Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 31‑Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,94 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 5,4 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg der Auszahlungen iHv 302 Mio. EUR betrifft primär die Mittel für die Universitäten, welche durch ein Paket zur Abfederung der Teuerung um 250 Mio. EUR angehoben wurden und auf 4,36 Mrd. EUR steigen (exklusive Klinikbauten). Für Klinikbauten werden 79 Mio. EUR (+10 Mio. EUR) veranschlagt. Die Mittel für die Fachhochschulen steigen im BVA‑E 2023 mit 383 Mio. EUR um 7 Mio. EUR (+1,9 %).
Die regulären Mittel für die Studienförderung steigen wegen der Anhebung der Beihilfensätze ab September 2022 und der Indexierung ab September 2023 um 37 Mio. EUR, während Mittel für die Einmalzahlung im Jahr 2022 entfallen (‑15 Mio. EUR) und die Mittel für das "neutrale Semester" zurückgehen (‑14 Mio. EUR). Die budgetierten Auszahlungen des GB 31.03-"Forschung und Entwicklung" steigen um 10 Mio. EUR auf 683 Mio. EUR (+1,5 %).
Im BFRG‑E 2023‑2026 steigen die Auszahlungen zunächst auf 6,10 Mrd. EUR im Jahr 2024 und bis zum Ende der Finanzrahmenperiode auf 6,43 Mrd. EUR an. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen vor allem wegen der Erhöhung der Mittel für Universitäten um 250 Mio. EUR pro Jahr zur Abfederung der Teuerung. Preisbereinigt entsprechen die Auszahlungen für die Universitäten in der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2022‑2024 unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittel in etwa jenen in der vorangegangenen Leistungsvereinbarungsperiode 2019‑2021. Ursprünglich war ein deutlicher realer (preisbereinigter) Anstieg geplant.
Weitere Erhöhungen im Bundesfinanzrahmen betreffen vor allem den Zeitraum ab dem Jahr 2024. Für den FTI‑Pakt 2024-2026 werden zusätzliche Mittel iHv insgesamt 510 Mio. EUR bereitgestellt, für eine Fördersatzerhöhung bei den Fachhochschulen iHv insgesamt 131 Mio. EUR. Die Studienförderung steigt wegen der Anhebung der Beihilfensätze ab September 2022 und der jährlichen Valorisierung ab September 2023 in Summe um 303 Mio. EUR an.
Die Planstellen im Personalplan 2023 gehen vor allem wegen der Zusammenlegung und Ausgliederung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und der Geologischen Bundesanstalt (GBA) zur GeoSphere Austria zurück, weil die Planstellen der dort beschäftigten Beamt:innen und Vertragsbediensteten im Personalplan entfallen. Die Anzahl der Planstellen ist im Jahr 2023 mit 541 um 141 niedriger als im Jahr 2022 und bleibt bis zum Jahr 2026 auf diesem Niveau.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 31-Wissenschaft und Forschung sind die vier Wirkungsziele unverändert geblieben. Zwei Kennzahlen wurden mit dem BVA‑E 2023 neu aufgenommen. Kennzahl 31.3.2 zum Frauenanteil in universitären Leitungsorganen ersetzt dabei eine ähnliche Kennzahl bezüglich der quotengerecht besetzten Leitungsorgane. Beim Anteil der internationalen Doktoratsstudierenden (Kennzahl 31.2.3) wird auf einen "realen Internationalisierungsgrad" abgestellt, indem Studierende aus Deutschland, der Schweiz, Südtirol und Liechtenstein exkludiert werden. Laut dem aktuellen Bericht zur Wirkungsorientierung der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle wurde im Jahr 2021 ein Wirkungsziel überwiegend, zwei Wirkungsziele zur Gänze und ein Wirkungsziel überplanmäßig erreicht.