Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 51‑Kassenverwaltung keine Auszahlungen im Finanzierungshaushalt mehr vor. Bis zum Jahr 2022 entstanden diese durch Negativzinsen bei der Liquiditätshaltung. Auch im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) entfallen die Auszahlungen bis zum Jahr 2026.
Bei nunmehr positiven Zinssätzen entstehen Einzahlungen aus der Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes (BVA‑E 2023: 123,7 Mio. EUR). Der Großteil der Einzahlungen betrifft jedoch Transfers von der EU. Diese sind im BVA‑E 2023 mit insgesamt 2.347,3 Mio. EUR veranschlagt. Die gegenüber dem BVA 2022 um 55 Mio. EUR höheren Einzahlungen aus Transfers von der EU sind vor allem auf die für 2023 budgetierten Einzahlungen aus der 2. Tranche der Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zurückzuführen, die mit 750 Mio. EUR um 50 Mio. EUR höher geplant sind als die für 2022 veranschlagten Einzahlungen aus der 1. Tranche.
Die Unterschiede zwischen den Einzahlungen und Erträgen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes iHv 105,4 Mio. EUR (höhere Erträge als Einzahlungen) sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die 2021 eingegangene Vorfinanzierung aus der RRF iHv 450 Mio. EUR im Ergebnishaushalt anteilsmäßig den einzelnen Einzahlungstranchen in den Jahren 2022 bis 2026 zugeordnet wird.
Die beiden Wirkungsziele befassen sich ausschließlich mit dem Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden keine Änderungen vorgenommen.