Rs C-40/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; Vorlage
(18269/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-40/20 LIMITE 16.04.2020 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-40/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; Vorlage
Erstellt am 16.04.2020
Eingelangt am 20.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.246.851)
EGH: RS C-40/20
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
04.06.2020
22759/EU XXVII.GP
EGH: RS C-40/20
deutsch
LIMITE
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof
verb. Rs. C-40/20 und C-173/20; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70/EG) sowie Art. 20 und 21 der Grundrechtecharta; Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Äquivalenz, der Effektivität und der praktischen Wirksamkeit; Fragen zur Unionsrechtskonformität nationaler Regelungen, wonach Forscher an Universitäten aufeinanderfolgend befristete Arbeitsverträge – die im Wesentlichen, unabhängig vom Vorliegen eines zeitweiligen oder außergewöhnlichen Bedarfs, der Deckung des gewöhnlichen Lehr- und Forschungsbedarfs dienen – erhalten können und diese befristet beschäftigten Universitätsforscher – anders als Forscher an öffentlichen Forschungseinrichtungen – anschließend kein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können; (fehlende) Teilnahmemöglichkeit für bestimmte befristet beschäftigte Forscher an Verfahren zur Ernennung zum Assistenzprofessor; Vorlagen bzw. Fortsetzung des Verfahrens in der Rs. C-40/20; Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Entscheidung
Eingelangt am 05.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.349.540)