Auf Ebene des Bundes gibt es in Deutschland nur eine Staatsanwaltschaft, nämlich die Bundesanwaltschaft. Organisatorisch wird sie zwar der Verwaltung zugeordnet, sie ist funktional jedoch in die Justiz eingegliedert. In jedem Bundesland gibt es außerdem eigene Staatsanwaltschaften.
An der Spitze der Bundesanwaltschaft steht die Generalbundesanwältin bzw. der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Diese bzw. dieser wird wie die anderen Bundesanwält:innen auf Vorschlag der bzw. des BMJ und mit Zustimmung des Bundesrates von der bzw. dem Bundespräsident:in ernannt.
Die Generalbundesanwältin bzw. der Generalbundesanwalt untersteht der Dienstaufsicht der bzw. des BMJ und ist an deren bzw. dessen Weisungen gebunden.
Die Bundesanwaltschaft ist nicht unmittelbar dem Parlament gegenüber verantwortlich. Vielmehr trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die bzw. der BMJ die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft.
Ähnlich wie in Österreich gibt es auch in Deutschland immer wieder Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und die Reichweite des Weisungsrechts der bzw. des BMJ.