Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf

UG 21-Soziales und Konsumentenschutz BVA-E 2023

Analyse vom 7. November 2022

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes zur UG 21‑Soziales und Konsumenten­schutz vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 21-Soziales und Konsumentenschutz_BVA-E 2023 / PDF, 1091 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,04 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 774,6 Mio. EUR oder 18,2 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich ein etwas geringerer Anstieg um 10,1 %, weil der Transfer an die Länder für eine temporäre Entgelterhöhung der Pflegekräfte (2022 und 2023) zur Gänze 2023 an die Länder überwiesen wird, im Ergebnis­haushalt aber periodenge­recht verbucht und auf 2022 und 2023 aufgeteilt wird.

Der Anstieg der Auszahlungen geht überwiegend auf Maßnahmen im Rahmen der ersten Etappe der Pflegereform zurück. Diese umfassen insbesondere den genannten Transfer an die Länder für das Entgelt­erhöhungs-Zweck­zuschuss­gesetz iHv 570 Mio. EUR und einen weiteren Transfer an die Länder für das Pflege­ausbildungs-Zweck­zuschuss­gesetz iHv 88,0 Mio. EUR (+38,0 Mio. EUR). Die Auszahlungen für das Pflegegeld werden um 61,2 Mio. EUR höher veranschlagt, der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der seit 2020 jährlich vorzunehmenden Valorisierung und den im Rahmen der Pflegereform beschlossenen Maßnahmen. Weitere Steigerungen in der UG 21 sind vor allem bei den Fördermaßnahmen für Behinderte (+25,7 Mio. EUR) und in der Zentralstelle (+12,0 Mio. EUR) aufgrund des höheren Personal- und Sachaufwandes vorgesehen. Das Budget für den Bereich Konsumen­tenschutz wird um 0,3 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR erhöht. Die veranschlagten Auszahlungen für die Versorgungs- und Entschädigungsgesetze sind hingegen rückläufig (‑2,9 Mio. EUR).

Für das Jahr 2023 werden Einzahlungen iHv 664,2 Mio. EUR veranschlagt, das entspricht einem Anstieg gegenüber dem BVA 2022 um 3,0 %. Diese korrespondieren überwiegend mit der Dotierung des Pflegefonds, die zu einer Auszahlung in gleicher Höhe führt. Die Entwick­lung der Erträge entspricht weitgehend jener der Einzahlungen.

Im BFRG‑E 2023‑2026 steigen die Auszahlungen zunächst stark auf 4,97 Mrd. EUR im Jahr 2023 an. In der weiteren Planungsperiode des BFRG‑E 2023‑2026 gehen die Auszah­lungen im Jahr 2024 deutlich zurück und verbleiben dann in etwa auf diesem Niveau. Mittel­fristig liegt das Auszahlungswachstum daher deutlich unter dem erwarteten Anstieg des nomi­nellen BIP bzw. der Verbraucherpreise. Der Rückgang 2024 resultiert im Wesentlichen aus dem Entfall des Zweck­zuschusses an die Länder für eine Entgelterhöhung der Pflegekräfte. Rück­lagen­entnahmen sind in den Auszahlungs­ober­grenzen des BFRG nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die 2023 veranschlagten Rücklagen­entnahmen iHv 71,0 Mio. EUR für das Pflegegeld als auch die Rücklagenentnahmen im Vollzug.

Die Planstellen im Personalplan 2023 steigen gegenüber 2022 um 32 auf 1.330. Die neuen Planstellen sind insbesondere für die Bereiche Legistik (Gesundheit, Barrierefreiheit, neue Schwerpunkte Soziales), IT-Security und E‑Health vorgesehen. Im BFRG‑E 2023‑2026 bleibt die Anzahl der Planstellen dann bis 2026 gleich. Zum 1. Juni 2022 waren mit 1.192,45 VBÄ nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Für das Jahr 2023 ist laut Ministerratsvortrag vom 12. Oktober 2022 für das gesamte Ressort ein VBÄ‑Zielwert von 1.313 vorgesehen, der einem Anteil von 98,7 % der Planstellen im Personalplan 2023 entspricht.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die fünf Wirkungsziele gegenüber dem BVA 2022 unverändert geblieben. Auch die Kennzahlen sind weitgehend gleich geblieben, die Zielzustände wurden jeweils leicht angepasst. Ein Teil der mit der Pflegereform beschlossenen Maßnahmen (siehe Pkt. 3) wurde bei den Maßnahmen zum Wirkungsziel 1 aufgenommen, wobei diese nur die mit der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes umge­setzten Maßnah­men enthalten. Insbesondere die Maß­nahmen im Bereich der Pflegeausbil­dung sind nicht Teil der Wirkungs­information. Neue Maß­nahmen betreffen außerdem die Stär­kung der Ver­braucher:innen für den ökologischen Wandel im Bereich des Konsumenten­schut­zes und die Umsetzung von Projekten und Vor­haben im Bereich der Armuts­bekämpfung und Gesund­heits­­prävention.