Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 15.03.2017

Änderung des Flugabgabegesetzes im Jahr 2017

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Flugabgabe wurde im Jahr 2011 im Zuge des Loipersdorfer Konsolidierungs­pakets eingeführt, die legistische Umsetzung erfolgte mit dem Budget­begleit­gesetz 2011. Mit der vorliegenden Regierungs­vorlage soll der Tarif der Flug­abgabe ab dem Jahr 2018 gegenüber dem derzeit geltenden Tarif halbiert werden, die übrigen Bestimmungen (z. B. Befreiungen von der Abgaben­pflicht) bleiben unverändert. Die Höhe der Flug­abgabe bemisst sich nach der Lage des Ziel­flug­hafens und der Anzahl der beförderten Passagiere.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Änderung des Flugabgabegesetzes / PDF, 188 KB

Kurzfassung

Mit der vorliegenden Regierungs­vorlage soll der Tarif der Flug­abgabe ab dem Jahr 2018 gegenüber dem derzeit geltenden Tarif halbiert werden (bereits mit dem Abgaben­änderungs­gesetz 2012 wurde der Tarif auf Kurz- und Mittel­strecken um einen bzw. fünf EUR auf das derzeit gültige Niveau gesenkt). Ab 2018 soll folgender Tarif gelten:

  • Auf der Kurzstrecke 3,5 EUR statt bisher 7 EUR je Passagier:in
  • Auf der Mittelstrecke 7,5 EUR statt bisher 15 EUR je Passagier:in
  • Auf der Langstrecke 17,5 EUR statt bisher 35 EUR je Passagier:in

Laut den Erläuterungen zum Gesetzes­entwurf soll die Senkung der Flug­abgabe die Wett­bewerbs­fähigkeit Österreichs stärken und die Schaffung neuer Arbeits­plätze forcieren. Bei der Einführung der Flug­abgabe wurde diese mit ökologischen Zielen begründet. Die nunmehr vorgeschlagene Maßnahme stellt im Wesentlichen eine Abwägung (trade-off) zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Zielen dar, die jedoch aus Sicht des Budget­dienstes in den Gesetzes­materialien nicht ausreichend dargestellt wird.

Die Minder­einzahlungen aus der Senkung der Flug­abgabe werden für 2018 mit insgesamt 57,0 Mio. EUR beziffert, in den Folge­jahren wird ein Anstieg um jeweils 1 Mio. EUR pro Jahr angenommen. Da die Flug­abgabe eine gemeinschaftliche Bundes­abgabe ist, sind von den Minder­einzahlungen auch Länder und Gemeinden betroffen. Die Plan­werte zum erwartenden Einnahmen­entfall erscheinen weitgehend plausibel, allerdings werden die Berechnungen nicht näher erläutert.

Die Ausführungen zu den anderen Wirkungs­dimensionen sind insgesamt wenig aussage­kräftig und betreffen die Auswirkungen auf Unternehmen, gesamt­wirtschaftliche Auswirkungen und konsumentenschutz­politische Auswirkungen.