Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 05.11.2021

UG 13-Justiz Budget 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 13‑Justiz vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 13-Justiz Budget 2022 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz steigen laut Entwurf zum Bundes­voranschlag (BVA‑E) 2022 gegenüber dem BVA 2021 um 4,3 % bzw. 76,4 Mio. EUR auf 1.872,2 Mio. EUR an. Dies ist die dritte Anhebung des Budgets nach der Steigerung im BVA 2020 und 2021. Gegen­über dem Erfolg 2019 stieg das Budget 2022 um 214,6 Mio. EUR bzw. 12,9 %. Ab 2023 fallen bzw. steigen die Ober­grenzen des Finanz­rahmens nur mehr leicht, wobei auch in diesen Jahren Rücklagen­entnahmen iHv 15 Mio. EUR jährlich für die Sanierung der Justiz­anstalt (JA) Göllers­dorf geplant und zusätzlich zur Auszahlungs­obergrenze vorgesehen sind. Der Wegfall der Werkleistungen von 7,6 Mio. EUR gegenüber 2021 (Entgelte an die Buch­haltungs­agen­tur), die nunmehr in der UG 15‑Finanz­verwal­tung budgetiert sind, führt zu einer weiteren faktischen Budget­erhöhung, die laut BMJ jedoch zur Bedeckung der Sanierungs­kosten für das Graue Haus vorgesehen ist.

Die Steigerungen für 2022 gegenüber dem BVA 2021 verteilen sich auf mehrere Budget­positionen. Die größte Position ist der Anstieg beim Personal­aufwand (v. a. für Bezugs­erhöhungen, Struktur­erhöhungen und die Absicherung der Besetzung der zusätzlichen 55 Planstellen sowie Mittel für Terror­bekämpfung und Gewaltschutz) iHv 33,5 Mio. EUR. Aus Rück­lagen wird die Sanierung und Aus­weitung der Justiz­anstalt Göllersdorf iHv 15,0 Mio. EUR im Jahr 2022 bedeckt. Der Rest verteilt sich auf unterschiedliche Positionen (Bewährungs­hilfe, Opfer­hilfe, Erwachsenen­schutzvereine, Vergütung für Verfahrens­hilfe, gesundheits­bezogene Maß­nahmen im Bereich der Recht­sprechung), für die höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Für Gewalt­schutz werden im Budget­bericht 5,6 Mio. EUR ausgewiesen, die allerdings auf zahl­reiche Budget­positionen verteilt und noch nicht voll­ständig verplant sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Anti­terror­paket, das laut Budget­bericht 11,1 Mio. EUR für 2022 beträgt, wobei allerdings die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung zum Terror-Bekämpfungs-Gesetz nur 3,2 Mio. EUR jährlich über den Finanz­rahmen­zeitraum vorsieht.

Die im BVA 2021 veranschlagten Einzahlungen iHv 1,45 Mrd. EUR werden laut Prognose des BMJ voraussichtlich um bis zu 130 Mio. EUR u. a. durch Einmal­effekte überschritten werden, was zu Rücklagen­zuführungen führen wird. Die Einzahlungen, die vom BMF vorgegeben werden, werden aus diesem Grund im BVA‑E 2022 entsprechend auf 1,6 Mrd. EUR angehoben, da von höheren Grund­buchs­gebühren ausgegangen wird.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 13‑Jusitz sowie im Ministerrats­vortrag vom 14. Oktober 2021 12.249 Plan­stellen bzw. VBÄ vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 55. Im BFRG‑E 2022‑2025 sind keine weiteren Steigerungen bis 2025 vorgesehen.

Das BMJ hat vier relevante Wirkungsziele, die mit jeweils drei bis fünf aussage­kräftigen Indika­toren gemessen werden. Im BVA 2020 wurden die Wirkungs­ziele für die UG 13‑Justiz grundlegend überarbeitet und im BVA 2021 beibehalten, jedoch wurden die Kennzahlen beim Wirkungs­ziel 4 für den Straf­vollzug erneut wesentlich verändert. Auch im BVA‑E 2022 wurden die Wirkungs­ziele und Indikatoren beibehalten, nur die Berechnungs­methode bei einer Kennzahl wurde geändert. Die Justiz ist im SDG 16 – Frieden, Gerechtig­keit und starke Institutionen mit dem Indikator Förderung der Rechts­staatlichkeit und gleich­berechtigter Zugang zur Justiz sowie Ver­trauen in die Unab­hängigkeit der Justiz berücksichtigt.