Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 03.11.2022

UG 01-Präsidentschaftskanzlei Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 01‑Präsidentschafts­kanzlei vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 01-Präsidentschaftskanzlei Budget 2023 / PDF, 675 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 01‑Präsident­schafts­kanzlei im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 2,5 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Anstieg gegenüber dem BVA 2022 ist vor allem auf die Abdeckung der höheren Personal­­aufwendungen aufgrund des Struktur­effekts, des Dienstrechts neu sowie insbesondere auf die inflationsbedingten Gehalts­erhöhungen zurück­zuführen. Gegenläufig wirkt ein geringerer betrieblicher Sachaufwand aufgrund des Wegfalls von Werk­leistungen für die IT und eines freien Dienstvertrags. Im Sachaufwand steigen jedoch die Budgetmittel für Ehren­zeichen. Der veranschlagte Betrag für die Investitionen (0,3 Mio. EUR) im BVA‑E 2023 betrifft technische Anlagen (Austausch PCs und Bildschirme) sowie die Amts-, Betriebs- und Geschäfts­­ausstat­tung. Die Veränderungen bei den einzelnen Auszahlungs­positionen sind insgesamt jedoch gering.

Der BFRG‑E 2023-2026 sieht einen deutlichen Anstieg der Auszahlungs­obergrenzen gegen­über dem bisherigen Finanz­rahmen vor. Nach der Inflations­anpassung des Budgets 2023 bleibt die Auszahlungs­obergrenze für das Jahr 2024 mit 11,8 Mio. EUR auf gleichem Niveau, sinkt im Folgejahr aber um 0,3 Mio. EUR. Durch die Erhöhung gegenüber dem bisherigen Finanzr­ahmen soll 2024 und 2025 eine Weiterführung und Intensivierung sowie ein Ausbau der internationalen Beziehungen ermöglicht werden. Ebenso soll damit eine Neuorganisation von Ablauf- und Raum­strukturen, eine zeitgemäße Präsenz in den Sozialen Medien und die Instandhaltung historischer Ausstattungsobjekte realisiert werden. Für das Jahr 2026 ist die Auszahlungs­obergrenze dann mit 10,7 Mio. EUR deutlich geringer und laut Präsidentschafts­­kanzlei gegebenenfalls noch Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF.

Mit 87 Planstellen im Entwurf zum Personalplan 2023 steigen diese gegenüber 2022 auf­grund der erhöhten Anforderungen an Organisation und Kommunikation durch geänderte Rah­men­bedingungen um zwei Planstellen. Im BFRG‑E 2023‑2026 ist die Anzahl der Plan­stellen bis 2026 in gleicher Höhe vorgesehen. Für das Jahr 2023 ist für Präsident­schafts­kanzlei laut Ministerrats­vortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ-Zielwert von 85 vorgesehen. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil von 97,7 % der Planstellen im Personal­plan.

Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA‑E 2023 zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegen­über dem Vorjahr nicht verändert wurden. Die Kennzahlen (Anzahl von einschlägigen Veran­staltungen und öffentlichen Terminen, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staat­licher Ebene im In- und Ausland) änderten sich ebenfalls nicht. Laut Bericht zur Wirkungs­orientierung wurden im Jahr 2021 beide Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundes­präsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID‑19-Pandemie nicht erreicht. Die künftigen Zielwerte orientieren sich wieder an den Istwerten vor der Pandemie.