Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 05‑Volksanwaltschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 14,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 1,6 Mio. EUR oder 12,6 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, weil Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt bei der Volksanwaltschaft (VA) nur geringfügig differieren.
Im Vergleich zum BVA 2022 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von 7,9 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR (+18,3 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts- und Struktureffekt, andererseits wird der VA im BVA‑E 2023 aufgrund des erhöhten Beschwerdeaufkommens eine zusätzliche Planstelle zugewiesen. Bereits 2020 erfolgte im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA eine deutliche Ausweitung der Planstellen, die Auswirkungen auf den Personalaufwand treten zum Teil jedoch erst verzögert ein. Der betriebliche Sachaufwand (beinhaltet z. B. Bezüge der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat, Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz) ist mit 4,3 Mio. EUR etwas hoher veranschlagt wie im BVA 2022 (+4,5 %). Die Auszahlungen aus Transfers (Pensionen der ehemaligen Mitglieder der VA und deren Witwen) sind mit 0,9 Mio. EUR nahezu gleich wie 2022 budgetiert.
Nach dem für 2023 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 12,6 % steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in den Jahren 2024 und 2025 nur noch geringfügig um 0,2 %. Dabei ist die ab 2024 vorgesehene Reduktion der Planstellen berücksichtigt. Für 2026 ist dann wieder ein etwas stärkerer Anstieg um 2,9 % auf 15,1 Mio. EUR vorgesehen. Allfällige Rücklagenentnahmen im laufenden Budgetvollzug sind in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG nicht berücksichtigt.
Im Personalplan 2023 sind für die VA 93 Planstellen vorgesehen. Eine zusätzliche Planstelle gegenüber dem Vorjahr dient administrativen Kanzleiaufgaben aufgrund des erhöhten Beschwerdeaufkommens. Die Anzahl der Planstellen im Stellenplan für 2023 entspricht auch dem festgelegte VBÄ-Zielwert. Ab 2024 sieht der Finanzrahmen dann eine Reduktion um 3 Planstellen vor, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet wird.
Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 weitgehend beibehalten. Die vier von der VA festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen des Vorjahres. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen Jahren wurde das Kennzahlenset etwas erweitert. Die Wirkungsziele der VA und die Kennzahlen zur Wirkungsmessung sind nach außen gerichtet und adressieren Leistungen für die Bürger:innen. Für die Kennzahlen wurden die angestrebten Zielwerte gleich belassen oder leicht erhöht, eine Reduktion ist aufgrund der Altersstruktur der Beschwerdeberechtigten bzw. der Beschwerdelegitimation nur bei den erwarteten Anträgen nach dem Heimopferrentengesetz vorgesehen. Der mit 38 % noch verhältnismäßig niedrige Frauenanteil bei Beschwerden an die VA soll durch verstärkte Aufklärungsarbeit und zielgruppenorientierte Awarenessveranstaltungen (z. B. Ringvorlesung "Eine von Fünf") gesteigert werden.