Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.11.2022

UG 14-Militärische Angelegenheiten Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 14‑Militärische Angelegenheiten vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 14-Militärische Angelegenheiten Budget 2023 / PDF, 973 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 14‑Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3,32 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 22,3 %. Der Anteil der UG 14 an den Gesamtauszahlungen des Bundes liegt bei 2,9 % und soll bis 2026 auf 4,0 % steigen. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich ein schwächerer Anstieg, der daraus resultiert, dass Investitionen im Ergebnishaushalt nicht berücksichtigt, sondern durch Abschreibungen auf die Nutzungsdauer verteilt werden.

Die budgetierten Auszahlungen 2023 steigen um 604,7 Mio. EUR. Die Steigerungen schaffen die Basis, die Investitionen um 283,0 Mio. EUR bzw. 66 % deutlich zu erhöhen. Auch der Sachaufwand wird stark um 27,5 % angehoben, die sich vor allem bei Instandhaltungen, Heeresanlagen, Werkleistungen und in geringerem Ausmaß bei der Entschädigung für Grund­wehrdiener niederschlagen. Der Personalaufwand steigt um 6,5 %, die aus Bezugs­er­höh­ungen und dem Struktureffekt resultieren, da keine zusätzlichen Planstellen vorgesehen sind.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in allen Jahren entsprechend des Landesverteidigungs-Finanzierungs­gesetzes (LV-FinG) an. Die Auszahlungsobergrenze steigt von 3,3 Mrd. EUR im Jahr 2023, auf 3,7 Mrd. EUR im Jahr 2024, 4,2 Mrd. EUR im Jahr 2025 und 4,7 Mrd. EUR im Jahr 2026. Die Steigerungsrate zum jeweiligen Vorjahr beträgt jährlich über 10 %, weshalb sich die Auszah­lungsobergrenze für 2026 im Vergleich zum BVA 2022 um 73,3 % erhöht.

Die Steigerungen des Budgets sollten vor allem in Investitionen fließen. Laut Aufbauplan des Österreichischen Bundesheers 2023-2026 gliedern sich die Investitionen in drei Kernbereiche und beziehen sich auf die vier Jahre des BFRG‑E 2023-2026:

  • Verbesserung der Mobilität der Einsatzkräfte 1.686 Mio. EUR
  • Erhöhung des Schutzes und der Wirkung für unsere Soldatinnen und Soldaten: 1.833 Mio. EUR)
  • Autarkie und Nachhaltigkeit zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft: 1.020 Mio. EUR

Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 14‑Militärische Angelegenheiten 21.854 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2022 minimal um 6 Planstellen aufgrund von technischen Änderungen. Für das Jahr 2023 ist für das Ressort laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 ein VBÄ-Zielwert von 21.456 geplant. Im BFRG‑E 2023‑2026 sind ab 2024 keine Änderungen vorgesehen. Im BMLV sind zum Stichtag 1. Juni 2022 rd. 20.600 Mitarbeiter:innen (VBÄ) beschäftigt, das entspricht einem Anteil von 94,4 % der Planstellen im Personalplan.

Das BMLV hat im BVA‑E 2023 für die UG 14-Militärische Angelegenheiten insgesamt drei Wirkungsziele festgelegt. Das Wirkungsziel 1 wurde im Lichte des beabsichtigten Beschlus­ses des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes (LV-FinG) und der damit ein­hergehende Erhöhung des Budgets der UG 14 angepasst. Auch wurden die Indikatoren umfas­send geän­dert, um auf die geänderte Sicherheitslage und veränderten strategische Rahmen­bedingun­gen einzugehen. Sechs Kennzahlen, wie etwa zur Versorgungssicherheit, zur Luftraumüber­wachung oder zur Fähigkeit der Panzertruppe wurden neu aufgenommen. Die neuen Indikatoren haben einen wesentlichen Bezug zu den genehmigten Budgeterhöhungen. Die Leistungen des BMLV sind dem SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zugeordnet.