Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 03.11.2022

UG 05-Volksanwaltschaft Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 05‑Volks­anwaltschaft vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 05-Volksanwaltschaft Budget 2023 / PDF, 766 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 05‑Volksanwalt­schaft im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 14,6 Mio. EUR vor. Im Ver­gleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 1,6 Mio. EUR oder 12,6 %. Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, weil Finanzierungs­haushalt und Ergebnis­haushalt bei der Volksanwaltschaft (VA) nur geringfügig differieren. 

Im Vergleich zum BVA 2022 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Personal von 7,9 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR (+18,3 %). Der Anstieg berücksichtigt einerseits den Gehalts- und Struktureffekt, andererseits wird der VA im BVA‑E 2023 aufgrund des erhöhten Beschwerde­aufkommens eine zusätzliche Planstelle zugewiesen. Bereits 2020 erfolgte im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich der VA eine deutliche Ausweitung der Plan­stellen, die Auswirkungen auf den Personal­aufwand treten zum Teil jedoch erst verzögert ein. Der betriebliche Sachaufwand (beinhaltet z. B. Bezüge der Mitglieder der VA, Zahlungen für die Kommissionen und den Menschenrechts­beirat, Aufgaben nach dem Heimopfer­renten­­gesetz) ist mit 4,3 Mio. EUR etwas hoher veranschlagt wie im BVA 2022 (+4,5 %). Die Aus­zahlungen aus Transfers (Pensionen der ehemaligen Mitglieder der VA und deren Witwen) sind mit 0,9 Mio. EUR nahezu gleich wie 2022 budgetiert.

Nach dem für 2023 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 12,6 % steigen die Aus­zahlungs­obergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in den Jahren 2024 und 2025 nur noch gering­fügig um 0,2 %. Dabei ist die ab 2024 vorgesehene Reduktion der Planstellen berücksichtigt. Für 2026 ist dann wieder ein etwas stärkerer Anstieg um 2,9 % auf 15,1 Mio. EUR vorgesehen. Allfällige Rücklagen­entnahmen im laufenden Budgetvollzug sind in den Auszahlungs­obergrenzen des BFRG nicht berücksichtigt.

Im Personalplan 2023 sind für die VA 93 Planstellen vorgesehen. Eine zusätzliche Planstelle gegenüber dem Vorjahr dient administrativen Kanzlei­aufgaben aufgrund des erhöhten Beschwerde­aufkommens. Die Anzahl der Planstellen im Stellen­plan für 2023 entspricht auch dem festgelegte VBÄ-Zielwert. Ab 2024 sieht der Finanzrahmen dann eine Reduktion um 3 Plan­stellen vor, weil mit einem degressiven Anfall der Anträge nach dem Heimopfer­renten­gesetz gerechnet wird.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 weitgehend beibehalten. Die vier von der VA festgelegten Wirkungsziele entsprechen jenen des Vorjahres. Auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr, in den vergangenen Jahren wurde das Kennzahlenset etwas erweitert. Die Wirkungsziele der VA und die Kenn­zahlen zur Wirkungs­messung sind nach außen gerichtet und adressieren Leistungen für die Bürger:innen. Für die Kennzahlen wurden die angestrebten Zielwerte gleich belassen oder leicht erhöht, eine Reduktion ist aufgrund der Altersstruktur der Beschwerde­berechtigten bzw. der Beschwerde­legitimation nur bei den erwarteten Anträgen nach dem Heimopfer­­renten­ge­setz vorgesehen. Der mit 38 % noch verhältnismäßig niedrige Frauenanteil bei Beschwerden an die VA soll durch verstärkte Aufklärungs­arbeit und zielgruppenorientierte Awareness­veran­staltungen (z. B. Ringvorlesung "Eine von Fünf") gesteigert werden.