31989D0506

89/506/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Bescheinigung über hybride Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen

Amtsblatt Nr. L 247 vom 23/08/1989 S. 0034 - 0042
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 30 S. 0108
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 30 S. 0108


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18 . Juli 1989 über die Bescheinigung über hybride Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen ( 89/506/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19 . Dezember 1988 über die tierzuechterischen Normen für Zuchtschweine ( 1 ), insbesondere auf Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Bescheinigung muß bestimmte Angaben enthalten . Aus praktischen Gründen sind ein Bescheinigungsmuster festzulegen und die Angaben in den Begleitpapieren hybrider Zuchtschweine und ihrer Samen, Eizellen und Embryonen zu regeln .

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Tierzuchtausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Die Bescheinigung über hybride Zuchtschweine muß folgende Angaben enthalten :

- erteilende Stelle,

- Registriernummer,

- Ausstellungstag,

- Art der Kennzeichnung,

- Kennzeichnung,

- Geburtsdatum,

- Kreuzungstyp, Abstammungslinie,

- Geschlecht,

- Name und Anschrift des Zuechters,

- Name und Anschrift des Besitzers .

Artikel 2

( 1 ) Die Angaben nach Artikel 1 können erfolgen :

a) in einer Bescheinigung nach dem Muster in Anhang I;

b ) in den Begleitpapieren des hybriden Zuchtschweines mit folgendem Vermerk der zuständigen Behörden :

"Der Unterzeichnete bescheinigt, daß die vorliegenden Unterlagen die Angaben nach Artikel 1 der Entscheidung 89/506/EWG der Kommission enthalten ."

( 2 ) Die Daten in bezug auf hybride Zuchtschweine derselben Linie dürfen in einer einzigen Bescheinigung oder in den Papieren angegeben werden, die mit einer Lieferung von Tieren derselben Herkunft und Bestimmung mitzuführen sind . Das in Anhang I enthaltene Muster der Bescheinigung wird entsprechend angepasst .

Artikel 3

Die Bescheinigung über Samen hybrider Zuchtschweine muß folgende Angaben enthalten :

- alle in Artikel 1 genannten Angaben über den Samenspender,

- Informationen zur Kennzeichnung des Samens, Zeitpunkt der Entnahme, Name und Anschrift der Besamungsstation und des Abnehmers .

Artikel 4

Die Angaben nach Artikel 3 können erfolgen :

1 . in einer Bescheinigung nach dem Muster in Anhang II;

2 . in den Begleitpapieren des Samens hybrider Zuchtschweine mit folgendem Vermerk der zuständigen Behörden :

"Der Unterzeichnete bescheinigt, daß die vorliegenden Unterlagen die Angaben nach Artikel 3 der Entscheidung 89/506 /EWG der Kommission enthalten ."

Artikel 5

Die Bescheinigung über Eizellen hybrider Zuchtschweine muß folgende Angaben enthalten :

- alle in Artikel 1 genannten Angaben über die Spendersau,

- Informationen zur Kennzeichnung der Eizelle, Zeitpunkt der Entnahme, Name und Anschrift der Besamungsstation und des Abnehmers,

enthält eine Palette mehr als eine Eizelle, so ist dies genau anzugeben, und alle Eizellen müssen von denselben Eltern stammen .

Artikel 6

Die Angaben nach Artikel 5 können erfolgen :

1 . in einer Bescheinigung nach dem Muster in Anhang III;

2 . in den Begleitpapieren der Eizellen hybrider Zuchtschweine mit folgendem Vermerk der zuständigen Behörden :

"Der Unterzeichnete bescheinigt, daß die vorliegenden Unterlagen die Angaben nach Artikel 5 der Entscheidung 89/506/EWG der Kommission enthalten ."

Artikel 7

Die Bescheinigung für Embryonen hybrider Zuchtschweine muß folgende Angaben enthalten :

- alle in Artikel 1 genannten Angaben über die Spendersau und den Samenspender,

- Informationen zur Kennzeichnung des Embryos, Zeitpunkt der Besamung bzw . Befruchtung und der Entnahme, Name und Anschrift der Besamungsstation und des Abnehmers;

enthält eine Palette mehr als einen Embryo, so ist dies genau anzugeben, und alle Embryos müssen von denselben Eltern stammen .

Artikel 8

Die Angaben nach Artikel 7 können erfolgen :

1 . in einer Bescheinigung nach dem Muster in Anhang IV;

2 . in den Begleitpapieren der Embryonen hybrider Zuchtschweine mit folgendem Vermerk der zuständigen Behörden :

"Der Unterzeichnete bescheinigt, daß die vorliegenden Unterlagen die Angaben nach Artikel 7 der Entscheidung 89/506/EWG der Kommission enthalten ."

Artikel 9

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet .

Brüssel, den 18 . Juli 1989

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

( 1 ) ABl . Nr . L 382 vom 31 . 12 . 1988, S. 36 .

ANHANG I BESCHEINIGUNG über hybride Zuchtschweine Erteilende Stelle : .

Registriernummer : .

Art der Kennzeichnung ( Anhänger, Tätowierung, Brandzeichen, Ohrmarke, Körperumriß ): .

.

Kennzeichnung : .

( ggf .) Name des Tieres : .

Geburtsdatum : .

Geschlecht : .

Kreuzungstyp, Abstammungslinie : .

Name und Anschrift des Besitzers : .

Name und Anschrift des Zuechters : .

Name und Anschrift des Empfängers (¹): .

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

(¹) Wenn die Bescheinigung eine Lieferung von Tieren gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung 89/506/EWG begleitet .

ANHANG II BESCHEINIGUNG über Samen hybrider Zuchtschweine A .

Angaben über den spendenden Eber

Erteilende Stelle : .

Registriernummer: .

Art der Kennzeichnung ( Anhänger, Tätowierung, Brandzeichen, Ohrmarke, Körperumriß ): .

.

Kennzeichnung : .

( ggf .) Name des Tieres : .

Geburtsdatum : .

Kreuzungstyp, Abstammungslinie : .

Name und Anschrift des Besitzers : .

Name und Anschrift des Zuechters : .

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

B .

Angaben über den Samen

Art der Kennzeichnung des Samens ( Farbe, Nummer ): .

Kennzeichnung : .

II .

Anzahl Dosen

Zeitpunkt

der Entnahme

Kennzeichnung

des Ebers

Kreuzungstyp,

Abstammungslinie

II .

Herkunft des Samens :

Name und Anschrift der Besamungsstation : .

.

.

Bestimmung des Samens :

Name und Anschrift des Abnehmers : .

.

.

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

ANHANG III BESCHEINIGUNG über Eizellen hybrider Zuchtschweine A .

Angaben über die Spendersau

Erteilende Stelle : .

Registriernummer : .

Art der Kennzeichnung ( Anhänger, Tätowierung, Brandzeichen, Ohrmarke, Körperumriß ): .

.

Kennzeichnung : .

( ggf .) Name des Tieres : .

Geburtsdatum : .

Kreuzungstyp, Abstammungslinie : .

Name und Anschrift des Besitzers : .

Name und Anschrift des Zuechters : .

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

B .

Angaben über die Eizelle(n )

Art der Kennzeichnung der Eizelle(n ) ( Farbe, Nummer ): .

Kennzeichnung : .

Anzahl Eizellen je Palette : .

II .

Anzahl

Eizellen

Besamungs - und

Befruchtungs -

zeitpunkt

Kennzeichnung

der Sau

Kreuzungstyp,

Abstammungslinie

II .

Herkunft der Eizelle(n ):

Name und Anschrift der Besamungsstation : .

.

.

Bestimmung der Eizelle(n ):

Name und Anschrift des Abnehmers : .

.

.

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

ANHANG IV BESCHEINIGUNG über Embryos hybrider Zuchtschweine A .

Angaben über den spendenden Eber

Erteilende Stelle : .

Registriernummer : .

Art der Kennzeichnung ( Anhänger, Tätowierung, Brandzeichen, Ohrmarke, Körperumriß ): .

.

Kennzeichnung : .

( ggf .) Name des Tieres : .

Geburtsdatum : .

Kreuzungstyp, Abstammungslinie : .

Name und Anschrift des Besitzers : .

Name und Anschrift des Zuechters : .

B .

Angaben über die Spendersau

Erteilende Stelle : .

Registriernummer : .

Art der Kennzeichnung ( Anhänger, Tätowierung, Brandzeichen, Ohrmarke, Körperumriß ): .

.

Kennzeichnung : .

( ggf .) Name des Tieres : .

Geburtsdatum : .

Kreuzungstyp, Abstammungslinie : .

Name und Anschrift des Besitzers : .

Name und Anschrift des Zuechters : .

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )

C .

Angaben über den ( die ) Embryo(s )

Art der Kennzeichnung des ( der ) Embryos ( Farbe, Nummer ): .

Kennzeichnung : .

Anzahl Embryos je Palette : .

II .

Anzahl

Embryos

Zeitpunkt der

Besamung bzw .

Befruchtung

Zeitpunkt

der Entnahme

Kennzeichnung

des Ebers und der Sau

Kreuzungstyp,

Abstammungs -

linie

II .

Herkunft des ( der ) Embryos :

Name und Anschrift der Besamungsstation : .

.

.

Bestimmung des ( der ) Embryos :

Name und Anschrift des Abnehmers : .

.

.

Ausgefertigt in ................................................, am ................................................

.

( Unterschrift )

.

( Name und Titel in Druckbuchstaben )