Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 01‑Präsidentschaftskanzlei im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 2,5 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg gegenüber dem BVA 2022 ist vor allem auf die Abdeckung der höheren Personalaufwendungen aufgrund des Struktureffekts, des Dienstrechts neu sowie insbesondere auf die inflationsbedingten Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Gegenläufig wirkt ein geringerer betrieblicher Sachaufwand aufgrund des Wegfalls von Werkleistungen für die IT und eines freien Dienstvertrags. Im Sachaufwand steigen jedoch die Budgetmittel für Ehrenzeichen. Der veranschlagte Betrag für die Investitionen (0,3 Mio. EUR) im BVA‑E 2023 betrifft technische Anlagen (Austausch PCs und Bildschirme) sowie die Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Veränderungen bei den einzelnen Auszahlungspositionen sind insgesamt jedoch gering.
Der BFRG‑E 2023-2026 sieht einen deutlichen Anstieg der Auszahlungsobergrenzen gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen vor. Nach der Inflationsanpassung des Budgets 2023 bleibt die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2024 mit 11,8 Mio. EUR auf gleichem Niveau, sinkt im Folgejahr aber um 0,3 Mio. EUR. Durch die Erhöhung gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen soll 2024 und 2025 eine Weiterführung und Intensivierung sowie ein Ausbau der internationalen Beziehungen ermöglicht werden. Ebenso soll damit eine Neuorganisation von Ablauf- und Raumstrukturen, eine zeitgemäße Präsenz in den Sozialen Medien und die Instandhaltung historischer Ausstattungsobjekte realisiert werden. Für das Jahr 2026 ist die Auszahlungsobergrenze dann mit 10,7 Mio. EUR deutlich geringer und laut Präsidentschaftskanzlei gegebenenfalls noch Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF.
Mit 87 Planstellen im Entwurf zum Personalplan 2023 steigen diese gegenüber 2022 aufgrund der erhöhten Anforderungen an Organisation und Kommunikation durch geänderte Rahmenbedingungen um zwei Planstellen. Im BFRG‑E 2023‑2026 ist die Anzahl der Planstellen bis 2026 in gleicher Höhe vorgesehen. Für das Jahr 2023 ist für Präsidentschaftskanzlei laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ-Zielwert von 85 vorgesehen. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil von 97,7 % der Planstellen im Personalplan.
Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA‑E 2023 zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Die Kennzahlen (Anzahl von einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Terminen, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland) änderten sich ebenfalls nicht. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurden im Jahr 2021 beide Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID‑19-Pandemie nicht erreicht. Die künftigen Zielwerte orientieren sich wieder an den Istwerten vor der Pandemie.