EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-488/19; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 und Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Frage der Anwendbarkeit des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI, wenn die gesuchte Person in einem Drittstaat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und dieses Urteil aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen dem Drittstaat und dem ausstellenden Mitgliedstaat durch diesen anerkannt und gemäß dessen nationalem Recht durch diesen teilweise vollstreckt wurde; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 7 Buchst. b des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vor dem Hintergrund, dass zwar die Straftat in einem Drittstaat begangen wurde, im ausstellenden Mitgliedstaat jedoch Vorbereitungshandlungen stattgefunden haben; Vorlage
Erstellt am 13.08.2019
Eingelangt am 14.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-488/19/0002-V 6/2019)
- EGH: RS C-488/19
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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01.07.2019 | 70158/EU XXVI.GP |
| mehrsprachig | LIMITE |