COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (118735/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Nationalrates!

Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung kategorisch in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:

Erstens
hält der mRNA-Impfstoff nicht das, was man sich damit versprochen hat: Lag seine Wirksamkeit noch zu Beginn bei Jahr(zehnt)en, liegt sie heute, laut RKI bei genau drei Monaten. Das ist intern ein Desaster. Nicht für die Pharmaindustrie, für die jede Impfung ein Milliarden-Geldsegen ist. Es ist ein Desaster für die politisch Verantwortlichen, denn sie wissen, dass mit jeder Neuanpassung der Wahrheit das Vertrauen in die Regierung schwindet. Und natürlich wissen nicht nur die Wissenschaftler, dass mit jeder weiteren flächendeckenden Nachimpfung die Gefahr steigt, dass man das Virus buchstäblich in die nächste Mutation treibt und eine Endlosschleife herauskommt, die das Vertrauen in die Regierung Richtung Null bringen kann.

Zweitens
wussten Mediziner, jenseits ihrer Verlautbarungen, dass die Bedenken gegen den neuen mRNA-Impfstoff berechtigt sind. Man weiß nicht, wie er wirkt, man weiß nicht, wie lange er wirkt und man weiß überhaupt nicht, welche Langzeitwirkungen damit verbunden sein können.

Drittens:
Es stellt sich als sicher heraus, dass der mRNA-Impfstoff überhaupt nicht gegen das Virus immunisiert, dass Geimpfte weiterhin angesteckt werden und das Virus weiterverbreiten können. Der Impfstoff kann lediglich einen schweren Verlauf verhindern.

Viertens
spricht einiges dafür, dass das ständige Nachimpfen zum Gegenteil dessen führt, was man damit beabsichtigt:
„Wenn regelmäßig diese Art von Impfungen vorgenommen wird, scheint das Immunsystem von Mal zu Mal weniger auf die Impfung zu reagieren. (…) Es ist also fraglich, ob hier mit Sinn und Verstand eine Strategie aufgesetzt wurde, die wirklich der Menschheit nachhaltig gegen ein Virus helfen soll. Im Moment hat man vielmehr einen selbsterhaltenden Absatzmarkt geschaffen. (…) Mit dem aktuellen Impfprinzip werden wir so eine Welle nach der anderen „züchten“. Und dieser Kreislauf könnte dann eigentlich nur durch möglichst viele ‚Impfdurchbrüche‘ und die damit verbundene umfassendere Immunisierung der Betroffenen durchbrochen werden.“ (Pharma-Forscher Dr. Stefan Tasler, s.o.)
Zur Erklärung dieses in Kauf genommenen Desasters führt Dr. Stefan Tasler aus:
„Der Virologe Geert Vanden Bossche, der viele Jahre u.a. für GSK, Novartis und die Gates Foundation an der Entwicklung von Impfstoffen/Impfstoffprogrammen gearbeitet hatte, hat das im März in einer Stellungnahme an die WHO recht interessant formuliert. In meinen Augen nicht immer geschickt, aber er hatte u.a. darauf hingewiesen, dass es Schulbuchwissen sei, dass man in eine laufende Pandemie nicht reinimpfen darf, da man sonst in ein System kommt, in dem man durch die Impfung einen Selektionsdruck auf die Viren ausübt, dem diese in einer solchen Situation durch Mutationen noch leichter entkommen können als sonst.“ (s.o.)

Fünftens
kommt es zu der äußerst paradoxen Situation: Je mehr sich herausstellt, dass der verabreichte Impfstoff weder immunisiert noch lange wirksam ist (was die Verhinderung eines schweren Verlaufes angeht), desto mehr muss geimpft werden. Was anfangs absolut ausgeschlossen war, Jugendliche zu impfen, die eine eigene und breitere Immunabwehr aufbauen können, ist nun durchgesetzt worden. Damit werden Jugendliche (also ganz und gar nicht gefährdete Teile der Bevölkerung) zum Puffer einer gescheiterten Impfstrategie benutzt, was zugleich bedeutet, dass der mögliche Schaden deutlich höher liegen kann als der extrem minimale Nutzen.

Sechstens
führt all dies dazu, dass auch die bislang gültige Annahme, dass eine Herdenimmunität von etwa 70 Prozent ausreicht, um die Verbreitung des Virus wirksam einzudämmen, über den Haufen geworfen werden muss. Wenn Geimpfte und Ungeimpfte weiterhin an der Verbreitung des Virus beteiligt sind, müsste man die Herdenimmunität auf über 95 Prozent steigern, so die Verlautbarungen. Doch wie will man eine Herdenimmunität erreichen, wenn Geimpfte nicht immun sind?

Siebentes:
von einer Impfpflicht wären nicht nur Ungeimpfte, sondern auch Genesene betroffen, wenn ihre Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Genesene haben aber zahlreichen Studien zufolge auch lange nach diesem Zeitraum noch eine umfassende Immunisierung, die sogar besser vor neuen Infektionen schützt als die Impfung. Dies wird auch daran liegen, dass ihr Immunsystem nicht nur das eine Protein, das mit der Impfung „simuliert“ wird, kennt, sondern das gesamte Virus. Dadurch sind Genesene auch besser vor kommenden Varianten geschützt als Geimpfte. Hier macht eine Impfung – vor allem für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen – weder medizinisch noch epidemiologisch Sinn.

Achtens
- als Reaktion auf die medizinischen Zwangseingriffe an KZ-Häftlingen während der NS-Zeit bildete sich 1947 in Folge der Nürnberger Ärzteprozesse der sogenannte Nürnberger Kodex – eine bis heute geltende ethische Richtlinie für Heil- und Pflegeberufe für medizinische Versuche an Menschen. Gleich im ersten Punkt dieses Kodex heißt es, dass „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson (…) unbedingt erforderlich“ sei. Nun ist die Impfung zwar im strengen Sinne kein medizinischer Versuch, auch wenn man dies in Anbetracht der irregulären Zulassung der Impfstoffe durchaus anders sehen kann. Vom Geist her besagt der Nürnberger Kodex jedoch auch, dass ein Arzt keinen medizinischen Eingriff an einem Patienten gegen dessen Willen vornehmen darf. Wenn ein Patient durch ein Gesetz direkt oder indirekt (z.B. durch Drohung des Arbeitsplatzverlusts oder durch soziale Ächtung) zu einem medizinischen Eingriff gezwungen wird, ist dies mit den ethischen Richtlinien der Ärzteschaft nicht in Einklang zu bringen.

Neuntens:

Die Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig
Selbst wenn man die potenzielle Gefährdung durch Corona in Betracht zieht, ist die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht nicht gegeben. Die allermeisten Ungeimpften sind nicht infiziert und demnach nicht ansteckend. Hinzu kommt, dass auch die allermeisten Infektionen nicht etwa tödlich, sondern mild oder gar symptomfrei verlaufen.
Eine Impfpflicht, die sich auf ein Virus bezieht, gegen das es keinen sehr gut wirksamen Impfstoff gibt und bei dem die Impfung die Verbreitung nicht stoppt, gab es noch nie. Vergleiche zur Masern-Impfung und zur Pocken-Impfung sind daher auch nicht statthaft !!!
Unser Rechtsystem ist bei weitem nicht geeignet die rechtlichen Folgen einer Impfpflicht abzuarbeiten. Die Kosten dafür werden ins unermessliche gehen – und dann fragt man sich ob es nicht sinnvoller wäre in das Gesundheitswesen zu investieren ??????

Stellungnahme von

Zussner, Hubert

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