Mit der vorliegenden Regierungsvorlage soll der Tarif der Flugabgabe ab dem Jahr 2018 gegenüber dem derzeit geltenden Tarif halbiert werden (bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde der Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken um einen bzw. fünf EUR auf das derzeit gültige Niveau gesenkt). Ab 2018 soll folgender Tarif gelten:
- Auf der Kurzstrecke 3,5 EUR statt bisher 7 EUR je Passagier:in
- Auf der Mittelstrecke 7,5 EUR statt bisher 15 EUR je Passagier:in
- Auf der Langstrecke 17,5 EUR statt bisher 35 EUR je Passagier:in
Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf soll die Senkung der Flugabgabe die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken und die Schaffung neuer Arbeitsplätze forcieren. Bei der Einführung der Flugabgabe wurde diese mit ökologischen Zielen begründet. Die nunmehr vorgeschlagene Maßnahme stellt im Wesentlichen eine Abwägung (trade-off) zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Zielen dar, die jedoch aus Sicht des Budgetdienstes in den Gesetzesmaterialien nicht ausreichend dargestellt wird.
Die Mindereinzahlungen aus der Senkung der Flugabgabe werden für 2018 mit insgesamt 57,0 Mio. EUR beziffert, in den Folgejahren wird ein Anstieg um jeweils 1 Mio. EUR pro Jahr angenommen. Da die Flugabgabe eine gemeinschaftliche Bundesabgabe ist, sind von den Mindereinzahlungen auch Länder und Gemeinden betroffen. Die Planwerte zum erwartenden Einnahmenentfall erscheinen weitgehend plausibel, allerdings werden die Berechnungen nicht näher erläutert.
Die Ausführungen zu den anderen Wirkungsdimensionen sind insgesamt wenig aussagekräftig und betreffen die Auswirkungen auf Unternehmen, gesamtwirtschaftliche Auswirkungen und konsumentenschutzpolitische Auswirkungen.