EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-504/21 (PPU), deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 27 (Rechtsmittel) der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 und Art. 47 GRC (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht); gerichtliche Überprüfung einer Überstellungsentscheidung im Zusammenhang mit der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung; Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit; Verpflichtung eines Mitgliedstaates, Rechtsschutz in Form eines Eilverfahrens zu gewähren; Anfechtbarkeit eines Zuständigkeitsüberganges bei fristgerechter Ablehnung des Ansuchens durch den ersuchten Mitgliedstaat; Eintritt des Zuständigkeitsübergangs; Möglichkeit der Geltendmachung der Rechtswidrigkeit eines Zuständigkeitsübergangs auf den ersuchenden Mitgliedstaat wegen Nichtbeachtung von familieneinheitsbezogenen Zuständigkeitskriterien; Folgeantrag; Frage, ob Art. 17 („Ermessensklauseln“) Dublin III-Verordnung ein einklagbares subjektives Recht einräumt; Abgrenzung zu den Urteilen des EuGH in den Rs. C-63/15, Ghezelbash und C-670/16, Mengesteab; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens
Erstellt am 18.08.2021
Eingelangt am 18.08.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.579.952)
- EGH: RS C-504/21
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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22.09.2021 | 74055/EU XXVII.GP |
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deutsch | LIMITE |