Durch die Transparenzdatenbank sollen alle Förderungen des Bundes und der Länder (in weiterer Folge auch der Gemeinden) erfasst und die Grundlagen für eine Reform des Förderwesens in Österreich geschaffen werden. Bundesdienststellen melden ihre Leistungs‑/Förderungsangebote sowie ihre Einzelförderungen seit 1. Jänner 2013 an die Transparenzdatenbank, die Länder meldeten bis 2016 nur ihre Leistungs-/Förderungsangebote. Ab 1. Jänner 2017 erfolgte eine Befüllung durch die Länder mit Leistungsmitteilungen in den Pilotbereichen Umwelt und Energie, darüber hinaus melden nur Oberösterreich und jüngst auch Niederösterreich freiwillig die Leistungen/Förderungen.
Um das bisher weitgehend ungenutzte Potenzial der Transparenzdatenbank zu aktivieren, sollen durch eine Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz einige administrative und technische Schlussfolgerungen aus der Evaluierung der Pilotphase legistisch umgesetzt werden. Dadurch sollen die angestrebten Zielsetzungen besser umgesetzt und die Länder zu einer stärkeren Teilnahme bewegt werden.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen:
- Einmeldung von Einzelleistungen soll nicht erst mit der Auszahlung, sondern bereits mit der Leistungszusage erfolgen.
- Auch die Leistungen an Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände sollen in der Transparenzdatenbank erfasst werden.
- Die aufzunehmenden ertragssteuerlichen Ersparnisse werden neu definiert und dafür wird eine entsprechende Verordnungsermächtigung vorgesehen.
- Die Abfrageberechtigung der Förderstellen zu Kontrollzwecken soll ausgeweitet werden. Dafür werden die Strafbestimmungen für die unbefugte Abfrage verschärft.
- Die Auswertungsmöglichkeit von Daten soll nicht mehr auf Aufträge an die Statistik Austria zu Steuerungszwecken beschränkt werden.
Die Bestrebungen des BMF, das bisher weitgehend ungenutzte Potenzial der Transparenzdatenbank zu aktivieren, werden begrüßt. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Regelungen lassen aus Sicht des Budgetdienstes jedoch einige bedeutende Probleme ungelöst. Die Regierungsvorlage enthält insbesondere weiterhin keine Verpflichtung der Einmeldung der Förderungen von Ländern (und Gemeinden) in die Transparenzdatenbank, sodass die Vollständigkeit nicht gewährleistet ist. Indirekte Förderungen (Steuerersparnisse bzw. ‑rückvergütungen) sind zudem auf ertragssteuerliche Ersparnisse (Einkommens- und Körperschaftssteuer) beschränkt.
Der Budgetdienst geht davon aus, dass ihm durch die Ausweitung der Auswertungsmöglichkeiten die Daten für seine Analysen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.