Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2022

UG 51-Kassenverwaltung Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 51‑Kassen­verwaltung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 51-Kassenverwaltung Budget 2023 / PDF, 830 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 51‑Kassen­verwaltung keine Auszahlungen im Finanzierungs­haushalt mehr vor. Bis zum Jahr 2022 entstanden diese durch Negativzinsen bei der Liquiditäts­haltung. Auch im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) entfallen die Auszahlungen bis zum Jahr 2026. 

Bei nunmehr positiven Zinssätzen entstehen Einzahlungen aus der Veranlagung von Kassen­mitteln des Bundes (BVA‑E 2023: 123,7 Mio. EUR). Der Großteil der Einzahlungen betrifft jedoch Transfers von der EU. Diese sind im BVA‑E 2023 mit insgesamt 2.347,3 Mio. EUR ver­anschlagt. Die gegenüber dem BVA 2022 um 55 Mio. EUR höheren Ein­zahlungen aus Trans­fers von der EU sind vor allem auf die für 2023 budgetierten Einzahlungen aus der 2. Tranche der Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zurückzuführen, die mit 750 Mio. EUR um 50 Mio. EUR höher geplant sind als die für 2022 veranschlagten Einzah­lungen aus der 1. Tranche.

Die Unterschiede zwischen den Einzahlungen und Erträgen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes iHv 105,4 Mio. EUR (höhere Erträge als Einzahlungen) sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die 2021 eingegangene Vor­finanzierung aus der RRF iHv 450 Mio. EUR im Ergebnishaushalt anteilsmäßig den einzelnen Einzahlungs­tranchen in den Jahren 2022 bis 2026 zugeordnet wird.

Die beiden Wirkungsziele befassen sich ausschließlich mit dem Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abge­deckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Unter­gliederung darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden keine Änderungen vorgenommen.