Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz steigen laut Entwurf zum Bundesvoranschlag (BVA‑E) 2022 gegenüber dem BVA 2021 um 4,3 % bzw. 76,4 Mio. EUR auf 1.872,2 Mio. EUR an. Dies ist die dritte Anhebung des Budgets nach der Steigerung im BVA 2020 und 2021. Gegenüber dem Erfolg 2019 stieg das Budget 2022 um 214,6 Mio. EUR bzw. 12,9 %. Ab 2023 fallen bzw. steigen die Obergrenzen des Finanzrahmens nur mehr leicht, wobei auch in diesen Jahren Rücklagenentnahmen iHv 15 Mio. EUR jährlich für die Sanierung der Justizanstalt (JA) Göllersdorf geplant und zusätzlich zur Auszahlungsobergrenze vorgesehen sind. Der Wegfall der Werkleistungen von 7,6 Mio. EUR gegenüber 2021 (Entgelte an die Buchhaltungsagentur), die nunmehr in der UG 15‑Finanzverwaltung budgetiert sind, führt zu einer weiteren faktischen Budgeterhöhung, die laut BMJ jedoch zur Bedeckung der Sanierungskosten für das Graue Haus vorgesehen ist.
Die Steigerungen für 2022 gegenüber dem BVA 2021 verteilen sich auf mehrere Budgetpositionen. Die größte Position ist der Anstieg beim Personalaufwand (v. a. für Bezugserhöhungen, Strukturerhöhungen und die Absicherung der Besetzung der zusätzlichen 55 Planstellen sowie Mittel für Terrorbekämpfung und Gewaltschutz) iHv 33,5 Mio. EUR. Aus Rücklagen wird die Sanierung und Ausweitung der Justizanstalt Göllersdorf iHv 15,0 Mio. EUR im Jahr 2022 bedeckt. Der Rest verteilt sich auf unterschiedliche Positionen (Bewährungshilfe, Opferhilfe, Erwachsenenschutzvereine, Vergütung für Verfahrenshilfe, gesundheitsbezogene Maßnahmen im Bereich der Rechtsprechung), für die höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Für Gewaltschutz werden im Budgetbericht 5,6 Mio. EUR ausgewiesen, die allerdings auf zahlreiche Budgetpositionen verteilt und noch nicht vollständig verplant sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Antiterrorpaket, das laut Budgetbericht 11,1 Mio. EUR für 2022 beträgt, wobei allerdings die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung zum Terror-Bekämpfungs-Gesetz nur 3,2 Mio. EUR jährlich über den Finanzrahmenzeitraum vorsieht.
Die im BVA 2021 veranschlagten Einzahlungen iHv 1,45 Mrd. EUR werden laut Prognose des BMJ voraussichtlich um bis zu 130 Mio. EUR u. a. durch Einmaleffekte überschritten werden, was zu Rücklagenzuführungen führen wird. Die Einzahlungen, die vom BMF vorgegeben werden, werden aus diesem Grund im BVA‑E 2022 entsprechend auf 1,6 Mrd. EUR angehoben, da von höheren Grundbuchsgebühren ausgegangen wird.
Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 13‑Jusitz sowie im Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 12.249 Planstellen bzw. VBÄ vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 55. Im BFRG‑E 2022‑2025 sind keine weiteren Steigerungen bis 2025 vorgesehen.
Das BMJ hat vier relevante Wirkungsziele, die mit jeweils drei bis fünf aussagekräftigen Indikatoren gemessen werden. Im BVA 2020 wurden die Wirkungsziele für die UG 13‑Justiz grundlegend überarbeitet und im BVA 2021 beibehalten, jedoch wurden die Kennzahlen beim Wirkungsziel 4 für den Strafvollzug erneut wesentlich verändert. Auch im BVA‑E 2022 wurden die Wirkungsziele und Indikatoren beibehalten, nur die Berechnungsmethode bei einer Kennzahl wurde geändert. Die Justiz ist im SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen mit dem Indikator Förderung der Rechtsstaatlichkeit und gleichberechtigter Zugang zur Justiz sowie Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz berücksichtigt.