveranstaltung anlässlich 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

 

62/SVER

28. Mai 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode

Nationalratssaal

Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
 

Festveranstaltung anlässlich 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

 

Programm

Eröffnungsworte

Walter Rosenkranz – Präsident des Nationalrates

Grußworte

Korinna Schumann – Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Festrede

Christine Steger – Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Podiumsdiskussion

Christian Ragger – Abgeordneter zum Nationalrat, FPÖ

Heike Eder – Abgeordnete zum Nationalrat, ÖVP

Verena Nussbaum – Abgeordnete zum Nationalrat, SPÖ

Fiona Fiedler – Abgeordnete zum Nationalrat, NEOS

Ralph Schallmeiner – Abgeordneter zum Nationalrat, Grüne

Moderation

Heidemarie Egger – FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen

Musik

Ineo Quartet

 

Die Veranstaltung beginnt mit der musikalischen Darbietung des Stückes Quartett in C-Dur, op. 50, Nr. 2, 1. Satz von Joseph Haydn, dargebracht vom Ineo Quartet. 


(Beifall.)

Heidemarie Egger (Moderatorin, FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen): Was für ein schöner Start!

Meine sehr geehrten Festgäste, ich darf Sie zur heutigen Festveranstaltung anlässlich 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz herzlich begrüßen. Ich freue mich zunächst die Gastgeber und die Gastgeberin der heutigen Veranstaltung willkommen zu heißen: den Präsidenten des Nationalrates Walter Rosenkranz (Beifall) und die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger. (Beifall.) Sehr herzlich begrüßen möchte ich auch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann. (Beifall.) Weiters darf ich willkommen heißen den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz außer Dienst Erwin Buchinger (Beifall), die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz außer Dienst Brigitte Zarfl (Beifall), sowie den Präsidenten des österreichischen Behindertenrats Klaus Widl. (Beifall.)

Und nun an dieser Stelle ein herzliches Willkommen an die Bereichssprecher:innen für das Thema Behinderung der parlamentarischen Klubs: Christian Ragger von der FPÖ, er ist aktuell noch nicht hier, er wird sicher bald kommen, Heike Eder von der ÖVP, Verena Nussbaum von der SPÖ, Fiona Fiedler von den NEOS und Ralph Schallmeiner von den Grünen. (Beifall.) 

Abschließend begrüßen wir noch alle Mandatarinnen und Mandatare, die Abgeordneten zum Nationalrat, die Mitglieder des Bundesrates, die Abgeordneten zu den Landtagen sowie alle ehemaligen Abgeordneten, und natürlich Sie alle, sehr geehrte Festgäste. Liebe Zuseher:innen via Livestream auf der Parlamentsseite und liebe Zuseher:innen auf ORF III: herzlich willkommen!

Zu guter Letzt bedanke ich mich schon im Vorhinein beim Ineo Quartet für die musikalische Umrahmung. Wir haben gerade den ersten Satz aus Joseph Haydns Streichquartett Opus 50, Nummer 2 gehört – eine schöne Einstimmung. 

Mein Name ist Heidemarie Egger. Ich bin Vorsitzende von FMB, Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen im shared Leadership mit Julia Moser. Bevor wir das offizielle Programm beginnen, möchte ich Sie mit einer persönlichen Erinnerung kurz einstimmen. Vor etwas mehr als 20 Jahren war ich im Rahmen meiner Wienwoche von der Hauptschule das erste Mal hier im Parlament – damals mit kaputter Hüfte und mit meiner Sehbehinderung, ich habe einen Rollstuhl genutzt. Dieser Ort hier damals vor über 20 Jahren, er hat sich nicht wie mein Ort angefühlt. Es gab viele Barrieren, sichtbare, unsichtbare. Es war alles so weit entfernt – es war nicht mein Platz. Heute stehe ich hier als Frau mit Behinderungen, als Vorsitzende eines jungen Vereins, der die Interessen von Frauen mit Behinderungen vertritt, der für Intersektionalität und für eine antiableistische Zukunft steht, und ich moderiere eine Veranstaltung hier im barrierefreien Plenarsaal des Parlaments. Dieses Parlament wurde und ist jetzt auch ein Ort für uns Menschen mit Behinderungen. Das ist ein Ergebnis von 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Ich freue mich darauf, heute mit Ihnen allen hier zurückzublicken, Erfolge zu feiern, aber auch in die Zukunft zu schauen und klar zu sagen, was noch zu tun ist. 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, ich darf Sie nun um Ihre Eröffnungsworte bitten. (Beifall.) 

Eröffnungsworte 

Walter Rosenkranz (Präsident des Nationalrates): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann! Geschätzte Abgeordnete! Verehrte Gäste des heutigen Festaktes! Ich darf Sie im Namen des österreichischen Parlaments sehr herzlich hier im Sitzungssaal des Nationalrates begrüßen – anlässlich eines bedeutenden Jubiläums: 20 Jahre – sperriger Begriff – Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. 

Dieses Gesetz war und ist weit mehr als ein juristischer Meilenstein. Es war ein klares gesellschaftspolitisches Bekenntnis: zur Würde des Menschen, zur gleichberechtigten Teilhabe und zu einem Österreich, das niemanden ausschließt. Viele Menschen haben damals mit großem Einsatz daran gearbeitet – in der Politik, in Interessenvertretungen, in Organisationen der Zivilgesellschaft; und vor allem haben Menschen mit Behinderungen selbst ihre Anliegen mit Nachdruck, Ausdauer und Mut eingebracht. Ihnen allen gilt heute unser aufrichtiger Dank.

Ein Parlament ist nicht nur ein Ort der Gesetzgebung. Es ist das Haus der Demokratie – und damit das Haus des Demos, des Volkes, aller Bürgerinnen und Bürger. Gerade deshalb trägt das Hohe Haus auch eine besondere Verantwortung, Barrieren abzubauen – sichtbare ebenso wie unsichtbare –, damit Menschen eben nicht mehr behindert werden. Mit der umfassenden Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes unter meinem Vorgänger Wolfgang Sobotka im Einvernehmen aller Parlamentsparteien wurde nicht nur ein bedeutendes Bauwerk bewahrt, sondern das Parlament auch infrastrukturell in das 21. Jahrhundert geführt. Die bauliche Barrierefreiheit wurde konsequent erweitert und verbessert – mit dem Ziel, dieses Haus für alle Menschen zugänglich und selbstbestimmt nutzbar zu machen. 

Dass dieser Weg auch international Anerkennung findet, zeigen etwa der Zero Project Award 2026 für das Parlament oder die Auszeichnung Fair für alle. Doch wichtiger als jede Auszeichnung bleibt die konkrete Wirkung für die Menschen. Inklusion bedeutet für uns nicht bloß technische Anpassung oder symbolische Maßnahmen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt ihren Platz in unserer Demokratie haben. Deshalb setzen wir im Parlament zahlreiche Initiativen, die weit über die bauliche Ebene hinausgehen: Führungen in österreichischer Gebärdensprache, Tastführungen, Angebote in Einfacher und Leichter Sprache oder die barrierefreie Gestaltung des Demokratikums. Auch technologische Möglichkeiten werden genutzt, um politische Teilhabe weiter zu stärken.

Sie werden sich erinnern, besonders bewegend war in diesem Zusammenhang jener Moment, als Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger erstmals mithilfe seiner KI-generierten Stimme im Parlament sprach. Aufgrund seiner Erkrankung ist seine eigene Stimme stark beeinträchtigt. Dennoch hat er eindrucksvoll aufgezeigt, dass politische Teilhabe nicht an körperlichen Grenzen enden darf. Seine Worte – technisch unterstützt, aber getragen von seiner Persönlichkeit, seiner Überzeugung und seinem demokratischen Engagement – waren weit mehr als eine technologische Neuerung. Sie waren ein starkes Zeichen dafür, dass moderne Innovationen dem Menschen dienen und helfen können, Barrieren zu überwinden. Gerade in einem Parlament, das vom gesprochenen Wort lebt, war dies ein Moment von besonderer menschlicher und demokratiepolitischer Kraft.

Besonders hervorheben möchte ich auch die Sensibilisierungstage, die erst in der vergangenen Woche hier im Parlament stattgefunden haben. Sie haben eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig Bewusstseinsbildung ist – denn echte Barrierefreiheit beginnt immer auch im Denken und im Umgang miteinander. Wer Perspektiven anderer Menschen kennenlernt, entwickelt Verständnis, Respekt und Verantwortung.

Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie lebt davon, dass Menschen sich einbringen können – unabhängig von körperlichen Voraussetzungen, Sprache oder individuellen Herausforderungen. Bereits im Jahr 2007 hat Nationalratspräsidentin Barbara Prammer mit der Gründung der Demokratiewerkstatt einen wichtigen Grundstein gelegt. Was damals als Pionierprojekt begann, ist heute eine tragende Säule der Demokratiebildung in unserem Haus. Ziel war und ist es, jungen Menschen das Rüstzeug für selbstbestimmte und verantwortungsvolle Entscheidungen mitzugeben. Demokratiebildung ist der beste Schutzschild für unsere Demokratie. Gerade hier zeigt sich, wie wesentlich Inklusion ist. Unsere Gesellschaft wird vielfältiger – und damit steigen auch die Anforderungen an moderne Vermittlungsarbeit.

Inklusive Demokratiebildung bedeutet, dass nicht der Mensch sich dem Angebot anpassen muss, sondern das Angebot dem Menschen. Wenn junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen das Parlament besuchen – Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hörbeeinträchtigungen, mit Autismus, mit Lernschwierigkeiten oder unterschiedlichen sprachlichen Hintergründen –, dann müssen sie alle dieselbe Chance haben, Demokratie zu erleben, zu verstehen und mitzugestalten, denn sie alle sind Teil unserer Gesellschaft, sie alle gehören auch zu den Kräften, die unser Land gestalten, Schritt für Schritt besser, lebenswerter machen. 

Ein Ziel des Parlaments ist daher klar: vollständige Zugänglichkeit zu allen Demokratiebildungsangeboten des österreichischen Parlaments. Sprachliche Barrieren müssen ebenso abgebaut werden wie inhaltliche oder technische Hürden. Besonders wichtig ist daher auch ein Koordinationspunkt für inklusive Demokratiebildung, der als zentrale Anlaufstelle dienen soll: für Menschen, Gruppen und Organisationen mit spezifischen Unterstützungs- und Zugangsbedarfen. Damit erhält das Versprechen: Demokratie für alle!, eine konkrete Adresse im Hohen Haus. Das Parlament öffnet sich damit nicht nur architektonisch, sondern auch in seinem innersten Selbstverständnis: im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen ein Haus sein, das zuhört, das sich anpasst und das gemeinsam mit den Menschen lernt.

Mein besonderer Dank gilt heute auch Christine Steger, der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen. Sie hat diese Veranstaltung mit großer Initiative und persönlichem Engagement mitgetragen und setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck, Kompetenz und Menschlichkeit für die Rechte und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich ein. – Danke schön. (Beifall.)

Ebenso danke ich heute Frau Heidemarie Egger, die mit ihrer Erfahrung, ihrer Stimme, ihrer Arbeit für Frauen mit Behinderungen wichtige gesellschaftliche Impulse setzt und heute mit großer Sensibilität und Umsicht durch diese Veranstaltung führt. (Beifall.) 

Ein ebenso herzlicher Dank gilt der Parlamentsdirektion und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des österreichischen Parlaments. Viele von ihnen setzen sich seit Jahren mit großem Engagement, oft abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit, tagtäglich dafür ein, dass Barrierefreiheit und Inklusion in diesem Haus nicht bloß Anspruch bleiben, sondern gelebte Realität werden. Sie organisieren, begleiten, übersetzen, unterstützen, adaptieren und entwickeln Angebote weiter – mit Fachwissen, mit Hingabe und vor allem mit einem tiefen Verständnis dafür, dass Demokratie nur dann ihre volle Kraft entfalten kann, wenn sie für alle Menschen zugänglich ist. Dieses Engagement verdient heute besondere Anerkennung und unseren aufrichtigen Dank. (Beifall.) 

Persönlichkeiten wie Sie alle zeigen uns, dass Inklusion nicht allein durch Gesetze entsteht, sondern vor allem durch Menschen, die Verantwortung übernehmen, Bewusstsein schaffen und Brücken bauen. Ganz aktuell darf ich auf zwei Momente hinweisen: Zum einen plant das Bundesdenkmalamt in Zusammenarbeit mit der Behindertenanwaltschaft am 11. November 2026 ein Fachgespräch im Parlament zum Thema Barrierefreiheit im Denkmal – auch ein Meilenstein, gerade in einer Kulturnation mit so vielen Sehenswürdigkeiten wie Österreich sie aufbietet.

Zum anderen habe ich erst letzte Woche den Nachfolger von Parlamentsdirektor Harald Dossi bestellt. Bei Durchsicht seines Lebenslaufes habe ich auch gesehen, dass sein Nachfolger Roland Weinert neben seiner juristischen und beruflichen Erfahrung als hoher Beamter der Republik – als Sektionschef – über eine Zusatzausbildung verfügt: Er ist Master of Science der Meduni Wien im Fach Arbeitsfähigkeits- und Eingliederungsmanagement – auch ein Schritt, Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen neu für einen Arbeitsplatz im Parlament zu gewinnen beziehungsweise wieder einzugliedern.

Meine Damen und Herren! Eine demokratische Gesellschaft zeigt ihre Stärke nicht darin, wie sie mit den Starken umgeht, sondern darin, wie sie jenen begegnet, die auf Unterstützung, Rücksichtnahme und echte Teilhabe angewiesen sind. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz war vor 20 Jahren ein entscheidender Schritt. Heute sehen wir: Der Weg der Inklusion ist kein abgeschlossener Prozess. Er bleibt eine gemeinsame Aufgabe – mit Verantwortung, Offenheit, Diskussion, Ringen um Lösungen und Menschlichkeit. Lassen Sie uns diesen Weg weiterhin gemeinsam gehen – mit Respekt voreinander, mit Sensibilität füreinander, und mit dem festen Willen, unsere Demokratie so zu gestalten, dass sich wirklich jede und jeder in diesem Haus willkommen, gehört und vertreten fühlt. – Vielen Dank. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Herzlichen Dank, Herr Nationalratspräsident Rosenkranz. Danke, dass auch Sie dahinterstehen, dass dieser Ort ein inklusiver, ein barrierefreier Ort ist.

Ich freue mich sehr, nun die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann für ihre Grußworte am Rednerpult begrüßen zu dürfen. (Beifall.) 

Grußworte 

Korinna Schumann (Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Behindertenanwältin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Interessenvertretungen! Geschätzte Damen und Herren! Vor 20 Jahren war die Situation für Menschen mit Behinderungen eine andere – nicht überall, aber zu oft. Es gab viele öffentliche Gebäude, die nicht barrierefrei waren, die Arbeitswelt war eine, die Inklusion eher als Randthema wahrnahm. Es gab eine Sprache, die ausschloss, statt einzubinden, und ein gesellschaftliches Bild, das Behinderung oft mit Mitleid und Schwäche verband – statt mit Stärke, Vielfalt und Selbstbestimmung. 

All das machte deutlich: Die Situation von Menschen mit Behinderungen musste verbessert werden. Mit dem Behindertengleichstellungspaket, bestehend aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dem Behinderteneinstellungsgesetz und dem Bundesbehindertengesetz wurde vor 20 Jahren ein ganz, ganz wichtiger Schritt gesetzt. Dieses Paket hat Türen aufgemacht – manche im wörtlichen Sinne durch Rampen und Aufzüge, manche im übertragenen Sinne durch veränderte Haltungen und durch ein Umdenken in unserer Gesellschaft.

Mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben gesetzlich verankert und Schlichtungsverfahren wurden als niederschwelliges Instrument, um gegen Diskriminierung vorzugehen, ermöglicht. Das Behinderteneinstellungsgesetz stärkt den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt. Das Bundesbehindertengesetz schuf unter anderem die Grundlage für die Tätigkeit der Behindertenanwältin oder des Behindertenanwalts.

Wenn wir von Gleichstellungsmaßnahmen sprechen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass neben gesetzlichen Bestimmungen auch finanzielle Mittel notwendig sind, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Deshalb unterstützt das Sozialministerium jedes Jahr 400 Projekte für Menschen mit Behinderungen und stellt dafür insgesamt 440 Millionen Euro zur Verfügung.

Aber Gleichstellung entsteht nicht nur durch Gesetze und Förderungen, sondern auch dort, wo Diskriminierung erkannt, angesprochen und konsequent bekämpft wird. Der Kampf gegen Diskriminierung gelingt nur gemeinsam – mit der Community, mit starken gesetzlichen Grundlagen und mit wirksamen Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung, und dazu zählt insbesondere das Schlichtungsverfahren, das beim Sozialministeriumservice angesiedelt ist und einen niederschwelligen Zugang zum Recht ermöglicht. Dieses Schlichtungsverfahren hat sich in Österreich als erfolgreiches Instrument etabliert und gilt auch international als good practice für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung. Besonders wichtig ist dabei das enge Zusammenwirken zwischen dem Sozialministeriumservice und der Behindertenanwältin. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank der Frau Behindertenanwältin Mag.Christine Steger für die gute Zusammenarbeit sowie für ihren Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen Diskriminierung aussprechen.

Die Beseitigung von Diskriminierung und die Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe hat auch viel mit den Interessenvertretungen zu tun, die ihre Kraft dafür einsetzen, die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ihre Arbeit ist wie ein Kompass, der den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft weist. Sie kennen die Lebensrealitäten Ihrer Mitglieder und die Herausforderungen, vor denen sie stehen. Sie zeigen nicht nur auf, wo Handlungsbedarf besteht, sondern auch, welche konkreten Lösungen notwendig und möglich sind.

Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen ganz, ganz herzlich bedanken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können im Rahmen des heutigen Festakts mit Stolz auf das zurückblicken, was bereits erreicht wurde. Dennoch dürfen wir uns nicht vormachen, beim Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen schon dort zu sein, wo wir gerne sein möchten. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, Diskriminierungen weiter abzubauen, die gesellschaftliche Teilhabe weiter voranzutreiben und eine voll inklusive Gesellschaft zu ermöglichen.

Abschließend möchte ich mich für die Abhaltung der heutigen Veranstaltung bedanken. Mein Dank gilt auch den Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen für die gute, wertschätzende und oft kritische – und das ist so wichtig! – Zusammenarbeit. Ich möchte meinen Dank auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Sektion IV im Ministerium aussprechen, jenen, die jetzt aktiv sind und jenen, die dieses Gesetz – das wir jetzt feiern – vor 20 Jahren auf den Weg gebracht haben. Damit wird der für mich so wichtige Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ mit Leben erfüllt. – Vielen Dank. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Vielen herzlichen Dank auch Ihnen, Frau Bundesminister Schumann, für Ihre Worte. Sie haben betont, wie wichtig wirksame Instrumente gegen Diskriminierung und eine tatsächliche Durchsetzung von Rechten sind, und genau da kommt Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, und ihrem Team eine ganz zentrale Rolle zu.

Mit dem Behindertengleichstellungspaket vor 20 Jahren wurden nicht nur neue Rechte geschaffen, es wurde auch erkannt, dass Rechte allein nicht ausreichen, wenn Menschen sie nicht durchsetzen können. Die Behindertenanwaltschaft nimmt diese Aufgabe wahr und schafft es, Menschen mit Behinderungen zu beraten, zu unterstützen, und sie im Fall von Diskriminierung zu begleiten.

Die Anwältin für die Gleichbehandlungsfragen von Menschen mit Behinderungen und ihr Team unterstützt bei Schlichtungsverfahren, macht auf strukturelle Barrieren aufmerksam und trägt die Erfahrungen von Betroffenen in die politische und die gesellschaftliche Diskussion hinein. Ich freue mich daher sehr, Christine Steger, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und erste Frau mit Behinderungen in dieser Rolle, für Ihre Festrede an das Rednerpult zu bitten. (Beifall.)

Festrede

Christine Steger (Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Festgäste! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor allem aber: Liebe Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen! Vor 20 Jahren trat das BGStG – das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – in Kraft und mit ihm wurde ein rechtspolitischer Paradigmenwechsel vollzogen. Erstmals wurde Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Bereichen der Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und auch einklagbar. Dieses Gesetz war mehr als ein legislativer Akt. Es war Ausdruck eines gesellschaftlichen Anspruchs: des Anspruchs, Menschen mit Behinderungen nicht länger als Objekte sozialpolitischer Fürsorge zu betrachten, sondern als selbstverständliche Trägerinnen und Träger gleicher Rechte, gleicher Würde und gleicher Teilhabe.

Dieses Gesetz hat Hoffnungen geweckt, es hat Entwicklungen angestoßen und es hat Österreich verändert. 20 Jahre später dürfen – und müssen – wir dieses Gesetz feiern. Ein Jubiläum wie dieses verlangt aber mehr als nur Rückschau, es verlangt auch eine ehrliche Bilanz und einen klaren Blick auf das, was noch vor uns liegt, denn eine demokratische Rechtsordnung beweist ihre Reife nicht dadurch, dass sie Erfolge verklärt, sondern dadurch, dass sie Defizite erkennt und auch den Mut besitzt, sie zu überwinden. 

Es ist mir eine große Freude und zugleich eine besondere Ehre, heute vor Ihnen sprechen zu dürfen. Zunächst möchte ich meinen Dank aussprechen: Mein Dank gilt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das über unterschiedliche politische Konstellationen hinweg die Umsetzung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts begleitet, getragen und ermöglicht hat. Ohne die institutionelle Verankerung innerhalb der Verwaltung, ohne die engagierte Arbeit insbesondere der zuständigen Sektionen des Sozialministeriums und ohne den politischen Willen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln, wäre die Erfolgsgeschichte des BGStG undenkbar gewesen.

Mein besonderer persönlicher Dank gilt meinen Vorgängern im Amt: Herbert Haupt, Erwin Buchinger und Hansjörg Hofer. Sie haben in den ersten Jahren dieses Gesetzes Strukturen aufgebaut, Vertrauen geschaffen und bewiesen, dass eine unabhängige Beschwerdestelle weit mehr sein kann als eine bloße gesetzliche Konstruktion. Sie haben Menschen begleitet, ermutigt und unterstützt – beharrlich und stets mit großer Wirkung. An Hansjörg Hofer, meinen direkten Vorgänger, möchte ich heute besonders denken, er fehlt uns auf unterschiedlichen Ebenen sehr.

Meinem Team möchte ich auch einen großen Dank ausgesprochen: Ohne euer Herzblut und euer Engagement wären wir nicht dort, wo wir heute stehen. Ihr seid das Rückgrat der Behindertenanwaltschaft. Danken möchte ich darüber hinaus den Organisationen von Menschen mit Behinderungen, den Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern, den Interessenvertretungen, den Rechtshilfeeinrichtungen und engagierten Juristinnen und Juristen, die dieses Gesetz mit Leben erfüllt haben. Vor allem aber danke ich jenen Menschen mit Behinderungen, die den Mut hatten, ihre Rechte einzufordern, Schlichtungsverfahren einzuleiten und Diskriminierung nicht schweigend hinzunehmen. Denn Gesetze entfalten ihre Wirkung nicht allein durch ihre Existenz. Sie entfalten sie durch Menschen, die ihre Rechte kennen, sie wahrnehmen und auf ihrer Geltung bestehen.

Ich blicke nun zurück: Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat die rechtliche und auch die gesellschaftliche Landschaft Österreichs nachhaltig verändert. Vor seinem Inkrafttreten blieb Diskriminierung aufgrund von Behinderung in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens faktisch folgenlos. Es gab Fördermaßnahmen und sozialpolitische Programme, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Gleichbehandlung und keinen wirksamen Rechtsschutz gegen systematischen Ausschluss. Das hat sich geändert. Seit 2006 wurden Tausende Beratungen durchgeführt, Hunderte Schlichtungsverfahren begleitet und unzählige Menschen durch ein oftmals komplexes Rechtssystem unterstützt. Das Bewusstsein in Unternehmen, Behörden und der Gesellschaft insgesamt hat sich spürbar verändert. Barrierefreiheit wird heute zunehmend nicht mehr als Sonderforderung verstanden, sondern als ein Qualitätsmerkmal einer offenen und modernen Gesellschaft.

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 wurde zudem die menschenrechtliche Bedeutung des Behindertengleichstellungsrechts auch festgehalten. Das prägt seine Auslegung und Weiterentwicklung bis heute. Auf dieses Erreichte dürfen wir alle stolz sein, da stehen bleiben dürfen wir aber nicht. Bis zur vollständigen Gleichbehandlung aller Menschen mit Behinderung braucht es weiterhin unseren Einsatz und unser Engagement. 

Ich komme nun zu einer zentralen Leerstelle, nämlich dem Fehlen eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden, können derzeit Schadenersatz geltend machen. Was sie jedoch nicht wirksam einklagen können, ist die Beseitigung der Diskriminierung selbst. Das Gesetz kann entschädigen, aber es kann vielfach nicht verhindern und nicht beheben. Es kann Geld zusprechen, aber keine Zugänglichkeit erzwingen. Darin liegt ein grundlegendes rechtsstaatliches Problem, denn Gleichstellung darf sich nicht darin erschöpfen, den Ausschluss nachträglich finanziell zu kompensieren, zu entschädigen. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf tatsächlichen Zugang, auf reale Teilhabe und auf die wirksame Beseitigung von Barrieren.

Und so führen wir im Jahr 2026 – eben 20 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes – noch immer Schlichtungsverfahren wegen nicht barrierefreier Toiletten in Restaurants – nicht deshalb, weil die technischen Lösungen fehlen, sondern weil das Recht keine ausreichenden Instrumente bietet, ihre Umsetzung auch verbindlich durchzusetzen. Das ist rechtspolitisch unbefriedigend, vor allem aber berührt es die Würde der betreffenden Menschen.

Die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs ist keine Maximalforderung. Es ist eine rechtsstaatliche Notwendigkeit, wenn das Gesetz nicht nur Diskriminierung bestrafen, sondern gesellschaftliche Gleichstellung nachhaltig fördern möchte. Eng damit verbunden ist das erhebliche Prozesskostenrisiko bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Der Zugang zum Recht bleibt für viele Menschen mit Behinderungen faktisch erschwert. Wer diskriminiert wird, muss oft abwägen, ob das finanzielle Risiko eines Verfahrens überhaupt tragbar ist. Gerade Menschen, die ohnehin strukturell benachteiligt sind, die möglicherweise geringere Einkommen erzielen oder aufgrund ihrer Behinderungen nicht voll erwerbstätig sind, werden dadurch von der Rechtsdurchsetzung abgeschreckt. Ein Recht, das nur unter erheblichem persönlichen und wirtschaftlichen Risiko durchgesetzt werden kann, bleibt ein theoretisches. Wir benötigen daher ernsthafte Reformüberlegungen: ein verbessertes System der Prozesskostenhilfe, stärkere kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensmodelle, die effektiven Rechtsschutz gewährleisten, ohne die betreffenden Personen finanziell zu überfordern. Der Zugang zum Recht darf in einem demokratischen Rechtsstaat niemals ein Privileg sein.

An dieser Stelle möchte ich auf einen Aspekt eingehen, der in der rechtspolitischen Debatte noch zu wenig Aufmerksamkeit erhält und der mich auch persönlich beschäftigt: die Frage, ob das Schlichtungsverfahren nach dem BGStG für Menschen mit Behinderungen in allen Fällen gut geeignet ist. Das Schlichtungsverfahren ist ein sehr sinnvolles Instrument. Es ist niederschwellig, es ist kostenlos, informell und es entlastet die Gerichte. Oft können durch diese Gespräche schnelle, sinnvolle und nachhaltig gute Lösungen erzielt werden, die die Situation für Menschen mit Behinderungen maßgeblich verbessern.

Vor allem aber im Bereich von Belästigungen gegen Menschen mit Behinderungen stoßen diese Tugenden an ihre Grenzen. Diese Limitationen merken wir vor allem bei der Belästigung von Frauen mit Behinderungen, denn das Schlichtungsverfahren setzt voraus, dass die beteiligten Personen gemeinsam an einem Tisch Platz nehmen, dass sie – miteinander – gesprächsbereit sind und dass sie im besten Fall einen Ausgleich finden.

Stellen wir uns folgende Situation vor: Eine Frau mit Behinderungen, die durch unerwünschte Berührungen am Arbeitsplatz belästigt wurde, durch abwertende Bemerkungen über ihre Behinderung oder das systematische Ausgrenzen aus Teambesprechungen, hat den Mut aufgebracht, sich zu beschweren. In dieser herausfordernden Situation bietet ihr das Gesetz aktuell nur ein Schlichtungsgespräch in demselben Raum, mit demselben Gegenüber an. Das ist meines Erachtens nicht das passende Setting.

Für Frauen mit Behinderungen potenziert sich dieses Problem in besonderer Weise. Eine Frau mit Behinderungen ist eben nicht nur eine Frau und sie ist nicht nur eine Person mit Behinderungen. Sie ist beides gleichzeitig und sie trägt die Benachteiligung beider Dimensionen gleichzeitig. Geschlechtsbezogene Belästigung und behinderungsbezogene Abwertung überlagern und verstärken sich gegenseitig.

Während das Schlichtungsverfahren ursprünglich konzeptionell für andere Konflikttypen gedacht war, etwa für Diskussionen über fehlende Rampen oder verweigerte Dienstleistungen, gibt es in der Situation einer Belästigung gegenüber Personen mit Behinderungen noch Verbesserungsbedarf in den kommenden Jahren. Aufbauend auf das aktuelle System wäre ein angepasstes, schützendes Verfahren notwendig, das die besondere Dynamik von Belästigungssituationen anerkennt und intersektionale Diskriminierungen erst nimmt.

Frauen mit Behinderungen sollten niemals in Situationen gezwungen werden, in denen das Rechtssystem ihre Würde und Integrität nicht ausreichend schützen kann. Daher braucht es eine Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes. Es braucht für alle Formen der Diskriminierung die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten. Es braucht eine Form der Schlichtung, es braucht eine Feststellung einer Diskriminierung und es braucht ebenso den direkten Gang zu Gericht. Daraus sollen diskriminierte Menschen wählen können, welches Mittel in ihrem Diskriminierungsfall am besten passt.

Ein weiteres sehr, sehr wichtiges Thema, das besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Österreichische Gebärdensprache ÖGS. Mit ihrer Anerkennung in der Bundesverfassung im Jahr 2005 wurde ein historischer Schritt gesetzt. Doch verfassungsrechtliche Anerkennung allein garantiert noch keine tatsächliche Gleichstellung. Gerade im Bildungsbereich zeigt sich die Diskrepanz zwischen normativem Anspruch und gelebter Realität besonders deutlich. Noch immer mangelt es an qualifizierten Lehrkräften mit Gebärdensprachkompetenz, an ausreichenden Dolmetschangeboten und an inklusiven Bildungsstrukturen, die Gebärdensprache als vollwertige Unterrichtssprache begreifen.

Auch im Arbeitsleben bestehen erhebliche Barrieren: fehlende Dolmetschung bei Bewerbungsgesprächen, unzugängliche Fortbildungsangebote oder mangelnde barrierefreie Kommunikation im betrieblichen Alltag sind keine Ausnahmeerscheinungen, sie sind Ausdruck struktureller Benachteiligung. Eine Sprache anzuerkennen, ohne die Voraussetzungen für ihre tatsächliche Nutzung zu schaffen, bleibt letztlich unvollständig und unwirksam. Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache muss daher mit verbindlichen Rechten und ausreichenden Ressourcen einhergehen – in Bildung, in Verwaltung und Arbeitswelt gleichermaßen. 

Ich komme nun zu einem mir sehr wichtiges Thema: die föderale Zersplitterung in Österreich – Sie kennen es. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gilt ausschließlich für Angelegenheiten des Bundes. In zentralen Lebensbereichen – etwa im Bau- oder im Wohnrecht, in großen Teil des Bildungswesens oder auch in Teilen der Sozialhilfe – bestehen hingegen neun unterschiedliche landesrechtliche Regelungen. Das Ergebnis ist ein Nebeneinander verschiedener Standards, Fristen und Durchsetzungsmechanismen, und damit verbunden oft ein Mangel an Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies oftmals erhebliche Rechtsunsicherheit, denn der Umfang des Diskriminierungsschutzes darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Ich möchte nur erinnern: Wir haben in Österreich über 50 Anlaufstellen für Antidiskriminierung. Gerade deshalb sehe ich in den neuen europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien eine bedeutende Chance. Sie sind dazu gedacht, Gleichbehandlungsstellen mit adäquaten Aufgaben, Mitteln und Durchsetzungsmechanismen auszustatten, um Schutz vor Diskriminierung für Personen weiterhin unabhängig und wirksam gewährleisten zu können. Ihre Umsetzung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, bestehende Schutzlücken zu schließen und die Zersplitterung des österreichischen Gleichbehandlungsrechts zu überwinden. Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam entschlossen nutzen, um Menschen mit Diskriminierungserfahrung auch Zugang zu Diskriminierungsschutz zu verschaffen.

Lassen Sie mich nun einen Bereich ansprechen, der auch in der öffentlichen Diskussion meiner Meinung nach zu wenig Beachtung findet: die Stellung der betrieblichen Behindertenvertrauenspersonen. Diese leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit. Sie vertreten die Interessen von Beschäftigten mit Behinderungen, unterstützen bei Diskriminierungserfahrungen und schaffen Bewusstsein für Inklusion im betrieblichen Alltag. Und dennoch bleibt ihre rechtliche Stellung deutlich schwächer ausgestaltet als jene von Betriebsräten oder Personalvertretungen. Das wird ihrer Funktion nicht gerecht. Wer Inklusion am Arbeitsplatz ernst meint, muss auch jene stärken, die sie vor Ort ermöglichen. Behindertenvertrauenspersonen benötigen angemessene Informations-, Konsultations- und Mitwirkungsrechte, ausreichende zeitliche Ressourcen und einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung, denn Gleichstellungspolitik entscheidet sich nicht allein in Gesetzen, sie entscheidet sich auch im Alltag von Betrieben und Dienststellen.

Ich komme nun zum Ausblick: Wir haben es schon gehört, ein Jubiläum ist niemals nur Erinnerung, es ist immer auch Auftrag. Wenn wir auf die kommenden 20 Jahre blicken, dann sehe ich sechs zentrale Aufgaben. 

Erstens: die Einführung eines wirksamen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz; zweitens: die Reduktion des abschreckenden Prozesskostenrisikos durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts; drittens: eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderungen, der insbesondere den Erfahrungen bei intersektionalen Diskriminierungen Rechnung trägt; viertens: eine ernsthafte Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung; fünftens: die ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie als Gelegenheit zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes zwischen Bund und Ländern; und sechstens: die rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit den Personalvertretungen und Betriebsräten.

Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch. Sie sind konkret, realisierbar und rechtspolitisch geboten. Was sie benötigen, ist politischer Wille. 

Als dieses Gesetz vor 20 Jahren beschlossen wurde, war es ein Versprechen – ein Versprechen, dass Menschen mit Behinderungen nicht am Rande dieser Gesellschaft stehen, sondern in ihrer Mitte; ein Versprechen, dass Gleichstellung keine Frage des Wohlwollens ist; ein Versprechen, dass Teilhabe kein Privileg, sondern ein Recht ist. Dieses Versprechen wurde eingelöst, aber nicht vollständig. Es bleibt daher unsere gemeinsame Aufgabe, die bestehenden Lücken zu schließen und aus formeller Gleichberechtigung tatsächliche Gleichstellung werden zu lassen. 

Menschen mit Behinderungen kämpfen tagtäglich mit großer Beharrlichkeit, mit Würde und mit Mut für ihre Rechte. Dieser Mut verdient nicht nur Anerkennung, er verdient Gesetze, die wirksam schützen, Institutionen, die nachhaltig unterstützen und eine Gesellschaft, die Inklusion nicht bloß proklamiert, sondern verwirklicht. Ich freue mich auf die kommenden Jahre, egal ob als Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, als Mitstreiterin oder als Frau mit Behinderungen, die davon überzeugt ist, dass dieses Versprechen vollständig eingelöst werden kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Der Applaus will nicht enden – gut so. Richtig so. Ich glaube, du hast den Ton sehr gut getroffen. Vielen Dank, Christine Steger. 

Die Redebeiträge zeigen es deutlich: Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist nicht nur ein historischer Meilenstein, es ist ein Versprechen. Es ist auch in die Zukunft gerichtet. Es ist ein Auftrag für die Zukunft. Ein Teil davon ist Barrierefreiheit, und heute bei dieser Veranstaltung haben wir, gewährleisten wir ein sehr hohes Maß an Barrierefreiheit – einerseits durch die Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache, durch Schriftdolmetschung und auch durch die Zusammenfassung der Inhalte in einfachen Worten und mit Zeichnungen. Dafür bitte ich nun Petra Plicka heraus. (Beifall.)

Petra Plicka (Künstlerin): 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, drei sehr schöne Eröffnungsreden in wenigen Minuten zusammengefasst (die Rednerin unterstützt in der Folge ihre Ausführungen mittels Graphic Recording.): Schauen wir uns einmal den Weg des Gesetzes an. Was haben wir gehört? – Vor 2006 wurden Menschen mit Behinderungen diskriminiert und ausgeschlossen von öffentlichen Gebäuden, vom Arbeitsmarkt, bei der Sprache und von der Gesellschaft. Diskriminierung blieb folgenlos. Man hat gesagt, dass muss sich ändern. Wir brauchen ein Gesetz, und zwar ein ganzes Gesetzespaket, wie wir von der Frau Bundesminister gehört haben, mehrere Dinge, die dafür sorgen sollen, dass Diskriminierung nicht mehr möglich ist.

Damals, haben wir gehört, haben Politik, Interessenvertretungen, Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammengearbeitet, und im Jahr 2006 wurde dann das Gesetz hier im Parlament verabschiedet. Das ist nicht: winken, auf Wiedersehen, sondern das heißt, es wird genehmigt und dann zu einem greifbaren Gesetz. Heute feiern wir genau dieses Jubiläum in diesem Haus, im Parlament, im Haus des Volkes. Das Gebäude ist barrierefrei und es gibt sehr viele Angebote, haben wir gehört, für inklusive Demokratiebildung, weil Demokratie in einer vielfältigen Gesellschaft ganz wichtig ist. Daher ein Dank an alle, die es möglich gemacht haben, dass wir dieses Fest heute hier feiern können – 20 Jahre.

Das Gesetz ist ein Bekenntnis zur Würde des Menschen, für die gleichberechtigte Teilhabe zu einem Österreich, das niemanden ausschließt. Es wird durchgesetzt zum Beispiel durch Schlichtungen. Das ist ein sehr gutes Beispiel, da kann Österreich sehr stolz darauf sein. Man kann, statt dass man vor Gericht geht, eine Schlichtung machen und dann dafür sorgen, dass die Diskriminierung wegkommt. Man kann die Diskriminierungen melden, dafür gibt es das Büro der Behindertenanwältin und deren Vorgänger. Es gibt auch Geldmittel, haben wir von der Frau Bundesminister gehört. 

Wir können also sehr stolz sein auf dieses Gesetz, aber wir müssen auch zurückblicken, Bilanz ziehen – also kontrollieren, wie es war – und in die Zukunft schauen, weil es noch Aufgaben zu erledigen gibt, die wir jetzt zum Schluss von Frau Steger gehört haben: Bis jetzt müssen Diskriminierungen nicht beseitigt werden. Das muss sich ändern. Wir haben auch gehört, Schlichtungen sind eine gute Sache, aber für manche Situationen, zum Beispiel bei Belästigungen, vielleicht nicht das Richtige. Vor Gericht zu gehen kann ein Risiko sein, weil das Geld kostet, und gerade Menschen, die nicht viel Einkommen haben, können sich das vielleicht nicht leisten. Das muss sich ändern.

Die Gebärdensprache wird noch nicht genug angeboten und das schwierige Wort Föderalismus bedeutet, dass es zwar ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gibt, das in ganz Österreich gilt, aber dafür gibt es trotzdem noch in den Bundesländern sehr unterschiedliche Gesetze, und je nachdem, in welchem Bundesland man ist, kann man trotzdem ein anderes Leben vorfinden. Auch das soll sich ändern. Was auch noch wichtig wäre, wäre die Behindertenvertrauenspersonen in den Firmen zu stärken, denn sie sind noch nicht so stark wie sie sein sollten. Das alles muss repariert werden. Wenn diese Punkte repariert werden, dann können wir zuversichtlich in die Zukunft schauen.

Hier auch noch einmal ein Dank an alle, die das Gesetz damals gemacht haben, die es in der Zwischenzeit umgesetzt haben, aber auch besonders denen, die immer wieder mutig sind, Diskriminierungen aufzuzeigen und sich zu Wort zu melden.

Ja, der Weg zu Inklusion, haben wir jetzt mehrfach gehört, ist noch nicht zu Ende. Gehen wir gemeinsam den Weg zu Inklusion und Teilhabe weiter. – Danke schön. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Vielen herzlichen Dank, Petra Plicka.

Jetzt können wir das Gehörte mit dem Ineo Quartet und Anton von Webern, dem ersten Satz aus Fünf Sätze für Streichquartett sacken lassen.


Es folgt die musikalische Darbietung des Stückes Fünf Sätze für Streichquartett, 1. Satz von Anton von Webern, dargebracht vom Ineo Quartet.


(Beifall.)

Heidemarie Egger: Ich bitte nun die Diskussionsrunde, die Bereichssprecher:innen zum Thema Behinderung, zu mir heraus: Christian Ragger von der FPÖ, Heike Eder von der ÖVP, Verena Nussbaum von der SPÖ, Fiona Fiedler, von den NEOS und Ralph Schallmeiner von den Grünen.

Sie sehen, ich bin ganz an der Seite, das ist deswegen, weil ich nur auf einem Auge sehe, und so habe ich Sie alle gut im Blick.

Podiumsdiskussion

Heidemarie Egger: Wir wollen diskutieren, wir wollen sprechen und wir haben jetzt schon viel gehört über 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. 20 Jahre wichtiger rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen liegen hinter uns und gleichzeitig wurde schon mehrfach deutlich, Gleichstellung ist kein abgeschlossener Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Jetzt wollen wir gemeinsam den Blick darauf richten.

Zum Einstieg: Wie ist es denn, feiern wir heute einen Erfolg 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder müssen wir darüber nachdenken, was noch nicht erreicht wurde? – Ich würde gleich mit Ihnen starten, Herr Ragger. Wie sehen Sie das?

Christian Ragger (Abgeordneter zum Nationalrat, FPÖ): Zuerst einmal einen wunderschönen Vormittag! Wir sehen, dass es heute wirklich punktuell in ganz schneller Abfolge funktioniert, die Reden sind kurz und knackig, und so soll es heute auch bei den Behindertensprechern sein. – Relativ schnelle Antwort: Es ist beides. Es ist erstens ein Innehalten dieses Gesetzes: Es ist viel erreicht, es ist auch viel umgesetzt worden, ein Rechtsanspruch ist da, aber – und da bin ich bei Christine, und da musste ich leider schmunzeln, wie ich jetzt bei ihr gesessen bin – ich bin ein absoluter Verfechter der Unierung der Entwicklungen der Menschen mit Behinderungen, das heißt, ich will – und ich habe das auch bei den Verhandlungen mit der ÖVP eingefordert –, dass wir ein Grundsatzgesetz auf Bundesebene vollziehen und die Ausführungsgesetze ganz eng strukturiert in den Bundesländern machen. Warum? – Unser Föderalismus ist vielleicht gut gewollt gewesen, so wie auch dieses Gesetz vor 20 Jahren, aber wir haben uns in den einzelnen Bundesländern nicht fortbewegt und daher sind wir stehen geblieben bei unserer Entwicklung dieser Gesetze. Heute darf Inklusion, heute darf eine Beeinträchtigung – in welcher Form auch immer – niemals ein Grund sein, hier mit zweierlei Maß zu messen. Wir haben den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung stehen, der gilt für alle.

Heidemarie Egger: Danke. – Heike Eder, wie sehen Sie das – Erfolg oder noch viel zu tun?

Heike Eder (Abgeordnete zum Nationalrat, ÖVP): Also wenn man den 20. Geburtstag feiert, dann hat man doch schon einiges erlebt und auch viel gelernt, aber das Beste kommt eigentlich erst noch – und so ähnlich sehe ich es auch mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Wir sind auf einem guten Weg, wir haben viel erreicht, aber es darf noch einiges kommen. Wenn man auf so einem großen Geburtstag eingeladen ist – und wir feiern heute einfach Geburtstag –, dann kommen Onkeln und Tanten aus allen Bundesländern, auch aus Vorarlberg – ich habe heute schon einige gesehen –, viele Mitstreiter und solche, die das stark befürwortet haben und quasi den Weg begleitet haben. Vielleicht gibt es später auch noch Kuchen, das weiß ich nicht, aber ich habe jedenfalls auch ein Geschenk mitgebracht, und zwar an das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: einen kleinen Olivenbaum oder -busch. Dieser soll symbolisch auch dafür stehen, dass es von einer kleinen Pflanze zu einem doch beachtlichen kleinen Busch gewachsen ist. Es hat schon relativ viele Blätter, aber es darf weiterwachsen, es darf größer werden, und dafür muss es auch gehegt und gepflegt werden. Und ich sehe schon, es braucht dringend Wasser!

Heidemarie Egger: Vielen Dank. Geburtstagsfest: schöne Idee, ja, absolut. – Verena Nussbaum.

Verena Nussbaum (Abgeordnete zum Nationalrat, SPÖ): Hallo und guten Tag auch von meiner Seite! 20 Jahre ist schon eine gewisse Zeit und ich würde schon als positiv sehen, dass man da 2006 einen extremen menschenrechtlichen Fortschritt geschaffen hat. Ich glaube, ganz wichtig war eben, dass man Diskriminierungen einmal benannt hat – wie wir heute schon in der Rückschau gehört haben –, was vorher nicht war. Für uns ist es jetzt schon nach 20 Jahren selbstverständlich, dass Diskriminierungen nicht stattfinden dürfen, davon, dass es eine Gleichstellung de facto in 20 Jahren gebracht hat – das haben wir auch schon gehört –, sind wir noch weit entfernt. Da gibt es noch einiges zu tun. Ich würde es aber auf jeden Fall positiv sehen, was in diesen 20 Jahren auch schon passiert ist, aber wir haben noch viel vor uns.

Heidemarie Egger: Ein bisschen mehr Selbstverständlichkeit wurde geschaffen. Vielen Dank für den Gedanken. – Fiona Fiedler, wo stehen wir?

Fiona Fiedler (Abgeordnete zum Nationalrat, NEOS): Auch von mir einen wunderschönen guten Vormittag! Ein Grund zum Feiern, da kann ich mich bei den Kolleg:innen anschließen, ist es allemal, weil es ein wichtiges Gesetz ist, das da geschaffen wurde, aber so wie auch Christine Steger gesagt hat, wir sind noch lange nicht am Ende. Ich möchte dieses Symbol des Baumes, des Busches weiterführen und sagen: Wir müssen noch ein bisschen mehr gießen, damit wir dann auch Früchte von diesem Olivenbaum ernten können. Ich glaube, da haben wir noch einiges an Weg vor uns, aber da geben wir nicht auf. Da gießen wir fleißig weiter.

Heidemarie Egger: Lasst uns weiter gießen und beim Wachsen zusehen. Danke dafür. – Ralph Schallmeiner.

Ralph Schallmeiner (Abgeordneter zum Nationalrat, Grüne): Auch von meiner Seite herzlich willkommen und danke, dass ich hier sitzen darf! Wenn man diesen Geburtstagsvergleich weiterspinnen möchte, so bedeutet der 20. Geburtstag nichts anderes als: Die Teenagerjahre sind vorbei. So wie wir uns ja alle miteinander auch weiterentwickelt haben, wird sich auch dieses Gesetz hoffentlich weiterentwickeln, und ich finde, diese sechs Gedanken, die uns die Frau Gleichstellungsanwältin hier mitgebracht hat, sind ein gutes Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre. Das ist im Endeffekt auch der Auftrag. Das würde ich jetzt hier mitnehmen, einmal zu sagen: Okay, das ist einmal ein wichtiger Auftrag, dorthin müssen wir uns weiterentwickeln, darauf müssen wir schauen. Das, was bis jetzt geschaffen ist, ist super, ist toll, dafür gibt es auch heute eine Feier, aber die Arbeit hört nicht auf. Ich finde, das sollten wir uns heute gleich einmal mitnehmen, zu sagen, an diesen sechs Stellschrauben, an diesen großen sechs Stellschrauben werden wir als Nächstes schrauben müssen, damit dieses Gesetz auch weiterhin so gut ist und noch besser wird.

Heidemarie Egger: Arbeitsaufträge mitnehmen, ich glaube, das ist ganz in unser aller Sinne.

 Ja, starten wir in die Inhalte hinein. – Meine erste Frage geht an Sie, Heike Eder. Alltag, der Alltag von Menschen mit Behinderungen heute, 20 Jahre später sozusagen: Wie gut passt denn inzwischen der rechtliche Anspruch des Gesetzes mit der tatsächlichen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen zusammen?

Heike Eder: Ich finde, wenn man die Frage ehrlich beantworten möchte – und das ist mein Anspruch –, dann muss man wahrscheinlich schon sagen, dass es in verschiedensten Situationen von Menschen mit Behinderungen eine Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und den Lebensrealitäten gibt.

Ich möchte da gerne ein persönliches Beispiel bringen. Ich sitze zwar heute hier als Behinderten- und Inklusionssprecherin, aber gleichzeitig bin ich eine Frau mit einer Behinderung aufgrund eines Skiunfalls im Alter von 18 Jahren und hatte daher in meinem Leben schon einige Situationen, die ich erlebt habe. Eine davon war in meiner Studienzeit. Ich habe in Innsbruck studiert und bin dort oft mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren – von meinem Campus zu meiner Wohnung – und bin dort einmal dreimal hintereinander von einem Bus abgewiesen worden – ich war damals noch im Rollstuhl –, mit den Worten des Busfahrers, der gesagt hat: Für dein Wagerl haben wir keinen Platz! Zugegebenermaßen, es war Rushhour, es war relativ viel Verkehr, die Busse waren relativ voll, aber ich musste so insgesamt über 50 Minuten warten, bis ich dann den vierten Bus nach Hause nehmen konnte.

Solche Situationen, solche Erlebnisse zeigen eigentlich auch den Unterschied. Auf der einen Seite ist, glaube ich, der rechtliche Anspruch an sich klar oder die Diskriminierung an sich klar, aber tatsächlich entscheidet im Alltag einfach die konkrete Situation. Und das darf eigentlich nicht unser Maßstab sein. Ich bin aber eine absolute Optimistin. Ich weiß, wir haben schon sehr viel erreicht. Ich erlebe das auch immer, wenn ich vom Urlaub wieder heimkomme, da bin ich immer total froh, dass ich wieder zurück ins Ländle, nach Österreich kommen darf. Gleichzeitig glaube ich schon, es sollte unser aller Auftrag sein, dass wir schauen, dass das, was schon längst gesetzlich verankert ist, auch vermehrt und noch besser in den Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen ankommt, weil es, glaube ich, schon klar ist, dass Gleichberechtigung sich am Ende des Tages nicht im einzelnen Gesetzestext entscheidet, sondern einfach jeden Tag, tagtäglich, in konkreten Situationen – beispielsweise an der Bushaltestelle, am Arbeitsplatz, beim Amt, in den verschiedensten Situationen.

Heidemarie Egger: Es zeigt sich an so vielen Situationen, im Großem wie im Kleinen. Danke auch für die Erzählung der eigenen Erfahrung, wo wir auch Raunen im Raum gehört haben. Puh!

Verena Nussbaum, mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und später auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich der Blick auf Behinderung verändert – oder hätte sich sollen, das ist jetzt die Frage. Ist denn dieser Wandel gelungen, weg vom medizinischen Modell, von diesem individuellen Schicksal Defizit, mit dem man halt leben muss, hin zu einem Verständnis, dass Behinderung vor allem durch die gesellschaftlichen Barrieren entsteht? Wie sehen Sie das?

Verena Nussbaum: Das Gesetz – und das ist das Schöne, dass wir diese 20 Jahre feiern – hat ja den Anspruch genommen, nur Defizite zu sehen und auch nur in der Fürsorgerolle zu stehen, sondern da geht es eben darum, dass man sagt: Die Barrierefreiheit soll gegeben sein. Damit ist ja auch der Wandel in der Definition Menschen mit Behinderungen eigentlich auch vollzogen worden, indem man sagt: Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert. Sie werden daran behindert, teilzunehmen – an der Gesellschaft, im Sozialen, im Kulturellen, im Politischen, im Alltag, in der Arbeitswelt, in der Bildung –, und wir müssen die Barrieren entfernen, damit Menschen eben nicht mehr behindert werden. Ich glaube, dieser Gedanke, der auch einer der Grundgedanken dieses Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ist, ist in der Zwischenzeit, würde ich einmal sagen, in die Köpfe – nicht in alle, aber zumindest in einige – schon sehr gut hineingepflanzt worden und auch umgesetzt worden. Es ist aber natürlich immer noch so – denke ich mir und das kann man, muss man, glaube ich, auch ganz offen ansprechen –, wenn ich an medizinische Begutachtungen denke, dass man dann noch immer die Arbeitsfähigkeitsthematiken sieht. Natürlich sollte es nicht mehr so sein, aber es werden immer noch die medizinischen Defizite gesehen und nicht – wenn ich jetzt dieses Beispiel hernehme –: Was brauche ich an Mindestmaß, damit ich weiterhin im Arbeitsleben tätig sein kann?

Da haben wir noch sehr viel vor uns, einen weiten Weg. Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem wichtig, auch zu sagen, dass ich diese Barrierefreiheit – wir haben es heute schon mehrmals gehört – einklagen kann. Ich habe diese Möglichkeit, auch wenn man diesen vollständigen Beseitigungsanspruch nicht hat. Das ist der Wermutstropfen in dieser Situation, dass ich sage: Okay, ich klage das ein, denn diese Stufe behindert mich am Leben oder an meinem sozialen Umfeld teilzunehmen: dass ich mit meinen Freunden in ein Restaurant gehen kann, aber eben dort nicht auf die Toilette gehen kann. Kriege ich Geld – ja, schön, aber meine Kollegin oder mein Freund steht wieder vor der gleichen Stufe, und dann geht das wieder los.

Also ich sage, da haben wir noch sehr viel vor uns, aber ich bin sehr zuversichtlich, und ich hoffe nicht, dass es wieder 20 Jahre dauern wird, bis wir da weiterkommen. Das ist aber, glaube ich, ein wesentlicher Punkt, dass man betreffend diesen Denkansatz sagt, dass man den einfach weiter verbreiten muss. Da fällt mir natürlich auch vor allem die Arbeitswelt ein, dass man da den Appell eigentlich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richten muss, und nicht nur, wie wir heute gehört haben, indem wir die Behindertenvertrauenspersonen stärken, sondern dahin gehend, dass sie ihre Vorurteile abzubauen, dass man sagt: Stellt Menschen mit Behinderungen ein! Habt keine Vorurteile, traut euch das! – Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt haben, wir wollen, dass alle Menschen einer Arbeit nachgehen können, und da ist, glaube ich, diese Barrierefreiheit ganz wesentlich.

Heidemarie Egger: Bewusstseinswandel: Ein paar Schritte haben wir schon gemacht, aber es ist noch viel zu tun, gerade bei den Arbeitgeber:innen. Vielen Dank.

Fiona Fiedler, wir haben jetzt eh auch kurz schon gesprochen und auch vorhin, Christine Steger hat es gesagt: Die Rechte, die man hat, entfalten ihre Wirkung ja nur dann, wenn man sie tatsächlich auch durchgesetzt bekommt. Hat das Gesetz hier neue starke Wege eröffnet oder bleibt der Rechtsschutz symbolisch und nicht für alle, nur für wenige zugänglich? Wie funktionieren denn Schlichtungen, Schadenersatz-, Verbandsklagen aus heutiger Sicht, nach 20 Jahren des Ausprobierens?

Fiona Fiedler: Auch da haben wir schon viel dazu gehört, dass da durchaus noch Verbesserungsbedarf da ist. Die Schlichtungen sind ein gutes Mittel, das ist keine Frage, auch wenn die Settings nicht immer so passen, wie das vorhin auch erläutert wurde. Dennoch glauben wir schon, dass man auch einen direkten Weg zu Gericht braucht, und dass man nicht die Schlichtung immer als verpflichtendes Zwischenschrittmittel einsetzen muss, weil das in manchen Situationen vielleicht auch nicht passend ist.

Das Gesetz ist das eine, wo ich sage, ja, es steht alles schön geschrieben, aber wie gesagt, um wieder auf die Früchte zurückzukommen, wir haben da wahrscheinlich noch einige lange Wege vor uns – ich hoffe keine 20 Jahre, sondern dass es ein bisschen schneller geht –, weil gerade das Bewusstsein, was es heißt, zu diskriminieren, nicht überall angekommen ist. Und es gibt so viele einzelne verschiedene Punkte, wo diskriminiert wird – wurscht, ob das in der Schule oder im Kindergarten anfängt oder dann am Arbeitsplatz –, wo wir einfach wirklich noch einen Haufen vor uns haben und etwas tun müssen. Wie gesagt, das eine ist das Gesetz, das andere ist, wie es durchgesetzt wird – und da ist noch Luft nach oben.

Heidemarie Egger: Da ist noch Luft nach oben. Diese Luft werden wir füllen und wir wünschen uns alle, dass wir schon in den nächsten zehn Jahren davon etwas sehen und nicht erst 20 Jahre später. Vielen Dank.

Ralph Schallmeiner, in den vergangenen Jahren wurde ja immer deutlicher, dass Menschen mit Behinderungen oft auch mehrfach von Diskriminierungen, von Marginalisierung betroffen sind – etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Armut, sexueller Orientierung. Ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz heute ein gutes Recht für alle Menschen mit Behinderungen oder fehlt es da noch?

Ralph Schallmeiner: Wer vorhin der Anwältin zugehört hat – oder wenn man aufmerksam zugehört hat –, wird natürlich merken, dass es hier blinde Flecken gibt. Intersektionale Diskriminierung ist ein Faktum. Wir haben es auch gerade gehört, Heike Eder hat es selber gesagt, als Frau mit Behinderung, oder wir haben es gestern beim NGO-Forum der Volksanwaltschaft gehört, als Migrantin, Migrant mit Behinderung, als älterer Mensch mit Behinderung und, und, und ist man ganz oft noch mehrfach von Diskriminierung betroffen und hat aber dann schon ein Problem. 

Wenn ich mir überlege, als Frau betroffen zu sein – einerseits eben diskriminiert zu werden aufgrund meiner Behinderung und aufgrund meines Geschlechts – und mich dann vielleicht noch mit einer Person bei einem verpflichtenden Schlichtungsgespräch hinsetzen zu müssen, um dem jetzt zu erklären, warum das jetzt diskriminierend mir gegenüber war, weil er sich abfällig über mich geäußert hat, weil diese Person mir vielleicht meine Sexualität abgesprochen hat, was auch immer, dann ist das einfach eine Lücke. Das ist halt nicht ausreichend. Hier genauer hinzuschauen, ist das eine, das hier abzuändern, ist das andere, und da eben auch einen Durchsetzungsanspruch umzusetzen und dafür zu sorgen, dass man bei dieser Form der Diskriminierung genauer hinschaut und den Menschen auch eine Möglichkeit gibt, nämlich eine niederschwellige Möglichkeit gibt, sich da zu wehren.

Ich glaube, das ist jetzt die Herausforderung, die wir als Politik haben und um die wir uns kümmern müssen. Um auch das noch einmal aufzugreifen: Es darf halt nicht wieder 20 Jahre dauern, sondern wir werden das ein bisschen schneller machen müssen, aber ich glaube, da gibt es eh einen relativ großen und breiten Konsens, dass wir diese Sache auch angehen.

Heidemarie Egger: Mehr Intersektionalität, mehr Verständnis von intersektionaler Diskriminierung – eine wichtige Sache, gerade für die Zukunft. – Danke.

Christian Ragger, heute wurde mehrfach betont, wie wichtig starke und unabhängige Institutionen für Gleichstellung und Rechtsdurchsetzung sind. Sind wir in Österreich gut ausgestattet, um das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auch durchzusetzen? Wir feiern ja heuer auch 20 Jahre Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.

Christian Ragger: Nein, keineswegs – ehrliche Antwort. Wir werden jetzt auch sehen, am 19. Juni läuft die Frist aus für die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union, die die Gleichbehandlungsstellen etablieren soll. Dort wird die große Quizfrage sein: Wie statte ich sie aus?

Ich würde aber auch gerne Werbung dafür machen, dass man auch einen zweiten Punkt beachtet: Ich höre immer die Worte Diskriminierung, Beeinträchtigung, Behinderung und sonst was. Wir müssen im Kopf beginnen, wir müssen auch unsere Sprache ändern. Ich komme aus einer Struktur in Italien, wo es diese Themenkomplexe und Themenstellungen nicht gibt. Ich bin seit 15 Jahren – und nach wie vor – Vorsitzender und Generalsekretär der größten europäischen Sozialvereinigung – ich bin damals als junger Soziallandesrat gewählt worden – und wir haben heuer ein wunderbares Ensemble von verschiedenen Projekten, die man europaweit umsetzt, hier beim Herrn Präsidenten vorgestellt. Ich möchte drei herausnehmen: eines ist gemeinsam von meinen Kollegen gewählt worden, das war die Möglichkeit der Hilfe für Menschen, die in ein Krankenhaus kommen und sich nicht zu artikulieren wissen, ein sensationelles Projekt, im nördlichen Spanien. Wir schauen uns das jetzt am 15. Juni in Valencia an, weil ich eben dort auch den Vorsitz führe.

Das zweite Projekt war ein Projekt von Menschen aus Paris, wo 1 500 Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in einem Callcenter arbeiten und Antworten auf Fragen des täglichen Lebens dort für ganz Frankreich anbieten. Das glaubt man nicht, wenn man das sieht, das ist unfassbar. Das sind so tolle Initiativen.

Und als Letztes würde ich eine Initiative aus Kärnten herausnehmen: Wir haben seinerzeit das erste solche Projekt gemacht – und die Präsidentin der Lebenshilfe sitzt ja da –, indem wir Menschen, die eine körperliche und geistige Beeinträchtigung gehabt haben, in einer – damals noch – Tagesstätte bilingual, nämlich Slowenisch und Deutsch, zusammengeholt haben. Wir haben sowohl in Slowenien als auch in Österreich die ersten Wohnverbünde gebaut, und dort haben diese Menschen, die selbstbestimmt in einer Wohnung gelebt haben, auch das erste Mal die Möglichkeit einer Assistenz gehabt.

Was will ich damit sagen? – Der Appell ist, nicht nur der Rechtsanspruch per se ist eine Ultima Ratio und eine Conditio sine qua non, die umzusetzen ist. Wir haben einen Haufen von Gesetzen zu ändern. Ich habe mitgezählt: ABGB, JN, ZPO, Arbeitsverfassungsrecht, sozialrechtliche Absicherungen – also wir haben wirklich eine Phalanx an Gesetzen, wo wir Änderungen einbringen werden. Mein Sekretär, der hinten sitzt, dreht gerade durch, weil er diese Anträge dann für den Sozialausschuss auch schreiben muss. Da nehme ich den Herrn Kollegen von den Grünen jetzt beim Wort, dass wir das in den nächsten Wochen, Monaten und Tagen dementsprechend einbringen werden.

Es ist aber auch eine Aufgabe der Verbände, sich noch stärker – das ist ein Appell! – zu vernetzen, europaweit zu vernetzen, weil wir mittlerweile in der Lage sind, das so durchzusetzen. Wir sind eine mächtige Organisation und es ist jeder herzlich willkommen – jetzt mache ich Eigenwerbung –, der Elisan beizutreten, die größte europäische politische Union mit dem Schwerpunkt Soziales, Fragen der Beeinträchtigungen und Jugendarbeitslosigkeit, die wir zurzeit haben – 2 000 Städte und 240 Regionen gehören dazu. – Danke.

Heidemarie Egger: Danke. Ich höre, ihr Bereichssprecher:innen nehmt alle viele Hausübungen mit, auch die Idee, sich Projekte anzuschauen, ins Ausland zu schauen. Das ist sicher auch ein guter Weg, um auch dieses Gesetz mit Leben, mit noch mehr Leben, mit Zukunft zu füllen.

Die Zeit vergeht unglaublich schnell, ein großes Danke überhaupt an euch alle für eure Arbeit, ich glaube, im Namen der ganzen Runde hier. Wir kommen schon zur Schlussfrage. Jetzt müsst ihr euch vorstellen, ich bin eine gute Fee. Ich komme, sagen wir, auf einem Einhorn geritten: Wenn ihr das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz morgen weiterentwickeln könntet, welche eine – eine! – Änderung hätte aus eurer Sicht die größte Wirkung für Menschen mit Behinderungen? Ich mit meinem Zauberstab könnte das dann ändern.

Ich würde bei Ralph Schallmeiner beginnen.

Ralph Schallmeiner: Das ist recht einfach: Der Föderalismus ist morgen weg und wir haben endlich einheitliche Standards in diesem Land (Beifall) – vor allem haben wir es dann auch endlich geschafft, dass eben Gemeinden es sich nicht herausnehmen können, zu sagen: Ich eröffne jetzt ein Sozialbüro, das halt nicht barrierefrei ist!, und solche Dinge. Ich glaube, damit wäre allen geholfen.

Heidemarie Egger: Die Begeisterung im Raum ist zu spüren. – Fiona Fiedler?

Fiona Fiedler: Da würde ich mich gerne anschließen. Ich glaube, dass man wirklich Beseitigungsansprüche geltend machen können muss, weil es einfach darum geht: Ich kann mich 17-mal zu einer Schlichtung hinsetzen und ich komme aber trotzdem in die Lokalität, oder was auch immer es ist, nicht hinein. Es ist einfach ein Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben, eine Verunmöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe, und das darf es nicht mehr sein.

Heidemarie Egger: Das wäre wirklich maßgeblich. Vielen Dank.

Da zücke ich schon wieder meinen Zauberstab. – Verena Nussbaum.

Verena Nussbaum: Ich würde das jetzt nicht nur aufs Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bezogen sehen, da ja das eine Querschnittsmaterie ist, glaube ich, ist es wichtig, dass man nicht nur - - Ich kann Fiona durchaus beipflichten mit dem Beseitigungsanspruch, aber ich glaube, es ist wichtig, die inklusive Bildung einfach als Nummer eins zu sehen, dass das einfach die Voraussetzung ist, damit ich nachher ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Und auch betreffend Arbeitsmarkt ist es für mich eben – was ich früher schon gesagt habe – ein wesentlicher Punkt, dass ich dort wirklich eine Gleichstellung erreiche. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Das wäre so wichtig. Vielen, vielen Dank. – Heike Eder.

Heike Eder: Aus Sicht von von Diskriminierung betroffenen Menschen wäre es wahrscheinlich der Beseitigungsanspruch, dass die Barrieren beseitigt werden, aber ich möchte gerne noch etwas hinzufügen, nämlich was ich auch noch gut fände, ist, dass es bestenfalls überhaupt nicht zur Diskriminierung kommt und da würde ich es wichtig finden, dass Bewusstseinsbildung und Prävention mehr und besser im Gesetz verankert wären. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Sehr gerne! Super. – Zum Abschluss, Christian Ragger. Jetzt ist viel Gutes schon gesagt worden, aber ich bin mir sicher - -

Christian Ragger: Wir, die Sprecher für Menschen mit Behinderungen, sind ja, ich sage jetzt einmal zu 99,9 Prozent, immer derselben Meinung. Ich hätte den vor zwei Monaten gebraucht, diesen Zauberstab. Zu mir kommt ein junger dynamischer Mensch und sagt: Ich bin gehörlos und ich möchte Lokführer werden! Ich habe mich beworben, ich bin Bestgereihter!

Und jetzt sage ich, dass es ein österreichisches Unternehmen ist, das am Ende des Tages diesen jungen Menschen ausgeschlossen hat, seinen Berufswunsch umzusetzen, nämlich dass er Lokführer wird. Heute ist er Steuerberater. Das geht. Was übrig geblieben ist, wir haben ein bisschen Geld bekommen dafür, aber wir haben ihm nicht seinen Berufswunsch erfüllen können. Daher ist es einzig und eindeutig für mich der Beseitigungsanspruch, und da sollte man wirklich klar überlegen, weil jeder Mensch hat nicht nur einen Zauberstab, sondern er hat auch einen Wunsch, damit der Zauberstab aktiviert werden kann. Das sollten wir uns alle, wie wir hier sind, vor Augen führen. Daher: Beseitigungsanspruch.

Heidemarie Egger: Das wäre sehr, sehr, sehr wichtig. Vielen Dank an diese Runde, an euch alle, auch für eure Arbeit! Danke an die Diskussionsrunde, einen Applaus! (Beifall.)

Als Übergang zum Ende hören wir noch einmal das Ineo Quartet mit Musik von Haydn, mit Haydns Streichquartett Opus 50, Nummer 2, den 4. Satz.

Direkt danach wird Petra Plicka für uns wieder zusammenfassen, mit Zeichnungen und in Leichter Sprache.

 

Es folgt die musikalische Darbietung des Stückes Quartett in C-Dur, op. 50, Nr. 2, 4. Satz von Joseph Haydn, dargebracht vom Ineo Quartet.


(Beifall.)

Petra Plicka: Jene Personen, die für die Bereiche Menschen mit Behinderungen im Parlament sitzen, die Abgeordneten zum Nationalrat, haben jetzt noch mit Heidemarie Egger eine Abschlussdiskussion geführt. (Die Rednerin unterstützt in der Folge ihre Ausführungen mittels Graphic Recording.) Die Frage war: Sind 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein Erfolg? – Ja, aber: Wir können gemeinsam feiern, wir haben viel erreicht, aber wir haben einen Auftrag. Wir sollen nicht stehen bleiben, der Baum soll wachsen und wir müssen ihn noch gießen, haben wir gehört.

Wie ist es denn zwischen Gesetz und Realität, zwischen Anspruch auf das Gesetz und dem Alltag der Menschen mit Behinderungen? – Ja, auch noch nicht so ganz erreicht. Da haben wir das Beispiel gehört, für den Anspruch auf einen barrierefreien Bus, und dann gibt es aber keinen Platz. Das ist der Unterschied zwischen Gesetz und erlebtem Alltag. Der ist noch da.

Ist der Wandel gelungen? Haben wir eine voll inklusive Gesellschaft? Wir schauen jetzt viel mehr auf die Stärken der Betroffenen, auf die Stärken der Menschen mit Behinderungen, aber behindert wird man immer noch durch die Barrieren. Da ist das Beispiel der Arbeitswelt, da wird man oft noch diskriminiert und eben nicht ganz ernst genommen. Da ist noch einiges zu tun. Aber es ist schon besser.

Wie ist es mit der Rechtsdurchsetzung? – Wir haben gehört, da ist noch Luft nach oben. Schlichtungen sind gut, aber man muss auch die Möglichkeit haben, sein Recht vor Gericht durchzusetzen.

Die Lücken im Gesetz: Ist es ein Gesetz für alle? Da haben wir heute ein paar mal gehört und auch jetzt wieder, gerade bei der – ich sage jetzt wieder das schwierige Wort – Intersektionalität, also wenn ich eine Behinderung habe und ein anderer Grund dafür sorgt, dass ich diskriminiert werde, zum Beispiel weil ich eine Frau bin, die einen Schleier trägt, also wenn es mehrere Dinge sind, bei denen es zu Diskriminierung kommt, da sind noch große Lücken, da ist noch viel zu tun.

Sind wir gut gerüstet? Gerade auch mit den 20 Jahren des Büros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, wie steht es da in Österreich? – Ja, in Österreich haben wir einiges, aber wir müssen auf die Sprache achten, zum Beispiel, indem wir uns international umschauen, was es noch für andere Möglichkeiten gibt. Hier war das Beispiel mit den Symbolen, dass man sich im Krankenhaus damit ausdrücken kann. Nur als eines der Beispiele, was wir uns im Netzwerk international noch anschauen könnten.

Wenn wir einen Zauberstab hätten, dann gäbe es ab morgen keinen Föderalismus mehr, die Beseitigungsansprüche wären durchgesetzt und es gäbe inklusive Bildung für alle. Es gäbe Bewusstseinsbildung in den Medien, im Fernsehen, im Internet, um die Gesellschaft aufzuklären und damit alles zu öffnen, die Türen, aber auch die Köpfe, und dann vielleicht auch noch größere Wünsche, wie die, Lokführer zu werden, zu erfüllen. – Danke schön. (Beifall.)

Heidemarie Egger: Sehr geehrte Festgäste! Eine spannende Veranstaltung geht zu Ende. Es gibt noch viel zu tun beim Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, es war und ist nicht perfekt, aber trotzdem auch irgendwo eine Erfolgsgeschichte, eine Geschichte der Meilensteine. Nicht zuletzt wurde das möglich durch das engagierte Zusammenarbeiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen mit dem Sozialministerium und den politischen Vertreter:innen.

Zum Abschluss darf ich im Namen von Christine Steger noch einen kurzen Veranstaltungshinweis geben: Es wird am 17.11. an der WU Wien ein Symposium geben, wo man die Entwicklung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes weiterdiskutieren kann, unter anderem mit Univ.-Prof.in Susanne Auer-Mayer.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden und an alle Festgäste für die Teilnahme heute. Einen guten weiteren Austausch beim anschließenden Empfang in der Säulenhalle! Ich verabschiede mich nun von Ihnen hier im Saal und von den Zuseher:innen auf ORF III. (Beifall.)