Budgetdienst - Budgetvollzug 16.09.2022

Budgetvollzug Jänner bis Juli 2022 und COVID-19-Berichterstattung

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Von Jänner bis Juli 2022 waren die Einzahlungen mit 48,48 Mrd. EUR um 4,07 Mrd. EUR bzw. 9,2 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2021. Die Aus­zahlungen lagen mit 57,15 Mrd. EUR um 1,38 Mrd. EUR bzw. 2,4 % unter dem Vorjahres­wert. Der Netto­finanzierungs­saldo war Ende Juli 2022 mit ‑8,67 Mrd. EUR um 5,44 Mrd. EUR günstiger als per Ende Juli 2021. Das Netto­ergebnis im Ergebnis­haushalt war mit ‑7,64 Mrd. EUR um 1,04 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo. Die Auszahlungen für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende Juli auf 6,37 Mrd. EUR.

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Kurzfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs

Die im Vorjahr einsetzende Wirtschaftserholung setzt sich 2022 leicht abgeschwächt fort. Nach einem Wachstum um 4,8 % im Jahr 2021 soll das reale BIP gemäß der aktuellen Prognose des WIFO im Jahr 2022 um 4,3 % wachsen. Die Einschätzung ist etwas optimistischer als die des IHS mit 3,8 %. Bei den für das Steueraufkommen wichtigen nominellen privaten Konsum­ausgaben wird, bedingt durch die hohe Inflation und das erwartete reale Konsumwachstum, ein kräftiger Anstieg von 12,2 % bzw. 11,9 % erwartet. Für das Gesamtjahr erwarten WIFO und IHS eine Inflationsrate von 7,8 % bzw. 7,4 %. Im August 2022 waren die Verbraucher­preise gemäß den Berechnungen der Statistik Austria um 9,3 % höher als im August 2021. Ende August waren mit 309.431 Personen um rd. 38.000 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im August 2021 (‑11 %). Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung war im August 2022 mit 5,9 % um 1,0 %‑Punkte niedriger als im August 2021 und um 0,9 %‑Punkte niedriger als im August 2019. Das makro­öko­nomische Umfeld ist derzeit jedoch mit hoher Unsicherheit behaftet, sodass die Prognoserisiken hoch sind.

Budgetvollzug Jänner bis Juli 2022

Von Jänner bis Juli 2022 waren die bereinigten Einzahlungen mit 48,48 Mrd. EUR um 4,07 Mrd. EUR bzw. 9,2 % höher als im Vergleichszeitraum 2021. Der Einzahlungsanstieg ist überwiegend auf das gestiegene Aufkommen aus Abgaben und abgabenähnlichen Erträgen zurückzuführen. Im Vorjahr wurde das Aufkommen vor allem zu Beginn des Jahres noch stark durch die Einschränkungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie gedämpft. Weitere Mehrein­zahlungen betrafen etwa die Dividendenzahlungen der ASFINAG, der ÖBAG, der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Verbund AG. Der Anstieg der bereinigten Erträge im Ergebnishaushalt war mit 4,19 Mrd. EUR auf 47,21 Mrd. EUR geringfügig höher.

Das Abgabenaufkommen (brutto) von Jänner bis Juli 2022 lag um 6,80 Mrd. EUR bzw. 13,5 % über dem Vorjahres­aufkommen. Zu Mehreinzahlungen von Jänner bis Juli 2022 kam es im Vorjahresvergleich insbesondere bei der Umsatz­steuer (+2,96 Mrd. EUR), der Körper­schaftsteuer (+1,58 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+0,96 Mrd. EUR). Geringer als im Vorjahr war etwa das Aufkommen aus den Energieabgaben (‑114,4 Mio. EUR) und der Norm­ver­brauchsabgabe (‑25,8 Mio. EUR). Bei den Ab-Überweisungen kam es zu starken Zuwächsen bei den Ertragsanteilen der Länder (+3,02 Mrd. EUR) und Gemeinden (+0,97 Mrd. EUR) auf­grund der positiven Zwischenabrechnung im März für das Jahr 2021 und den Steigerungen bei den Ertragsanteil‑Vorschüssen aufgrund der guten Abgabenentwicklung.

Die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis Juli 2022 waren mit 57,15 Mrd. EUR um 1,38 Mrd. EUR bzw. 2,4 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Die Abweichung resultiert aus gegenläufigen Effekten. Geringer als im Vorjahr waren die Auszahlungen insbesondere in der UG 20‑Arbeit (‑3,54 Mrd. EUR) wegen der Rückgänge von Kurzarbeit und Arbeits­losigkeit sowie in der UG 45‑Bundesvermögen (‑2,28 Mrd. EUR) wegen niedrigerer Auszahlungen an die COFAG. Vor allem der niedrigere Mittelbedarf für den Härtefallfonds reduzierte die Aus­zahlungen der UG 40‑Wirt­schaft (‑0,81 Mrd. EUR). In der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­­tausch­verträge kam es hingegen zu einem Auszahlungs­anstieg (+2,02 Mrd. EUR), weil bei der Emission von Anleihen im steigenden Zinsumfeld Abschläge (Disagien) bezahlt werden muss­ten, während im Vorjahr noch Aufschläge (Agien) eingenommen wurden. Die Auszahlungen in der UG 24‑Gesundheit (+1,44 Mrd. EUR) stiegen vor allem aufgrund von Auszahlungen für die COVID‑19-Maßnahmen. Höhere Auszahlungen in der UG 44‑Finanz­ausgleich (+0,82 Mrd. EUR) resultierten aus Transfers an die Länder für die Kranken­anstalten­finan­zie­rung und Investi­tionen, während Zweck­zuschüsse an die Gemeinden im Vorjahres­­vergleich zurückgingen. Die bereinigten Auf­wendungen sind um 3,56 Mrd. EUR auf 54,85 Mrd. EUR zurückgegangen. Der stärkere Rückgang liegt insbesondere am perioden­gerecht zugeordne­ten Zins­aufwand in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstausch­verträge, sodass etwa Disagien dort über die Gesamtlaufzeit der Anleihe aufgeteilt werden.

Der Nettofinanzierungssaldo war Ende Juli 2022 mit ‑8,67 Mrd. EUR um 5,44 Mrd. EUR günstiger als per Ende Juli 2021. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war mit ‑7,64 Mrd. EUR um 1,04 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo. Dabei waren die Aufwendungen im Ergebnishaushalt insbesondere wegen der Perioden­­abgren­zungen beim Zins­auf­wand um 2,31 Mrd. EUR niedriger als die Auszahlungen, während die Ein­zahlun­gen vor allem wegen der beim Zahlungs­eingang verbuchten Abgaben um 1,27 Mrd. EUR höher als die Erträge im Ergebnis­haushalt waren.

Budgetäre Auswirkungen der COVID 19-Krise

Die Auszahlungen im Jahr 2022 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende Juli auf 6,37 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vor­jahres entspricht dies einem Rückgang um 4,88 Mrd. EUR, der überwiegend auf geringere Mittel für Kurzarbeitsbeihilfen (‑2,79 Mrd. EUR) und die COFAG‑Maßnahmen (‑2,34 Mrd. EUR) zurückzuführen ist. Zu einem Auszahlungsanstieg im Vorjahresvergleich kam es hingegen bei den aus der UG 24‑Gesund­heit bedeckten Maßnahmen (+1,25 Mrd. EUR). Von den im laufenden Budgetvollzug bisher geleisteten Aus­zahlungen ent­fallen 0,57 Mrd. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen, für aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungs­fonds bedeckte Maßnahmen wurden 5,71 Mrd. EUR ausbezahlt. Diese betreffen überwiegend die Mittel für COFAG-Maßnahmen (2,02 Mrd. EUR) und Auszahlungen der UG 24‑Gesundheit für Maßnahmen zur Pandemie­bekämpfung (2,34 Mrd. EUR).

Maßnahmen zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen

Im Laufe der COVID‑19-Krise wurden im Rahmen von zwei Gemeindepaketen mehrere Maß­nahmen (z. B. Kommunal­investitions­gesetz 2020, Aufstockung der Ertragsanteile) beschlos­sen, um die Gemeindefinanzen zu stabilisieren und die Investitions­tätigkeit der Gemeinden zu stützen. Um die Treffsicherheit zu evaluieren, übermittelt das BMF dem National­rat vierteljähr­lich Monitoringberichte zur Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden. Gemäß den aktuellen VGR‑Daten stiegen die Bruttoinvestitionen der Gemeinden (inkl. Wien) 2021 gegen­über 2020 um 8,8 % auf 3,7 Mrd. EUR an und waren damit auch im Verhältnis zum BIP etwas höher als im Vorkrisenjahr 2019. Der Schulden­stand der Gemein­den (inkl. Wien) stieg 2021 um 1,5 Mrd. EUR auf 19,8 Mrd. EUR.

Mittelverwendungsüberschreitungen und Rücklagen

Die Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) im 2. Quartal 2022 betrafen insbesondere eine Entnahme der Arbeits­markt­rücklage für Projekte des AMS zur aktiven Arbeitsmarkpolitik (280,0 Mio. EUR) und die Verwendung von Mitteln aus dem COVID‑19-Krisen­bewältigungs­­fonds (121,7 Mio. EUR).

Nach der Rücklagenzuführung für die 2021 nicht verwendeten Voranschlagsbeträge betrug der Rücklagenbestand zum 31. Dezember 2021 insgesamt 19,9 Mrd. EUR. Der Rücklagen­stand reduzierte sich durch Entnahmen im 1. und 2. Quartal 2022 um 706,1 Mio. EUR, von denen 593,4 Mio. EUR bereits budgetiert waren.

Inhalte der Monatsberichte

Der Budgetvollzug ist aufgrund der aktuellen Energie- und Teuerungskrise durch starke Unsicherheiten geprägt, die sich in einer rein vergangenheitsorientierten Berichterstattung oft noch nicht abbilden. Sowohl die Monats­berichte als auch die Budget­controlling­berichte sollten daher verstärkt die wesentlichen budgetrelevanten Entwick­lungen zumindest bis zum Jahres­ende miteinbeziehen. Im Sinne der Transparenz sollte eine Bericht­erstattung zum Budget­vollzug immer auch eine Ein­schätzung zur Verwendung von umfangreichen budgetären Ermächtigun­gen enthalten. Aktuell sollten die Monats­berichte bei­spielsweise transparent über die Maßnahmen zur Beschaffung und Inanspruch­nahme der strategischen Gas­reserve informieren.