Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 42‑Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,94 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Rückgang um 2,7 %. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind mit 2,82 Mrd. EUR um 7,0 % niedriger veranschlagt als 2022.
Der Rückgang der budgetierten Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, dass im ersten Halbjahr 2022 noch mehrere Budgetbereiche (z. B. Telekommunikation, Tourismus, Zivildienst) in der UG 42‑Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft verrechnet wurden, die mit der 2. BFG‑Novelle 2022 in andere Untergliederungen übertragen wurden. Bereinigt man den BVA 2022 um diese Bereiche, so ergibt sich eine Steigerung der Auszahlungen um 64,6 Mio. EUR bzw. 2,2 %. Größere Auszahlungssteigerungen gegenüber dem BVA 2022 betreffen dabei u. a. die EU‑Mittel für den EFRE (+74,8 Mio. EUR), die Kofinanzierung des Bundes im Bereich der ländlichen Entwicklung (+25,0 Mio. EUR), internationale Lebensmittelhilfen (+20 Mio. EUR), den Schutzwasserbau (+14,0 Mio. EUR) sowie die Zentralstelle und das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen (gemeinsam +22,1 Mio. EUR). Zu gegenläufigen Effekten kommt es vor allem durch geringer veranschlagte Auszahlungen für den Waldfonds (‑79,9 Mio. EUR) und für die Siedlungswasserwirtschaft (‑20,5 Mio. EUR).
Die budgetierten Einzahlungen sinken im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 um 122,4 Mio. EUR bzw. 20 %. Nach Abzug der Mitte 2022 in andere Untergliederungen übertragenen Bereiche beträgt der Rückgang 22,2 Mio. EUR bzw. 4,3 %. Die geringeren Einzahlungen sind v. a. auf die Siedlungswasserwirtschaft zurückzuführen, für die entsprechend dem geringer erwarteten Bedarf auch niedrigere Einzahlungen veranschlagt wurden.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022-2025 steigt die Auszahlungsobergrenze im BFRG‑E 2023-2026 im Jahr 2023 um 155,4 Mio. EUR an. Der Auszahlungsanstieg gegenüber dem vorangegangenen Finanzrahmen fällt dabei stärker aus als der Anstieg gegenüber dem BVA 2022, weil für 2023 geplante Auszahlungsrückgänge (z. B. beim Waldfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft) im vorangegangenen Finanzrahmen bereits teilweise berücksichtigt waren. Auch in den Folgejahren kommt es zu einer Anhebung der Auszahlungsobergrenzen gegenüber dem bestehenden Finanzrahmen, insgesamt sinken die Auszahlungen der UG 42 im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 jedoch deutlich. Dieser Rückgang betrifft zum überwiegenden Teil die variablen Auszahlungsbereiche der Untergliederung, die bei entsprechend höheren Einzahlungen aus dem EU‑Haushalt überschritten werden können.
Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind um 124,4 Mio. EUR niedriger budgetiert als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. Dies ist vor allem auf eine Periodenabgrenzung bei den Investitionsförderungen für die Siedlungswasserwirtschaft zurückzuführen. Diese war im BVA 2022 noch nicht berücksichtigt, wodurch sich der gegenüber den Auszahlungen stärkere Rückgang der Aufwendungen erklärt. Bei den Erträgen, aus denen die Investitionsförderungen für die Siedlungswasserwirtschaft bedeckt werden, erfolgt eine analoge Periodenabgrenzung.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 42‑Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft 2.341 Planstellen vorgesehen. Gegenüber dem BVA 2022 kommen damit 31 zusätzliche Planstellen hinzu. Mit der Mitte 2022 erfolgten Übertragung von mehreren Budgetbereichen in andere Untergliederungen wurde der Personalstand des BML um 326 Planstellen reduziert. Für das Jahr 2023 ist für das gesamte Ressort ein VBÄ‑Zielwert von 2.220 vorgesehen, der einem Anteil von 94,8 % der Planstellen im Personalplan 2023 entspricht.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurde infolge der mit der BMG‑Novelle 2022 entfallenen Zuständigkeiten der Aspekt der Verfügbarkeit Gigabit‑fähiger Zugangsnetze beim Wirkungsziel 2 nicht weitergeführt, dieses wurde gleichzeitig um die Ziele der Krisenresilienz der Regionen und der Lebensmittelversorgung ergänzt. Zudem ist das bisherige Wirkungsziel 4 zur Stärkung der Regionen und des Tourismus entfallen. Damit wird das bisherige Wirkungsziel 5 als Wirkungsziel 4 weitergeführt. Dabei handelt es sich um das Gleichstellungsziel, das um die Aspekte eines Abbaus von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der Land- und Forstwirtschaft sowie eines hohen Anteils an Betriebsführerinnen ergänzt und damit gestärkt wurde. Eine Ergänzung zu diesem Wirkungsziel wäre etwa mit einem Indikator zu Einkommensunterschieden zwischen Betriebsführerinnen und Betriebsführern möglich. Bei Wirkungsziel 2 wurde die Kennzahl zur Entwicklung der Biodiversitätsflächen in der landwirtschaftlich genutzten Fläche durch eine neue Kennzahl ersetzt, die die Entwicklung der biologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (ohne Almen und Bergmähder) abbildet.