Rs C-488/19; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 und Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Frage der Anwendbarkeit des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI, wenn die gesuchte Person in einem Drittstaat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und dieses Urteil aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen dem Drittstaat und dem ausstellenden Mitgliedstaat durch diesen anerkannt und gemäß dessen nationalem Recht durch diesen teilweise vollstreckt wurde; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 7 Buchst. b des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vor dem Hintergrund, dass zwar die Straftat in einem Drittstaat begangen wurde, im ausstellenden Mitgliedstaat jedoch Vorbereitungshandlungen stattgefunden haben; Vorlage (73288/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-488/19; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 und Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Frage der Anwendbarkeit des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI, wenn die gesuchte Person in einem Drittstaat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und dieses Urteil aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen dem Drittstaat und dem ausstellenden Mitgliedstaat durch diesen anerkannt und gemäß dessen nationalem Recht durch diesen teilweise vollstreckt wurde; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 7 Buchst. b des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vor dem Hintergrund, dass zwar die Straftat in einem Drittstaat begangen wurde, im ausstellenden Mitgliedstaat jedoch Vorbereitungshandlungen stattgefunden haben; Vorlage

Erstellt am 13.08.2019

Eingelangt am 14.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-488/19/0002-V 6/2019)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
01.07.2019 70158/EU XXVI.GP
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EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-488/19; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 und Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Frage der Anwendbarkeit des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI, wenn die gesuchte Person in einem Drittstaat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und dieses Urteil aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen dem Drittstaat und dem ausstellenden Mitgliedstaat durch diesen anerkannt und gemäß dessen nationalem Recht durch diesen teilweise vollstreckt wurde; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 7 Buchst. b des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vor dem Hintergrund, dass zwar die Straftat in einem Drittstaat begangen wurde, im ausstellenden Mitgliedstaat jedoch Vorbereitungshandlungen stattgefunden haben; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens

Eingelangt am 01.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-488/19/0001-V 6/2019)