EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-129/18; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung des Begriffs der "Verwandten in gerader absteigender Linie" iSd Art. 2 Z 2 lit. c RL 2004/38/EG (FreizügigkeitsRL) in Bezug auf ein drittstaatsangehöriges Kind, das von Unionsbürgern nach algerischem Recht in Pflege genommen wurde ("kefalah"-System); Auslegung der Art. 27 und 35 FreizügigkeitsRL: Zulässigkeit die Einreise des Kindes zu verweigern, wenn dieses Opfer von Gewalt und Missbrauch sein könnte; Vorlage
Erstellt am 20.03.2018
Eingelangt am 21.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-129/18/0002-V 6/2018)
- EGH: RS C-129/18
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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16.03.2018 | 15726/EU XXVI.GP |
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mehrsprachig | LIMITE |