Transkript

#2 Literatur am Ring: Starke Worte | Močne besede | Silná slova. Minderheitenschutz zwischen Recht und Politik

 

70/SVER

25. Juni 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode

Lesesaal

Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
 

#2 Literatur am Ring: Starke Worte | Močne besede | Silná slova. Minderheitenschutz zwischen Recht und Politik

Programm

Eröffnungsworte

Walter Rosenkranz – Präsident des Nationalrates

Vertreten durch:

Harald Dossi – Parlamentsdirektor

Impulsgespräch

Susanne Weitlaner – Vorsitzende im Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe in Kärnten und der Steiermark

Karl Hanzl – Vorsitzender im Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe

Podiumsdiskussion und Lesung

Mirjam Polzer-Srienz – Leiterin des Sachgebietes Volksgruppenbüro und Menschenrechte in der Landesamtsdirektion Kärnten

Jürgen Pirker – Universitätsprofessor Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied im Sachverständigenausschuss des Europarates nach der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen

Ondřej Cikán – Autor, Übersetzer und Verleger, Ketos Verlag

Moderation

Thomas Kassl – Dialogplattform Staat & Gesellschaft, Parlamentsdirektion

Musik

Duo Sonoma
Mira Gregorič, Violine 
Sara Gregorič, Gitarre

Getränkeempfang

 

Die Veranstaltung beginnt mit der musikalischen Darbietung des Stückes „Nmau“, dargebracht vom Duo Sonoma.


(Beifall.)

Thomas Kassl (Dialogplattform Staat & Gesellschaft Parlamentsdirektion): Vielen herzlichen Dank, hvala lepa, an Mira und Sara Gregorič für die musikalische Einbegleitung. Vielleicht konnten einige im Publikum Fragmente eines der bekanntesten slowenischen Volkslieder „Nmav čriez izaro“ erkennen, übersetzt: „A bissl übern See“. Beschrieben wird da die Sehnsucht nach der Heimat und dem Zuhause. Welch stimmungsvoller Beginn mit dem Duo Sonoma! Wir werden sie im Laufe des heutigen Abends noch öfter zu Gehör bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dámy a pánové! Cenjeni gostje! Ich begrüße Sie zu einer weiteren Ausgabe von Literatur am Ring hier im ehrwürdigen Lesesaal der Parlamentsbibliothek. Nach der erfolgreichen ersten Veranstaltung im April rücken heute erneut zwei der sechs autochthonen Volksgruppen in den Mittelpunkt: die Slowenen in Kärnten und der Steiermark sowie die Tschechen in Wien.

„Starke Worte, Močne besede, Silná slova. Minderheitenschutz zwischen Recht und Politik“, so lautet der Titel der heutigen bereits zweiten Veranstaltung in der Reihe Literatur am Ring mit dem Fokus auf Volksgruppen. Sie ist Teil des Gesamtkonzepts „Wir sind Demokratie“, das aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes zur verstärkten Sichtbarmachung der autochthonen Volksgruppen im Parlament beiträgt.

Mein Name ist Thomas Kassl, ich bin stellvertretender Leiter der Abteilung Dialogplattform Staat & Gesellschaft, und es freut mich, dass ich Sie heute wieder durch den Abend begleiten kann.

Der eingangs erwähnte Themenschwerpunkt „Wir sind Demokratie“ im Demokratikum – Erlebnis Parlament versteht sich auch als sichtbares Zeichen eines kontinuierlichen Dialogprozesses, der seit dem Jahr 2022 im Hohen Haus im Rahmen der Dialogplattform autochthoner Volksgruppen im Parlament initiiert wurde. 

Gestatten Sie mir nun, dass ich zu Beginn nachstehende Persönlichkeiten in unserer Mitte begrüßen darf:

Die heutige Veranstaltung findet auf Einladung von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz statt, welcher sich aufgrund eines dringenden Termins entschuldigen lässt. Umso mehr freut es mich, dass ich in seiner Vertretung in unserer Mitte Herrn Parlamentsdirektor Harald Dossi begrüßen darf. – Herzlich willkommen! (Beifall.)

Ich darf zudem alle anwesenden Mitglieder des Diplomatischen Corps in unserer Mitte begrüßen. Es freut mich sehr, alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Volksgruppenbeirates willkommen zu heißen, im Besonderen heute jene der slowenischen und der tschechischen Volksgruppe. In Vertretung darf ich hier die Vorsitzende im slowenischen Volksgruppenbeirat Susanne Weitlaner sowie den Vorsitzenden im tschechischen Volksgruppenbeirat, Herrn Karl Hanzl, herzlich begrüßen. (Beifall.)

Besonders begrüßen darf ich außerdem die anwesenden aktiven und ehemaligen Abgeordneten zum Nationalrat sowie Mitglieder des Bundesrates. 

Es freut mich sehr, dass auch Dienstleiterin Susanna Enk in unserer Mitte ist, Kerstin Sitte, die stellvertretende Abteilungsleiterin aus dem Bundeskanzleramt, sowie die anwesenden Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Parlamentsdirektion. – Herzlich willkommen! (Beifall.)

Abschließend darf ich Ihnen unsere heutigen Podiumsgäste vorstellen und sie willkommen heißen:

Mirjam Polzer-Srienz, Leiterin des Volksgruppenbüros und zuständig für Menschenrechtsfragen in der Landesamtsdirektion Kärnten (Beifall), Jürgen Pirker, Universitätsprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Mitglied im Sachverständigenausschuss des Europarates nach der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (Beifall), und Ondřej Cikán, Autor, Übersetzer und Verleger. – Vielen Dank, dass Sie alle heute hier sind! (Beifall.)

Ich darf nun Sie, sehr geehrter Herr Parlamentsdirektor, um Ihre Eröffnungsworte bitten.

Eröffnungsworte

Harald Dossi (Parlamentsdirektor): Vielen Dank, Herr Kassl! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste des heutigen Nachmittags! Ich darf nach der formvollendeten protokollarischen Begrüßung durch Herrn Kassl so pauschal und kurz sein: Es freut mich sehr, dass Sie den Weg hierher in den Lesesaal gefunden haben zur, wie schon erwähnt wurde, zweiten Veranstaltung von drei geplanten im Rahmen des heurigen Volksgruppenschwerpunkts im Parlament, in der Parlamentsdirektion.

Ich habe mich sehr gefreut – weil ich schon ein bisschen früher im Saal war und ein bissl beobachtet habe –, dass viele von Ihnen, die Sie schon gesessen sind und ein paar Minuten länger warten mussten als geplant, sehr interessiert auf die Bücherregale gesehen haben. Es freut mich sehr, dass das auch so bemerkt wird, und ich kann nur sagen, dass wir uns – obwohl dieser Lesesaal ja seit der Wiedereröffnung des sanierten Parlaments nicht mehr nur der Lesesaal einer rein internen Behördenbibliothek, sondern der Lesesaal einer öffentlichen Bibliothek ist und inzwischen viele vor allem junge Leute draufgekommen sind, dass man bei uns letztlich noch leichter einen Platz bekommt als in den Lesesälen der Nationalbibliothek oder der Universitätspolitik – trotzdem freuen, wenn auch Sie als Besucher oder als Besucherin den Weg in die Bibliothek finden. Und ich kann Ihnen sagen: Alleine hier im Handapparat werden Sie alles, was Sie zu den Themen Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Ökonomie, Volkswirtschaft suchen, mit einem Griff finden.

Zum Thema selbst möchte ich nur sagen, dass ja gewissermaßen als Titel über der heutigen Veranstaltung Kraft des Gesetzes steht. Ich habe eine Weile darüber nachgedacht und finde, es ist wirklich eine gute Entscheidung gewesen, das so zu nennen – nämlich dieser Gedanke, dass Gesetze, wenn sie einmal erlassen und kundgemacht sind und in Kraft getreten sind, Kraft entfalten. Sie sollen also etwas bewirken und bewirken im Regelfall auch etwas, was aber – wie sich zeigt, wenn man in die Entstehungsgeschichte von Gesetzen zurückblickt –, auch voraussetzt, oder der Hintergrund ist oft, dass es auch Kraftanstrengungen braucht, um diesen Gesetzen Kraft zu verleihen. Ich denke, dass das gerade zum Thema der autochthonen Volksgruppen in Österreich ein sehr schönes Bild ist, weil wir zwar, ja, das 50-jährige Jubiläum des Volksgruppengesetzes feiern, aber ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen hier im Saal wissen, wie viel Kraft nicht zuletzt von den Vertretern und Vertreterinnen der autochthonen Volksgruppen notwendig war, um diesen Schritt vor 50 Jahren zu erreichen. Persönlich sage ich: Immer noch zu wenig, sicherlich zu spät!, und ich freue mich, berichten zu können, dass sich im politischen Betrieb, auch in einem Dialog mit den Volksgruppenbeiräten, gerade zu diesem Thema hoffentlich etwas entwickelt, was auch zukunftsgerichtet diese Kraft der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Volksgruppen noch verstärken wird. 

In dem Zusammenhang, weil ich die Volksgruppen in den letzten Jahren immer so auch als solidarisch auftretende, einheitlich auftretende Gruppe erlebt und gesehen habe, freut es mich besonders, zu sehen, dass außer der Spitzenvertreterin, dem Spitzenvertreter der beiden Volksgruppen, die heute im Mittelpunkt stehen, auch Vertreter und Vertreterinnen aus anderen Volksgruppen hier sind. Ich finde, das ist ein schönes und stärkendes Zeichen. 

Da wir uns ja auch oder insbesondere hier im Lesesaal der Parlamentsbibliothek im Rahmen der Reihe Literatur am Ring bewegen, werden Sie sich vielleicht auch fragen, was ich mich jetzt in der Vorbereitung auch gefragt habe: Welche Literatur wird es heute geben, außer interessante Diskussionsrunden, die ja dann letztlich auch Sie involvieren werden?, und ich kann Ihnen sagen: Kraft des Gesetzes wird sich auch so ausdrücken, dass wir – zumindest kurz – einen literarischen Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung hören werden. Also ich glaube, auch das passt zum Thema ganz gut dazu. 

Ich freue mich, dass die drei Protagonisten des heutigen Nachmittags, die ja schon vorgestellt wurden, bereit sind, sich hier aktiv zu beteiligen. Frau Dr.in Mirjam Polzer-Srienz, Sie sind Juristin, seit nicht allzu Langem in der Landesamtsdirektion Kärnten Leiterin des Volksgruppenbüros, einer, wie ich glaube, einzigartige Einrichtung, die es der Volksgruppe der Sloweninnen und Slowenen ermöglichen soll, einen besseren Zugang zur Landesverwaltung zu bekommen. In dem Zusammenhang haben Sie natürlich auch in vielfältiger Weise mit juristischen Fragestellungen zu tun.

Prof. Pirker muss ich, glaube ich, für diejenigen von Ihnen, die schon öfter hier bei uns waren, nicht gesondert vorstellen: Leiter des Fachbereichs Global Governance am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Universität Graz und für uns in der Parlamentsdirektion ein geschätzter und uns schon seit Längerem eng verbundener Experte, der uns auch bei der Konzipierung des Schwerpunktes des heurigen Jahres zu Volksgruppenfragen sehr beraten und begleitet hat. – Vielen Dank noch einmal dafür. Herr Prof. Pirker wird sich da auch beteiligen.

Last, but not least: Herr Ondřej Cikán, ein österreichisch-tschechischer Autor – nicht nur Autor, sondern: Dichter, Regisseur, Verleger, auch Übersetzer. Ich habe mich gefreut, zu sehen, Sie haben – sogar mehrere – Bücher mit zu unserer Literaturveranstaltung; das ist ein schöner Beginn. 

Ich freue mich auf diesen Nachmittag, wünsche uns allen, Ihnen allen, einen interessanten Nachmittag mit interessanten Diskussionen, auch mit der Möglichkeit, sich zu beteiligen. Das Einzige, was ich jetzt abschließend leider noch sagen muss, ist, dass die Bitte von Herrn Präsidenten Rosenkranz, ihn zu vertreten, so kurzfristig an mich herangetragen wurde, dass ich jetzt nach meiner Begrüßung zu einem nächsten Termin weiterlaufen muss. Ich konnte das leider nicht mehr ändern. Es tut mir sehr leid, aber Herr Kassl und andere aus dem Team werden mir berichten, wie das heute gelaufen ist. Ich bin mir ganz sicher, Sie werden es nicht bereuen, zu uns gekommen zu sein. Herzlich willkommen noch einmal! – Danke. (Beifall.)

Thomas Kassl: Vielen Dank, Herr Parlamentsdirektor, für Ihre Eröffnungsworte. 

Ich setze im Programm fort und bitte nun zu mir zum Gespräch: die Vorsitzende im Volksgruppenbeirat für Slowenen in Kärnten und in der Steiermark, Susanne Weitlaner, sowie den Vorsitzenden im Volksgruppenbeirat der Tschechen, Herrn Karl Hanzl.

Susanne Weitlaner, ich würde gerne mit Ihnen beginnen. Als steirische Slowenin führen Sie derzeit den Vorsitz im Volksgruppenbeirat. Ein internes Rotationsprinzip gewährleistet ja, dass somit jeweils eine Volksgruppendachorganisation – drei haben wir in Kärnten und eine in der Steiermark – für ein Jahr an der Spitze des Beirates steht. Diesem Modell folgt auch der Volksgruppenbeirat für die Kroaten im Burgenland. Alle anderen Vorsitzenden sind für die Gesamtdauer von vier Jahren bestellt.

Meine erste Frage an Sie wäre: Das Land Steiermark hat sich ja erst vor geraumer Zeit für das Thema der Slowenen in der Steiermark geöffnet. Können Sie uns kurz die bedeutendsten Meilensteine und Etappen am Weg zur Sichtbarmachung in Ihrem Bundesland skizzieren?

Susanne Weitlaner (Vorsitzende im Volksgruppenbeirat für Slowenen in Kärnten und in der Steiermark): Ja. Wir sind zwar zusammen mit den Kärntner Slowenen erwähnt, aber die Geschichte ist komplett anders verlaufen. Meilenstein Nummer eins ist, dass der Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark 1988 gegründet wurde, der eben genau diesen Artikel VII auch in seinem Vereinsnamen enthält. 1993 wäre es mit dem Verein fast wieder zu Ende gewesen, weil auch unser Verein eine Briefbombe von Franz Fuchs erhalten hat, aber Gott sei Dank hat da der Verein zusammengehalten, es ist weitergegangen. 

Meilenstein Nummer zwei war der Ankauf unseres Kulturzentrums in Laafeld in Radkersburg, das Pavelhaus, Pavlova hiša, das wir dann 1998 feierlich eröffnen konnten. 

2001 war der nächste Meilenstein, nämlich: Waltraud Klasnic, die damalige Landeshauptfrau, hat das Pavelhaus besucht. Das ist deswegen so besonders, weil bei der Eröffnung des Pavelhauses 1998 niemand von der damaligen Landesregierung gekommen ist.

Man wollte mit der, ich sage, neuen Minderheit nichts zu tun haben, war auf Distanz. Es waren nur Vertreter von den Grünen dabei, und wir hatten natürlich den Staatsschutz bei der Eröffnung, weil Franz Fuchs noch nicht gefunden war. Somit war das etwas Besonderes, dass sie ins Haus gekommen ist, dass sie den Verein besucht hat. Seit 2001 gibt es dann auch erstmalig Förderungen vom Land Steiermark, von der Abteilung Kultur.

Der nächste Meilenstein war 2003, dass nämlich die steirischen Slowenen mit einem Sitz in den Volksgruppenbeirat der Slowenen aufgenommen wurden. Dank der Kolleg:innen aus Kärnten wurde uns ein Platz zur Verfügung gestellt, weil er ja auf 16 Sitze limitiert ist und ein zusätzlicher Platz nicht möglich gewesen wäre. Das war dann eigentlich auch eine Anerkennung dessen, dass es eine Volksgruppe in der Steiermark und in Kärnten gibt – vor allem, dass es auch eine in der Steiermark gibt. Die Kärntner sind ja schon lange anerkannt und bekannt; für uns war das eher schwierig, und das ist mit dieser Anerkennung und dem Sitz im Beirat dann passiert.

Ein weiterer Meilenstein ist, dass wir 2011/2012 in Graz den Erstsprachenunterricht Slowenisch einführen konnten, und kurze Zeit später wurde dann auch noch der Mehrschulenkurs Slowenisch in Graz ins Leben gerufen.

Das waren so ein paar wichtige Punkte unserer Aktivitäten. Man muss ja sagen, 1955 im Staatsvertrag wurden beide Volksgruppen erwähnt, aber bis zur Gründung unseres Vereins 1988 hat es in der Steiermark eigentlich keine Aktivitäten diesbezüglich gegeben.

Thomas Kassl: Vielen Dank.

Sie haben jetzt zwei wesentliche – für mich wesentliche – Punkte aufgezählt. Das eine ist sozusagen die Solidarität innerhalb des Volksgruppenbeirates, Sie sozusagen auch mit hereinzunehmen – was richtig und wichtig ist –, und das Zweite ist dieses 15-jährige Jubiläum einer Sprachvermittlung, sage ich jetzt einmal, in Graz als Erst- oder als Zweitsprache. 

Wo sehen Sie denn jetzt noch notwendige Schritte in der sprachlichen Versorgung, im Sprachangebot speziell für Graz? Was würden Sie sich denn für die Steiermark noch wünschen?

Susanne Weitlaner: Also ich muss noch ein bisschen in die Vergangenheit gehen, denn ich würde nämlich sehr gerne auch die Pionierinnen und Pioniere erwähnen, die in der Steiermark an der Grenze mit dem Slowenischunterricht begonnen haben – das war in Gamlitz, das war in Arnfels, das war in Radkersburg –, die auf großen Widerstand innerhalb der Lehrerschaft und auch bei den Eltern gestoßen sind, denn: Wozu brauchen wir das?, die Ende der Achtziger-, Anfang der Neunzigerjahre auch mit Schulpartnerschaften begonnen haben und die wirklich viel dazu beigetragen haben, dass eben Slowenisch an der Grenze angeboten wurde.

Ich würde mir wünschen, dass es dieses Programm, Interreg-Programm gibt, wie es auch in Niederösterreich durchgeführt wurde, nämlich Tschechisch, Slowakisch und Ungarisch in Kindergärten und Volksschulen beziehungsweise Deutsch dann auf der anderen Seite. Ich denke, das ist ein sehr gutes Modell, und ich würde mir das für die Steiermark wünschen.

Natürlich würden wir uns auch eine durchgängige Schulbildung in Slowenisch in Graz, aber auch in Radkersburg wünschen. Es ist so, dass man in Radkersburg zwar in Slowenisch maturieren kann, aber dafür muss man ein Fach auf Slowenisch können. Das heißt, es gibt keine Möglichkeit, in Radkersburg vom Kindergarten bis zum BORG, Oberstufengymnasium Slowenisch zu erlernen, dass man das auf diesem Niveau beherrscht. In Graz gibt es eben wie gesagt den Mehrschulenkurs Slowenisch, die letzten drei Jahre im Gymnasium muss man diesen Unterricht besucht haben, aber das ist ein Freigegenstand. Da gibt es natürlich am Nachmittag viel Konkurrenz und Veränderungen in der Jugend, die das natürlich erschweren. Das sollte Teil einer zweisprachigen Klasse sein, und wir werden gespannt auf die Entwicklungen in Wien schauen, was sich da mit einer Volksgruppenschule tut. Vielleicht findet sich dann da auch ein Modell für Graz und die Steiermark.

Thomas Kassl: Das wäre wünschenswert. Vielleicht kann man ja sozusagen einiges von dem, was in Wien hoffentlich bald funktionieren könnte, dann auch in die Steiermark transferieren.

Vielen Dank, Frau Susanne Weitlaner.

Karl Hanzl, Sie sind seit 1998 Vorsitzender im Volksgruppenbeirat der Tschechen, seit 1993 Vorsitzender im Schulverein Komenský. Die tschechische Volksgruppe und die Komenský-Schule – eine Erfolgsgeschichte der Wiener Tschechen?

Karl Hanzl (Vorsitzender im Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe): Ich denke schon, ja. Ich würde einmal so sagen. Es ist mir nur eingefallen, als ich hier das Haus betreten habe, und, liebe Damen und Herren, es ist sehr, sehr wohltuend für die Volksgruppen, im ersten Haus des Landes so willkommen zu sein. Das ist eingeführt worden unter dem Vorgänger von Herrn Rosenkranz und das wird jetzt fortgesetzt, und das ist überhaupt nicht selbstverständlich. Für die Generationen der Tschechen gehöre ich wahrscheinlich zur ersten, die sich hier dann wohlfühlt und überhaupt eingeladen ist – meine Vorfahren waren es nicht oder selten oder eigentlich nie. Das muss man loben, das ist nichts Selbstverständliches, und ich meine, da bin ich wirklich sehr, sehr froh – und einen herzlichen Dank an den jetzigen Herrn Nationalratspräsidenten und generell an alle, inklusive Ihnen, die sich um diese gute Atmosphäre, um diese positive Ausstrahlung verdient machen.

Zu den Wiener Tschechen: Ja, ich habe es einmal so Revue passieren lassen. Immer wenn man etwas über ein Jahrhundert macht oder sehr, sehr lange macht und nichts daran ändert, dann läuft sich alles tot, oder wenn man sich darauf verlässt, dass jemand von außen es macht – das macht für uns niemand. Wir sind vor 30 Jahren – das war so der Beginn meiner Obmannschaft beim Schulverein – vor der Frage gestanden: Wer geht als Letzter und dreht das Licht ab? Es waren 120 Kinder, ein Modell, das überhaupt nicht an die Großstadt angepasst war, das überhaupt nicht an die Konsumenten angepasst war. Es war jetzt 30 Jahre notwendig, das Modell nachzuschärfen und so zu gestalten, dass wir Eltern ansprechen, die bereit sind, uns die Kinder mit zwei Jahren anzuvertrauen und mit der Matura wieder herauszunehmen – nichts Selbstverständliches. Wir raufen um das Kind jedes halbe Jahr – die Eltern können die Schule verlassen –, aber es muss sehr, sehr viel passieren, und das wäre nicht passiert, wenn nicht so viele Leute dabei wären, die Herz hatten, die das wirklich wollten und die sagen: Wir wollen bestimmte Ziele erreichen.

Faktum war jetzt in den 30 Jahren, dass wir uns zuerst anschauen mussten: Wie schaut es aus?, beobachten, analysieren mussten: Was wäre notwendig? – Es sind uns ja nicht einmal alle Schritte, die notwendig wären, eingefallen. Wenn ich heute die Leute von vor 30 Jahren ansprechen und fragen würde, ob sie es noch einmal tun würden, sagen sie: Mit dem, was ich jetzt weiß, hast du viel, viel Zeit in Anspruch genommen, aber es ist sehr, sehr viel erreicht worden. Und darauf bin ich ganz stolz, und ich glaube, dass wir ein echter Musterbetrieb geworden sind. Aber das funktioniert ja nicht nur bei einer Schule, das funktioniert bei jedem Sportverein, das funktioniert bei jeder Firma: Es muss sich alles immer den Situationen, den Notwendigkeiten, den Konsumenten anpassen, und irgendwie sind wir in einem ewigen Wettbewerb.

Thomas Kassl: Vielen Dank.

Sie haben es angesprochen: Musterbetrieb, Vorzeigeschule. Ich spreche es deswegen an, weil das ja auch Thema im Haus ist. Wir besprechen ja gerade auch Möglichkeiten, Überlegungen, sozusagen dieses Modell der Komenský-Schule auch anderen Minderheiten, auch anderen Volksgruppen in Wien zu ermöglichen. Konkret geht es natürlich um die Volksgruppe der Kärntner Slowenen und um die Kroaten im Burgenland. Das heißt, da sind wir jetzt gerade dabei, alle Energien zusammenzunehmen und zu schauen, wie wir noch die zwei Sprachen zusätzlich in die Komenský-Schule bringen können, um ein durchgehendes Sprachangebot vom Elementarunterricht bis zur Matura anzubieten. Wie geht es denn derzeit auf diesem Weg dorthin?

Karl Hanzl: Ich glaube, es müssen sich sowohl die Kroaten und die Ungarn im Burgenland als auch die Slowenen in Kärnten bewusst werden: Sie stehen an einem Scheideweg. Das, was sie bis jetzt gemacht haben, ist nachweislich nicht genug. Sie werden auf diese Art und Weise die Volksgruppen nicht erreichen. Das wird nicht gehen. Ich sage es Ihnen jetzt aus meiner 33-jährigen Erfahrung: Wenn sie nicht alle in das Modell einbinden, wenn sie die Sprache nicht wirklich vom Kindergarten bis zur Matura, optimalerweise - -, und wenn sie nicht schauen, dass sie niemanden auf dem Weg dorthin verlieren, dann sind ihre Kinder die Letzten, die die Sprache gekonnt haben – mit ihnen selbstverständlich.

Das heißt, es ist notwendig, sich dem Wettbewerb auszusetzen, und der ist ganz anders. Wir leben in einer globalen Welt, es ist nicht mehr der ländliche Bereich und der Großstadtbereich. Die Kinder drehen das Internet auf und sind schon in der großen Welt – und genauso müssen wir uns auch mit der Schule verhalten.

Deswegen wird nicht irgendeine Schule reichen, sondern ich täte mir das Modell abschauen, das wir haben. Ihr werdet keine andere brauchen. Ihr müsst die Vereine einbeziehen, ihr müsst die Leute begeistern, ihr müsst die Eltern begeistern, ihr müsst die Kinder begeistern, und die gehen dann raus und sagen: Pfah!, das will ich für meine nächste Generation auch haben. – Dann ist es euch gelungen.

Ich meine, ich bin ja ganz froh: Ondřej Cikán ist mit meinem Sohn in die Klasse gegangen – damals habe ich nicht geglaubt, dass auch meine Enkel noch in diese Schule gehen –, und jetzt geht genau seine Tochter mit meinem Enkel, also dem Sohn vom Sohn, in dieselbe Klasse. Ich sage, das ist die Perspektive. Wenn wir solche Leute haben und wenn wir so begeistern, dann müssen wir uns um die Volksgruppensprachen überhaupt keine Sorgen machen, das gewinnen wir sicher. (Beifall. – Ruf: Bravo!)

Thomas Kassl: Vielen Dank, Susanne Weitlaner, Karl Hanzl. Wir nehmen die positive Energie gerne mit, vielen Dank. 

Wir haben sie schon eingangs gehört, und wir freuen uns jetzt schon auf das zweite Musikstück vom Duo Sonoma. Ich schlage vor, dass ich euch einfach ein Mikrofon in die Hand drücke, mit der Bitte, einfach das zweite Musikstück anzukündigen und es vielleicht auch kurz zu erklären. – Danke.

Duo Sonoma: Danke schön. – Auch einen schönen Nachmittag von uns. Ich möchte nur kurz zum nächsten Stück etwas sagen. Wir spielen heute ausschließlich Eigenkompositionen, und wir haben unterschiedliche Zugänge, wie wir zu unseren Kompositionen kommen. Das nächste Stück hat den Ausgangspunkt einer sehr bekannten kärntner-slowenischen Melodie, unserer Hymne der Kärntner Slowen:innen, des bekannten „Rož, Podjuna, Zila“, das man versteckt auch in unserer Version findet, aber nicht so leicht, weil es doch etwas versteckt ist. Somit heißt es bei uns nicht „Rož, Podjuna, Zila“, sondern „Liproz“. – Viel Vergnügen! Danke schön! Hvala lepa! (Beifall.)


Es folgt die musikalische Darbietung des Stückes „Liproz“, dargebracht vom Duo Sonoma.


(Beifall.)

Thomas Kassl: Vielen Dank dem Duo Sonoma! Recht herzlichen Dank für euren tollen zweiten Beitrag. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf jetzt zur Podiumsdiskussion überleiten. Starke Worte – Močne besede, Silná slova – begegnen uns ja sowohl in der Sprache des Rechts als auch in der Sprache der Literatur. Wir werden heute versuchen, einen Bogen zwischen tschechischer Dichtung der Romantik, dem Staatsgrundgesetz von 1867 und einer Jugendstudie aus dem Jahr 2025 zu spannen. 

Dass wir diese inhaltliche Bandbreite überhaupt in Angriff nehmen können, liegt an unseren Podiumsgästen, die schon ausführlich vom Herrn Parlamentsdirektor vorgestellt wurden, die ich aber noch einmal recht herzlich am Podium begrüßen darf. – Es freut mich, dass Sie bei uns sind, Mirjam Polzer-Srienz, Prof. Jürgen Pirker und Ondřej Cikán. Herzlich willkommen noch einmal im Lesesaal des Parlaments! (Beifall.)

Podiumsdiskussion und Lesung

Thomas Kassl: Wie würden wir den Begriff „starke Worte“ einordnen wollen? Suggerieren sie uns Solidität, Tragfähigkeit? Sind es nachdrückliche Änderungen? In juristischer Hinsicht gibt es wahrscheinlich wenig Fundamentaleres als Verfassungen. Dass sich aber auch in der oft nicht leicht zu durchdringenden Welt der Paragrafen Eleganz, ja sogar Schönheit offenbaren kann, ist schon beinahe als allgemeingültige Formel anerkannt.

Herr Prof. Pirker, Sie haben ja genau an diesem Buch, das bei mir hier liegt, mitgewirkt: „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung. Ein literarischer Kommentar“. Gemeinsam mit der kärntner-slowenischen Autorin Maja Haderlap haben Sie sich mit einem aus der Volksgruppenperspektive besonders relevanten Artikel der Verfassung beschäftigt, nämlich mit Art. 8 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Sie kennen ihn bestimmt alle, ich darf ihn uns aber noch einmal kurz in Erinnerung rufen: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

Zwei Sätze, 38 Wörter – trotzdem, oder gerade deswegen, bezeichnen Sie in Ihrem Kommentar, Herr Pirker, diese Stelle als Kristallisationspunkt. Sie berühre im Kern die Identität des Staates und das Konzept der Nation. Wie können wir das verstehen?

Jürgen Pirker (Universitätsprofessor Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied im Sachverständigenausschuss des Europarates nach der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen): Danke vielmals für die Frage. Die Aufgabe, die an uns Autor:innen gestellt wurde, war zunächst einmal, rechtswissenschaftlich – erklärend zumindest, für eine breite Öffentlichkeit – über die Bestimmungen nachzudenken, und es erging ebenfalls eine Einladung an 21 Literat:innen, zentrale Bestimmungen der Verfassung aus ihrer Sicht zu reflektieren. Da sind ganz unterschiedliche Geschichten, Beiträge, Gedichte zusammengekommen, und die stellen diese beiden Perspektiven nebeneinander. 

Art. 8 Abs. 2 B-VG ist auch literarisch nicht nur ein starkes Wort, sondern ein schönes Wort. Die Frage, die sich bei der Bestimmung natürlich stellt – das ist ein Staatsziel –: Ist das nur Verfassungsschmuck, oder ist es inzwischen mit Leben erfüllt?

Soweit die Identität des Staates angesprochen ist, wissen wir: Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie als Vielvölkerstaat hat sich Österreich als deutscher Nationalstaat definiert. Karl Renner sagte in der Provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs ganz klar: „Wir sind über Nacht [...] ein Volk ohne Staat geworden. Diejenigen, die unsere Mitbürger waren, haben aufgehört, es zu sein“, und wir haben daher das „Recht auf Selbstbestimmung“, uns unsere „eigenen staatsrechtlichen Einrichtungen zu schaffen“, wahrgenommen.

Als Staatssprache wird dann in Art. 8 Abs. 1 B-VG Deutsch festgelegt. Da steht dann: „unbeschadet der den [...] Minderheiten bundesgesetzlich“ zukommenden „Rechte“. Also man legt eine Regel fest: Es handelt sich hier um einen deutschen Staat mit deutscher Staatssprache, und dann gibt es halt Ausnahmen für bestimmte Gruppen. 

Wenn man den Sprung in die Zeit fast 100 Jahre später, in das Jahr 2000, wagt, dann wird eine Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen, die jetzt sagt: Österreich ist aber nicht nur ein deutscher Nationalstaat, Österreich hat eine inhärente, autochthone Vielfalt, zu deren Schutz sich die Republik bekennt. – Dazwischen liegt ein Jahrhundert entsetzlicher Verwerfungen, und alle Schritte, die im Minderheitenrecht gesetzt wurden – auch das muss man sehen, wenn man an den Bogen von 1867 bis ins 21. Jahrhundert zurückdenkt –, sind aus Druck heraus entstanden: das Staatsgrundgesetz 1867 als Antwort auf innenpolitische Krisen; nach dem Ersten Weltkrieg Rechte im Staatsvertrag von Saint Germain, auferlegt als internationale Verpflichtungen; Art. 7 des Staatsvertrages, der angesprochen wurde, auch eine internationale Verpflichtung, der sich Österreich unterwerfen musste; das Volksgruppengesetz 1976 als Antwort auf den Ortstafelsturm und Konflikte um die Umsetzung der Minderheitenrechte im Staatsvertrag. Erst in den 1990er-Jahren gibt es dann eine Bewegung hin zu einer Europäisierung, man befürwortet und unterwirft sich auch internationalen Abkommen: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen. 

Zu dieser Zeit kommt es aber auch zu einem einschneidenden Ereignis: 1994 verlieren bei einem Bombenattentat vier Angehörige der Volksgruppe der Roma ihr Leben, und auch daraus entzündet sich wieder eine politische Diskussion, die zur Aufnahme dieser Staatszielbestimmung führt. Auch da braucht es also wieder Druck, um die Politik zu bewegen, dieses Bekenntnis zur autochthonen Vielfalt als Teil der Identität des Staates abzugeben. Ich habe es schon angedeutet, die Bestimmung ist mit Leben zu erfüllen, aber darüber können wir im Zusammenhang mit den nächsten Fragen diskutieren.

Thomas Kassl: Vielen Dank. Es ist beeindruckend, wie es aus Ihnen nur so heraussprudelt und wie Sie sozusagen – wie soll ich sagen? – über das trockene Feld der Juristerei, des Juristischen so emotional sprechen können. Das finde ich sehr, sehr beeindruckend und spannend.

Ich darf nun auszugsweise ein paar Zeilen aus dem Beitrag von Maja Haderlap, der Preisträgerin des Ingeborg-Bachmann-Preises von 2011, lesen. Sie wissen ja, die 50. Tage der deutschsprachigen Literatur, so der vollständige Titel, sind ja gestern in Klagenfurt, Celovec, eröffnet worden. „Recht persönlich betrachtet“ heißt der Beitrag – Maja Haderlap übersetzt hier gewissermaßen die Bedeutung der scheinbar abstrakten Minderheitenrechte in ihre persönlichen Erfahrungen über die Jahrzehnte –:

„Es war Mitte der Siebzigerjahre in Kärnten. Ich eilte über die Lendhafenbrücke in Klagenfurt und hielt ein Blatt Papier in der Hand, auf dem der Wortlaut des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages stand. Auf dem Weg zu einer Protestaktion der Kärntner Slowenen gegen die Minderheitenfeststellung, und die damit verbundene Einschränkung der Volksgruppenrechte, versuchte ich mir die Bestimmungen des Artikels 7 des Staatsvertrages von 1955 einzuprägen, als ginge es um eine Glaubensformel, um eine Anrufung. Ich war eine Jugendliche und es war mir, in politisch aufgehetzten Zeiten, mulmig zumute. Die Stimmung im Land war aufgeladen, die Kärntner Slowenen galten, obwohl sie sich auf den Staatsvertrag beriefen, als österreichfremd, nicht Teil dieses Landes. Ich hatte, ehrlich gesagt, Angst, von Passanten beschimpft zu werden, obwohl kaum jemand, der an mir vorüberging, wissen konnte, dass ich zu meiner ersten Demonstration eilte. Ich nahm mir vor, jedem, der mich anbrüllen würde, meinen Zettel unter die Nase zu halten. Trotz meines jugendlichen Alters vertraute ich der Kraft einer rechtlichen Bestimmung und machte, indem ich Stellung bezog, die erste Erfahrung in angewandter Demokratie.

[...]

Es dauerte Jahrzehnte, in denen die politisch Verantwortlichen abwägten, ob und in welchem Maße man den Österreicherinnen und Österreichern die Umsetzung der verbrieften Volksgruppenrechte zumuten konnte. In der Nachkriegszeit und am Beginn der Siebzigerjahre hatte man sich mit dem zweisprachigen Schulwesen in Kärnten und der Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln vorerst die Finger verbrannt. Der Beitritt zur EU veränderte die Sicht auf Vieles. Die langjährigen, zähen und von verstörenden Aktionen begleiteten Verhandlungen über die Aufstellung zweisprachiger topographischer Aufschriften konnten endlich Erfolge verzeichnen. Für die Lebenswirklichkeit der Menschen in den zweisprachigen Gebieten Österreichs brachte diese Entwicklung eine große Erleichterung und ein Gefühl von Normalität. Gleichzeitig mussten sie sich mit der Tatsache abfinden, dass die Umsetzung der Schutzbestimmungen gewisse Spiel- und Interpretationsmöglichkeiten offenließ. 

Das Gesetz hat kein eindimensionales, konstantes Gesicht, es kann, wenn seine Umsetzung von so vielen Zerrungen und Widerständen begleitet wird, mit der Zeit an Wirksamkeit verlieren. Womöglich löst sich auf dem Weg zur Umsetzung ein Teil seiner verändernden, heilenden Kraft auf. Die Zahl der Slowenisch Sprechenden und Schreibenden geht in Kärnten zurück, aber das ist wohl keine rechtliche Frage mehr, sondern geht weit darüber hinaus.“ – Maja Haderlap. (Beifall.)

In diesem Beitrag sind eigentlich schon viele Themenfelder, viele Herausforderungen der Minderheiten- und Volksgruppenpolitik der letzten Jahre enthalten: die Frage der zweisprachigen Topografie, das Schulwesen, die allgemeine Förderung von Verständnis, Toleranz und die Bewusstseinsbildung für die Bedeutung der Sprachen der Volksgruppen.

Sie, Frau Polzer-Srienz, leiten seit letztem Jahr das Volksgruppenbüro in der Landesamtsdirektion. Seit seiner Einrichtung im November 1990 bündeln sich hier alle diese für die Kärntner Sloweninnen und Slowenen relevanten Themengebiete. Wenn Sie uns jetzt hier kurz skizzieren könnten: Wie ist es eigentlich zu dieser Einrichtung unter Landeshauptmann Jörg Haider gekommen? Wie hat sie sich entwickelt? Und was sind momentan die größten Herausforderungen?

Mirjam Polzer-Srienz: Und das in 2 Minuten? (Heiterkeit der Rednerin.) – Hvala.

Thomas Kassl: Vielleicht auch 3. (Ruf: ... auch zweisprachig!)

Mirjam Polzer-Srienz (Leiterin des Sachgebietes Volksgruppenbüro und Menschenrechte in der Landesamtsdirektion Kärnten): Zweisprachig? – Gut. Hvala, danke für die Frage und danke für die Einladung. Ich bin sehr bewegt und berührt, hier im Lesesaal zu sitzen, also im Zentrum der Gesetzgebung und umgeben von so viel Literatur, auch juristischer Literatur. Das Volksgruppenbüro ist auch so ein besonderer Ort. Das ist ein Ort zwischen der Schönheit der Verfassung – der Verfassung, die bestimmte Werte mit großen Mehrheiten festgeschrieben hat –, ein Ort, wo wir auch die polarisierende Geschichte spüren und mitleben und erlebt haben, und ein Ort, wo wir den Alltag leben, wo wir diesen Sprung von der Schönheit der Verfassung, von den Werten ins tägliche Leben für die slowenischsprachige Bevölkerung umsetzen sollen. 

Der Auftrag an das Volksgruppenbüro 1990 war ziemlich klar: Es ist eine Einheit in der Verwaltung, die natürlich an die Gesetze gebunden ist, die sich allen Belangen der slowenischen Volksgruppe widmen soll und auch den Dialog im Land fördern sollen; 1990, wie bereits erwähnt, vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider eingerichtet. Ich habe mir lange überlegt, warum das gerade 1990 eingerichtet worden ist. Es ist wirklich eine besondere Einrichtung, einmalig auch im österreichischen Vergleich, und ich denke, dass die Wirrnisse, der Zerfall der Sowjetunion, Jugoslawiens dazu beigetragen haben, auch den Fokus verstärkt auf die eigene Bevölkerung zu richten und die Gefahr zu sehen, dass die Konflikte vielleicht auch da noch weitergetragen werden könnten.

Ich gehe von dieser Weisheit aus. Wir sind gerade zu diesem Zeitpunkt gegründet worden, mit dem Sprung von der Nachkriegsordnung hin zur Transformation zu einem modernen Volksgruppenrecht, Minderheitenrecht.

Unser Aufgabengebiet: Wir sind ausgestattet mit sehr weitreichenden Kompetenzen. Das reicht von Informationsvermittlung, Wissensvermittlung bis hin zum Dialog. Unsere zentrale Aufgabe ist, die Interessen, die Bedürfnisse der slowenischen Volksgruppe im Amt, in der Beamtenschaft, in der Verwaltung zu kommunizieren, umgekehrt die Bedürfnisse der slowenischen Volksgruppe ins Amt, in die Verwaltung zu kommunizieren. Wir sind quasi Drehscheibe für die Kommunikation, für den Dialog im Land, aber auch hin zu den Bundesstellen und auch darüber hinaus. 

Wir organisieren seit 1990 – wir arbeiten, wir versuchen, wissensbasiert zu arbeiten – den Europäischen Volksgruppenkongress, widmen uns jährlich Themen, die durchaus herausfordernd sind, strittig sind, versuchen, Themen offensiv anzusprechen und auch den europäischen Vergleich einzubringen. Wir publizieren eine „Kärnten Dokumentation“, in der über die Lage der Volksgruppe auch ausführlich berichtet wird, Beiträge aus verschiedenen gesellschaftspolitischen Bereichen enthalten sind. 

Und eine ganz wesentliche Aufgabe ist auch dieser Dialog mit der Volksgruppe, aber auch mit der mehrheitssprachigen Bevölkerung. Da bestehen auch seit über 30 Jahren schon Veranstaltungsformate, so wie die Kulturwoche, wo die Kärntner Slowenen in einsprachigen Gemeinden, Gebieten präsentiert werden und auch der deutschsprachigen Bevölkerung die Möglichkeit geboten wird, direkt unmittelbar Kontakt zur Volksgruppe zu bekommen und Freundschaften zu knüpfen, in Gespräche zu kommen und den Dialog zu fördern.

Das Volksgruppenbüro hat sich 2011 weiterentwickelt. Mit dem Ortstafelkompromiss wurde auch das Dialogforum für die Entwicklung des gemischtsprachigen Gebietes eingerichtet, und das Volksgruppenbüro ist auch die Geschäftsstelle dieses Dialogforums. Das Forum nimmt meiner Ansicht nach zunehmend an Bedeutung zu, auch ob seiner Zusammensetzung. Das ist eine besondere Zusammensetzung: Im Dialogforum sind die Regierungsmitglieder, sämtliche Regierungsmitglieder der Kärntner Landesregierung vertreten, alle Parteienvertreter der im Landtag vertretenen Parteien, die Volksgruppenvertreter:innen und die Bürgermeister:innen aus dem zweisprachigen Gebiet. Auch das Dialogforum hat Fortschritte gemacht und beschäftigt sich mit allen möglichen Fragen, so wie unter anderem, ich glaube, auch sehr erfolgreich mit der Thematik der durchgängigen Sprachbildung, wo aus dem Dialogforum heraus Beschlüsse gefasst worden sind, dass erstmalig eine Bund-Land-Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, in der alle Stakeholder auch beteiligt waren – vom Bundesministerium, von den Landesstellen, -dienststellen und auch Volksgruppenvertreter –, die dann auch relativ rasch Maßnahmen erarbeitet und zur Umsetzung vorgeschlagen haben, die teilweise auch schon in Umsetzung gebracht worden sind. – 2011 das Dialogforum. 

2017 gab es eine weitere Neuerung, und zwar wurde die Kärntner Landesverfassung novelliert. Da wurde erstmals auch die autochthone Volksgruppe, die Kärntner Slowenen, erwähnt. Da wurde die Staatszielbestimmung des Bundes, also Art. 8 Abs. 2 B-VG, in die Landesverfassung übernommen, und es wurde festgelegt, dass die Kärntner Landesregierung jährlich einen Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe an den Kärntner Landtag legen muss. Mit der Beschlussfassung dieses Artikels gab es meiner Ansicht nach einen extremen Boost, extreme Aufmerksamkeit in der Verwaltung in Bezug auf die Frage: Was ist bisher im eigenen Wirkungsbereich passiert?, und durch die Debatten im Landtag auch: Wie können wir die Lage verbessern? – Also ein sehr, sehr wichtiger Punkt.

2025 wurde das Volksgruppenbüro noch einmal gestärkt, weil das Volksgruppenbüro nun auch gesetzlich abgesichert ist und somit eine nachhaltige Arbeit garantiert ist.

Also im Prinzip ist diese Einrichtung auf Verwaltungsebene eine Institution, die sich, glaube ich, sehr gut entwickelt hat, bei der es eigentlich darum geht, Vertrauen zu schaffen; Vertrauen zu schaffen, Informationen zu liefern und das Vertrauen auch in die Rechtsstaatlichkeit und den Rechtsstaat zu garantieren.

Thomas Kassl: Vielen Dank für die tollen und sehr intensiven Ausführungen. Ich kann mir vorstellen, eine intensive Dienstanweisung, die Sie sozusagen abarbeiten; von – Sie haben es angesprochen – vertrauensbildenden Maßnahmen, die am Anfang bestimmt notwendig waren, um einmal ein Aufeinander-Zugehen zu ermöglichen und vor allem auch der slowenischen Volksgruppe sozusagen in ehrlicher Weise die Hand auszustrecken, die ja nicht immer ein entsprechendes Gegenüber in der Landesverwaltung erfahren konnte. Da waren, glaube ich, die Veranstaltungen, die Sie aufgezählt haben, mehr als notwendig, dass diese fast Hürden, könnte man sagen, kleiner geworden sind oder auch überwunden worden sind.

In diesem Zusammenhang würde ich gerne noch ein Thema ansprechen, das natürlich auch ganz frisch am Tisch liegt: Wir haben in jüngster Vergangenheit viel über die Gerichts- und über die Amtssprache gehört. Auch das ist gesetzlich geregelt, darüber gibt es aktuell sehr viel Abstimmungen, es wird sehr viel darüber diskutiert, es gibt mit Volksgruppenvertreterinnen und -vertretern Gespräche, neue Vorschläge dazu liegen ja bereits am Tisch.

Die slowenische Volksgruppe hat ja das Recht, in festgelegten Gebieten in slowenischer Sprache mit staatlichen Behörden und Gerichten zu kommunizieren. Sehr ernüchternd scheint von außen betrachtet die Bestandsaufnahme dazu. Kommentiert wird eine nicht ganz klar nachvollziehbare Rechtslage, Unklarheit, welche territoriale Bezugseinheit heranzuziehen ist, um das Gebiet, in dem Slowenisch als Amtssprache zuzulassen wäre, zu definieren, aber auch Nachwuchssorgen bei zweisprachigen Richtern und Gerichtspersonal sind bekannt.

Dem Volksgruppenbüro – das könnte man, glaube ich, noch ergänzen – kommt ja auch eine starke Servicierungsleistung im Hinblick auf den Dolmetsch- und auf den Übersetzungsdienst für die gesamte Kärntner Landesverwaltung, für Behörden und Gemeinden zu.

Wo ergeben sich – aus der Sicht des Volksgruppenbüros und aus Ihrer Sicht, die Sie ja diese Dienststelle leiten – für Ihre Dienststelle neue Herausforderungen? Wie stark werden die Servicierungen und Angebote Ihrer Dienststelle auch genutzt? Und wie sind Ihre Wahrnehmungen zu den aktuellen Entwicklungen?

Mirjam Polzer-Srienz: Also wir sind beinahe täglich mit Bürgeranfragen konfrontiert, weil wir auch die Bürgerservicestelle für die Angehörigen der slowenischen Volksgruppe sind: Wo und wann kann man Slowenisch im öffentlichen Raum und in der Verwaltung nutzen? – Die Rechtslage ist eigentlich ziemlich klar, aber sie ist schwer zu durchschauen. Wir haben unterschiedliche Sprengel, wir haben den schönen Art. 7 Z 3, in dem definiert wird, dass in den Bezirken in der Steiermark, in Kärnten und im Burgenland, in denen Slowenisch oder Kroatisch gesprochen wird oder wo eine gemischtsprachige Bevölkerung existent ist, die Amtssprache und die Topografieregelung und die Gerichtssprache garantiert sind.

De facto ist es so, dass wir unterschiedliche Sprengel haben, unterschiedliche Geltungsbereiche allein im Amtssprachenbereich. Wir haben 24 Gemeinden, in diesen Gemeinden sind nicht alle Gemeindebewohner von besonderen Gemeinden, von bestimmten Gemeinden berechtigt, ihre Amtssprache zu verwenden, sondern nur bestimmte Ortsbewohner – Sie kennen das selbst aus Sankt Kanzian. Wir haben Bezirke, Bezirkshauptmannschaften, von denen in drei Bezirken die slowenische Sprache angewendet werden kann.

Wir haben Gerichtssprengel, die sich aber weder mit der Topografieregelung noch mit der Amtssprachenregelung noch mit den Minderheitenschulsprengeln decken, und auch die Gerichtssprache und die Amtssprache haben nicht den gleichen Sprengel.

Die aktuelle Frage zur nachhaltigen Absicherung der Gerichtssprache Slowenisch für die slowenische Volksgruppe, für die Angehörigen der slowenischen Volksgruppe ist eigentlich keine so aktuelle, ist eine ältere, ist aber jetzt virulent geworden durch die Pensionierung des letzten zweisprachigen Richters am Bezirksgericht Bleiburg, der auch das Bezirksgericht Eisenkappel mitversorgt hat.

Zeitlich ist die Lösung dieser Frage jetzt relativ schnell gekommen. Es ist ein erster Schritt, aber diese Problematik dieser unterschiedlichen Sprengel und der unterschiedlichen Möglichkeiten, die Rechte in Anspruch zu nehmen, ist noch nicht gelöst. Es ist zwar eine kleine Erweiterung – das ist auch positiv anzumerken –, also es ist jetzt der gesamte Bezirksgerichtssprengel Völkermarkt-Bleiburg/Pliberk zweisprachig, es sind davon auch alle Gemeinden erfasst. Der Bezirksgerichtssprengel Klagenfurt ist erweitert, erfasst aber nicht alle Gemeinden des Sprengels, es ist also nur ein Teil der Gemeinden zweisprachig. Der Bereich Villach: In der Bezirkshauptmannschaft, Bezirksverwaltungsbehörde ist die Zweisprachigkeit, die slowenische Sprache anerkannt; Villach ist noch immer nicht gelöst.

Ja, das ist unsere Herausforderung in unserer täglichen Arbeit: einerseits die Informationen zu übermitteln, wo wer wirklich Slowenisch anwenden darf, und andererseits versuchen wir aber auch, den öffentlichen Raum für die Sprache zu öffnen und versuchen, diese Amtssprachen-, Gerichtssprachenregelung – für uns ist es natürlich die relevante Amtssprache – breiter auszulegen und nicht nur auf den hoheitlichen Bereich zu beziehen, sondern wir versuchen wirklich, in allen Lebensbereichen und im Zuständigkeitsbereich des Landes Slowenisch so weit wie möglich im öffentlichen Raum zu präsentieren. Also wenn Sie auf die Seite, auf die Homepage des Landes gehen, dann werden Sie sehr viele Informationen in Slowenisch sehen – momentan vielleicht gerade nicht, weil sie in Umstellung ist, aber grundsätzlich versuchen wir sehr konsequent, durchgehend die slowenische Sprache im öffentlichen Raum präsent zu halten. Das gilt für alle Bereiche, und das bedarf auch sehr viel Informations- und Vermittlungsarbeit im Amt selbst.

Thomas Kassl: Vielen Dank. Das waren tolle Informationen, tolle Einblicke. Ich glaube, es braucht wohl beides, eine gute gesetzliche Unterlage, ein gutes Fundament, aber auch die sprachliche Qualifikation und junge Menschen, die wir mit der Sprache begeistern können, damit diese dann auch angewendet wird und diese mit Leben erfüllt wird. Wollen wir hoffen, dass das gute Schritte sind, die sich da jetzt entwickeln, und dass es in dieser Richtung gut weitergeht.

Herr Cikán, ich darf Sie jetzt in die Diskussion mit hereinnehmen und Sie so direkt ansprechen: Sie wurden in Prag geboren, Sie leben seit 1991 in Wien und sind hier in die – sie wurde heute schon erwähnt und sehr intensiv vorgestellt – zweisprachige Komenský-Volksschule gegangen. Als Übersetzer übersetzen Sie ja nicht nur in andere Sprachen, sondern auch in andere Kulturen. Mir scheint, als wäre der Grundstein hierfür eben schon in Ihrer Volksschulzeit gelegt worden, nämlich durch das Werk des tschechischen Dichters Karel Mácha, im Speziellen durch sein romantisches Liebesepos „Máj“. Im deutschsprachigen Gymnasium sei es Ihnen dann schwergefallen, die Begeisterung für dieses Gedicht Ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zu vermitteln. Auch bei einer damaligen Lehrerin meinten Sie, eher Misstrauen der kleinslawischen Literatur gegenüber zu spüren. Sie schreiben: Ich fühlte mich geradezu gezwungen, irgendwann, wenn ich genug Gedichte auf Deutsch verfasst und mit Versmaßen, Klangfiguren, Reimen umzugehen gelernt hätte, Máchas „Máj“ selbst zu übertragen.

Gerade Máchas Werk – der Autor war ebenfalls zweisprachig geprägt – ist ja in unserem Rahmen von großer Relevanz, da er in den Strömen der aufkommenden Nationalismen des 19. Jahrhunderts einerseits vereinnahmt, andererseits als unpatriotisch abgelehnt wurde. Gleichzeitig wurde in einer frühen deutschen Übersetzung in Mácha und in den Tschechen ein so nahes Volk gesehen, dessen Land gleichsam die Übergangsbrücke zwischen Ost und West bildet.

Inwieweit wirken diese frühen Erfahrungen auf Ihre heutige Arbeit als Übersetzer und Autor zurück? Inwieweit haben sie auch für Ihre Übersetzung des „Máj“ eine Rolle gespielt?

Ondřej Cikán (Autor, Übersetzer und Verleger, Ketos Verlag): Danke. – Also die Sache ändert sich ja nicht. In der Volksschule ist es so gewesen, dass unsere Volksschullehrerin uns den „Máj“ gezeigt hat, weil sie geahnt hat, dass viele von uns an ein österreichisches Gymnasium gehen würden – damals gab es nämlich das tschechische Gymnasium noch nicht, sondern nur die Hauptschule. Ich habe davon nicht sehr viel verstanden, normalerweise liest man das erst am Gymnasium, aber die Sprachmelodie, der Klang, die Musik und die umwerfenden Bilder haben mich extrem beeindruckt, und ich wollte mehr darüber wissen, wie das funktioniert, ich wollte verstehen, wie man mit Sprache so einen Rhythmus herstellen kann, der so überzeugend klingt. Und genau das ist es, was ich bis heute die ganze Zeit mache und womit ich mich beschäftige: einerseits dem Deutschen diese ganzen Dinge zu entlocken und sie in anderen Sprachen zu verstehen, und auch auf Tschechisch versuche ich, solche Dinge zu schreiben.

Na ja, der „Máj“ ist das tschechische Nationalepos, aber es ist absolut unnationalistisch, sondern zutiefst romantisch und erdverbunden und lebensverbunden. Der Held verabschiedet sich nicht von seiner Heimat Böhmen oder Mähren, sondern von der Erde. Er ist der Sohn der Erde, so wie alle anderen Menschen auch Kinder der Erde sind. 

Das Gedicht ist deswegen noch so besonders interessant, weil es die tschechische Literatur sehr stark geprägt hat, und zwar ab dem Ende des 19. Jahrhunderts vor allem die Symbolisten und dann ganz besonders stark die tschechische Moderne in der Zwischenkriegszeit. Also das Gedicht wurde 1836 geschrieben, es ist zutiefst romantisch, und in den Zwanzigerjahren, Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts haben sich dann die tschechischen Surrealisten und Poetisten auf dieses Gedicht berufen.

Ich lasse es mir nicht nehmen, ich muss Ihnen eine Passage aus dem Gedicht zeigen – es geht sich in 2 Minuten aus.

Thomas Kassl: Ich hätte jetzt diese Bitte an Sie formuliert und damit wahrscheinlich das Programm ein bisschen durcheinander geworfen. Das wäre genau meine Bitte an Sie gewesen. Schön, dass Sie mir zuvorkommen, wir freuen uns sehr darauf. – Bitte.

Ondřej Cikán: Danke schön. Und zwar fange ich natürlich gleich mit der schwierigsten Passage an, die man in den Gymnasien immer sehr lange analysiert, aber genau das ist die Passage, die Vítězslav Nezval, ein tschechischer Poetist und Surrealist, als Musterbeispiel für ein modernes Gedicht anführt. So, gleich auf Deutsch:

Es sind zwei Tränen auch aus meinem Blick gesunken, 
Spielten mir im Gesicht wie auf dem See die Funken.
Auch meine schöne Zeit, auch meiner Kindheit Zeit
Zerrte mir fort der Jahre wilde Grausamkeit,
Wie ein Schatten erstirbt, weit ist auch jener Traum, 
Bild einer weißen Stadt tief unterm Wogenschaum. 
Wie der Verstorbenen letzter Gedanke bricht
So ihre Namen auch, uralter Schlachten Wut, 
Ferner nördlicher Schein, sein verloschenes Licht, 
Berstender Harfe Ton, reißender Saite Sang, 
Zeit vergangener Welt, toter Gestirne Flut, 
Letzte Kometenbahn, toter Geliebten Glut, 
Längst vergessenes Grab, Ende der Ewigkeit, 
Kältesten Feuers Rauch, schmelzender Glocke Klang, 
Singender toter Schwan, Paradies, das vorbei
Ist für alle. – Das ist meine Kindheit.

So, das ist meine Kindheit. Und Nezval sagt eben: Ein modernes Gedicht funktioniert so, dass die Bilder, die darin vorkommen, unabhängig sind von dem, was sie beschreiben. Man merkt sich die Bilder einzeln, und sie haben auf rationaler Ebene nicht viel zu tun mit dem, was sie beschreiben, aber auf einer Gefühlsebene schon. Wenn er sagt, dass kältesten Feuers Rauch, schmelzender Glocke Klang und so weiter seine Kindheit ist, dann hat man schon ziemlich viel Spielraum, um darüber nachzudenken, was er damit meint, wie vergangen, wie stark vergangen seine Kindheit schon ist. 

Also von solchen Dingen war ich begeistert, und am Gymnasium habe ich ein Referat über Máchas „Máj“ gehalten und habe dafür eine Übersetzung verwendet, die damals leicht zugänglich war, die ich gar nicht einmal so schlecht fand – damals, als 16-Jähriger –, und meine Deutschlehrerin am Gymnasium hat gesagt: Ja, ist eh ganz schön das Gedicht, aber es holpert schon ein bisschen!, und ich habe gesagt: Bitte, bitte, das ist doch die Übersetzung, der Mácha kann doch nichts dafür!

Das war der Grund, warum ich mir dann gedacht habe: Okay, irgendwann muss ich das schon selber übersetzen, aber dafür brauche ich ein bisschen Training.

Thomas Kassl: Vielen Dank für Ihre ersten Ausführungen. Sprachmelodie und Sprachbilder, darauf würde ich dann in einer zweiten Runde gerne noch einmal mit Ihnen zu sprechen kommen. 

Wenige Jahrzehnte nach dem Tod von Karel Mácha beginnt ja die sogenannte Nationalitätenfrage in der Habsburgermonarchie virulent zu werden und damit auch die politischen Auseinandersetzungen im Reichsrat. Vielfach wird ja diese Frage auf dem Feld der Sprache ausgefochten. Um 1890 lebten in Wien um die 400 000 Personen aus Böhmen und Mähren, das Vereinswesen war auch damals schon ein zentrales Instrumentarium zum Erhalt kultureller Identität. Die Gründung des Komenský-Schulvereins mit der ersten tschechischen Privatschule 1883 schien also eigentlich eine Notwendigkeit. Das Reichsgericht verweigerte der Schule allerdings das Öffentlichkeitsrecht, also die staatliche Anerkennung der ausgestellten Zeugnisse. Die Begründung lautete: Die tschecho-slawische Sprache in Wien sei erstens keine landesübliche und, zweitens, der tschecho-slawische Volksstamm wohne nicht in Wien. 

Herr Prof. Pirker, wie kommt es zu dieser Einschätzung offenbar entgegen den den Volksgruppen schon im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes von 1867 gewährten Rechten, und inwiefern sind die dahin gehenden Argumente eigentlich für die heutige Diskussion in der Minderheitenpolitik und auch für die Frage der Minderheitenrechte relevant?

Jürgen Pirker: Dieser Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes, den Sie angesprochen haben und der sich ein bisschen als Schatten über das Volksgruppenrecht auch der Republik legt, ist eine Bestimmung, die sehr vage, aber auch sehr schön formuliert ist. Es geht zunächst einmal um die Gleichberechtigung der Volksstämme in der Monarchie, aber auch um die Gleichberechtigung ihrer Sprachen im öffentlichen Leben. Und es gibt einen Absatz 3, der Volksstämme, die im jeweiligen Lande wohnhaft sind, berechtigt, eigene Ausbildung in der Muttersprache zu genießen. Und um die Auslegung dieses dritten Absatzes geht es in dieser Entscheidung, nämlich ganz konkret um die Frage: Lebt der tschecho-slawische Volksstamm in Wien oder nicht? Ist er im Lande beheimatet? 

Wenn man dieses Erkenntnis modern übersetzt, was kommt heraus? – Das Reichsgericht erkennt, dieser Stamm - - – Es steht nicht infrage, dass er ein Volksstamm ist, aber es steht infrage, ob er in Wien lebt. Und was wird gefragt? – Hat er eine nationale Individualität in Wien entfaltet? Ist er historisch verwurzelt? – Das Reichsgericht kommt damals zum Ergebnis: Na ja, die Personen, die diese Sprache sprechen, migrieren nach Wien aufgrund der Sogwirkung, die Wien entfaltet – wirtschaftlich, Arbeitsmigration –, die gehen dann wieder zurück – so in etwa geht die Argumentation – und dieser Volksstamm, diese Gruppe hat sich in Wien nicht traditionell genug verankert, um als Volksstamm des Landes gelten zu können. 

Warum ist das für heute noch relevant? Was schimmert durch? – Es schimmert das Kriterium der Autochthonie durch, die Frage: Unter welchen Voraussetzungen haben Volksstämme von einem Staat zuerkannte Rechte? – In unserem Fall würden wir von Volksgruppenrechten sprechen, und wir wissen, in Österreich gibt es sechs anerkannte Volksgruppen. Die sollen jetzt nach einem neuen Initiativantrag auch in der Verfassung explizit benannt werden. Bis jetzt spricht die Verfassung an manchen Stellen von Minderheiten, an anderen Stellen von autochthonen Volksgruppen, aber die werden nicht explizit aufgezählt. Das soll sich jetzt ändern. Es ist aber klar: Wenn man von Volksgruppen in Österreich spricht, sind einmal zunächst die sechs gemeint. 

Es gibt aber andere Gruppen, die seit Jahren Forderungen stellen, anerkannt zu werden. Jahrzehntelang hat man bei den Polen diskutiert. Die sagen, sie haben eigentlich seit 1857 einen Verein in Wien gehabt, sie sollten doch auch autochthon sein. Im letzten Regierungsprogramm 2020–2024 war angekündigt, eine Anerkennung der Gruppe der Jenischen zu prüfen. Die Bosnier führen gerade ein Verfahren, in dem sie versuchen, diese Anerkennung durchzusetzen, und rein gedanklich kann man das natürlich weiterspinnen und sich die Frage stellen: Wann kommen dann wie viele Gruppen möglicherweise noch dazu? 

Was bedeutet Autochthonie? – Autochthonie bedeutet historische Verwurzeltheit auf einem Staatsgebiet. Und vergleicht man die europäischen Staaten, dann sieht man, dass eigentlich alle europäischen Staaten davon ausgehen: Historisch begründet werden bestimmte Gruppen besonders anerkannt und als Minderheiten oder nationale ethnische Minderheiten berechtigt, Migrationsminderheiten nicht. Standpunkte der Regierung sind dann zumeist: Bei den eingesessenen Gruppen geht es darum, die spezifische Sprache und Kultur zu erhalten, bei den neuen geht es darum, dass sie sich individuell in die Gesellschaft integrieren. – Wann immer die europäischen Gremien des Europarates mit der Frage konfrontiert sind, dass es in den Staaten doch Gruppen gibt, die sich eine Anerkennung wünschen, dann wird meistens der Dialog mit diesen Gruppen empfohlen und auch, den Dialog darüber zu führen, ob man nicht Maßnahmen finden könnte, die jeweilige Sprache auch zu fördern. Was aber klar wird, ist diese Grenzen zwischen den neuen und den alten Gruppen. 

Solche Grenzen gibt es aber auch innerhalb der Gruppen. Wenn man sich das Volksgruppenrecht anschaut, dann hat ja auch ein bisschen durchgeschimmert – und das zeigt sich auch in der Besetzung, die wir heute für das Volksgruppenrecht gewählt haben: einerseits tschechische Volksgruppe in Wien, andererseits Volksgruppe der Slowenen in Kärnten und der Steiermark –, es gibt ganz unterschiedliche Rechte, die gewährt sind. Es gibt auch hier eine Hierarchisierung mit den stärkeren Rechten des Staatsvertrags von Wien, wo der Gesetzgeber sich in seinem Ermessensspielraum dazu entschieden hat, sie auch den Ungarn im Burgenland auf demselben Level zu gewähren, wo wir aber sehen, es gibt zahlreiche Herausforderungen durch die moderne Mobilität, die Abwanderung aus den autochthonen Siedlungsgebieten, wo diese Gruppen mit dem stärkeren Schutzniveau besonders geschützt sind. Die jungen Angehörigen der Volksgruppe ziehen in die großen Städte – Klagenfurt, Graz, Wien –, dort sind sie weniger stark geschützt, und daraus entsteht auch die Notwendigkeit zur Debatte, die wir aktuell führen, nämlich eine Ausbildung für diese Gruppen auch in Wien zu ermöglichen. 

Andererseits haben wir in Wien eine Gruppe, die ein Erfolgsmodell propagiert, und dieses Erfolgsmodell wird auch von den anderen Gruppen gesehen, aber gerade das ist eine Gruppe, die diesen intensiven verfassungsrechtlichen Schutz an sich nicht genießt. – Also wir sehen, es geht immer um Abgrenzungen und um Schichten und Trennungen auch im Volksgruppenrecht.

Thomas Kassl: Vielen Dank. Ich würde mit Ihnen noch gerne beim Thema Bildung bleiben. Sie haben sich ja in den Jahren 2011 bis 2013 ganz intensiv mit Jugendlichen und dem Volksgruppenthema auseinandergesetzt und sehr viel dazu geforscht und daran gearbeitet. In einem Projektresümee steht: Die Jugend sei zwar, was vergangene Konflikte anbelangt, weiter, sie sei aber auch weiter weg vom Thema. 

In diesem Jahr – und Sie wissen das ja – ist die Jugendstudie „Lebenswelten“ erschienen, in der circa 15 000 Jugendlich im Alter zwischen 14 und 18 Jahren befragt wurden, darunter eben auch mit ausführlichen Fragen rund um Minderheiten und Mehrsprachigkeit. Hier ergibt sich in den Ergebnissen eine interessante Kluft: 77 Prozent der Befragten wünschen sich, dass ihre Kinder mehrsprachig aufwachsen, 70 Prozent stimmen der Aussage zu, andere Sprachen bereichern mich und mein Umfeld. Aber jetzt kommt es: 36 Prozent der Befragten hören zum ersten Mal etwas über autochthone Minderheiten, und 25 Prozent meinen auf die Aussage, Volksgruppen gehören zu Österreich, dies stimme eher nicht oder gar nicht. Auffällig ist auch eine oftmalige Vermischung mit der Thematik der Migration.

Herr Prof. Pirker, wie könnte man sich diese Ergebnisse erklären?

Jürgen Pirker: Also wenn ich auf die angesprochenen Projekte zurückgreifen darf: Wir haben in Kärnten damals in einem ersten Projekt, in das Kollegin Polzer-Srienz auch eingebunden war, und einem zweiten mehrere Tausend Schüler:innen in Kärnten und dann auch in Kärnten und Slowenien befragt, und wir haben Schüler:innen aus Kärnten und Slowenien zusammengeholt, um über drei Tage in einem Workshop miteinander zu arbeiten, sich zu überlegen: Was haben wir in unserer Familie in dieser Region erlebt, welche Geschichten werden erzählt? Wie sehen wir eigentlich das jeweilige Nachbarland, wie sehen wir die Volksgruppen in unserem Land, und wie leben wir gemeinsam in Europa? 

Nur um ein paar Eindrücke zu vermitteln: Die Schülerinnen und Schüler haben sich dann gegenseitig erzählt. Eine Schülerin hat uns nach dem Projekt berichtet, als sie diesen Fragebogen für das Projekt bekommen hat, ist sie einmal nach Hause gegangen und hat die Eltern befragt: Was gibt es eigentlich in unserer Familie für Bezüge zum Slowenischen?, und der Vater hat sofort angefangen zu erzählen: Ich habe ja Slowenisch gelernt, ich spreche ja Slowenisch!; die Mutter hat dann aus der Küche heraus gesagt: Jetzt fängst du schon wieder an mit deinen Geschichten! – Das ist dann in der Familie zum Thema geworden, und am Ende hat diese Tochter den „Engel des Vergessens“ von Maja Haderlap gelesen, auch die Mutter hat es dann gelesen, und sie hat gesagt: Es ist eigentlich schade, dass ich Slowenisch nicht gelernt habe!, und sie hat begonnen, es zu lernen. 

Andere Schüler:innen haben uns erzählt, sie haben von den Großeltern gehört, wie Ortstafeln in St. Kanzian am Klopeiner See auf ein Schlauchboot geladen, dann in den See hineingelassen und mit Brandpfeilen abgeschossen wurden. 

Eine andere Schülerin aus der Volksgruppe heraus hat gesagt, na ja, sie muss eigentlich immer für ihre Rechte kämpfen und sie kann sich nicht als Kärntnerin definieren, denn „Kärntnerin“ hört sich in ihrem Ohr immer nach „Deutschkärntner“ an, und das kriegt sie mit ihrer Identität als jemand, der in dieser Situation permanent eigentlich benachteiligt wird, nicht zusammen.

Nach dem Projekt hat sie gesagt: Nachdem es jetzt erstmals Erkenntnis auch bei den anderen gegeben hat, warum die Muttersprache so wichtig ist, warum es wichtig ist, dass man die Sprache im öffentlichen Raum sieht: weil das ja bedeutet, ich bin hier beheimatet, ich bin willkommen, das ist auch meine Heimat und ich kann diese Sprache nutzen, sie ist funktional – die Schüler:innen haben dann gesagt, wir haben auch verstanden: dann ist das Slowenische die Muttersprache, die Sprache des Herzens, wo die Emotionen ausgedrückt werden; wenn ich das nachvollziehen kann, verstehe ich die andere Seite besser –, kann ich mich jetzt, so hat die Schülerin dann gesagt, auch als Kärntnerin und als Kärntner Slowenin definieren.

Was will ich damit sagen? – Ganz wesentlich ist Kontakt, ist Auseinandersetzung mit dem Thema, ist Begegnung. Und was wir damals schon gesehen haben und was sich jetzt in dieser Umfrage wieder gezeigt hat: Es braucht mehr Information, es braucht mehr Bildung und Auseinandersetzung in den Schulen. Österreich ist verpflichtet, auch nach den internationalen Abkommen des Europarates, die ich gerade genannt habe, Bewusstseinsbildung zu betreiben, und das bedeutet nicht nur, dass Kärntner Slowen:innen und Schüler:innen des slowenischen Gymnasiums über die Volksgruppe und die Sprache lernen, sondern dass in allen Schulen in Österreich erklärt wird, welche Sprachen traditionell zum historischen Erbe Österreichs und der Gesellschaft gehören. Und im Idealfall – nimmt man Art. 8 Abs. 2 ernst – gibt es auch die Möglichkeit für jeden, diese Sprachen zu lernen.

Thomas Kassl: Vielen Dank.

Herr Cikán, wenn wir beim Stichwort Lebenswelten bleiben: Ich habe zu Beginn schon angesprochen, dass Sie ja nicht nur in andere Sprachen übersetzen, sondern dieses Feld breiter auffassen. Es geht um einen gelungenen Transfer von Wissen, der erst Verständnis und Einsicht des Gegenübers ermöglicht. In Ihrer Dankesrede, als Sie den Staatspreis für Übersetzung erhalten haben, haben Sie gesagt: Eine wahre Übersetzung ist eine, die auf möglichst allen Ebenen dem Original entspricht. Der Klang sollte dieselben Gefühle wecken, die poetischen Bilder dieselben Assoziationen, und der Inhalt muss natürlich auch stimmen.

Wie findet man den richtigen Klang und die poetischen Bilder, gerade auch, wenn man etwa die Politik oder die gesellschaftliche Stimmung eines Landes dem anderen übersetzen möchte?

Ondřej Cikán: Danke für die Frage.

Also da gibt es zwei Sachen, die hier ein bisschen vermischt sind: Das eine ist die sehr prosaische Vermittlung der Probleme eines Landes, der Gesellschaft in einem anderen Land – da kann ich dann entweder etwas berichten oder ein Interview mit jemandem führen oder einen Zeitungsartikel schreiben oder einen Zeitungsartikel übersetzen natürlich –, und die andere Sache ist – ich bin ein bisschen ein wandelnder Anachronismus – die Poesie. Wenn ich also von den Übersetzungen spreche, dass sie den Klang unbedingt nachahmen müssen, dann geht es mir darum, dass die Dichtung in jeder Sprache anders funktioniert. Manchmal sind die Unterschiede sehr groß, manchmal sind sie etwas weniger groß, manchmal sind die Sprachen oder die Versmaße, die Formen der Dichtung miteinander mehr oder weniger kompatibel. Wenn es mir darum geht, sowohl den Klang als auch den Inhalt zu übersetzen, dann will ich damit vor allem sagen, dass der Klang des Originals einfach zum Inhalt des Originals dazugehört und dass es sehr wichtig ist, diesen eben auch als gleichberechtigten Bestandteil des Inhalts zu berücksichtigen.

Ich sehe das so, dass die Leute, die etwas schreiben oder dichten, Dienerinnen und Diener der Musen sind, und die haben in verschiedenen Sprachen verschiedene Erkenntnisse, die es in manchen Sprachen nicht gibt. Jetzt können wir als Übersetzerinnen und Übersetzer schauen: Okay, was haben unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser anderen Sprache schon erforscht? Welche Erkenntnisse im Bereich der Musen haben sie schon, die wir noch nicht haben? Dann kann man in der Übersetzung schauen, ob man das nachahmen kann und ob man das für die eigene Sprache adaptieren kann. Ja, und dann kann man sich für die eigene Sprache inspirieren lassen.

So, also die ersten Verse von Vítězslav Nezvals „Gedicht für die Nacht“ lauten: 

"Noc vyrojila zlatý úl nad sady večerů
nad věžičkami katedrál a atelierů
a mocné hráze z porfyru a gigantická děla
se rozléhala v nádvořích jež lunou zkameněla"
und so weiter.

Da hört man: „Noc vyrojila zlatý úl nad sady večerů“ – da hat man diese langen Us, die dann mit einem langen A kontrastiert werden und dann mit einem I, und genau so etwas kann man auf Deutsch auch machen. – Na ja, man muss nur draufkommen, wie. (Heiterkeit.)

Thomas Kassl: Vielen Dank.

Das waren auch tolle Ratschläge, und Sie haben uns wirklich neugierig gemacht, sozusagen sich darauf einzulassen und vielleicht auch da und dort das Tschechische sozusagen in uns zu entdecken oder auch sich dem hinzugeben. Das ist, glaube ich, auch ganz wichtig, das ist auch eine Sache der Emotion und des Gefühls.

Ondřej Cikán: Ja, also es betrifft natürlich nicht nur das Tschechische, sondern es ist schön, wenn man sich für alle möglichen Sprachen interessiert. Für mich selber ist das Tschechische deswegen interessant, weil es tatsächlich eine sehr interessante Geschichte der Poesie hat. Die Prosa spielt im Tschechischen auch eine Rolle – gerade in letzter Zeit wird sie nach Deutschland exportiert –, aber die tschechische Dichtung ist doch außergewöhnlich, eben unter dem Einfluss Máchas. Und dann in Verbindung mit Einfluss aus Frankreich und Deutschland und so hat sich eine ganz andere Moderne entwickelt als in Frankreich zum Beispiel, eine viel poetischere.

Thomas Kassl: Ich bleibe gleich beim Poetischen und komme vielleicht noch einmal auf Maja Haderlap zurück. Sie sagt: „Der lange Atem der Geschichte ist dünn und kaum vernehmbar geworden. Wir hören nicht hin, weil wir der Sprache misstrauen.“ – So hat es ja Maja Haderlap 2018 in ihrer Festrede anlässlich 100 Jahre Republik formuliert.

Ich komme schon fast zum Schluss. Das könnten schon fast die Schlussworte sein, und wir hoffen, dass wir im Rahmen dieser Veranstaltung ein Stück weit dazu beitragen konnten, diesem Befund etwas entgegenzusetzen und den Atem der Geschichte wieder spürbarer zu machen.

Ich darf mich abschließend aber noch mit einer letzten Frage an alle drei wenden – und ich bitte Sie, sich da relativ sehr knapp zu halten, denn, mit Blick auf die Uhr, wir sind fast schon ein bisschen drüber –, mit der Bitte um ein paar abschließende Gedanken: Wie steht es denn um die autochthonen Volksgruppen in Österreich, wenn wir sozusagen alles, was wir jetzt gehört haben, betrachten und wenn wir wissen, was in Vorbereitung ist, und wenn wir wissen, was vor allem die jungen Menschen brauchen? Müssen wir uns eigentlich fürchten oder ist alles gut? – Mirjam Polzer-Srienz.

Mirjam Polzer-Srienz: Ich glaube, wir müssen uns nicht fürchten. Ich glaube, als Gesellschaft, und ich bin überzeugt, zumindest die letzten 15, 20 Jahre in Kärnten haben wir sehr gute Entwicklungen erlebt. Ich glaube auch, die Herausforderungen, die es immer wieder gegeben hat und auch geben wird – so wie der Vorfall am Peršmanhof, oder wenn dann zufälligerweise auch schnell einmal ein Richter in Pension geht und die Zweisprachigkeit nicht mehr garantiert werden kann –, stärken auch das Bewusstsein in der Mehrheitsbevölkerung, dass es nicht reicht, nur die Volksgruppe zu erhalten, sondern dass es wichtig ist, sie auch wirklich zu fördern und sie dort abzuholen, wo sie ist, und sie in die moderne Welt rüberzubringen und die entsprechenden Strukturen zu schaffen. 

Wir müssen uns dem stellen, dass die Mobilität sehr groß ist, dass wir in den Ballungszentren, in Wien und in Graz, beinahe schon mehr Slowenischsprechende als in Kärnten haben. Wir müssen uns da anpassen – und wir haben Instrumente, wir haben die Möglichkeit der Digitalisierung, die wir schon nutzen. Wir scheitern da zwar noch hin und wieder an einem Háček, aber wir sind am Weg. Jürgen Pirker hat das Projekt erwähnt, das hat geheißen: „Mi smo Koroška“ – wir sind Kärnten –, also sehr ähnlich wie diese Ausstellung „Wir sind Demokratie“ hier im Haus. Es gibt kein Wir oder Ihr, es sollte nur noch ein Uns und ein Wir geben. Dieses Bewusstsein und diese Zielsetzung stimmen mich auch positiv, denn belegt durch viele einzelne kleine Schritte, die oft nicht sichtbar sind, geben sie mir auch die Zuversicht, dass wir in Zukunft die richtigen Schritte setzen werden.

Thomas Kassl: Vielen Dank.

Jürgen Pirker, bitte.

Jürgen Pirker: Wenn ich zum Abschluss noch einmal den Blick weiten darf und durch die europäische Staatenwelt blicke, dann sieht man überall ganz ähnliche Herausforderungen, zunächst einmal in der Frage der Partizipation der jeweiligen Angehörigen der Minderheiten im politischen Prozess in den Angelegenheiten, die sie betreffen. Das kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein, aber da ist ganz oft eine Herausforderung gelegen, das sicherzustellen.

Jetzt gibt es in Österreich schon viele angesprochene Plattformen – die Dialogplattform im Parlament wurde erwähnt –, wo vieles an Input sozusagen aus den Gruppen heraus ermöglicht wurde. Da könnte man sich überlegen, künftig in den Stellschrauben – Reform der Volksgruppenbeiräte etwa – noch einen Schritt weiter zu gehen und verpflichtende Anhörungsrechte und Ähnliches vorzusehen und sich vielleicht an anderen Staaten zu orientieren.

Zweiter Punkt: Bewusstseinsbildung. Auch das ist in vielen Staaten ein ganz großes Problem: Mehrheitsbevölkerungen über den kulturellen Reichtum, der in den Sprachen der jeweiligen Minderheiten liegt, zu informieren und ihnen auch zu ermöglichen, davon Gebrauch zu machen.

Dritter Punkt: Bildung. Es braucht eine – so benennt es ein Kollege im Rahmen des Expertengremiums der Sprachencharta – unbroken chain of education, also eine durchgehende Kette des Spracherwerbs vom Kindergarten oder auch schon der Kita bis hin zur Matura und dann auch an der Universität, an den pädagogischen Hochschulen – denn da beginnt ja der Kreislauf, da müssen Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden, damit die Spracherziehung überhaupt möglich ist.

Dann ende ich mit einem positiven Ausblick: Mein Sohn wird ab Herbst den slowenischsprachigen Kindergarten besuchen.

Thomas Kassl: Wunderbar!

Herr Cikán, bitte.

Ondřej Cikán: Ich glaube, es wurde fast alles Wichtige gesagt, also nehme ich das ein bisschen von einer anderen Seite in die Hand. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, insgesamt eine sehr positive Beziehung zur Sprache zu fördern, zur Sprache an sich, und zwar von klein auf, dass sich die Kinder auch eine gute Beziehung zum Deutschen aufbauen, nämlich die muttersprachlich deutschsprachigen Kinder, dass sie spüren, dass die Sprache etwas wirklich Schönes und etwas Magisches an sich hat, und dass sie dann neugierig werden, wie die anderen Sprachen – jenseits des Englischen, das Lingua franca für alle ist – funktionieren. Das, glaube ich, würde den Stellenwert auch der Volksgruppen indirekt oder direkt sehr stark heben und überhaupt ein besseres Miteinander nach sich ziehen.

Thomas Kassl: Ein besseres Miteinander, das ist das, was wir brauchen, das ist das, wonach wir streben, das ist das, was wir uns wünschen. 

Ich darf um einen kräftigen Applaus für unsere Podiumsgäste bitten. – Vielen Dank! (Beifall.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme, dass Sie Ihre Gedanken und Beiträge mit uns geteilt haben und dass Sie unserer Einladung gefolgt sind!


Bevor wir jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, das letzte Musikstück vom Duo Sonoma hören, darf ich Ihnen noch einige Informationen zuteilwerden lassen. 

Wir haben heute ja auch im Parlamentsshop, der für Sie geöffnet ist, Dinge vorbereitet, die Sie gerne käuflich erwerben können. 

In der Bibliothek finden Sie den Fachbereich zu den Volksgruppen mit einer sorgfältigen Literatur- und Zeitschriftenauswahl sowie ganz aktuell eine Archivvitrine, die uns den Beschluss zum Volksgruppengesetz präsentiert – das darf ich Ihnen besonders ans Herz legen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden da sein und stehen natürlich gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

Ebenso ist auch die Ausstellung „Wir sind Demokratie“ geöffnet, wenn ich richtig informiert bin – ja, es wird genickt, wunderbar –, und dazu lade ich herzlich ein. Wer es noch nicht gesehen hat: eine wunderbare Ausstellung – sie wurde heute ja auch schon erwähnt. 

Abschließend: Am 29. September haben Sie zum dritten Mal die Gelegenheit – und dazu laden wir schon heute herzlich ein –, sich wieder bei uns einzufinden. Da widmen wir uns dann beziehungsweise gehört der Abend den Ungarn und den Slowaken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen allen für Ihr Kommen! Ich freue mich, wenn Sie noch ein wenig bei uns bleiben, am Getränkeempfang teilnehmen und miteinander ins Gespräch kommen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend! Želim vam lep večer! Přeji vám příjemný večer! Alles Gute, vielen Dank, dass Sie mit uns waren! Danke schön! (Beifall.)

Jetzt: Duo Sonoma.


Es folgt die musikalische Darbietung des Stückes „nonema“, dargebracht vom Duo Sonoma.


(Beifall.)