Budgetdienst - Budgetberichte 15.09.2022

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Analyse des Budgetdienstes gibt einen Überblick über die Instrumente zur Stabilisierung des Euro­raums und die Finanz­hilfen an die einzelnen Programm­länder mit Stichtag 30. Juni 2022. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kenn­zahlen aus der Sommer­prognose 2022 der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2022 dargestellt. Die verstärkte Überwachung Griechenlands wurde im August 2022 beendet. Die Analyse umfasst auch einzelne europäische Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (insbesondere Europäischer Garantiefonds, SURE-Instrument).

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2022 / PDF, 420 KB

BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 2. Quartal 2022 (barrierefreie Version) / PDF, 444 KB

Kurzfassung

Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums

Als Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums dienen bilaterale Darlehen, der Europäische Finanz­stabilisierungs­mechanismus (EFSM), die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) sowie Zuschüsse an Griechenland aus Zins­einkünften für griechische Anleihen, die von den Notenbanken im Rahmen des Ankauf­programms der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Wert­papier­märkte erworben wurden. EFSM und EFSF wurden durch den Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) abgelöst. Über diesen permanenten Rettungsschirm werden seit 1. Juli 2013 neue Programme abgewickelt.

Die Unterstützung von Griechenland, Irland und Portugal erfolgte aus der EFSF bzw. über den EFSM, Spanien und Zypern erhielten ESM‑Mittel. Das dritte Hilfsprogramm für Griechenland wurde ebenfalls aus dem ESM finanziert. Aus den europäischen Stabilisierungs­instrumenten, bilateralen Finanzhilfen und den IWF‑Darlehen waren zum 30. Juni 2022 Darlehensbeträge von insgesamt 358,2 Mrd. EUR ausständig (Griechenland 239,6 Mrd. EUR, Irland 40,2 Mrd. EUR, Portugal 48,4 Mrd. EUR, Spanien 23,7 Mrd. EUR, Zypern 6,3 Mrd. EUR). Bis Juni 2022 sollen Griechenland halbjährlich schuldenerleichternde Maßnahmen gewährt werden, sofern es seinen Verpflichtungen zur Reform­kontinuität und ‑vollendung nachkommt.

Nach deutlichen BIP‑Einbrüchen im Jahr 2020 in allen Programm­ländern außer Irland kam es im Jahr 2021 zu einer Erholung. Am stärksten waren dabei die Anstiege in Irland (+13,5 %) und in Griechenland (+8,3 %). Für die Jahre 2022 und 2023 wird in der aktuellen Sommer­prognose der EK eine weitere Erholung in allen Ländern erwartet. Bei den Arbeitslosen­quoten zeigten sich ebenfalls Rück­gänge im Jahr 2021, welche sich weiter fortsetzen sollen. Die Inflation hat im Jahr 2021 deutlich zugenommen und betrug durchschnittlich 2,6 % im Euroraum. In Griechenland (0,6 %) und in Portugal (0,9 %) war sie weiterhin relativ gering. Für das Jahr 2022 hat die EK ihre Erwartungen in der aktuellen Sommer­prognose weiter angehoben. Im Euroraum soll die Inflation nun durchschnittlich 7,6 % im Jahr 2022 betragen und im Jahr 2023 wieder auf 4,0 % zurückgehen.

Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank

Der Europäische Garantiefonds (EGF) der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde geschaffen, um Liquidität für Unternehmen bereitzustellen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU‑Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24,4 Mrd. EUR. Damit sollen Finanzierungen iHv bis zu 200 Mrd. EUR ermöglicht werden. In der Garantie­vereinbarung der Republik Österreich und der EIB wurde der Beitrag Österreichs entsprechend dem Kapitalanteil an der EIB mit rd. 646 Mio. EUR festgelegt (die Ermächtigung im ZaBiStaG beträgt bis zu 650 Mio. EUR zuzüglich allfälliger Verwaltungs­kosten). Beim EGF der EIB beträgt das vom Ausschuss der beitragenden Mitgliedstaaten und der EIB genehmigte Garantie­volumen per 30. Juni 2022 rd. 23,8 Mrd. EUR, mit welchem Investitionen iHv 183,9 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Etwa ein Viertel der bisher genehmigten Projekte ist länder­übergreifend, vier Projekte mit einer Genehmigungs­summe iHv 244 Mio. EUR betreffen ausschließlich Österreich.

SURE-Instrument

Das SURE‑Instrument („Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“) soll durch die COVID‑19-Krise bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige schützen. Finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen soll den Mitglied­staaten helfen, öffentliche Ausgaben für Beschäftigungs­erhaltungs­maßnahmen zu bedecken. Insgesamt sind Darlehen aus dem Unions­haushalt von bis zu 100 Mrd. EUR vorgesehen. Zur Finanzierung begibt die EK Sozialanleihen, welche durch Garantien der Mitglied­staaten iHv 25 Mrd. EUR abgesichert werden. Die Republik Österreich kann dabei Haftungen in Form von Garantien von bis zu 720 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten übernehmen. Gemäß den Vorschlägen der EK hat der Rat EU‑Darlehen für 19 Mitgliedstaaten iHv insgesamt rd. 94,4 Mrd. EUR genehmigt. Die EK hat davon bereits 91,8 Mrd. EUR als SURE‑Sozialanleihen emittiert und an die Mitglied­staaten ausbezahlt.