Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2022

UG 12-Äußeres Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 12‑Äußeres vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 12-Äußeres Budget 2023 / PDF, 927 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 12‑Äußeres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 635,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 25,1 Mio. EUR oder 4,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Zusätzliche Mittel gegenüber dem BVA 2022 sind für den Personalaufwand iHv 11,5 Mio. EUR, für den betrieblichen Sachaufwand iHv 5,1 Mio. EUR (vor allem für Miete und Energie) sowie für Investitionen iHv 9,1 Mio. EUR (vor allem für Instandsetzung von Gebäuden im Ausland) vorgesehen. Der Transferaufwand sinkt insgesamt leicht um 0,6 Mio. EUR, wobei die operationellen Mittel für die Entwicklungshilfe um 10 Mio. EUR und die Beiträge an inter­nationale Organisationen um 16 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2022 steigen. Der Auslands­katastrophenfonds (AKF) wird gegenüber dem früheren Finanzrahmen zwar um 20 Mio. EUR erhöht, im Vergleich zum BVA 2022 sinken die Mittel jedoch um 27,5 Mio. EUR, weil mit der BFG-Novelle 2022 der AKF einmalig um 50 Mio. EUR aufgestockt wurde.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 insbesondere im Jahr 2023 (+73,7 Mio. EUR). Dies geht vor allem auf Gehaltserhöhungen, den Struktureffekt und die Inflationsanpassungen beim betrieblichen Sachaufwand (+16,3 Mio. EUR), die Anpassung an den realen Bedarf der internationalen Beitragszahlungen (+16,0 Mio. EUR), die Aufstockung des AKF (+20,0 Mio. EUR), die Ent­wicklungszusammenarbeit (+12,0 Mio. EUR) sowie die Digitalisierungsoffensive und Cyber­sicherheit (+5,7 Mio. EUR) zurück. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Aus­zahlungsobergrenzen gegenüber dem Niveau von 2023.

Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres unverändert 1.249 Planstellen vorgesehen und diese bleiben im weiteren Verlauf des BFRG‑E 2023‑2026 konstant. Für das Jahr 2023 ist laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 für das gesamte Ressort ein VBÄ‑Zielwert von 1.133 vorgegeben. Das entspricht einem Anteil von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Zum Stichtag 1. Juni 2022 sind 1.102 Stellen (VBÄ) besetzt, die sich jeweils etwa zur Hälfte auf die Zentralstelle und zur anderen Hälfte auf die Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen.

Das BMEIA hat im BVA‑E 2023 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele fest­ge­legt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2023 wurden die Wirkungsziele aufgrund der hohen Relevanz und der zwischen den Zielen bestehenden Zusammenhänge großteils beibehalten, sie wurden jedoch um wesentliche zusätzliche Bereiche ergänzt. Beispielsweise umfasst das Wirkungsziel 3 nun auch die Bereiche Ökologie, Digitalisierung, Menschenrechte und -würde, Frauenförderung und Wissenschaftsdiplomatie. Die Zielwerte der Kennzahlen wurden mit dem BVA‑E 2023 an aktuelle Ereignisse, insbe­son­dere den Ukrainekrieg, angepasst. In den Erläuterungen wurde ein umfassender Kontext über die Kennzah­lenentwicklungen angegeben und es wurde auch auf die Auswirkungen der COVID‑19-Krise verwiesen. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind mehreren SDGs zugeordnet.