29.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 179/92


BESCHLUSS DES RATES

vom 25. Juni 2013

zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union

(2013/336/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 252 Absatz 1,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

auf Antrag des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. Januar 2013,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 252 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Antrag des Gerichtshofs einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.

(2)

Der Gerichtshof hat am 16. Januar 2013 beantragt, die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs um drei zu erhöhen. Diesem Antrag lag das Anliegen zugrunde, es dem Gerichtshof zu ermöglichen, dass in allen Rechtssachen, in denen dies geboten ist, weiterhin Schlussanträge ergehen, ohne dass die Gesamtdauer der Bearbeitung der betreffenden Rechtssachen dadurch verlängert würde.

(3)

Gemäß der Erklärung Nr. 38 zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon angenommen hat, zu Artikel 252 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs wird der Rat, wenn der Gerichtshof beantragt, die Zahl der Generalanwälte um drei zu erhöhen (elf anstelle von acht), einstimmig eine solche Erhöhung beschließen.

(4)

Um den im Erwägungsgrund 2 zum Ausdruck gebrachten Bedenken bestmöglich Rechnung zu tragen und eine optimale Eingliederung der zusätzlichen Generalanwälte zu fördern, hat der Gerichtshof vorgeschlagen, die Aufnahme der Amtstätigkeit eines Generalanwalts auf den 1. Juli 2013 – den Termin, der für den Beitritt Kroatiens vorgesehen ist, sofern alle Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind – und die Aufnahme der Amtstätigkeit der beiden anderen Generalanwälte auf den 7. Oktober 2015 anlässlich der teilweisen Neubesetzung der Mitglieder des Gerichtshofs festzusetzen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union wird wie folgt erhöht:

mit Wirkung vom 1. Juli 2013 auf neun;

mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 auf elf.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. GILMORE