8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 173/74


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 5. Juli 2010

zur Mängelbewertung bei der technischen Überwachung gemäß der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

(2010/378/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des fairen Wettbewerbs ist es wichtig zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr ordnungsgemäß instand gehalten und geprüft werden, um ihre durch die Typgenehmigung garantierte Funktionstüchtigkeit während ihrer Lebensdauer ohne übermäßige Beeinträchtigung zu wahren.

(2)

Zusätzlich zu den in der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (1) genannten Vorschriften und Verfahren sollten den Fahrzeugprüfern Leitlinien an die Hand gegeben werden, um eine einheitliche Bewertung der in Anhang II dieser Richtlinie genannten Mängel zu gewährleisten.

(3)

Die Erkenntnisse aus zwei kürzlich durchgeführten Projekten, Autofore (2) und IDELSY (3), in denen die künftigen Möglichkeiten der technischen Überwachung untersucht wurden, sowie die Ergebnisse eines offenen und sachlichen Dialogs mit den Beteiligten wurden berücksichtigt.

(4)

Um der Schwere der Mängel Rechnung zu tragen, sollten drei Mängelkategorien eingeführt werden.

(5)

Für jede Mängelkategorie sollten die Folgen angegeben werden, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs im betreffenden Zustand verbunden sind.

(6)

Diese Empfehlung ist ein erster Schritt in Richtung einer einheitlichen Bewertung der im Rahmen der technischen Überwachung in der Union festgestellten Mängel —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Die Mitgliedstaaten sollten die im Rahmen der technischen Überwachung der Fahrzeuge festgestellten Mängel gemäß den Leitlinien im Anhang dieser Empfehlungen bewerten.

Brüssel, den 5. Juli 2010

Für die Kommission

Siim KALLAS

Vizepräsident


(1)  ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12.

(2)  Autofore-Studie „Study on the Future Options for Roadworthiness Enforcement in the European Union“ (Studie über künftige Möglichkeiten für die Durchführung der technischen Überwachung in der Europäischen Union), http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/publications/projectfiles/autofore_en.htm

(3)  IDELSY-Studie „Initiative for Diagnosis of Electronic Systems in Motor Vehicles for PTI“ (Initiative zur Diagnose von elektronischen Systemen in Kraftfahrzeugen bei der regelmäßigen technischen Überprüfung), http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/publications/projectfiles/idelsy_en.htm


ANHANG

1.   Mängelbewertung und Begriffsbestimmungen

In dieser Empfehlung werden im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2009/40/EG die zu prüfenden Fahrzeugsysteme und -bauteile sowie Leitlinien aufgeführt, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der technischen Überwachung zur Beachtung empfohlen werden, um zu ermitteln, ob der Fahrzeugszustand akzeptabel ist.

2.   Leitlinien für die Mängelbewertung und Begriffsbestimmungen

Die im Rahmen der technischen Überwachung festgestellten Mängel (darunter fallen sowohl technische Mängel als auch andere Unregelmäßigkeiten) werden nach den Bewertungsleitlinien wie folgt in drei Kategorien eingeteilt:

 

GERINGFÜGIGE MÄNGEL(GerM)

 

ERHEBLICHE MÄNGEL(ErM)

 

GEFÄHRLICHE MÄNGEL(GefM)

Jede Mängelkategorie sollte anhand des Fahrzeugzustands wie folgt definiert werden:

GERINGFÜGIGE MÄNGEL

Technische Mängel ohne bedeutende Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit sowie andere geringfügige Unregelmäßigkeiten. Das Fahrzeug muss nicht zwingend einer erneuten Untersuchung unterzogen werden, da nach vernünftigem Ermessen von einer unverzüglichen Behebung der festgestellten Mängel auszugehen ist.

ERHEBLICHE MÄNGEL

Mängel, die die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sowie andere bedeutendere Unregelmäßigkeiten. Die weitere Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr ohne Behebung der festgestellten Mängel ist an Bedingungen geknüpft. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen ein Verfahren zur Festlegung der Bedingungen bestimmen, unter denen das Fahrzeug bis zur erfolgreichen erneuten Vorführung zur technischen Untersuchung am Straßenverkehr teilnehmen kann.

GEFÄHRLICHE MÄNGEL

Mängel, die eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, so dass das Fahrzeug unter keinen Umständen am Straßenverkehr teilnehmen sollte.

Ein Fahrzeug mit Mängeln, die in mehr als eine Mängelkategorie fallen, sollte nach Maßgabe des schwerwiegendsten Mangels eingestuft werden. Ein Fahrzeug mit mehreren Mängeln der gleichen Kategorie kann in die nächsthöhere Mängelkategorie eingestuft werden, wenn die Summe der Mängel eine größere Gefährdung bewirkt.

Bei Mängeln, die in mehrere Kategorien fallen können, sollte es dem Prüfer obliegen, die Mängel entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften nach Maßgabe ihrer Schwere einzustufen.

Bei der Mängelbewertung sollte den Anforderungen der Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme Rechnung getragen werden. Gleichwohl werden einige Positionen Nachrüstungsvorschriften unterliegen.

LEITLINIEN ZUR MÄNGELBEWERTUNG

Position

Mängel

Leitlinien zur Mängelbewertung

 

GerM

ErM

GefM

0.   IDENTIFIZIERUNG DES FAHRZEUGS

0.1.

Kennzeichen (falls vorgeschrieben) (8)

a)

Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können)

 

X

 

b)

Beschriftung fehlt oder ist unleserlich

X

X

 

c)

Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen

 

X

 

0.2.

Fahrzeugidentifizierungs-/Fahrgestell-/Seriennummer

a)

Fehlt oder unauffindbar

 

X

 

b)

Unvollständig oder unleserlich

 

X

 

c)

Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen

 

X

 

1.   BREMSANLAGE

1.1.

Mechanischer Zustand und Funktion

1.1.1.

Bremspedal-/Bremshebellagerung

a)

Pedalachse schwergängig

 

X

 

b)

Übermäßige Abnutzung oder Spiel

 

X

 

1.1.2.

Zustand des Pedals/des Bremshebels und Weg der Brems-betätigungs-einrichtung

a)

Übermäßiger Weg oder keine ausreichende Wegreserve vorhanden

 

X

 

b)

Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt

X

X

 

c)

Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder abgenutzt

X

 

 

1.1.3.

Vakuumpumpe oder Kompressor und Speicher

a)

Luftdruck bzw. Vakuum unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone)

 

X

X

b)

Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsgemäß (8)

 

X

 

c)

Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht

 

X

 

d)

Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt

 

X

 

e)

Äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems

 

X

X

1.1.4.

Druckwarnanzeige, Manometer

Druckwarnanzeige oder Manometer funktionsgestört oder schadhaft

X

X

 

1.1.5.

Handbremsventil

a)

Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen

 

X

 

b)

Betätigungseinrichtung unsicher an Ventil befestigt oder Ventil unsicher

 

X

 

c)

Verbindungen locker oder Leckage im System

 

X

 

d)

Funktion ungenügend

 

X

 

1.1.6.

Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse

a)

Ratsche greift nicht einwandfrei

 

X

 

b)

Übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder Ratschenmechanismus

X

X

 

c)

Übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung

 

X

 

d)

Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung

 

X

 

e)

Mangelhafte Funktion, Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an

 

X

 

1.1.7.

Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)

a)

Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt

 

X

X

b)

Übermäßiger Ölaustritt aus Kompressor

X

 

 

c)

Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert

 

X

 

d)

Austritt von Hydraulikflüssigkeit

 

X

X

1.1.8.

Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch u. pneumatisch)

a)

Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil schadhaft

X

X

 

b)

Absperrhahn oder Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert

X

X

 

c)

Übermäßige Leckage

 

X

X

d)

Mangelhafte Funktion

 

X

X

1.1.9.

Energiespeicher, Druckbehälter

a)

Behälter beschädigt, korrodiert oder undicht

X

X

 

b)

Entwässerungsvorrichtung unwirksam

X

X

 

c)

Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert

 

X

 

1.1.10.

Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (Hydraulik)

a)

Bremskraftverstärker schadhaft oder unwirksam

 

X

 

b)

Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht

 

X

X

c)

Hauptbremszylinder unsicher

 

X

X

d)

Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend

X

X

 

e)

Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt

X

 

 

f)

Warnlicht der Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist defekt

X

 

 

g)

Mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für Bremsflüssigkeitsstand

X

 

 

1.1.11.

Starre Bremsleitungen

a)

Ausfall- oder Bruchgefahr

 

X

X

b)

Leitungen oder Anschlüsse undicht

 

X

X

c)

Leitungen beschädigt oder übermäßig korrodiert

 

X

X

d)

Leitungen falsch verlegt

X

X

 

1.1.12.

Flexible Bremsschläuche

a)

Ausfall- oder Bruchgefahr

 

X

X

b)

Schläuche beschädigt, durchgescheuert, verdreht oder zu kurz

X

X

 

c)

Schläuche oder Anschlüsse undicht

 

X

X

d)

Schlauchausbeulung unter Druck

 

X

X

e)

Schläuche porös

 

X

 

1.1.13.

Bremsbeläge und Bremsklötze

a)

Bremsbelag oder -klotz übermäßig abgenutzt

 

X

X

b)

Bremsbelag oder -klotz verschmutzt (Öl, Fett usw.)

 

X

X

c)

Fehlender Bremsbelag oder -klotz

 

 

X

1.1.14.

Bremstrommeln, Bremsscheiben

a)

Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung, gerissen, unsicher oder gebrochen.

 

X

X

b)

Bremstrommel oder -scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.)

 

X

 

c)

Fehlende Bremstrommel oder -scheibe

 

 

X

d)

Ankerplatte unsicher

 

X

 

1.1.15.

Bremsseile, -zugstangen, -betätigungshebel, -gestänge

a)

Seile beschädigt oder verknotet

 

X

X

b)

Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert

 

X

X

c)

Seil, Zugstange oder Gelenk unsicher

 

X

 

d)

Seilführung schadhaft

 

X

 

e)

Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt

 

X

 

f)

Abnorme Hebel-, oder Gestängewege wegen falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes

 

X

 

1.1.16.

Radbremszylinder (einschl. Federspeicher oder Hydraulikzylinder)

a)

Radbremszylinder gerissen oder beschädigt

 

X

X

b)

Radbremszylinder undicht

 

X

X

c)

Radbremszylinder unsicher oder unsachgemäß montiert

 

X

X

d)

Radbremszylinder übermäßig korrodiert

 

X

X

e)

Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membran

 

X

X

f)

Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt

X

X

 

1.1.17.

Bremskraftregler

a)

Gestänge defekt

 

X

 

b)

Gestänge falsch eingestellt

 

X

 

c)

Ventil klemmt oder ist unwirksam

 

X

X

d)

Ventil fehlt

 

 

X

e)

Typschild fehlt

X

 

 

f)

Daten unleserlich oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

 

 

1.1.18.

Automatische Gestängesteller und -anzeige

a)

Gestängesteller ist beschädigt, klemmt oder weist abnormen Weg, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf

 

X

 

b)

Gestängesteller defekt

 

X

 

c)

Unsachgemäß montiert oder ersetzt

 

X

 

1.1.19.

Dauerbremssystem (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)

a)

Anschlüsse oder Befestigungen mangelhaft

X

X

 

b)

System ist offensichtlich defekt oder fehlt

 

X

 

1.1.20.

Automatische Betätigung der Anhängerbremsen

Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird

 

 

X

1.1.21.

Vollständiges Bremssystem

a)

Andere Systembauteile (z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.) derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist

 

X

X

b)

Luft- oder Frostschutzmittelaustritt

X

X

 

c)

Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert

 

X

 

d)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils (1)

 

X

X

1.1.22.

Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)

a)

Fehlen

 

X

 

b)

Beschädigt, unbrauchbar oder undicht

X

X

 

1.2.

Betriebsbremse: Wirkung und Wirksamkeit

1.2.1.

Wirkung

a)

Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern

 

X

X

b)

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft. Oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

 

X

X

c)

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

 

X

 

d)

Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang

 

X

 

e)

Starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung

 

X

 

1.2.2.

Wirksamkeit

Nachfolgende Mindestwerte werden nicht erreicht:

 

Fahrzeuge mit Erstzulassung nach Inkrafttreten dieser Richtlinie:

Klasse N1: 50 %

Klasse M1: 58 %

Klassen M2 und M3: 50 %

Klassen N2 und N3: 50 %

Klassen O2 (XX) (10), O3 und O4:

Sattelanhänger: 45 %

Anhängewagen: 50 %

 

Fahrzeuge mit Zulassung vor Inkrafttreten dieser Richtlinie:

 

Klasse N1: 45 %

 

Klassen M1, M2 und M3: 50 % (2)

 

Klassen N2 und N3: 43 % (3)

 

Klassen O2 (XX) (10), O3 und O4: 40 % (4)

 

Andere Klassen (XX) (10):

Klassen L (beide Bremsen):

Klasse L1e: 42 %

Klassen L2e, L6e: 40 %

Klasse L3e: 50 %

Klasse L4e: 46 %

Klassen L5e, L7e: 44 %

Klassen L (Hinterradbremse):

Alle Klassen: 25 %

 

X

X

1.3.

Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)

1.3.1.

Wirkung

a)

Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern

 

X

X

b)

Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft Oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

 

X

X

c)

Bremskraft nicht abstufbar („Rupfen“)

 

X

X

1.3.2.

Wirksamkeit

Wirksamkeit von weniger als 50 % (5) der Betriebsbremse gemäß 1.2.2, bezogen auf die zulässige Höchstmasse, bzw. bei Sattelanhängern auf die Summe der zulässigen Achslasten

(außer L1e und L3e)

 

X

X

1.4.

Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit

1.4.1.

Wirkung

Bremse einseitig ohne Wirkung oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

 

X

X

1.4.2.

Wirksamkeit

Für alle Fahrzeuge eine Abbremsung von weniger als 16 % im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12 % im Verhältnis zur Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist

(außer L1e und L3e)

 

X

X

1.5.

Dauerbremssystem: Wirkung

a)

Bremswirkung nicht abstufbar (nicht anwendbar bei Motorbremssystemen)

 

X

 

b)

System funktioniert nicht

 

X

 

1.6.

Antiblockiersystem (ABS)

a)

Warnvorrichtung defekt

 

X

 

b)

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

 

X

 

c)

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

 

X

 

d)

Kabel beschädigt

 

X

 

e)

Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt

 

X

 

1.7

Elektronisches Bremssystem (EBS)

a)

Warnvorrichtung defekt

 

X

 

b)

Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an

 

X

 

2.   LENKUNG

2.1.

Mechanischer Zustand

2.1.1.

Zustand des Lenkgetriebes

a)

Getriebe schwergängig

 

X

 

b)

Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt

 

X

X

c)

Gelenkwelle übermäßig abgenutzt

 

X

X

d)

Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf

 

X

X

e)

Leckage

X

X

 

2.1.2.

Befestigung des Lenkgehäuses

a)

Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt

 

X

X

b)

Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet

 

X

X

c)

Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen

 

X

X

d)

Lenkgehäuse gebrochen

 

X

X

2.1.3.

Zustand des Lenkgestänges

a)

Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten

 

X

X

b)

Übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen

 

X

X

c)

Ein Bauteil gebrochen oder verformt

 

X

X

d)

Befestigungsvorrichtungen fehlen

 

X

 

e)

Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft

 

X

 

f)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

g)

Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigt

X

X

 

2.1.4.

Funktion des Lenkgestänges

a)

Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells

 

X

 

b)

Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen

 

X

 

2.1.5.

Servolenkung

a)

Flüssigkeitsleck

 

X

X

b)

Flüssigkeit unzureichend

X

X

 

c)

Mechanismus funktioniert nicht

 

X

X

d)

Mechanismus gebrochen oder unsicher

 

X

X

e)

Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen

 

X

X

f)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

g)

Kabel/Schläuche beschädigt oder übermäßig korrodiert

 

X

X

2.2.

Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange

2.2.1.

Zustand des Lenkrads/der Lenkstange

a)

Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung

 

X

 

b)

Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt

 

X

X

c)

Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker

 

X

X

2.2.2.

Lenksäule/-bügel und -gabel

a)

Übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums

 

X

 

b)

Übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule

 

X

 

c)

Flexible Kupplung beschädigt

 

X

 

d)

Befestigung schadhaft

 

X

X

e)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

 

X

2.3.

Lenkungsspiel

Übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsgemäß) (8)

 

X

X

2.4.

Spureinstellung (X) (9)

Einstellung entspricht nicht Herstellerangaben oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

2.5.

Drehkranz

a)

Bauteil beschädigt oder gerissen

 

X

X

b)

Übermäßiges Spiel

 

X

X

c)

Befestigung schadhaft

 

X

X

2.6.

Elektronische Servolenkung (EPS)

a)

EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

 

X

 

b)

Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder

 

X

X

c)

Lenkhilfe funktioniert nicht

 

X

 

3.   SICHT

3.1.

Sichtfeld

Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wird

X

X

 

3.2.

Scheiben

a)

Scheiben oder Sichtfenster (falls zugelassen) gesprungen oder verfärbt

X

X

 

b)

Scheiben oder Sichtfenster (einschließlich reflektierender oder getönter Folien) nicht vorschriftsgemäß (8) (XX) (10)

X

X

 

c)

Scheiben oder Sichtfenster in unzulässigem Zustand

 

X

X

3.3.

Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung

a)

Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung unwirksam, beschädigt, locker oder unsicher

X

X

 

3.4.

Scheibenwischer

a)

Scheibenwischer funktionieren nicht oder fehlen

 

X

 

b)

Wischblätter fehlen oder sind offensichtlich defekt

X

X

 

3.5.

Scheibenwaschanlage

Waschanlage funktioniert nicht ordnungsgemäß

X

X

 

3.6.

Scheibenentfeuchtungssystem (X) (9)

System funktioniert nicht oder ist offensichtlich defekt

X

 

 

4.   LEUCHTEN, REFLEKTOREN UND ELEKTRISCHE ANLAGE

4.1.

Frontscheinwerfer

4.1.1.

Zustand und Funktion

a)

Licht/Lichtquelle defekt oder fehlt

X

X

 

b)

Projektionssystem (Reflektor und Linse) defekt oder fehlt

X

X

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

 

X

 

4.1.2.

Einstellung

Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorschriftsmäßigen Grenzen (8)

 

X

 

4.1.3.

Schaltung

a)

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8) (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)

X

X

 

b)

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

 

X

 

4.1.4.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

a)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändern

X

X

 

c)

Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel

 

X

 

4.1.5.

Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)

a)

Vorrichtung funktioniert nicht

 

X

 

b)

Manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden

 

X

 

4.1.6.

Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)

Vorrichtung funktioniert nicht

X

X

 

4.2.

Front- und Heckleuchten, Positionsleuchten, seitliche und hintere Begrenzungsleuchten

4.2.1.

Zustand und Funktion

a)

Lichtquelle defekt

 

X

 

b)

Linse defekt

 

X

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

X

X

 

4.2.2.

Schaltung

a)

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

 

X

 

4.2.3.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

a)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wird

X

X

 

4.3.

Bremsleuchten

4.3.1.

Zustand und Funktion

a)

Lichtquelle defekt

X

X

X

b)

Linse defekt

X

X

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

X

X

 

4.3.2.

Schaltung

a)

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

X

b)

Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

 

X

 

4.3.3.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.4.

Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten

4.4.1.

Zustand und Funktion

a)

Lichtquelle defekt

X

X

 

b)

Linse defekt

X

X

 

c)

Leuchte nicht sicher befestigt

X

X

 

4.4.2.

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.4.3.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.4.4.

Blinkfrequenz

Blinkgeschwindigkeit nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.5.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten

4.5.1.

Zustand und Funktion

a)

Lichtquelle defekt

X

X

 

b)

Linse defekt

X

X

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

X

X

 

4.5.2.

Einstellung (X) (9)

Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hat

X

X

 

4.5.3.

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.5.4.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

a)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß (8)

 

X

 

b)

Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.6.

Rückfahrscheinwerfer

4.6.1.

Zustand und Funktion

a)

Lichtquelle defekt

X

 

 

b)

Linse defekt

X

 

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

X

X

 

4.6.2.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

a)

Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß

X

X

 

b)

Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.6.3.

Schaltung

Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.7.

Hintere Kennzeichenbeleuchtung

4.7.1.

Zustand und Funktion

a)

Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten aus

X

X

 

b)

Lichtquelle defekt

X

X

 

c)

Leuchte unsicher befestigt

X

X

 

4.7.2.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß (8)

X

 

 

4.8.

Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln

4.8.1.

Zustand

a)

Rückstrahleinrichtung defekt oder beschädigt

X

X

 

b)

Rückstrahler nicht sicher befestigt

X

X

 

4.8.2.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

Einrichtung, reflektierte Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

4.9.

Kontrollleuchten Zustand und Funktion

4.9.1.

Zustand und Funktion

Kontrollleuchten funktionieren nicht

X

X

 

4.9.2.

Übereinstimmung mit den Vorschriften (8)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

 

 

4.10.

Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

a)

Unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt

X

X

 

b)

Isolierung beschädigt oder schadhaft

X

X

 

c)

Elektrische Verbindungen des Zugfahrzeugs oder des Anhängers funktionieren nicht einwandfrei

 

X

X

4.11.

Elektrische Leitungen

a)

Leitungen unsicher oder ungenügend gesichert

X

X

X

b)

Leitungen schadhaft

X

X

X

c)

Isolierung beschädigt oder schadhaft

X

X

X

4.12.

Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler (X) (9)

a)

Eine eingebaute Leuchte/ein eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Funktion der Leuchte nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

c)

Leuchte/Rückstrahler nicht sicher befestigt

X

X

 

4.13.

Batterie(n)

a)

Unsicher

X

X

 

b)

Leckage

X

X

 

c)

Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt

 

X

 

d)

Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt

 

X

 

e)

Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig

 

X

 

5.   ACHSEN, RÄDER, REIFEN UND AUFHÄNGUNG

5.1.

Achsen

5.1.1.

Achsen

a)

Achse gebrochen oder verbogen

 

 

X

b)

Unsichere Befestigung am Fahrzeug

 

X

X

c)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

5.1.2.

Achsschenkel

a)

Achsschenkel gebrochen

 

 

X

b)

Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt

 

X

X

c)

Übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger

 

X

X

d)

Achsschenkelbolzen in der Achse locker

 

X

X

5.1.3.

Radlager

a)

Übermäßiges Spiel in den Radlagern

 

X

X

b)

Radlager schwergängig oder klemmt

 

X

X

5.2.

Räder und Reifen

5.2.1.

Radnabe

a)

Eine Radmutter oder ein Radbolzen fehlt oder ist locker

 

X

X

b)

Nabe abgenutzt oder beschädigt

 

X

X

5.2.2.

Räder

a)

Bruch oder defekte Schweißung

 

 

X

b)

Felgenringe unsachgemäß montiert

 

X

X

c)

Rad stark verbogen oder abgenutzt

 

X

X

d)

Radgröße oder -typ nicht vorschriftsgemäß (8), mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

 

X

 

5.2.3.

Reifen

a)

Reifengröße, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsgemäß (8), mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

 

X

X

b)

Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern

 

X

 

c)

Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse

 

X

 

d)

Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten

 

X

X

e)

Profiltiefe der Reifen nicht vorschriftsgemäß (8)

 

X

X

f)

Reifen scheuern an anderen Bauteilen

X

X

 

g)

Nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsgemäß (8)

 

X

X

h)

Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksam

X

X

 

5.3.

Aufhängung

5.3.1.

Federn und Stabilisatoren

a)

Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

 

X

X

b)

Federbauteil beschädigt oder gebrochen

 

X

X

c)

Feder fehlt

 

X

X

d)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

5.3.2.

Stoßdämpfer

a)

Stoßdämpfer unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

X

X

 

b)

Stoßdämpfer beschädigt und wesentliche Leckage oder Funktionsstörung

 

X

 

5.3.2.1.

Wirksamkeitstest der Dämpfung (X) (9)

a)

Erheblicher Unterschied zwischen links und rechts

 

X

 

b)

Mindestwerte nicht erreicht

 

X

 

5.3.3.

Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme

a)

Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt

 

X

X

b)

Bauteil beschädigt, gebrochen oder übermäßig korrodiert

 

X

X

c)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

5.3.4.

Aufhängungsgelenke

a)

Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungsgelenke übermäßig abgenutzt

 

X

X

b)

Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigt

X

X

 

5.3.5.

Luftfederung

a)

System funktioniert nicht

 

 

X

b)

Ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde

 

X

X

c)

Hörbare Systemleckage

 

X

 

6.   FAHRGESTELL UND DARAN BEFESTIGTE TEILE

6.1.

Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran befestigte Teile

6.1.1.

Allgemeiner Zustand

a)

Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen oder verformt

 

X

X

b)

Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher

 

X

X

c)

Übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt

 

X

X

6.1.2.

Abgasführungen und Schalldämpfer

a)

Auspuffanlage unsicher oder undicht

 

X

 

b)

Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

 

X

X

6.1.3.

Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)

a)

Tank oder Leitungen unsicher

 

X

X

b)

Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel

 

X

X

c)

Leitungen beschädigt oder durchgescheuert

X

X

 

d)

Kraftstoffabsperrventil (falls vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei

 

X

 

e)

Brandgefahr aufgrund von:

Kraftstoffaustritt

mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff

Zustand des Motorraums

 

X

X

f)

LPG/CNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsgemäß (8)

 

X

X

6.1.4.

Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz

a)

Locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt

 

X

X

b)

Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

6.1.5.

Reserveradhalter (falls montiert)

a)

Reserveradhalter nicht in einwandfreiem Zustand

X

 

 

b)

Reserveradhalter gebrochen oder unsicher

 

X

 

c)

Reserverad unsicher am Halter befestigt und kann herunterfallen

 

X

X

6.1.6.

Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungen

a)

Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen

 

X

X

b)

Bauteil übermäßig abgenutzt

 

X

X

c)

Befestigung schadhaft

 

X

X

d)

Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei

 

X

 

e)

Anzeige funktioniert nicht

 

X

 

f)

Kennzeichen oder Leuchte blockiert (wenn nicht in Betrieb)

X

X

 

g)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

6.1.7.

Getriebe

a)

Sicherungsbolzen locker oder fehlen

 

X

X

b)

Getriebewellenlager übermäßig abgenutzt

 

X

X

c)

Antriebsgelenke übermäßig abgenutzt

 

X

X

d)

Flexible Kupplung beschädigt

 

X

X

e)

Welle beschädigt oder verbogen

 

X

 

f)

Lagergehäuse gebrochen oder unsicher

 

X

X

g)

Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigt

X

X

 

h)

Unzulässige Veränderung am Antriebssystem

 

X

 

6.1.8.

Motorhalterungen

Halterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen

 

X

X

6.1.9.

Motorleistung

a)

Unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung

 

X

 

b)

Unzulässige Veränderung des Motors

 

X

 

6.2.

Führerhaus und Karosserie

6.2.1.

Zustand

a)

Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr

 

X

X

b)

Karosseriesäule unsicher

 

X

X

c)

Eindringen von Motor- oder Rauchgasen

 

X

X

d)

Unsachgemäße Reparatur oder Änderung

 

X

X

6.2.2.

Befestigung

a)

Karosserie oder Fahrerhaus unsicher

 

X

X

b)

Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell

 

X

 

c)

Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt

 

X

X

d)

Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie übermäßig korrodiert

 

X

X

6.2.3.

Türen und Türanschläge

a)

Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei

 

X

 

b)

Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen

 

X

X

c)

Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule fehlen, sind locker oder schadhaft

X

X

 

6.2.4.

Boden

Boden unsicher oder schwer beschädigt

 

X

X

6.2.5.

Fahrersitz

a)

Sitz locker oder Sitzstruktur defekt

 

X

X

b)

Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei

 

X

X

6.2.6.

Andere Sitze

a)

Sitze defekt oder unsicher

X

X

 

b)

Montage der Sitze nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

6.2.7.

Betätigungseinrichtungen

Eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei

 

X

X

6.2.8.

Trittstufen/Einstieg

a)

Stufe oder Stufenabsatz unsicher

X

X

 

b)

Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer

 

X

 

6.2.9.

Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen

a)

Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt

 

X

 

b)

Andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

c)

Hydraulische Einrichtung undicht

X

X

 

6.2.10.

Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutz

a)

Fehlen, sind locker oder schwer korrodiert

X

X

 

b)

Ungenügender Abstand zum Rad

X

X

 

c)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

7.   SONSTIGE AUSSTATTUNGEN

7.1.

Sicherheitsgurte/Gurtschlösser und Rückhaltesysteme

7.1.1.

Montagesicherheit der Sicherheitsgurte/Gurtschlösser

a)

Verankerungspunkte schwer beschädigt

 

X

X

b)

Verankerung locker

 

X

X

7.1.2.

Zustand der Sicherheitsgurte/Gurtschlösser

a)

Vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt oder ist nicht montiert

 

X

 

b)

Sicherheitsgurt beschädigt

X

X

 

c)

Sicherheitsgurt nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

d)

Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

 

X

 

e)

Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

 

X

 

7.1.3.

Kraftbegrenzer der Sicherheitsgurte

Kraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

 

X

 

7.1.4.

Gurtstraffer

Gurtstraffer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

 

X

 

7.1.5.

Airbag

a)

Airbags fehlen oder sind offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet

 

X

 

b)

Airbag funktioniert offensichtlich nicht

 

X

 

7.1.6.

Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)

SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

 

X

 

7.2.

Feuerlöscher (X) (9)

a)

Fehlen

 

X

 

b)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

7.3.

Schlösser und Diebstahlsicherungen

a)

Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs

X

 

 

b)

Defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich

 

X

X

7.4.

Warndreieck (falls vorgeschrieben) (X) (9)

a)

Sichtprüfung

X

 

 

b)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

 

 

7.5.

Verbandskasten (falls vorgeschrieben) (X) (9)

Fehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

 

 

7.6.

Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben) (X) (9)

Fehlen oder sind nicht in gutem Zustand

X

X

 

7.7.

Akustische Warnvorrichtung

a)

Funktioniert nicht

X

X

 

b)

Betätigungseinrichtung unsicher

X

 

 

c)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

7.8.

Geschwindigkeitsmesser

a)

Nicht vorschriftsgemäß (8) eingebaut

X

X

 

b)

Funktioniert nicht

X

X

 

c)

Keine Beleuchtung

X

X

 

7.9.

Fahrtenschreiber (falls eingebaut/vorgeschrieben)

a)

Nicht vorschriftsgemäß (8) eingebaut

X

X

 

b)

Funktioniert nicht

 

X

 

c)

Verplombung schadhaft oder fehlt

 

X

 

d)

Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder veraltet

 

X

 

e)

Unbefugter Eingriff oder Manipulation offensichtlich

 

X

 

f)

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

 

X

 

7.10.

Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut/vorgeschrieben)

a)

Nicht vorschriftsgemäß (8) eingebaut

X

X

 

b)

Funktioniert offensichtlich nicht

 

X

 

c)

Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft)

 

X

 

d)

Verplombung schadhaft oder fehlt

 

X

 

e)

Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder abgelaufen

 

X

 

f)

Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern

 

X

 

7.11.

Kilometerzähler (falls vorhanden) (X) (9)

a)

Offensichtlich manipuliert (Betrug)

X

X

 

b)

Funktioniert offensichtlich nicht

X

X

 

7.12.

Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)

a)

Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft

 

X

 

b)

Kabel beschädigt

 

X

 

c)

Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt

 

X

 

d)

Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

 

X

 

e)

ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin

 

X

 

8.   UMWELTBELASTUNG

8.1.

Lärm

8.1.1.

Lärmschutzsystem

a)

Lärmpegel übersteigt den in den Vorschriften (8) erlaubten Wert

 

X

 

b)

Ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird

 

X

X

8.2.

Abgasemissionen

8.2.1.

Emissionen von Benzinmotoren

8.2.1.1.

Abgasnachbehandlungssystem

a)

Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt

X

X

 

b)

Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen

 

X

 

8.2.1.2.

Abgase

a)

Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe

 

X

 

b)

Oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, die CO-Emissionen überschreiten

i)

bei Fahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem

4,5 %, oder

3,5 %

je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften (8)

ii)

bei Fahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem

bei Leerlauf des Motors: 0,5 %

bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 %

oder

bei Leerlauf des Motors: 0,3 % (6)

bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 %

je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften (8)

 

X

 

c)

Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben

 

X

 

d)

Bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an

 

X

 

8.2.2.

Emissionen von Dieselmotoren

8.2.2.1.

Abgasnachbehandlungssystem

a)

Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defekt

X

X

 

b)

Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen

 

X

 

8.2.2.2.

Abgastrübung

Fahrzeuge, die vor 1. Januar 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen.

a)

Bei Fahrzeugen, die nach dem in den einschlägigen Vorschriften (8) genannten Datum erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden: Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß

 

X

 

b)

Sofern diese Information nicht verfügbar ist oder die einschlägigen Vorschriften (8) die Verwendung von Referenzwerten nicht erlauben:

Saugmotoren: 2,5 m-1

Turbomotoren: 3,0 m-1

bzw. bei in den einschlägigen Vorschriften (8) definierten oder nach dem darin genannten Datum erstmals zugelassenen oder in Betrieb genommenen Fahrzeugen: 1,5 m-1  (7)

 

X

 

8.3.

Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen

Funkentstörung (X) (9)

Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften (8)

X

 

 

8.4.

Andere umweltrelevante Positionen

8.4.1.

Flüssigkeitsverlust

Jeglicher übermäßige Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

 

X

X

9.   ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI FAHRZEUGEN ZUR BEFÖRDERUNG VON FAHRGÄSTEN (M2 UND M3)

9.1.

Türen

9.1.1.

Einstiegs- und Ausstiegstüren

a)

Mangelhafte Funktion

 

X

 

b)

Zustand schadhaft

X

X

 

c)

Notsteuerung defekt

 

X

 

d)

Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft.

 

X

 

e)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.1.2.

Notausstiege

a)

Mangelhafte Funktion

 

X

 

b)

Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlich

X

X

 

c)

Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt

 

X

 

d)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.2.

Antibeschlag- und -entfrostungssystem (X) (9)

a)

Mangelhafte Funktion

X

X

 

b)

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

 

X

X

c)

Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft

 

X

 

9.3.

Lüftung und Heizung (X) (9)

a)

Mangelhafte Funktion

X

X

 

b)

Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein

 

X

X

9.4.

Sitze

9.4.1.

Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal)

a)

Sitze defekt oder unsicher

X

X

 

b)

Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch

X

X

 

c)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.4.2.

Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)

a)

Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaft

X

X

 

b)

Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.5.

Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen (X) (9)

Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.6.

Gänge, Stehplätze

a)

Boden unsicher

 

X

X

b)

Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft

X

X

 

c)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.7.

Treppen und Stufen

a)

Zustand schadhaft oder beschädigt

X

X

X

b)

Einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei

 

X

 

c)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.8.

Fahrgastkommunikationssystem (X) (9)

System defekt

X

X

 

9.9.

Hinweistafeln (X) (9)

a)

Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich

X

 

 

b)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.10.

Vorschriften für die Beförderung von Kindern (X) (9)

9.10.1.

Türen

Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.10.2.

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.11.

Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen (X) (9)

9.11.1.

Türen, Rampen und Hebeeinrichtung

a)

Mangelhafte Funktion

X

X

 

b)

Zustand schadhaft

X

X

 

c)

Steuerung(en) defekt

X

X

 

d)

Warnvorrichtung(en) defekt

X

X

 

e)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.11.2.

Rollstuhlhalterungen

a)

Mangelhafte Funktion

X

X

 

b)

Zustand schadhaft

X

X

 

c)

Steuerung(en) defekt

X

X

 

d)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.11.3.

Signaleinrichtungen und Sonderausstattung

Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.12.

Sonstige Sonderausstattungen (X) (9)

9.12.1.

Einrichtungen für Nahrungszubereitung

a)

Einrichtung nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

b)

Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre

 

X

 

9.12.2.

Sanitäre Einrichtungen

Einrichtung nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 

9.12.3.

Andere Einrichtungen (z. B. audiovisuelle Systeme)

Nicht vorschriftsgemäß (8)

X

X

 


(1)  Unsachgemäße Reparatur oder Änderung bezeichnet eine Reparatur oder Änderung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder negative Umweltauswirkungen hat.

(2)  48 % für Fahrzeuge ohne ABS oder deren Typgenehmigung vor dem 1. Oktober 1991 erteilt wurde.

(3)  45 % für Fahrzeuge, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

(4)  43 % für Sattelanhänger und Deichselanhänger, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

(5)  2,2 m/s2 für Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3.

(6)  Fahrzeuge, deren Typgenehmigung entsprechend den Grenzwerten in Zeile A oder B der Tabelle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) erteilt wurde oder die nach dem 1. Juli 2002 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden.

(7)  Fahrzeuge, deren Typgenehmigung entsprechend den Grenzwerten in Zeile B der Tabelle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 der Richtlinie 70/220/EWG bzw. in Zeile B1, B2 oder C der Tabelle in Anhang I Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie 88/77/EWG des Rates (ABl. L 36 vom 9.2.1988, S. 33) erteilt wurde oder die nach dem 1. Juli 2008 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden.

(8)  „Vorschriften“ bzw. „vorschriftsgemäß“ bezieht sich auf die Typgenehmigungsvorschriften zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen oder nationale Vorschriften des Zulassungsstaats.

(9)  „(X)“: Weist auf Positionen hin, die den Zustand des Fahrzeugs und dessen Gebrauchsfähigkeit im Straßenverkehr anbelangen, für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung jedoch nicht als wesentlich erachtet werden.

(10)  „(XX)“: Dieser Mangel ist nur relevant, wenn eine Überprüfung nach den nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist.