Rs E-10/19; Antrag des Fürstentums Liechtenstein; Auslegung des Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Reichweite der Pflicht (einer österreichischen Gesellschaft), angemessene Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern (einer liechtensteinischen Anstalt) einholen zu müssen; Pflicht zur Vorlage der zugrundeliegenden Dokumente; Mindestumfang der vorzulegenden Urkunden im Hinblick auf den Grundsatz der Datenminimierung; Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwalts als Organ der wirtschaftlichen Eigentümerin; Vorgehensweise im Falle der Verweigerung der Vorlage; Antrag (8273/EU XXVII.GP)

EU-V: EFTA-Gerichtshof

Rs E-10/19; Antrag des Fürstentums Liechtenstein; Auslegung des Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Reichweite der Pflicht (einer österreichischen Gesellschaft), angemessene Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern (einer liechtensteinischen Anstalt) einholen zu müssen; Pflicht zur Vorlage der zugrundeliegenden Dokumente; Mindestumfang der vorzulegenden Urkunden im Hinblick auf den Grundsatz der Datenminimierung; Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwalts als Organ der wirtschaftlichen Eigentümerin; Vorgehensweise im Falle der Verweigerung der Vorlage; Antrag

Erstellt am 10.01.2020

Eingelangt am 10.01.2020, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2020-0.011.586)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
09.01.2020 8786/EU XXVII.GP
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EFTA-Gerichtshof

Rs E-10/19; Antrag des Fürstentums Liechtenstein; Auslegung des Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Reichweite der Pflicht (einer österreichischen Gesellschaft), angemessene Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern (einer liechtensteinischen Anstalt) einholen zu müssen; Pflicht zur Vorlage der zugrundeliegenden Dokumente; Mindestumfang der vorzulegenden Urkunden im Hinblick auf den Grundsatz der Datenminimierung; Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwalts als Organ der wirtschaftlichen Eigentümerin; Vorgehensweise im Falle der Verweigerung der Vorlage; Antrag

Eingelangt am 17.01.2020, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2020-0.011.586)